Sitzung: 19.04.2023 SFB-Ausschuss
Vorlage: 2023/0945
Benedikt Hoigt, Geschäftsführer
des Jobcenters Ebersberg |
Benedikt Hoigt, Geschäftsführer des Jobcenters Ebersberg,
berichtet in seinem Sachvortrag von den ersten Erfahrungen der Einführung des
Bürgergeldes zum 01.01.2023.
KRin Marlene Ottinger informiert über die damalige
Diskussion im Rahmen der Haushaltsdebatte, in der das Jobcenter einen
Mehrbedarf an Personalstellen angemeldet habe. Dieser sei, insbesondere unter
Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage, nicht genehmigt worden.
Dahingehend erkundigt sie sich nach der aktuellen Personalsituation.
Benedikt Hoigt erläutert, dass sich der Personalhaushalt
des Jobcenters grundsätzlich aus zwei Trägern zusammensetze; dem Landkreis
Ebersberg und der Bundesagentur für Arbeit. Derzeit seien, bis auf 1,8
Vollzeitäquivalente, alle Stellen besetzt, dennoch gestalte sich die
Personalbeschaffung zunehmend schwieriger. Er sei jedoch zuversichtlich,
zeitnah eine Vollbesetzung der offenen Stellen zu erzielen. Damit sei das
Jobcenter gut auf die „Antragsflut“ der kommenden Monate vorbereitet.
KRin Ottilie Eberl informiert über die bereits mit dem
vorläufigen Dokument (Fiktionsbescheinigung) erhaltene Arbeitserlaubnis
ukrainischer Geflüchteter (gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) und erkundigt
sich über die diesbezügliche Erfahrung aus Sicht des Jobcenters. Ziel sei es, die
Flüchtlinge bestmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Mit der Rechtsänderung werde der sogenannte
„Vermittlungsvorrang“ abgeschafft, der Leistungsbezieher müsse damit nicht mehr
auf eine beliebige, verfügbare Arbeitsstelle vermittelt werden, so Benedikt
Hoigt. Jeder Einzelfall werde umfassend geprüft, dabei liege das Augenmerk
insbesondere auf sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen. Wichtig bei der
Integration ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt sei, neben der
erforderlichen Kinderbetreuung, auch das Angebot an Sprachkursen. Es seien
bereits 104 Ukrainer erfolgreich eingegliedert worden, nach Beendigung der
Sprachkurse im dritten und vierten Quartal 2023 werde diese Zahl weiter
zunehmen. Oberste Priorität des Jobcenters sei es, den Kunden stets dort
abzuholen wo er steht. Pro Jahr würden 500 bis 600 Personen auf dem ersten
Arbeitsmarkt integriert werden, wovon 62,5 Prozent bedarfsdeckend seien.
KR Manfred Schmidt bittet um Information über die Höhe der
Vergütung der vermittelten Leistungsbezieher auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere
inwiefern ein ausreichender Abstand zum Niedriglohnsektor bestehen würde.
Diese Frage befasse sich mit dem persönlichen Stellenwert
der Arbeit und der damit verbundenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, so
Benedikt Hoigt. Grundsätzlich berechne das Jobcenter stets die individuellen
Bedarfe, mit Aufnahme einer Tätigkeit könne oftmals eine Bedarfsdeckung erzielt
werden. Alternativ beziehe der Kunde aufstockende Leistungen neben seiner
Erwerbstätigkeit. Das Jobcenter habe in diesem Bereich sehr gute Erfahrungen
gemacht, die Menschen würden mit der Arbeit mehr verbinden als eine reine
Bestreitung des Lebensunterhalts.
KRin Dr. Susanne Markmiller berichtet über die, im Rahmen
der Sitzung am 07.12.2022 beschlossene, Anpassung der Mietobergrenzen für den
Landkreis Ebersberg zum 01.01.2023. Dabei werde nun nicht mehr die Brutto-
sondern die Nettokaltmiete ausgewiesen. Sie erkundigt sich nach ersten
Erfahrungswerten. Sodann nimmt sie Bezug auf die Prüfung der Angemessenheit der
Wohnung nach Ablauf der Karenzzeit (12 Monate) und bittet um Information über
die Anzahl an Leistungsberechtigten in überteuerten Wohnungen.
Benedikt Hoigt erläutert, dass sich derzeit alle 1.653
Bedarfsgemeinschaften in Karenz befinden würden. Eine Prognose über die Anzahl
an Kunden in überteuerten Wohnungen könne er ab 01.06.2023 stellen, hier würden
die ersten diesbezüglichen Schreiben durch das Jobcenter versandt werden. Die
Höhe der damit verbundenen Kosten sei nicht bezifferbar. Grundsätzlich würde
das Jobcenter alle Anstrengungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
unternehmen, den damit würde häufig der soziale Abstieg einhergehen. Die
betroffenen Bürger würden rechtzeitig informiert werden, sich um eine
angemessene Wohnung zu bemühen.
Der SFB-Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Einführung des Bürgergeldes zur Kenntnis.