Betreff
Beteiligungsmanagement;
a) Jahresabschluss 2022 der Energieagentur
b) Entlastung der Geschäftsführung
c) Entlastung des Aufsichtsrates
Vorlage
2023/0896
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

a) Jahresabschluss, Ergebnisverwendung und Lagebericht 2022

Der Jahresabschluss 2022 wurde zum fünften Mal durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Christian Rupp, Neu-Ulm, geprüft. Das Jahresergebnis 2022 beläuft sich auf:

Jahresergebnis 2022

0,00 €

 

Das Wirtschaftsjahr 2022 hat mit einer schwarzen Null abgeschlossen. Tatsächlich entstand ein Überschuss in Höhe von 263.207 €. Dieser wird nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags auf die Gesellschafter aufgeteilt, auf den Landkreis Ebersberg entfallen 76.330 €, die noch 2023 zurückerstattet werden.

Der Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung wurde gemäß § 14 Abs. 3 Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH vom Aufsichtsrat der Energieagentur in seiner Sitzung am 11.07.2022 einstimmig beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 1a) und Abs. 1c) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie den Vortrag oder die Abdeckung der Verluste.

Vertreter der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH tragen die wesentlichen Punkte des Jahresabschlusses 2022 der Energieagentur gGmbH vor.

 

b) Entlastung des Geschäftsführers

 

Gemäß § 10 Abs. 1b) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung.

 

c) Entlastung des Aufsichtsrats

Gemäß § 10 Abs. 1b) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Für die genannten Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH werden der Landrat bzw. sein Stellvertreter vom Kreistag ermächtigt.

Für die Entlastung des Aufsichtsrats ist zu beachten, dass bei diesem Ermächtigungsbeschluss des Kreistags für den Gesellschafter weder der Landrat bzw. sein Stellvertreter noch die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder wegen persönlicher Beteiligung mitstimmen dürfen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

II.  Beschlussvorschlag:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Landrat bzw. sein Stellvertreter werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH folgende Beschlüsse zu erwirken:

Zu a)

  1. Der Jahresabschluss 2022 der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit einer Bilanzsumme von 2.002.629 Euro sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Aufwand von 2.873.316 €, Erträgen von 2.873.316 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro und der Lagebericht 2022 werden festgestellt.

 

  1. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags wird der Überschuss auf die Gesellschafter aufgeteilt, so dass im Jahresabschluss 2022 eine Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe der Kostenüberdeckung i.H.v. 263.207 € gegenüber den Gesellschaftern eingestellt wurde. Aufgrund dessen ergibt sich ein Jahresergebnis von 0 €.

 

Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 263.207 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2022 durch die Gesellschafterversammlung im November 2023 an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Rückzahlung an den Landkreis Ebersberg beträgt 76.330 €.

 

Zu b)

Der Geschäftsführung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

 

Zu c)

Dem Aufsichtsrat der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Zu a)

Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 263.207 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2022 durch die Gesellschafterversammlung im November 2023 an die Gesellschafter ausgezahlt. Der Landkreis Ebersberg erhält 76.330 €.

 

Zu b)

keine