Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
KSA-Ausschuss am 07.10.2019, TOP 10 Ö
Kreistag am 22.10.2019, TOP 7 Ö
KSA-Ausschuss am 21.02.2022, TOP 8 Ö
Im Kreis- und Strategieausschuss am 21.02.2022, TOP 8
Ö, wurde einstimmig beschlossen:
1.
In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der
Lage ist, die notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV
selbstständig zu finanzieren, gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik
gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen
in medizinische Geräte und EDV.
2.
Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die
Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen
die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die
Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im
Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die
Liquidität dies zulässt.
3.
Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung
auf Grundlage des Betrauungsakts.
4.
Der Betrauungsakt des Landkreises Ebersberg wird entsprechend
angepasst.
Im Rahmen der Vorstellung der
„Übersicht über die Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen der Kreisklinik
Ebersberg gGmbH“ in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am
08.11.2021, TOP 9 Ö, regte KR Dr. Wilfried Seidelmann an, den Zuschuss i.H.v. 1,5
Mio. € pro Jahr für medizinische Geräte offen zu lassen und hier keine
Automatismen bei der Förderung der Kreisklinik zu generieren. Im Rahmen der
Haushaltsplanung seien die 1,5 Mio. € aber bereits bis zum Jahr 2025
eingepreist. KR Reinhard Oellerer warf ein, dass es die klare Regelung gibt,
dass bei Erwirtschaftung von Überschüssen kein Zuschuss an die Kreisklinik
gezahlt werden darf. Seiner Ansicht nach müsse der ursprünglich gefasste
Beschluss zur Rechtssicherheit entsprechend geändert werden.
Bisher wurden im Rahmen der
Haushaltsplanung für die kommenden Jahre ein Zuschuss in Höhe von jährlich 1,5
Mio. € für medizinische Geräte und EDV eingeplant. Der ursprüngliche Beschluss
erfolgte in der Kreistagssitzung am 22.10.2019, TOP 7 Ö.
Nach § 18 der Satzung der Kreisklinik
gGmbH werden Betriebsverluste der Gesellschaft vom Gesellschafter innerhalb von
5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren
gedeckt werden können.
Sollte die Kreisklinik gGmbH in dem
Jahr der Zuschusszahlung einen Gewinn erwirtschaften, wird dieser mit dem
Defizit von vor fünf Jahren verrechnet. Hierzu ein Beispiel:
In 2022 wird der Verlust vom Jahr 2017 in Höhe von 2.377.395 € ausgeglichen. Da im Jahr 2020 ein Gewinn in Höhe von 1.409.789 € erzielt werden konnte, reduziert sich der zu leistende Verlustausgleich um den Gewinn auf 967.606 €.
Sollte der Gewinn den
Verlustausgleich übersteigen, werden im ersten Schritt die Verlustausgleiche
der Folgejahre, im Beispiel die Verluste der Jahre 2018 ff ausgeglichen.
Im genannten Fall (der Gewinn
übersteigt den Verlustausgleich aller vorangegangenen Jahre) würde der Zuschuss
für medizinische Geräte und EDV im darauffolgenden Jahr um den Betrag gekürzt
werden, der von dem erwirtschafteten Gewinn übrigbleibt.
Auch wenn in der Haushaltsplanung für
die kommenden Jahre jeweils ein Zuschuss i.H.v. 1,5 Mio. € eingeplant wird,
entsteht kein Automatismus: Der Kreis- und Strategieausschuss berät und der
Kreistag beschließt jährlich im Rahmen der Haushaltslesungen über den Zuschuss.
Um eine eindeutige Interpretation zu
erzielen, wird vorgeschlagen, das beschriebene Procedere in einem neuen
Beschluss festzulegen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der
Lage ist, die notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV
selbstständig zu finanzieren, gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik
gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen
in medizinische Geräte und EDV.
2. Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die
Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen
die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die
Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im
Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die
Liquidität dies zulässt.
3. Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung
auf Grundlage des Betrauungsakts.
4.
Der Betrauungsakt des
Landkreises Ebersberg wird entsprechend angepasst.
Auswirkung auf den Haushalt:
Im Kreishaushalt werden jährlich bis zu 1,5 Mio. € Investitionskosten für die Ausstattung in medizinische Geräte und EDV der Kreisklinik Ebersberg gGmbH eingeplant.