An der Beratung nahmen teil: |
Stefanie Geisler, Abteilungsleiterin Soziales |
Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Frau Geisler:
Frau Geisler berichtete über die diesjährigen Zuschüsse in Höhe von 29.400 €, die sich wie folgt zusammensetzten:
An freien Zuschüssen wurden weitere 25.374 € bewilligt und ausbezahlt:
Für Wettbewerbe
und Mitgliedschaften wurden 6.010 € ausbezahlt:
Kulturförderung 2015
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Am 09.07.2014 beschloss der SFB-Ausschuss
die Bewilligung einmaliger „freier“ Zuschüsse unter 5.000 € nach den
Kulturförderrichtlinien ab dem Förderjahr 2015 dem Landrat im Rahmen der
Haushaltsmittelbewirtschaftung zu übertragen. Anträge über 5.000 € werden
weiterhin dem SFB-Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Zum Stichtag, dem 01.09., gingen folgende
Anträge ein, bei denen eine Förderung über 5.000 € beantragt wurde: |
·
Durchführung
des Jazzfestivals „EBE-Jazz 15“
·
Meta-Theater
im Werkhaus Moosach für die Aufführung von “Empty Faces”
·
Evangelische
Christopheruskirche Zorneding und die Evangelische Petrikirche Baldham für die
Konzertreihe „Bach and more“
·
Musikschule
im Zweckverband Kommunale Bildung zur Instrumentenbeschaffung und Anschaffung
einer Audio Anlage für den Konzertbetrieb
Die Anträge waren als Anlagen der Ladung angefügt.
Die in der Sitzung ausgegebene Tischvorlage
sah folgendes vor:
Wie in der Sitzungsvorlage erwähnt, wurden die Vertreter der Anträge
über 5.000 € um Stellungnahme und Konkretisierung gebeten.
Von Seiten der Initiatoren des Jazzfestivals wurde ein Antrag über
15.000 € vorgelegt.
Das Meta-Theater im Werkhaus Moosach beantragt Mittel in Höhe von 6.000
€
Herr Dr. Gerstner als Koordinator der Veranstaltungsreihe „Bach and
more“ kalkuliert mit einer Förderung in gleicher Höhe wie im Jahr 2014.
Die Musikschule im Zweckverband Kommunale Bildung macht im Rahmen der
Instrumentenbeschaffung und Anschaffung einer Audio Anlage für den
Konzertbetrieb geltend, dass die Abteilung „Schlagzeug“ immer weiter wächst
bzw. mit über 60 Konzerten pro Jahr die Mietkosten für eine Audio Anlage nicht
mehr rentabel sind. Wünschenswert sei hier ein Zuschuss des Landkreises in Höhe
von 4.500 €.
Die Vorschläge werden von Seiten der Verwaltung beurteilt. Die
Voraussetzungen nach der Kulturförderrichtlinie liegen vor. Von Seiten der
Verwaltung wird folgender Vorschlag (siehe Ende des TOP) unterbreitet.
Es lagen vier
Zuschussanträge unter 5.000 € vor:
·
Kunstverein
Ebersberg für das Projekt „Soziales Skulpturenevent“
·
Katholische
Pfarrei zum Kostbaren Blut Christi für die Vaterstettener Chornacht
·
Kulturkreis
Ebersberg e.V. für das Jahresprogramm 2015
·
Jugendorchester
Grafing e.V.
Ferner ist zu bedenken, dass noch weitere Zuschussanträge über das Jahr verteilt eingehen werden.
Insgesamt stehen 25.000 € für Vergaben zur Verfügung. Die Verteilung obliegt dem SFB-Ausschuss und dem Landrat. Von Seiten der Verwaltung wird folgende Aufteilung vorgeschlagen:
- 18.000 € für die vier Anträge über 5.000€
- 7.000 € für die Anträge unter 5.000 €
Folgende
Punkte wurden im Gremium angesprochen:
v Auf Anregung wurde kritisiert, dass 4.500 € für das Jazzfestival im Vergleich zur Antragssumme etwas wenig ist.
v Eine Nachfrage befasste sich mit den Entscheidungshilfen der Verwaltung für die Vergabe von Zuschüssen.
Frau Geisler beantwortete die Frage, dass grundsätzlich 10 % aus
eigenen Mitteln finanziert werden und das Vorhaben überregional und
wirtschaftlich sein muss.
v Eine weitere Nachfrage befasste sich mit der Anzahl der abgelehnten Anträge.
Frau Geisler berichtete, dass es keine abgelehnten Anträge gibt.
Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
Für 2015 werden
folgende Zuschüsse bewilligt.
a) Das Meta-Theater im Werkhaus Moosach erhält für die Aufführung von „Empty Faces“ einen Zuschuss in Höhe von 4.500 €.
b) Die Evangelische Christopheruskirche Zorneding und die Evangelische Petrikirche Baldham erhalten zur Unterstützung der Veranstaltungsreihe „Bach and more“ einen Zuschuss in Höhe von 4.500 €.
c) Die Musikschule im Zweckverband Kommunale Bildung erhält zur Instrumentenbeschaffung und Anschaffung einer HK Audio Anlage für den Konzertbetrieb einen Zuschuss in Höhe von 4.500 €
d) Die Veranstalter des „EBE – Jazz 15 Jazzfestivals“ erhalten einen Zuschuss in Höhe von 4.500 €