Sitzung: 30.06.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: 2022/0726
18.
Sitzung des JHA am 20.06.2013 Top 7ö 08.
Sitzung des JHA am 13.10.2016 Top 21ö 12.
Sitzung des JHA am 15.03.2018 Top 7ö 15.
Sitzung des JHA am 04.04.2019 Top 8.1ö 02.
Sitzung des JHA am 13.10.2020, Top 7ö |
|
Sachvortragende(r): |
Florian Schörghuber, Teamleiter
SG 61, Kreisjugendamt |
Florian Schörghuber,
Teamleiter im Kreisjugendamt, informiert in seinem Sachvortrag über die
wesentlichen Änderungen der Richtlinien über die Förderung der qualifizierten
Kindertagespflege im Landkreis Ebersberg.
KRin Antonia Schüller
erkundigt sich nach der Höhe der Elternbeiträge. Zudem bittet sie die im Anhang
der Richtlinie verwendete und veraltete Formulierung „Kinderfrau“ zu streichen.
Diese Formulierung sei im
Gesetz so verankert und könne deshalb nicht geändert werden, so Florian
Schörghuber. Er werde dies jedoch nochmals überprüfen, gegebenenfalls habe es
dahingehend eine Gesetzesänderung gegeben. Die Höhe der Elternbeiträge könne man
der Homepage des Kreisjugendamts entnehmen. Die Betreuung eines Kindes mit 40
Wochenstunden koste aktuell 383 €/Monat. Zum 01.09.2022 werde es, in
Abhängigkeit der jetzigen Entscheidung des Gremiums, eine Erhöhung um 3,7 %
geben und die Kosten würde dann bei knapp 400 €/Monat liegen.
Ruth Kaufmann (beratendes
Mitglied) verliest einen Ausschnitt der Richtlinie unter Punkt 7.3
Qualifizierungszuschlag: „Tagespflegepersonen,
die mit dem betreuten Kind bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert
sind, erhalten keinen Qualifizierungszuschlag für diese Kinder.“
Dahingehend erkundigt sie sich, ob dies auch bei Personen der Fall sei, die
eine entsprechende Qualifizierung absolviert haben.
Dies sei in den Förderrichtlinien
des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes festgelegt und werde
auch durch das Kreisjugendamt so gehandhabt. Würde hier ein
Qualifizierungszuschlag gewährt werden, so würde das Kreisjugendamt die gesamte
Förderung für dieses Kind verlieren.
Regina Brückner (beratendes
Mitglied) bittet um Information, ob mit dem betreuten Kind verwandte
Tagespflegepersonen dennoch eine Qualifizierung absolvieren und hierfür lediglich
keinen Zuschlag erhalten würden.
Die Ausführungen zum Qualifizierungszuschlag
seien ein wenig irreführend, so Florian Schörghuber. Beispielsweise impliziere
die Streichung des Qualifizierungszuschlags bei mindestens 100 Stunden
Ausbildung keinen Verlust der Zulassung als Tagespflegeperson. Es ginge einzig
und allein um die Erhöhung der Qualität im Bereich der Kindertagespflege. Damit
würden finanzielle Anreize für die Weiterbildung geschaffen werden. Unabhängig
davon seien die grundsätzlichen Voraussetzungen (Ausstellung einer
Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII, Auszug aus dem Bundeszentralregister) zu
betrachten, welche bereits vor Tätigkeitsbeginn zu prüfen seien.
Ulrike Bittner (beschließendes
Mitglied) erkundigt sich nach der Anzahl der Plätze in der Kindertagespflege im
Landkreis.
Aktuell seien im Landkreis 45
Tagesmütter tätig, was 225 Plätze bedeute, so Florian Schörghuber. Aufgrund der
individuellen Betreuungsangebote durch die Tagesmütter seien diese mit etwa 180
betreuten Kindern nicht vollständig ausgeschöpft.
Der Landrat stellt den
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt den Änderungen in den Richtlinien in der
Kindertagespflege zu und genehmigt die Erhöhung des Anerkennungsbetrags um 0,10
Euro, des Sachaufwands um 0,10 Euro sowie des Qualifizierungszuschlags für die
300-Stunden-Ausbildung um 0,05 Euro.