Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 10.04.2019, TOP 03 ö

Sachvortragende(r):

Benedikt Hoigt, Geschäftsführer Jobcenter Ebersberg

 

Mats Dunkel, Firma Empirica AG

Benedikt Hoigt führt in den Sachverhalt ein. Aufgrund der dynamischen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt sei eine erneute Überprüfung der seit 01. Juli 2019 geltenden Mietobergrenzen unumgänglich geworden. Diese Erkenntnis sei in der täglichen Arbeit deutlich zu spüren. Beauftragt wurde mit der Überprüfung und Erstellung eines Folgegutachtens die Firma Empirica AG, Berlin, die bereits mit der Erstauswertung im Jahr 2015 und der Fortschreibungen in den Jahren 2016 und 2019 betraut war. Von Seiten des Bundessozialgerichts werde ein schlüssiges Konzept für die Kosten der Unterkunft gefordert. Der Hauptunterschied in der jetzigen Form der Mietobergrenzen sei, dass nicht mehr die Bruttokaltmiete ausgewiesen werde, sondern die Nettokaltmiete. In die Prüfung floss das jeweils untere Viertel des Wohnungsmarktes ein, d.h. es wurde ausgewertet, ob für diese Mietsätze Wohnraum zur Verfügung stehe. Dieses Kriterium wurde vollumfänglich erfüllt.

Die Steigerung der Mietobergrenzen treffe aktuell auf 40 Bestandsfälle zu. Es werde mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ungefähr 50.000 € gerechnet.

Mats Dunkel erläutert in seiner Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) die Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Ebersberg.

Die Empfehlung der Verwaltung lautet, so Benedikt Hoigt, die Umstellung auf die Nettokaltmiete und auf das untere Viertel des Wohnungsmarktes als Mietobergrenze. Die Wohnungsangebote würden in der Regel die Nettokaltmiete ausweisen, von daher sei die Umstellung für die Bürgerinnen und Bürger eine deutliche Verbesserung und würde das Verwaltungshandeln vereinfachen. Nach Umstellung auf das untere Viertel hätten die rund 3,2 % der im Landkreis wohnenden Leistungsempfänger immer noch Zugang zu 25 % des Wohnungsmarktes mit guter Wohnqualität.  

Jetzt gelte es von Seiten des Gremiums abzuwägen, so Benedikt Hoigt, ob der SFB-Ausschuss der Empfehlung der Verwaltung folge und die Mietobergrenze der Nettokaltmiete auf das untere Viertel senke, oder, ob der Landkreis die Differenz zum Drittel mit rund 90.000 € jährlich mehr investieren wolle. In diesem Zusammenhang verweist er auf die angespannte Haushaltssituation des Landkreises und auf die finanziellen Unwägbarkeiten (Bürgergeld/vermehrt Anträge wegen steigender Nebenkosten durch hohe Strom- und Gaspreise), die auf das Jobcenter bzw. auf den Landkreis zukommen werden.

Brigitte Keller, Finanzmanagerin des Landkreises und Abteilungsleiterin 1 (Zentrales und Bildung) erkundigt sich, ob es zu den Mietobergrenzen rechtliche Vorgaben gebe und, ob Herr Hoigt Erkenntnisse/Informationen habe, dass das Jobcenter durch die Anpassung der Mietobergrenzen zum Preistreiber von Mieten werden könnte, sollten die Grenzen zu hoch angesetzt werden.

Benedikt Hoigt antwortet, dass er davon keinerlei Erkenntnisse habe. Er gehe davon aus, dass bei einer Erhöhung der Mietobergrenze die Preise auf dem Wohnungsmarkt nachziehen werden. Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 werden die Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr vollumfänglich berücksichtigt (Karenzzeit). Anschließend folge das Absenkungsverfahren, so Benedikt Hoigt, was ca. ein halbes Jahr dauere. Somit werde vom Jobcenter die ersten 1 ½ Jahre die volle Miete übernommen.

Auf die Frage zu den gesetzlichen Vorgaben antwortet Benedikt Hoigt, dass diese durch das Gutachten vollumfänglich erfüllt seien.

In der anschließenden Beratung halten KRin Ottilie Eberl (Bündnis 90/Die Grünen), KRin Marlene Ottinger (Die Linke) und KR Reinhard Oellerer (Bündnis 90/Die Grünen) die Umstellung auf das untere Viertel des Wohnungsmarktes - aufgrund des Wohnungsmangels und der aktuellen Mietpreissituation - für nicht umsetzbar.

KRin Sonja Ziegltrum (CSU-FDP-Fraktion) und KR Ulrich Proske (SPD-Fraktion) geben zu bedenken, dass durch eine Erhöhung der Mietobergrenzen für Leistungsempfänger (unteres Drittel der Nettokaltmiete) die Mieten auf das Level angepasst und damit ebenfalls erhöht würden, was aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes im Landkreis zu vermeiden sei.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Das Gutachten der Firma Empirica AG wird zur Kenntnis genommen.

2.   Die dargelegten Richtwerte zur Angemessenheit von Unterkunftskosten sind ab 01.01.2023 anzuwenden. Die Richtwerte sowie das Gutachten sind Bestandteil des Beschlusses und Anlage 3 zum Protokoll.