Sitzung: 01.12.2021 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2021/0418/1
Vorberatung |
AG
Politik und Verwaltung am 05.07.2021, TOP 6 NÖ AG PuV am 27.09.2021, TOP 5a NÖ |
Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des
Landrats |
Der Landrat informiert, dass der Punkt a) Ersatzleistungen (§ 2) vertagt und erneut in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung beraten werde.
Er erteilt Michael Ottl das Wort, der kurz über den Sachinhalt informiert.
Es folgt keine Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zu den Punkten b) und c) zur Abstimmung.
Zu a) § 2 der
Entschädigungssatzung wird vertagt und in der Arbeitsgruppe Politik und
Verwaltung erneut beraten.
Zu b)
Der Kreis-
und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen
§ 4a der Entschädigungssatzung
wird wie folgt geändert (Änderungen rot):
§ 4a
Technikpauschale
1Kreisrät*innen,
die auf die Zusendung von Ladungsschreiben, Tagesordnung, Sitzungsvorlagen und
Niederschriften in Papierform verzichten, erhalten für diesen Zeitraum eine
Technikpauschale von 40 € pro Monat. Damit ist der Mehraufwand für die
häusliche technische Ausstattung abgegolten.2Dies gilt
rückwirkend ab dem 01.05.2020.
Zu c)
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird
folgender Beschluss vorgeschlagen
§ 5 der
Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen
rot):
§ 5
Reisekosten für auswärtige
Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises
Für Dienstgeschäfte außerhalb des
Landkreises wird Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bayer.
Reisekostengesetzes (Reisekostenstufe B) gewährt.