Sachvortragende(r):

Benedikt Hoigt, Geschäftsführer des Jobcenters Ebersberg

Benedikt Hoigt, Geschäftsführer des Jobcenters Ebersberg, berichtet in seinem Sachvortrag von den ersten Erfahrungen der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023.

KRin Marlene Ottinger informiert über die damalige Diskussion im Rahmen der Haushaltsdebatte, in der das Jobcenter einen Mehrbedarf an Personalstellen angemeldet habe. Dieser sei, insbesondere unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage, nicht genehmigt worden. Dahingehend erkundigt sie sich nach der aktuellen Personalsituation.

Benedikt Hoigt erläutert, dass sich der Personalhaushalt des Jobcenters grundsätzlich aus zwei Trägern zusammensetze; dem Landkreis Ebersberg und der Bundesagentur für Arbeit. Derzeit seien, bis auf 1,8 Vollzeitäquivalente, alle Stellen besetzt, dennoch gestalte sich die Personalbeschaffung zunehmend schwieriger. Er sei jedoch zuversichtlich, zeitnah eine Vollbesetzung der offenen Stellen zu erzielen. Damit sei das Jobcenter gut auf die „Antragsflut“ der kommenden Monate vorbereitet.

KRin Ottilie Eberl informiert über die bereits mit dem vorläufigen Dokument (Fiktionsbescheinigung) erhaltene Arbeitserlaubnis ukrainischer Geflüchteter (gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) und erkundigt sich über die diesbezügliche Erfahrung aus Sicht des Jobcenters. Ziel sei es, die Flüchtlinge bestmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Mit der Rechtsänderung werde der sogenannte „Vermittlungsvorrang“ abgeschafft, der Leistungsbezieher müsse damit nicht mehr auf eine beliebige, verfügbare Arbeitsstelle vermittelt werden, so Benedikt Hoigt. Jeder Einzelfall werde umfassend geprüft, dabei liege das Augenmerk insbesondere auf sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen. Wichtig bei der Integration ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt sei, neben der erforderlichen Kinderbetreuung, auch das Angebot an Sprachkursen. Es seien bereits 104 Ukrainer erfolgreich eingegliedert worden, nach Beendigung der Sprachkurse im dritten und vierten Quartal 2023 werde diese Zahl weiter zunehmen. Oberste Priorität des Jobcenters sei es, den Kunden stets dort abzuholen wo er steht. Pro Jahr würden 500 bis 600 Personen auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden, wovon 62,5 Prozent bedarfsdeckend seien.

KR Manfred Schmidt bittet um Information über die Höhe der Vergütung der vermittelten Leistungsbezieher auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere inwiefern ein ausreichender Abstand zum Niedriglohnsektor bestehen würde.

Diese Frage befasse sich mit dem persönlichen Stellenwert der Arbeit und der damit verbundenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, so Benedikt Hoigt. Grundsätzlich berechne das Jobcenter stets die individuellen Bedarfe, mit Aufnahme einer Tätigkeit könne oftmals eine Bedarfsdeckung erzielt werden. Alternativ beziehe der Kunde aufstockende Leistungen neben seiner Erwerbstätigkeit. Das Jobcenter habe in diesem Bereich sehr gute Erfahrungen gemacht, die Menschen würden mit der Arbeit mehr verbinden als eine reine Bestreitung des Lebensunterhalts.

KRin Dr. Susanne Markmiller berichtet über die, im Rahmen der Sitzung am 07.12.2022 beschlossene, Anpassung der Mietobergrenzen für den Landkreis Ebersberg zum 01.01.2023. Dabei werde nun nicht mehr die Brutto- sondern die Nettokaltmiete ausgewiesen. Sie erkundigt sich nach ersten Erfahrungswerten. Sodann nimmt sie Bezug auf die Prüfung der Angemessenheit der Wohnung nach Ablauf der Karenzzeit (12 Monate) und bittet um Information über die Anzahl an Leistungsberechtigten in überteuerten Wohnungen.

Benedikt Hoigt erläutert, dass sich derzeit alle 1.653 Bedarfsgemeinschaften in Karenz befinden würden. Eine Prognose über die Anzahl an Kunden in überteuerten Wohnungen könne er ab 01.06.2023 stellen, hier würden die ersten diesbezüglichen Schreiben durch das Jobcenter versandt werden. Die Höhe der damit verbundenen Kosten sei nicht bezifferbar. Grundsätzlich würde das Jobcenter alle Anstrengungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unternehmen, den damit würde häufig der soziale Abstieg einhergehen. Die betroffenen Bürger würden rechtzeitig informiert werden, sich um eine angemessene Wohnung zu bemühen.


Der SFB-Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Einführung des Bürgergeldes zur Kenntnis.