Sitzung: 12.03.2024 LSV-Ausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5, Anwesend: 15
Vorlage: 2024/1194
LSV-Ausschuss am 04.10.2023 TOP 3 |
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Sachvortragende(r): |
Matthias Garbe, Garbe + Garbe
Architekturbüro Ebersberg |
Am östlichen Gebäudeteil der Dr.-Wintrich-Realschule Ebersberg mit Baujahr 1965 – 1967 wird die Sanierung der Flachdächer geplant. Hierzu gehören das Flachdach des östlichen Altbaus mit einer mittig angesetzten Oberlichtlaterne, sowie die südliche Terrasse desselben Gebäudeteils über dem Gartengeschoß/UG welche als Pausenhof Süd genutzt wird. Zusätzlich wurde in die Planung auch das südlich anschließende Flachdach der Fachklassenerweiterung, Baujahr 1981, aufgenommen.
Architekt Matthias Garbe
erläutert anhand von Fotos und Plänen im Rahmen einer Präsentation (Anlage 3
zum Protokoll) den Bauabschnitt I (Bereich Hauptdach) und II (Bereich Pausenhof
Süd) der zu sanierenden Flachdächer am Altbau der Dr.-Wintrich-Realschule.
Zusätzlich soll mit dem Bauabschnitt II die Sanierung des südlich
anschließenden Dachs der Fachklassenerweiterung erfolgen. Das Flachdach aus den
80er Jahren ist ebenso sanierungsbedürftig. Zudem sind die Oberlichtbauten
nicht durchtrittsicher ausgeführt und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Um
Synergieeffekte zu nutzen sollte die Maßnahme mit dem Bauabschnitt II umgesetzt
werden.
Neben einer Terminübersicht
stellt Herbert Feicht, stellvertretender SG-Leiter Kreishochbau und
Liegenschaften, im Rahmen der Präsentation die Kostenberechnung (Gesamtkosten
inkl. 10 % Risikoreserve 1.836.000 € Brutto), die positive Auswirkungen auf den
Klimaschutz sowie die Auswirkung auf den Haushalt vor, welche sich wie folgt
darstellt:
Mit Risikoreserve sind die
derzeit zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht ausreichend.
Für den Bauabschnitt I stehen derzeit Haushaltsmittel von insgesamt 900.000 €
zur Verfügung. Davon wurden 78.080,91 € beauftragt und 37.418,34 abgerechnet
(Stand 22.02.2024). In 2024 stehen demnach noch 862.581,66 € inklusive
Rückstellungen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Risikoreserve und den
bereits getätigten Auszahlungen stehen voraussichtliche Ausgaben in 2024 von
923.581,66 € an, um den baulichen Missstand zu beseitigen.
Von der Verwaltung werden als Risikoreserve 10 % empfohlen. Somit besteht für
das Haushaltsjahr 2024 ein voraussichtliches Defizit von 61.000 €.
Für das Haushaltsjahr 2025 fallen für den Bauabschnitt II im Ergebnishaushalt
voraussichtlich 918.000 € inkl. 10 % Risikoreserve und Preissteigerung von 5 %
an.
Architekt Matthias Garbe und
die Sachgebietsleiterin für Kreishochbau und Liegenschaften Renate Ellmann
beantworten die Fragen aus dem Gremium zur Dachneigung (5 %), Rückhaltezisterne
(im Vorplatz vorhanden), weshalb Flachdach statt Pultdach (Laterne-Funktion:
Belüftung und Belichtung für Aula, ein Flachdach ist bei komplexen Grundrissen günstiger als ein Steildach).
Mit Blick auf das voraussichtliche
Defizit für das Haushaltsjahr 2024 und die kreisumlagerelevanten Gesamtkosten
von 1,8 Mio. € erkundigt sich die Finanzmanagerin und Leiterin der Abteilung
Zentrales und Bildung zu möglichen Einsparpotentialen und schlägt hierauf den
Verzicht auf die Dachbegrünung vor.
Architekt Matthias Garbe
erklärt, dass statt der Dachbegrünung Kies ausgebreitet werden könnte,
allerdings verringere sich dadurch die Regenrückhaltung.
Die Sachgebietsleiterin
Renate Ellmann verweist auf das im ULV-Ausschuss vorgestellte Klimafolgenanpassungskonzept,
in dem Gründächer auf landkreiseigene Liegenschaften gefordert würden.
Es folgt eine kurze Debatte
über die Aktualität von Flachdächern (Vorteil: erweiterte Nutzungsmöglichkeiten
wie Dachbegrünung und Solaranlage) sowie zur Dachbegrünung, wobei sich die
Kreisrätinnen Maria Wirnitzer und Angelika Obermayr aufgrund der Vorteile
(längerer Schutz der Dachabdichtung, verbesserte Regenrückhaltung, Wärmedämmung
im Winter und Hitzeschild im Sommer) für eine Dachbegrünung aussprechen.
KR Johannes Rumpfinger
erläutert, wie sich Flachdächer aufgrund von baulichen Begebenheiten gegenüber
früher verbessert haben.
KR Josef Zistl erinnert,
künftig den Bauunterhalt wieder mehr zu berücksichtigen.
Auf den erneuten Appell der
Finanzmanagerin Brigitte Keller, die Sanierung wirtschaftlicher umzusetzen, kritisiert
KR Josef Zistl, dass in dem Sachvortrag keine Einsparmöglichkeiten genannt
wurden. Von fachlicher Seite müssten den Kreisrätinnen und Kreisräten
Einsparpotentiale vorgestellt werden, damit die Auseinandersetzung mit
Varianten und deren fiskalische Auswirkungen den Kreisräten transparent werde.
KR Franz Greithanner merkt
an, dass die Sanierung der Flachdächer, als auch die Dachbegrünung als
Regenwasserspeicher notwendig seien.
Der Landrat stellt den
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Nach Beschlussfassung
erklärt KR Max Weindl, dass er aufgrund der technischen Ausführung gegen den
Beschlussvorschlag gestimmt habe.
Der
LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Die
vorgestellte Entwurfsplanung für die BA I und BA II wird genehmigt.
2. Die
Einhaltung der geplanten Mittel ist durch weitere Optimierungen anzustreben.
Sollte das nicht gelingen, werden die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel für
2024 in Höhe von 61.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Einsparungen
sind dann an anderer Stelle zu realisieren.
3. Das benötigte Budget für die Ausführung der Arbeiten zum BA II in Höhe von 918.000 € soll im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2025 beantragt werden.