Vorberatung        

ULV-Ausschuss vom 16.06.2021, TOP Ö 4

Sachvortragende(r):

Anna Neumeier, Mitarbeiterin Energieagentur Ebersberg-München gGmbH

Anna Neumeier informiert im Rahmen einer Präsentation (Anlage 11 zum Protokoll) über die in Zusammenarbeit mit den Liegenschaften des Landratsamtes erstellte Grobanalyse des PV-Potentials auf kreiseigenen Liegenschaften.

Das Gremium bedankt sich für den vorliegenden Bericht, der eine gute Basis für weitere Entscheidungen bilde.

KRin Bianka Poschenrieder weist darauf hin, dass der Freistaat Bayern Photovoltaik-Anlagen künftig auch auf Denkmalschutz-Immobilien stärker ermöglichen wolle. Sie bittet, dieses Potential - nach der entsprechenden Gesetzesänderung - ebenfalls in das PV-Konzept mitaufzunehmen[1].



[1] Protokollnotiz:

-       In der durchgeführten Grobanalyse des gesamten noch freien PV-Potenzials der landkreiseigenen Liegenschaften wurden auch die denkmalgeschützten Gebäude berücksichtigt. Auch für diese Gebäude wurde das PV-Potenzial bestimmt und in die gesamte installierbare PV-Leistung mit einberechnet.

-       Konkret handelt es sich bei den denkmalgeschützten Gebäuden um die Landwirtschaftsschule und die Alte Brennerei. Diese beiden Gebäude wurden bei der Potenzialbewertung mit 2 eingestuft bei einer Skala von 0 bis 5 (0 = ungeeignet; 5 = sehr gut geeignet). Das bedeutet, dass die Dachflächen grundsätzlich geeignet sind, aber verglichen mit den Dachflächen der anderen Liegenschaften ein geringeres Potenzial vorweisen.

-       Die Potenzialbewertung erfolgte anhand folgender Kriterien, die im Detail für jede Liegenschaft in Anlage 2 des Berichtes aufgeführt sind:

o    Installierbare zusätzliche Leistung auf den noch freien Flächen in kWp

o    Spezifischer Ertrag (kWh/kWp) als Vergleichsgröße, wie effizient eine PV-Anlage hinsichtlich der Stromausbeute pro installiertem kWp ist

o    Zusätzlicher Beitrag zur Autarkie (ausschlaggebend hierfür ist der jährliche Gesamtverbrauch der Liegenschaft sowie die zeitlichen Schnittmengen von Erzeugung und Verbrauch)

o    Montage- und Ausführungsaufwand, voraussichtliche Investitionskosten und mögliche Vorgaben aufgrund Denkmalschutz

-       Die beiden unter Denkmalschutz stehenden Liegenschaften wurden wegen folgenden Gründen mit einer Potenzialeignung von 2 bewertet:

o    Die Montage auf Dächern mit steiler Neigung von über 50 ° (Landwirtschaftsschule) und über 40 ° (Alte Brennerei) ist i. d. R. mit einem höheren Montageaufwand und somit auch mit höheren Investitionskosten pro installiertem kWp verbunden.

o    Alte Dachstühle weisen wesentlich geringe Querschnitte bei den Sparren und Pfetten auf und die Holzverbindungen selbst bestehen häufig aus Holzdübeln und sind mit den heutigen modernen Dachstühlen bezüglich der Last- und Windaufnahmen nicht zu vergleichen. Um einen solchen historischen Dachstuhl PV-tauglich herzurichten, sind voraussichtlich erhebliche Investitionen notwendig.

o    Bei PV-Anlagen auf Denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Genehmigung erforderlich, welche mit bestimmten Vorgaben der Ausführung verbunden sein kann (z. B. bestimmte Anordnung und/ oder Farbe der Module) wodurch ebenso höhere Kosten entstehen können.

Mit den anstehenden Lockerungen durch das Bayerische Klimaschutzgesetz hinsichtlich der Umsetzung von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden wird sich die Eignungsbewertung der Landwirtschaftsschule und der Alten Brennerei voraussichtlich nicht wesentlich verändern. Dies wird aber anhand der neuen gesetzlichen Vorgabe geprüft und der Bericht wird daraufhin bis Anfang September aktualisiert im Landratsamt vorliegen.


Der ULV-Ausschuss nimmt den Bericht Potenzialanalyse Photovoltaik auf Dachflächen – Liegenschaften des Landkreises Ebersberg von der Energieagentur Ebersberg-München zur Kenntnis.