Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Vorberatung        

18. Sitzung des JHA am 20.06.2013 Top 7ö

08. Sitzung des JHA am 13.10.2016 Top 21ö

12. Sitzung des JHA am 15.03.2018 Top 7ö

15. Sitzung des JHA am 04.04.2019 Top 8.1ö

02. Sitzung des JHA am 13.10.2020, Top 7ö

Sachvortragende(r):

Florian Schörghuber, Teamleiter SG 61, Kreisjugendamt

Florian Schörghuber, Teamleiter im Kreisjugendamt, informiert in seinem Sachvortrag über die wesentlichen Änderungen der Richtlinien über die Förderung der qualifizierten Kindertagespflege im Landkreis Ebersberg.

KRin Antonia Schüller erkundigt sich nach der Höhe der Elternbeiträge. Zudem bittet sie die im Anhang der Richtlinie verwendete und veraltete Formulierung „Kinderfrau“ zu streichen.

Diese Formulierung sei im Gesetz so verankert und könne deshalb nicht geändert werden, so Florian Schörghuber. Er werde dies jedoch nochmals überprüfen, gegebenenfalls habe es dahingehend eine Gesetzesänderung gegeben. Die Höhe der Elternbeiträge könne man der Homepage des Kreisjugendamts entnehmen. Die Betreuung eines Kindes mit 40 Wochenstunden koste aktuell 383 €/Monat. Zum 01.09.2022 werde es, in Abhängigkeit der jetzigen Entscheidung des Gremiums, eine Erhöhung um 3,7 % geben und die Kosten würde dann bei knapp 400 €/Monat liegen.

Ruth Kaufmann (beratendes Mitglied) verliest einen Ausschnitt der Richtlinie unter Punkt 7.3 Qualifizierungszuschlag: „Tagespflegepersonen, die mit dem betreuten Kind bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind, erhalten keinen Qualifizierungszuschlag für diese Kinder.“ Dahingehend erkundigt sie sich, ob dies auch bei Personen der Fall sei, die eine entsprechende Qualifizierung absolviert haben.

Dies sei in den Förderrichtlinien des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes festgelegt und werde auch durch das Kreisjugendamt so gehandhabt. Würde hier ein Qualifizierungszuschlag gewährt werden, so würde das Kreisjugendamt die gesamte Förderung für dieses Kind verlieren.

Regina Brückner (beratendes Mitglied) bittet um Information, ob mit dem betreuten Kind verwandte Tagespflegepersonen dennoch eine Qualifizierung absolvieren und hierfür lediglich keinen Zuschlag erhalten würden.

Die Ausführungen zum Qualifizierungszuschlag seien ein wenig irreführend, so Florian Schörghuber. Beispielsweise impliziere die Streichung des Qualifizierungszuschlags bei mindestens 100 Stunden Ausbildung keinen Verlust der Zulassung als Tagespflegeperson. Es ginge einzig und allein um die Erhöhung der Qualität im Bereich der Kindertagespflege. Damit würden finanzielle Anreize für die Weiterbildung geschaffen werden. Unabhängig davon seien die grundsätzlichen Voraussetzungen (Ausstellung einer Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII, Auszug aus dem Bundeszentralregister) zu betrachten, welche bereits vor Tätigkeitsbeginn zu prüfen seien.

Ulrike Bittner (beschließendes Mitglied) erkundigt sich nach der Anzahl der Plätze in der Kindertagespflege im Landkreis.

Aktuell seien im Landkreis 45 Tagesmütter tätig, was 225 Plätze bedeute, so Florian Schörghuber. Aufgrund der individuellen Betreuungsangebote durch die Tagesmütter seien diese mit etwa 180 betreuten Kindern nicht vollständig ausgeschöpft.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Änderungen in den Richtlinien in der Kindertagespflege zu und genehmigt die Erhöhung des Anerkennungsbetrags um 0,10 Euro, des Sachaufwands um 0,10 Euro sowie des Qualifizierungszuschlags für die 300-Stunden-Ausbildung um 0,05 Euro.