Betreff
Neufassung der Richtlinien in der Kindertagespflege im Landkreis Ebersberg
Vorlage
2022/0726
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

18. Sitzung des JHA am 20.06.2013 Top 7ö

08. Sitzung des JHA am 13.10.2016 Top 21ö

12. Sitzung des JHA am 15.03.2018 Top 7ö

15. Sitzung des JHA am 04.04.2019 Top 8.1ö

02. Sitzung des JHA am 13.10.2020, Top 7ö

 

Die Kindertagespflege ist ein Angebot zur Betreuung von Kindern im Alter von ein bis 14 Jahren. Mit ihren familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für Kinder unter drei Jahren geeignet, die in einem für sie überschaubaren Rahmen erste Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln können. Die Entwicklung des Kindes wird individuell von der Tagespflegeperson gemäß des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes gefördert und unterstützt.

Das Kreisjugendamt Ebersberg ist für alle Angebote und Leistungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege zuständig. Das Kreisjugendamt Ebersberg gewährt den Tagespflegepersonen eine leistungsgerechte und angemessene laufende Geldleistung. Die Eltern erbringen eine sozialverträgliche Kostenbeteiligung an das Kreisjugendamt Ebersberg. Eine Zuzahlung der Eltern an die Tagespflegepersonen ist nicht vorgesehen.

Zuletzt wurden mit Wirkung zum 01.10.2020 die Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen erhöht. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten ist eine erneute Anpassung zum 01.09.2022 erforderlich.

Die Geldleistung an die Tagespflegeperson setzt sich aus drei Elementen zusammen

-       Sachaufwand (wird um 0,10 Euro erhöht)

-       Qualifizierungszuschlag (gestaffelt je nach Ausbildung und Qualifikation): Das Kreisjugendamt Ebersberg hat sich bereits seit 01.01.2019 die Steigerung der Qualität in der Kindertagespflege als Ziel gesetzt und die höhere Qualifizierung der Tagespflegepersonen mit einem höheren Qualifizierungszuschlag versehen. Dieser Weg soll weiter beschritten werden, weshalb ausschließlich der Qualifizierungszuschlag für die höchste geförderte Ausbildung von mindestens 300 Stunden von 1,30 Euro auf 1,35 Euro erhöht wird.

Die gesetzliche Änderung in § 18 der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) sieht vor, dass für die Mindestanforderung an die Ausbildung in der Kindertagespflege von 100 Unterrichtseinheiten ein Qualifizierungszuschlag nicht mehr gewährt werden kann. Dies hat für die im Landkreis Ebersberg tätigen Tagespflegepersonen keine Auswirkung, da bereits durch die im Jahr 2019 eingeführte Staffelung der Qualifizierungszuschläge alle Tagespflegepersonen die gewünschten Weiterbildungen durchgeführt haben.

-       Anerkennungsbetrag der Förderleistung: Erhöhung von 3,15 Euro auf 3,25 Euro; er kommt allen Tagespflegepersonen im gleichen Maße zu Gute.

 

Die Tagespflege wiederum finanziert sich durch drei Säulen:

-       die Staatliche Förderung (ca. 25%)

-       die kommunale Förderung (ca. 37%)

-       den Kostenbeitrag der Eltern (ca. 28%)

Die verbleibenden 10% sind aus dem Budget des Kreisjugendamtes Ebersberg zu tragen.

Um die Erhöhung der Geldleistung gegen zu finanzieren, wird der Kostenbeitrag der Eltern zum 01.09.2022 ebenfalls erhöht. Dier Erhöhung der Kostenbeiträge erfolgt in ähnlicher Höhe und orientiert sich am sogenannten Basiswert, welcher jedes Jahr vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekannt gegeben wird.

Darüber hinaus wurde in den Richtlinien die Ziffer „6.3 Keine sonstige Doppelförderung“ neu aufgenommen. Diese besitzt rein klarstellenden Charakter und bezieht sich auf die Situation, dass ein Kind von den Eltern sowohl in der Kindertagespflege als auch in einem Kindergarten angemeldet werden könnte, zum Beispiel um den Eltern mehr Auswahl in der Betreuung zu ermöglichen. Nachdem die kommunale und staatliche Förderung jedoch nur für eine Form der Betreuung gewährt wird, entstünden dem Landkreis dadurch Finanzierungslücken. Daher wird in dem neu geschaffenen Absatz festgehalten, dass diese Kosten vom Verursacher zu tragen sind.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Änderungen in den Richtlinien in der Kindertagespflege zu und genehmigt die Erhöhung des Anerkennungsbetrags um 0,10 Euro, des Sachaufwands um 0,10 Euro sowie des Qualifizierungszuschlags für die 300-Stunden-Ausbildung um 0,05 Euro.

Auswirkung auf den Haushalt:

Bei gleichzeitiger Erhöhung der Kostenbeiträge der Eltern wird der vom Landkreis zu tragende Aufwand um etwa 5.000 Euro pro Jahr steigen.