Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 9ö

SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 4ö

Kreis- und Strategieausschuss am 01.12.2021, TOP 12ö

Das Gremium verzichtet auf den Sachvortrag zur Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts aufgrund der Vorberatung im Kreis- und Strategieausschuss am 01.12.2021. Der Landrat bedankt sich bei allen haupt- und ehrenamtlich Beteiligten für die Mitwirkung bei dem Konzept. Dieses sei wegweisend für den Landkreis, der damit für die älteren Mitbürger ein lebens- und liebenswerter Landkreis bleibt, so der Landrat.

KR Dr. Wilfried Seidelmann erkundigt sich nach möglichem Einsparpotenzial des Konzepts.

Der Landrat informiert, dass das Konzept auf 10 Jahre angelegt sei und die Gemeinden innerhalb dieser Zeit selbst entscheiden, welche Maßnahmen, auch in Abhängigkeit der vorhandenen Haushaltsmittel, sie umsetzen. Auf das kommunale Handeln in den Städten, Märkten und Gemeinden habe der Landkreis mangels Zuständigkeit kein Eingriffsrecht.

Im Rahmen des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts habe der Landkreis einen Kosten- und Finanzierungsplan zu Verfügung gestellt, jedoch wurde kein Kreistagsbeschluss über eine Durchsetzungspflicht seitens der Gemeinden gefasst, erläutert Jochen Specht, Teamleiter Demografie. Es handele sich lediglich um einen Prüfauftrag an die Gemeinden, welche Maßnahmen notwendig sind und umgesetzt werden sollten. Über den Umfang sowie die Art und Weise der Umsetzung würden diese in eigener Zuständigkeit entscheiden. Gleichwohl beinhalte der Finanzierungsplan auf Förderung oder Zuschüsse basierende Projekte, die der Kreistag beschlossen habe und die in den nächsten Jahren auslaufen würden. Es obliege der Entscheidung der Fachausschüsse inwiefern diese fortgeführt werden sollen. Dahingehend ergebe sich sehr wohl Einsparpotenzial, so Jochen Specht. Die Gesamtlage des Haushalts wurde jedoch auch bereits bei der Erstellung des Konzepts berücksichtigt.

KR Albert Hingerl fasst zusammen, dass die überwiegenden Kosten damit in der Zuständigkeit der Gemeinden liegen würden. Als Beispiel führt er die Errichtung von Pflegeheimen an, die keine Pflichtaufgabe des Landkreises sei und diesbezüglich die Gemeinden in ihrer eigenen Zuständigkeit Regelungen treffen müssten. Dabei ginge es ihm nicht darum sich der Verantwortung zu entziehen, sondern die Aufgabenstellung im Sinne der jeweiligen Verantwortung zu definieren. Der Landkreis tue alles um eine gute Lösung zu finden, sei aber nicht in der Verpflichtung selbst Maßnahmen zu ergreifen, so KR Albert Hingerl.

KR Thomas Huber gibt kritisch zu bedenken, das seniorenpolitische Gesamtkonzept nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Kosten zu betrachten. Dieses sei über viele Jahre hinweg ein Erfolgsmodell des Landkreises Ebersberg und biete eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Kreispolitik sowie die 21 Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises. Zwar entstünden dem Landkreis hierfür jährliche Kosten i.H.v 10.000 € für die Erarbeitung gewisser Datengrundlagen, diese seien jedoch Bestandsgrundlagen, auf die sich jede Kommune stützen und ihre Entscheidungen treffen könne. Der Landkreis leiste hier sehr wertvolle Arbeit.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

1.    Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes. Dieses ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

2.    Der Rhythmus zur abermaligen Fortschreibung wird auf zehn Jahre festgelegt. Die nächste Fortschreibung erfolgt im Jahr 2030.