Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 13, Anwesend: 14

Der Landrat informiert über den Antrag der AfD-Fraktion vom 22.01.2022 zur Prüfung von Subventionen für örtliche Pfarrgemeinden und Weltanschauungsgemeinschaften und erteilt sodann dem Antragsteller das Wort.

KR Manfred Schmidt zieht den Punkt 1 seines Antrags aufgrund dessen Grundlagenentzug zurück. An Punkt 2, den er sodann verliest, halte er jedoch weiter fest, obgleich dieser keineswegs als religiöse Kritik an den Amtskirchen zu verstehen sei. Er fordere einen Grundsatzbeschluss, bei dessen Zustimmung die Verwaltung generell ermächtigt wäre, Anträge der örtlichen Kirchengemeinschaften über Subventionen, gleich welcher Art, abzulehnen. Sowohl die römisch-katholische als auch die evangelisch-lutherische Kirche seien die finanziell am besten ausgestatteten Kirchen weltweit, sodass es keinerlei Anlass für derartige Unterstützungen durch den Kreishaushalt gebe.

Nach Ansicht von KR Johannes von der Forst bestehe keinerlei Veranlassung für einen derartigen Grundsatzbeschluss, weswegen sich die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen von diesem Antrag distanzieren möchte.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion vom 22.01.2022.