Sitzung: 13.12.2021 Kreistag ( pandemiebedingt reduziert aufgrund des Beschlusses 4.12.2020)
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Vorlage: 2021/0462/2
SFB-Ausschuss am
14.10.2020, TOP 9ö SFB-Ausschuss am
13.10.2021, TOP 4ö Kreis- und
Strategieausschuss am 01.12.2021, TOP 12ö |
Das Gremium verzichtet auf den
Sachvortrag zur Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts aufgrund
der Vorberatung im Kreis- und Strategieausschuss am 01.12.2021. Der Landrat
bedankt sich bei allen haupt- und ehrenamtlich Beteiligten für die Mitwirkung
bei dem Konzept. Dieses sei wegweisend für den Landkreis, der damit für die
älteren Mitbürger ein lebens- und liebenswerter Landkreis bleibt, so der
Landrat.
KR Dr. Wilfried Seidelmann
erkundigt sich nach möglichem Einsparpotenzial des Konzepts.
Der Landrat informiert, dass das
Konzept auf 10 Jahre angelegt sei und die Gemeinden innerhalb dieser Zeit
selbst entscheiden, welche Maßnahmen, auch in Abhängigkeit der vorhandenen
Haushaltsmittel, sie umsetzen. Auf das kommunale Handeln in den Städten,
Märkten und Gemeinden habe der Landkreis mangels Zuständigkeit kein
Eingriffsrecht.
Im Rahmen des seniorenpolitischen
Gesamtkonzepts habe der Landkreis einen Kosten- und Finanzierungsplan zu
Verfügung gestellt, jedoch wurde kein Kreistagsbeschluss über eine
Durchsetzungspflicht seitens der Gemeinden gefasst, erläutert Jochen Specht,
Teamleiter Demografie. Es handele sich lediglich um einen Prüfauftrag an die
Gemeinden, welche Maßnahmen notwendig sind und umgesetzt werden sollten. Über
den Umfang sowie die Art und Weise der Umsetzung würden diese in eigener
Zuständigkeit entscheiden. Gleichwohl beinhalte der Finanzierungsplan auf
Förderung oder Zuschüsse basierende Projekte, die der Kreistag beschlossen habe
und die in den nächsten Jahren auslaufen würden. Es obliege der Entscheidung
der Fachausschüsse inwiefern diese fortgeführt werden sollen. Dahingehend
ergebe sich sehr wohl Einsparpotenzial, so Jochen Specht. Die Gesamtlage des
Haushalts wurde jedoch auch bereits bei der Erstellung des Konzepts
berücksichtigt.
KR Albert Hingerl fasst zusammen,
dass die überwiegenden Kosten damit in der Zuständigkeit der Gemeinden liegen würden.
Als Beispiel führt er die Errichtung von Pflegeheimen an, die keine
Pflichtaufgabe des Landkreises sei und diesbezüglich die Gemeinden in ihrer
eigenen Zuständigkeit Regelungen treffen müssten. Dabei ginge es ihm nicht
darum sich der Verantwortung zu entziehen, sondern die Aufgabenstellung im
Sinne der jeweiligen Verantwortung zu definieren. Der Landkreis tue alles um
eine gute Lösung zu finden, sei aber nicht in der Verpflichtung selbst
Maßnahmen zu ergreifen, so KR Albert Hingerl.
KR Thomas Huber gibt kritisch zu
bedenken, das seniorenpolitische Gesamtkonzept nicht ausschließlich unter dem
Gesichtspunkt der Kosten zu betrachten. Dieses sei über viele Jahre hinweg ein
Erfolgsmodell des Landkreises Ebersberg und biete eine wichtige
Entscheidungsgrundlage für die Kreispolitik sowie die 21 Städte, Märkte und
Gemeinden des Landkreises. Zwar entstünden dem Landkreis hierfür jährliche
Kosten i.H.v 10.000 € für die Erarbeitung gewisser Datengrundlagen, diese seien
jedoch Bestandsgrundlagen, auf die sich jede Kommune stützen und ihre
Entscheidungen treffen könne. Der Landkreis leiste hier sehr wertvolle Arbeit.
Der Landrat stellt den
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreistag fasst folgende
Beschlüsse:
1.
Der Kreistag beschließt die
Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes. Dieses ist Bestandteil
des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
2.
Der Rhythmus zur abermaligen
Fortschreibung wird auf zehn Jahre festgelegt. Die nächste Fortschreibung
erfolgt im Jahr 2030.