Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2023, TOP 9 Ö

Sachvortragende(r):

Barbara Strangfeld, SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München gGbmH

Barbara Strangfeld und Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH, halten einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll).

Es folgt keine Wortmeldung.


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

Der Landrat bzw. sein Stellvertreter werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH folgende Beschlüsse zu erwirken:

Zu a)

  1. Der Jahresabschluss 2022 der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit einer Bilanzsumme von 2.002.629 Euro sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Aufwand von 2.873.316 €, Erträgen von 2.873.316 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro und der Lagebericht 2022 werden festgestellt.
  2. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags wird der Überschuss auf die Gesellschafter aufgeteilt, so dass im Jahresabschluss 2022 eine Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe der Kostenüberdeckung i.H.v. 263.207 € gegenüber den Gesellschaftern eingestellt wurde. Aufgrund dessen ergibt sich ein Jahresergebnis von 0 €.

Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 263.207 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2022 durch die Gesellschafterversammlung im November 2023 an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Rückzahlung an den Landkreis Ebersberg beträgt 76.330 €.

&

einstimmig angenommen

Zu b)

Der Geschäftsführung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

&

einstimmig angenommen

Zu c)

Dem Aufsichtsrat der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

&

einstimmig angenommen

Weder der Landrat, sein gewählter Stellvertreter Walter Brilmayer noch die in den Aufsichtsrat der Energieagentur entsandten Mitglieder KRin Waltraud Gruber, KR Martin Lechner, Kr Ulrich Proske, KR Johann Schwaiger und KR Niklas Fent haben wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung teilgenommen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).