Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

KSA-Ausschuss am 07.10.2019, TOP 10 Ö

Kreistag am 22.10.2019, TOP 7 Ö

KSA-Ausschuss am 21.02.2022, TOP 8 Ö

Sachvortragende(r):

Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Barbara Strangfeld hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll). Sie beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem Gremium.

Hinsichtlich der Nummer 1 des Beschlussvorschlags schlägt KR Manfred Schmidt vor, das Wort „notwendig“ durch „aus medizinischer Sicht notwendige Investitionen“ zu ersetzen. Diese Formulierung würde die Kreisklinik in ihrem Handlungsspielraum weniger einengen, sodass, bei Bedarf und trotz mangelnder Rentabilität, dennoch medizinische Investitionen getätigt werden könnten. Die Gesundheit sei das höchste Gut, hier dürfe nicht ausschließlich der finanzielle Aspekt betrachtet werden.

Brigitte Keller erläutert, dass die Beschaffung medizinischer Geräte ausschließlich im Zuständigkeitsbereichs des Aufsichtsrats der Kreisklinik liege.

Die Kreisklinik sei durch den Kassenkredit i. H. v. 10 Mio.€ stark verschuldet, da sie diesen wieder an den Landkreis zurückbezahlen müsse, so KR Dr. Wilfried Seidelmann. Dahingehend erkundigt er sich in welchen Fällen dennoch von einem Gewinn gesprochen werden könne.

Es müsse eine Differenzierung zwischen Ergebnis- und Finanzrechnung erfolgen, so Brigitte Keller. Dabei dürfe das Ergebnis nicht mit der Liquidität verwechselt werden. Die Ergebnisrechnung weise den Gewinn aus und der Kassenkredit sei lediglich ein Ausdruck fehlender Liquidität auf dem Bankkonto.

Der Landrat informiert, dass er den Beschlussvorschlag entsprechend der Empfehlung des Kreis- und Strategieausschusses zur Abstimmung stelle.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.    In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der Lage ist, die notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV selbstständig zu finanzieren, gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV.

2.    Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die Liquidität dies zulässt.

3.    Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung auf Grundlage des Betrauungsakts.

4.    Der Betrauungsakt des Landkreises Ebersberg wird entsprechend angepasst.