Sitzung: 06.07.2022 ULV-Ausschuss
Vorlage: 2022/0686
Vorberatung |
ULV-Ausschuss vom 16.06.2021, TOP Ö 4 |
Sachvortragende(r): |
Anna Neumeier, Mitarbeiterin Energieagentur Ebersberg-München gGmbH |
Anna Neumeier informiert im Rahmen einer Präsentation (Anlage 11 zum Protokoll) über die in Zusammenarbeit mit den Liegenschaften des Landratsamtes erstellte Grobanalyse des PV-Potentials auf kreiseigenen Liegenschaften.
Das Gremium bedankt sich für den vorliegenden Bericht, der eine gute Basis für weitere Entscheidungen bilde.
KRin Bianka Poschenrieder weist darauf hin, dass der Freistaat Bayern Photovoltaik-Anlagen künftig auch auf Denkmalschutz-Immobilien stärker ermöglichen wolle. Sie bittet, dieses Potential - nach der entsprechenden Gesetzesänderung - ebenfalls in das PV-Konzept mitaufzunehmen[1].
[1] Protokollnotiz:
-
In
der durchgeführten Grobanalyse des gesamten noch freien PV-Potenzials der
landkreiseigenen Liegenschaften wurden auch die denkmalgeschützten Gebäude
berücksichtigt. Auch für diese Gebäude wurde das PV-Potenzial bestimmt und in
die gesamte installierbare PV-Leistung mit einberechnet.
-
Konkret
handelt es sich bei den denkmalgeschützten Gebäuden um die
Landwirtschaftsschule und die Alte Brennerei. Diese beiden Gebäude wurden bei
der Potenzialbewertung mit 2 eingestuft bei einer Skala von 0 bis 5 (0 = ungeeignet;
5 = sehr gut geeignet). Das bedeutet, dass die Dachflächen grundsätzlich
geeignet sind, aber verglichen mit den Dachflächen der anderen Liegenschaften
ein geringeres Potenzial vorweisen.
-
Die
Potenzialbewertung erfolgte anhand folgender Kriterien, die im Detail für jede
Liegenschaft in Anlage 2 des Berichtes aufgeführt sind:
o
Installierbare
zusätzliche Leistung auf den noch freien Flächen in kWp
o
Spezifischer
Ertrag (kWh/kWp) als Vergleichsgröße, wie effizient eine PV-Anlage hinsichtlich
der Stromausbeute pro installiertem kWp ist
o
Zusätzlicher
Beitrag zur Autarkie (ausschlaggebend hierfür ist der jährliche Gesamtverbrauch
der Liegenschaft sowie die zeitlichen Schnittmengen von Erzeugung und
Verbrauch)
o
Montage-
und Ausführungsaufwand, voraussichtliche Investitionskosten und mögliche
Vorgaben aufgrund Denkmalschutz
-
Die
beiden unter Denkmalschutz stehenden Liegenschaften wurden wegen folgenden
Gründen mit einer Potenzialeignung von 2 bewertet:
o
Die
Montage auf Dächern mit steiler Neigung von über 50 ° (Landwirtschaftsschule)
und über 40 ° (Alte Brennerei) ist i. d. R. mit einem höheren Montageaufwand
und somit auch mit höheren Investitionskosten pro installiertem kWp verbunden.
o
Alte
Dachstühle weisen wesentlich geringe Querschnitte bei den Sparren und Pfetten
auf und die Holzverbindungen selbst bestehen häufig aus Holzdübeln und sind mit
den heutigen modernen Dachstühlen bezüglich der Last- und Windaufnahmen nicht
zu vergleichen. Um einen solchen historischen Dachstuhl PV-tauglich
herzurichten, sind voraussichtlich erhebliche Investitionen notwendig.
o
Bei
PV-Anlagen auf Denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Genehmigung erforderlich,
welche mit bestimmten Vorgaben der Ausführung verbunden sein kann (z. B.
bestimmte Anordnung und/ oder Farbe der Module) wodurch ebenso höhere Kosten
entstehen können.
Mit den anstehenden Lockerungen durch das Bayerische Klimaschutzgesetz hinsichtlich der Umsetzung von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden wird sich die Eignungsbewertung der Landwirtschaftsschule und der Alten Brennerei voraussichtlich nicht wesentlich verändern. Dies wird aber anhand der neuen gesetzlichen Vorgabe geprüft und der Bericht wird daraufhin bis Anfang September aktualisiert im Landratsamt vorliegen.
Der ULV-Ausschuss nimmt den Bericht
Potenzialanalyse Photovoltaik auf Dachflächen – Liegenschaften des Landkreises
Ebersberg von der Energieagentur Ebersberg-München zur Kenntnis.