Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
18.
Sitzung des JHA am 20.06.2013 Top 7ö
08.
Sitzung des JHA am 13.10.2016 Top 21ö
12.
Sitzung des JHA am 15.03.2018 Top 7ö
15.
Sitzung des JHA am 04.04.2019 Top 8.1ö
02.
Sitzung des JHA am 13.10.2020, Top 7ö
Die
Kindertagespflege ist ein Angebot zur Betreuung von Kindern im Alter von ein
bis 14 Jahren. Mit ihren familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für
Kinder unter drei Jahren geeignet, die in einem für sie überschaubaren Rahmen
erste Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln können. Die Entwicklung des Kindes
wird individuell von der Tagespflegeperson gemäß des bayerischen Bildungs- und
Erziehungsplanes gefördert und unterstützt.
Das Kreisjugendamt
Ebersberg ist für alle Angebote und Leistungen in der öffentlich geförderten
Kindertagespflege zuständig. Das Kreisjugendamt Ebersberg gewährt den Tagespflegepersonen
eine leistungsgerechte und angemessene laufende Geldleistung. Die Eltern
erbringen eine sozialverträgliche Kostenbeteiligung an das Kreisjugendamt
Ebersberg. Eine Zuzahlung der Eltern an die Tagespflegepersonen ist nicht
vorgesehen.
Zuletzt
wurden mit Wirkung zum 01.10.2020 die Geldleistungen an die
Kindertagespflegepersonen erhöht. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten
ist eine erneute Anpassung zum 01.09.2022 erforderlich.
Die
Geldleistung an die Tagespflegeperson setzt sich aus drei Elementen zusammen
- Sachaufwand
(wird um 0,10 Euro erhöht)
- Qualifizierungszuschlag
(gestaffelt je nach Ausbildung und Qualifikation): Das Kreisjugendamt Ebersberg
hat sich bereits seit 01.01.2019 die Steigerung der Qualität in der
Kindertagespflege als Ziel gesetzt und die höhere Qualifizierung der
Tagespflegepersonen mit einem höheren Qualifizierungszuschlag versehen. Dieser
Weg soll weiter beschritten werden, weshalb ausschließlich der
Qualifizierungszuschlag für die höchste geförderte Ausbildung von mindestens
300 Stunden von 1,30 Euro auf 1,35 Euro erhöht wird.
Die gesetzliche Änderung in § 18 der
Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) sieht vor, dass für die
Mindestanforderung an die Ausbildung in der Kindertagespflege von 100
Unterrichtseinheiten ein Qualifizierungszuschlag nicht mehr gewährt werden
kann. Dies hat für die im Landkreis Ebersberg tätigen Tagespflegepersonen keine
Auswirkung, da bereits durch die im Jahr 2019 eingeführte Staffelung der
Qualifizierungszuschläge alle Tagespflegepersonen die gewünschten
Weiterbildungen durchgeführt haben.
- Anerkennungsbetrag
der Förderleistung: Erhöhung von 3,15 Euro auf 3,25 Euro; er kommt allen Tagespflegepersonen
im gleichen Maße zu Gute.
Die
Tagespflege wiederum finanziert sich durch drei Säulen:
-
die Staatliche Förderung (ca. 25%)
-
die kommunale Förderung (ca. 37%)
-
den Kostenbeitrag der Eltern (ca. 28%)
Die
verbleibenden 10% sind aus dem Budget des Kreisjugendamtes Ebersberg zu tragen.
Um die
Erhöhung der Geldleistung gegen zu finanzieren, wird der Kostenbeitrag der
Eltern zum 01.09.2022 ebenfalls erhöht. Dier Erhöhung der Kostenbeiträge
erfolgt in ähnlicher Höhe und orientiert sich am sogenannten Basiswert, welcher
jedes Jahr vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekannt
gegeben wird.
Darüber hinaus wurde in den
Richtlinien die Ziffer „6.3 Keine sonstige Doppelförderung“ neu aufgenommen.
Diese besitzt rein klarstellenden Charakter und bezieht sich auf die Situation,
dass ein Kind von den Eltern sowohl in der Kindertagespflege als auch in einem
Kindergarten angemeldet werden könnte, zum Beispiel um den Eltern mehr Auswahl
in der Betreuung zu ermöglichen. Nachdem die kommunale und staatliche Förderung
jedoch nur für eine Form der Betreuung gewährt wird, entstünden dem Landkreis
dadurch Finanzierungslücken. Daher wird in dem neu geschaffenen Absatz
festgehalten, dass diese Kosten vom Verursacher zu tragen sind.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt
den Änderungen in den Richtlinien in der Kindertagespflege zu und genehmigt die
Erhöhung des Anerkennungsbetrags um 0,10 Euro, des Sachaufwands um 0,10 Euro
sowie des Qualifizierungszuschlags für die 300-Stunden-Ausbildung um 0,05 Euro.
Auswirkung auf den Haushalt:
Bei
gleichzeitiger Erhöhung der Kostenbeiträge der Eltern wird der vom Landkreis zu
tragende Aufwand um etwa 5.000 Euro pro Jahr steigen.