Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Vorberatung        

AG Politik und Verwaltung am 05.07.2021, TOP 6 NÖ

AG PuV am 27.09.2021, TOP 5a NÖ

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Der Landrat informiert, dass der Punkt a) Ersatzleistungen (§ 2) vertagt und erneut in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung beraten werde.

Er erteilt Michael Ottl das Wort, der kurz über den Sachinhalt informiert.

Es folgt keine Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zu den Punkten b) und c) zur Abstimmung.


Zu a)   § 2 der Entschädigungssatzung wird vertagt und in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung erneut beraten.

Zu b)

Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen

§ 4a der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen rot):

§ 4a

Technikpauschale

1Kreisrät*innen, die auf die Zusendung von Ladungsschreiben, Tagesordnung, Sitzungsvorlagen und Niederschriften in Papierform verzichten, erhalten für diesen Zeitraum eine Technikpauschale von 40 € pro Monat. Damit ist der Mehraufwand für die häusliche technische Ausstattung abgegolten.2Dies gilt rückwirkend ab dem 01.05.2020.

Zu c)

Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen

§ 5 der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen rot):

§ 5

Reisekosten für auswärtige Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises

Für Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises wird Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bayer. Reisekostengesetzes (Reisekostenstufe B) gewährt.