Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2023, TOP 9 Ö |
|
Sachvortragende(r): |
Barbara Strangfeld, SG 14,
Finanzen, Beteiligungen Dr. Willie Stiehler,
Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München gGbmH |
Barbara Strangfeld und Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH, halten einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll).
Es folgt keine Wortmeldung.
Der Kreistag fasst folgende
Beschlüsse:
Der Landrat bzw. sein Stellvertreter werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH folgende Beschlüsse zu erwirken:
Zu a)
- Der Jahresabschluss 2022 der
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH
mit einer Bilanzsumme von 2.002.629 Euro sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit
einem Aufwand von 2.873.316 €, Erträgen von 2.873.316 € und einem
Jahresergebnis von 0,00 Euro und der Lagebericht 2022 werden festgestellt.
- Nach den Regelungen des
Gesellschaftsvertrags wird der Überschuss auf die Gesellschafter
aufgeteilt, so dass im Jahresabschluss 2022 eine Ausgleichsverbindlichkeit
in Höhe der Kostenüberdeckung i.H.v. 263.207 € gegenüber den
Gesellschaftern eingestellt wurde. Aufgrund dessen ergibt sich ein
Jahresergebnis von 0 €.
Die Ausgleichsverbindlichkeit in
Höhe von 263.207 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und
Beschluss über die Ergebnisverwendung 2022 durch die Gesellschafterversammlung
im November 2023 an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Rückzahlung an den
Landkreis Ebersberg beträgt 76.330 €.
& |
einstimmig angenommen |
Zu b)
Der Geschäftsführung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.
& |
einstimmig angenommen |
Zu c)
Dem Aufsichtsrat der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.
& |
einstimmig angenommen |
Weder der Landrat, sein gewählter Stellvertreter Walter Brilmayer noch die in den Aufsichtsrat der Energieagentur entsandten Mitglieder KRin Waltraud Gruber, KR Martin Lechner, Kr Ulrich Proske, KR Johann Schwaiger und KR Niklas Fent haben wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung teilgenommen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).