Sitzung: 23.03.2022 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: 2022/0628
SFB-Ausschuss am 10.04.2019, 27.06.2019 und 01.10.2019 zuletzt im SFB-Ausschuss am 11.03.2020, TOP 7ö |
Der Landrat führt in das Thema ein und informiert dabei über
die Historie und den Planungsstand der Fachakademie für Sozialpädagogik und der
Berufsfachschule für Kinderpflege. Im Rahmen seines Vortrags informiert er auch
über die zu klärende Frage der Finanzierung der privaten, zunächst staatlich zu
genehmigenden und später staatlich anerkannten Fachakademie. Dahingehend müsse
das Defizit der ersten vier Jahre, bis zur staatlichen Anerkennung und der
damit vollständigen staatlichen Förderung der Akademie, getragen werden.
Persönlich sei er der Meinung, dass der Landkreis dies übernehmen sollte, zum
einen mangels gemeindlicher Möglichkeiten und zum anderen profitiere der
gesamte Kreis von dieser freiwilligen Leistung. Sodann erteilt der Landrat dem
Antragsteller das Wort, der zu den Ausführungen jedoch keine Ergänzung wünscht.
KRin Ottilie Eberl zeigt sich erfreut über die Möglichkeit
eine derartige Fachakademie im Landkreis zu verorten. Zudem befürwortet sie eine
dauerhafte Unterbringung der Berufsfachschule für Kinderpflege in St. Zeno. Die
Räumlichkeiten seien sehr gut geeignet, zumal diese ohnehin für die zeitlich
befristete Unterbringung der Fachakademie ausgestattet werden müssten und
später unverändert durch die Berufsfachschule übernommen werden könnten.
KRin Marina Matjanovski informiert über die bestehenden bzw.
sich in Errichtung befindlichen Apartments in St. Zeno und erkundigt sich dahingehend
über die Möglichkeit dies den Auszubildenden für Kinderpflege zur Verfügung zu
stellen.
Die Mieter würde St. Zeno festlegen und nicht der Landkreis,
erläutert der Landrat. Selbstverständlich bestehe jedoch die Möglichkeit eines
derartigen Angebots durch St. Zeno.
KR Dr. Wilfried Seidelmann empfindet die vorgestellten
Planungen zur Fachakademie für Sozialpädagogik und zur Berufsfachschule für
Kinderpflege als gute Lösung. Er erkundigt sich nach der voraussichtlichen Höhe
der finanziellen Beteiligung durch den Landkreis.
Die Kosten für die vier Jahre bis zur staatlichen Anerkennung
der Fachakademie würden insgesamt 1,3 Mio.€ betragen, jährlich würden diese dementsprechend
geviertelt werden, erläutert der Landrat. Es werde jedoch angestrebt, diese Summe
durch finanzielle Unterstützung seitens (privater) Förderer und Stiftungen zu
reduzieren.
Der
SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Mit beiden o.g. Einrichtungen soll zur Errichtung einer Berufsfachschule
für Kinderpflege und einer Fachakademie für Sozialpädagogik im Landkreis
Ebersberg verhandelt werden wobei das Kultusministerium geeignet einzubinden
ist.
2. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, die Fachakademie für
Sozialpädagogik anfangs in St. Zeno, Kirchseeon zu starten und diese nach
Verhandlungen mit den Schwestern vom Guten Hirten später nach den geplanten
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in die dort freien Räume nach Schloss Zinneberg
umzuziehen.
3. Es ist zu prüfen, neben der Fachakademie für Sozialpädagogik auch
Räumlichkeiten zur Unterbringung der schulaufsichtlich bereits genehmigten
Berufsfachschule für Kinderpflege in St. Zeno dauerhaft oder ggf. vorübergehend
bis zur Errichtung des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof unterzubringen.
4. Die Kreisverwaltung soll die Finanzierung der ersten vier Jahre bis zur
staatlichen Anerkennung auch z.B. unter möglicher Einbindung von externen Stiftungen
/ zinslosen Darlehen prüfen und einen Vorschlag erarbeiten.
5. Es ist zu prüfen, wie eine gleichberechtigte Ausbildung von Beschäftigten
der Johanniter und anderen sozialen und öffentlichen Trägern gewährleistet
werden kann, um eine Abweisung von Ausbildungswilligen im Landkreis Ebersberg
zu vermeiden.
6. Dem SFB-Ausschuss ist in seiner Sitzung am 13.07.2022 über den Vollzug
Bericht zu erstatten.