a) Jahresabschluss 2022 der Energieagentur
b) Entlastung der Geschäftsführung
c) Entlastung des Aufsichtsrates
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2023, TOP 9 Ö
a) Jahresabschluss, Ergebnisverwendung und Lagebericht 2022
Der Jahresabschluss 2022 wurde zum fünften Mal durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Christian Rupp, Neu-Ulm, geprüft. Das Jahresergebnis 2022 beläuft sich auf:
Jahresergebnis 2022 |
0,00
€ |
Das Wirtschaftsjahr 2022 hat mit einer schwarzen Null abgeschlossen. Tatsächlich entstand ein Überschuss in Höhe von 263.207 €. Dieser wird nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags auf die Gesellschafter aufgeteilt, auf den Landkreis Ebersberg entfallen 76.330 €, die noch 2023 zurückerstattet werden.
Der Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung wurde gemäß § 14 Abs. 3 Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH vom Aufsichtsrat der Energieagentur in seiner Sitzung am 11.07.2023 einstimmig beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 1a) und Abs. 1c) Satzung
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts und über die Verwendung des
Jahresergebnisses sowie den Vortrag oder die Abdeckung der Verluste.
Vertreter der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH tragen die wesentlichen Punkte des Jahresabschlusses 2022 der Energieagentur gGmbH vor.
b) Entlastung des Geschäftsführers
Gemäß § 10 Abs. 1b) Satzung Energieagentur Ebersberg-München
gGmbH beschließt die
Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung.
c) Entlastung des Aufsichtsrats
Gemäß § 10 Abs. 1b) Satzung Energieagentur Ebersberg-München
gGmbH beschließt die
Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Für die genannten Beschlüsse in der
Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH wird der Landrat vom Kreistag ermächtigt.
Für die Entlastung des
Aufsichtsrats ist zu beachten, dass bei diesem Ermächtigungsbeschluss des
Kreistags für den Gesellschafter weder der Landrat noch die in den Aufsichtsrat
entsandten Mitglieder wegen persönlicher Beteiligung mitstimmen dürfen (Art. 43
Abs. 1 LKrO).
Im Jahr 2022 waren folgende Kreisräte als Aufsichtsräte der
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH tätig:
Herr Robert Niedergesäß
Frau Waltraud Gruber
Herr Martin Lechner
Herr Thomas Lechner
Herr Ulrich Proske
Herr Hans Schwaiger
Herr Walter Brilmayer (Vertretung in der AR-Sitzung am 21.07.2022)
Herr Niklas Fent (Vertretung in der AR-Sitzung am 21.07.2022).
Die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2023, TOP 9 Ö erfolgte einstimmig.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
II. Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
Der Landrat bzw. sein Stellvertreter werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH folgende Beschlüsse zu erwirken:
Zu a)
- Der Jahresabschluss
2022 der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit einer Bilanzsumme von 2.002.629 Euro
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Aufwand von 2.873.316 €,
Erträgen von 2.873.316 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro und der Lagebericht
2022 werden festgestellt.
- Nach den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags wird der Überschuss auf die
Gesellschafter aufgeteilt, so dass im Jahresabschluss 2022 eine
Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe der Kostenüberdeckung i.H.v. 263.207 €
gegenüber den Gesellschaftern eingestellt wurde. Aufgrund dessen ergibt
sich ein Jahresergebnis von 0 €.
Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 263.207
€ wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Beschluss über die
Ergebnisverwendung 2022 durch die Gesellschafterversammlung im November 2023 an
die Gesellschafter ausgezahlt. Die Rückzahlung an den Landkreis Ebersberg
beträgt 76.330 €.
Zu b)
Der Geschäftsführung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.
Zu c)
Dem Aufsichtsrat der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Zu a)
Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 263.207 € wird
nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Beschluss über die
Ergebnisverwendung 2022 durch die Gesellschafterversammlung im November 2023 an
die Gesellschafter ausgezahlt. Der Landkreis Ebersberg erhält 76.330 €.
Zu b)
keine