Vorberatung |
KSA-Ausschuss am 07.10.2019, TOP 10 Ö Kreistag am 22.10.2019, TOP 7 Ö KSA-Ausschuss am 21.02.2022, TOP 8 Ö |
Sachvortragende(r): |
Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen |
Barbara
Strangfeld hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum
Protokoll). Sie beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem
Gremium.
Hinsichtlich der Nummer 1 des
Beschlussvorschlags schlägt KR Manfred Schmidt vor, das Wort „notwendig“ durch „aus medizinischer Sicht notwendige Investitionen“ zu ersetzen.
Diese Formulierung würde die Kreisklinik in ihrem Handlungsspielraum weniger
einengen, sodass, bei Bedarf und trotz mangelnder Rentabilität, dennoch medizinische
Investitionen getätigt werden könnten. Die Gesundheit sei das höchste Gut, hier
dürfe nicht ausschließlich der finanzielle Aspekt betrachtet werden.
Brigitte Keller erläutert, dass die
Beschaffung medizinischer Geräte ausschließlich im Zuständigkeitsbereichs des
Aufsichtsrats der Kreisklinik liege.
Die Kreisklinik sei durch den
Kassenkredit i. H. v. 10 Mio.€ stark verschuldet, da sie diesen wieder an den
Landkreis zurückbezahlen müsse, so KR Dr. Wilfried Seidelmann. Dahingehend
erkundigt er sich in welchen Fällen dennoch von einem Gewinn gesprochen werden
könne.
Es müsse eine Differenzierung
zwischen Ergebnis- und Finanzrechnung erfolgen, so Brigitte Keller. Dabei dürfe
das Ergebnis nicht mit der Liquidität verwechselt werden. Die Ergebnisrechnung
weise den Gewinn aus und der Kassenkredit sei lediglich ein Ausdruck fehlender
Liquidität auf dem Bankkonto.
Der Landrat informiert, dass er den
Beschlussvorschlag entsprechend der Empfehlung des Kreis- und
Strategieausschusses zur Abstimmung stelle.
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
1. In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der
Lage ist, die notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV
selbstständig zu finanzieren, gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik
gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen
in medizinische Geräte und EDV.
2. Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die
Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen
die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die
Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im
Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die
Liquidität dies zulässt.
3. Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung
auf Grundlage des Betrauungsakts.
4. Der Betrauungsakt des Landkreises Ebersberg wird entsprechend
angepasst.