Vorberatung |
ULV-Ausschuss am 30.09.2015, TOP 6 Ö Jugendhilfeausschuss am 02.10.2015, TOP 5 Ö SFB-Ausschuss am 07.10.2015, TOP 3 Ö LSV-Ausschuss am 15.10.2015, TOP 7 Ö Kreis- und Strategieausschuss am
09.11.2015, TOP 10 Ö und TOP 12 Ö |
An der Beratung nimmt teil: |
Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro
Landrat |
Der Landrat führt in das Thema ein:
Ziel der heutigen zweiten Lesung sei die
Festsetzung der Kreisumlage bzw. der Punkte für das Haushaltsjahr 2016.
Die vom Kreistag
vorgegebenen Eckwerte seien um 2,2 Mio € bzw. 4,3 % überschritten worden.
Dennoch sei der Landrat davon überzeugt, dass die Vorgabe, die Steigerungen zum
Vorjahr auf 2,5 % zum Plan des Vorjahres zu begrenzen, richtig gewesen sei.
Andernfalls wäre der Haushaltsentwurf noch deutlich höher gewesen.
Für die Beratungen
im Juli habe man jedoch noch nicht alle Eckwerte konkret einplanen können. In
den vorgeschlagen Eckwerten hätten zum damaligen Zeitpunkt fast 2,3 Mio €
gefehlt. Wären diese damals schon bekannt gewesen, wäre der Eckwertevorschlag
des Finanzmanagements bei + 8,7 % zum Vorjahr gelegen. Hauptursächlich seien
die zusätzlichen Ausgaben im Bereich Asyl, die damals und auch jetzt noch nicht
endgültig berechenbar seien. Ferner habe der Kreistag bewusst auf die
Berücksichtigung des Anstiegs der Mietobergrenzen verzichtet. Im Frühjahr 2016
sollten die Ergebnisse des beauftragten Gutachtens dazu vorliegen. Dennoch sei
für den Anstieg ein Wert in Höhe von 540.000 € zusätzlich im Haushalt 2016
eingeplant worden.
Die Verwaltung habe
die Beschlüsse in den Fachausschüssen sehr ernst genommen, so dass durch die
Eckwertekürzung des Kreistags die Kostensteigerung, die im Ergebnis um 6,9 %
über der Planung 2015 liegt, um 1,8 % unter dem Eckwertevorschlag des
Finanzmanagements begrenzt werden konnte.
Obwohl der Freistaat Bayern als einziges Bundesland
neben Mecklenburg-Vorpommern seine Kommunen im Bereich Asyl fast kostendeckend unterstütze,
belasten die Ausgaben dort den Kreishaushalt um fast 1,7 Mio €. Das Teilbudget
des SFB-Ausschusses sei um 8,7 % zum Vorjahr und das des Jugendhilfeausschusses
um 12,6 % gestiegen. Inwieweit die Sozialausgaben noch steigen werden, werde
sich erst mit der Zeit herauskristallisieren. Eine Finanzierung sei derzeit nur
angesichts der enorm steigenden Umlagekraft und der damit sprudelnden
Steuereinnahmen möglich. Ohne diese Steigerungsraten werde der Kreishaushalt
nur über steigende Kreisumlagen zu finanzieren sein. Der Freistaat plane zwar
3700 neue Stellen, ob sich dies aber letztendlich auf den Landkreis in Form von
Personal oder Euro auswirken werde, sei noch offen.
Die freiwilligen
Leistungen seien von der Verwaltung transparent gemacht worden, es handle sich
hierbei um einen Betrag in Höhe von rund 3,5 Mio € bzw. rund 3,1 % der
ordentlichen Aufwendungen. Das Steuerungspotenzial sei hier nicht sehr groß,
dennoch werden sich alle Fraktionen im Jahr 2016 mit Einsparmöglichkeiten bei
den freiwilligen Leistungen befassen. Ferner werde man sich auch mit dem Thema
Ausschreibungen befassen müssen.
Die Investitionen
seien 2016 in Relation zu anderen Jahren sehr niedrig. Von den für 2015
veranschlagten 10 Mio € seien zudem nur 6 Mio € benötigt worden. Der Landrat
schlägt daher vor, dass die vorgesehene Kreditaufnahme anstatt auf 5 Mio € auf
4 Mio € begrenzt werde. Dies vermeide eine Genehmigung des Haushalts durch den
Freistaat und die Nettoverschuldung könne 2016 sinken, da der Tilgungsbetrag
fast 1 Mio € höher liege als die Kreditaufnahme.
Im Jahr 2015 habe
die Kreisumlage bei 51 Punkten gelegen. Der Landrat schlägt für das Jahr 2016
die Kreisumlage mit 49 Punkten vor. Diese läge somit einen halben Punkt unter
dem Vorschlag des Finanzmanagements. Dies sei möglich, da die
Schlüsselzuweisungen um 700.000 € angehoben worden und im Jahr 2015 um 1,7 Mio
€ höher ausgefallen seien. Der sog. „Grundbetrag“ sei anstatt mit 620 mit 630
angenommen worden. Die Bekanntgabe der tatsächlichen Höhe werde aber
voraussichtlich erst nach der Verabschiedung des Haushalts erfolgen.
Der Landrat schlägt
vor, dass eine automatische Korrektur der Kreisumlage um je ½ Punkt erfolge,
wenn die Schlüsselzuweisungen 750.000 € mehr oder weniger betragen sollten.
Dies wirke sich dann jeweils automatisch mindernd oder erhöhend auf die
Kreisumlage aus. Möglich sei auch eine Öffnungsklausel von 10%, wenn die
Änderungen z.B. 730.000 € betragen würden.
Ein weiteres Thema
der heutigen Sitzung seien auch die Änderungen bei der Finanzierung der
Kreisklinik. Die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.11.2015
könnten heute öffentlich diskutiert werden, da sich der Aufsichtsrat der
Kreisklinik am Freitag mit der Thematik abschließend befasst habe. In künftigen
Haushalten wird der Landkreis pro Jahr bis zu 1 Mio € zusätzlich einplanen
müssen. Dafür werde die Abschreibung bei der Kreisklinik um diese Summe
niedriger und die Wirtschaftlichkeit werde sich entsprechend erhöhen.
Frau Keller
erläutert den weiteren Sachverhalt mittels einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll).
Auf die Frage aus dem Gremium (Waltraud
Gruber), warum bei den Eckwerteberatungen wesentliche Kostenfaktoren im
sozialen Bereich (vgl. Folie Nr. 3) gefehlt hätten, antwortet Frau Keller, da
sonst die Eckwerte noch höher gewesen wären und das Finanzmanagement das Signal
für Einsparungen in die Verwaltung aussenden wollte. Trotz der steigenden
Umlagekraft solle gespart werden. Frau Keller begrüßt daher die Begrenzung des
Kreistages.
Wortmeldung aus dem Gremium (Albert Hingerl),
dass sich die Abhängigkeit zwischen Kommunen, Kreis und Bezirk deutlich zeige.
Die Kommunen seien ein Garant für den Kreis. Der Landkreis und die Kommunen
hätten nun eine Regelung gefunden, die sowohl Risiken als auch Vorteile hätte.
Insgesamt sehe die SPD-Fraktion ein gutes Ergebnis für beide Seiten. Dennoch
müsse im Jahr 2016 ein Umdenken bei den freiwilligen Leistungen erfolgen, die
Sozialausgaben seien mit 57 % des Gesamtetats besorgniserregend hoch.
Wortmeldung aus dem Gremium (Christian
Eckert), dass die Senkung der Schlüsselzuweisung nur zu einer Erhöhung der
Kreisumlage führe und somit zu einer schleichenden Steuererhöhung bei den
Gewerbetreibenden. Die FAG-Nivellierung würde die Gemeinden nicht entlasten. Er
könne dem Vorschlag zu den Kreisumlagepunkten nicht zustimmen.
Wortmeldung aus dem Gremium (Udo Ockel), dass
die Probleme bei den Ausgaben nicht wegzuargumentieren seien und nur über die
Kreisumlage geleistet werden können. Ohne die FAG-Nivellierung wäre die
Kreisumlage noch höher. Die Kommunen können nur die Steuern heben oder auf mehr
Schlüsselzuweisungen bauen. Ein Spielraum sei nur bei den 61% der
Investitionsdeckung gegeben. Letztendlich sehe er mit dem Haushalt 2016 jedoch
einen gelungenen Kompromiss.
Wortmeldung aus dem Gremium (Reinhard
Oellerer), dass er bereits bei den Eckwerteberatungen darauf hingewiesen habe,
dass die Risiken v.a. im sozialen Bereich höher seien, als die
Einsparmöglichkeiten. Er sehe die Senkung der Kreisumlagenpunkte ebenfalls als
eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Ursprünglich sollten im Jahr 2016
keine neuen Kredite mehr aufgenommen werden, die Verschuldung müsse bis zur
Abdeckung der Zinsbindung abgebaut werden. Mit der Finanzierung der Kreisklinik
sei nun ein tragbares Verfahren gefunden worden. Er könne den 49 Punkten
zustimmen, da viele Kommunen zur Bewältigung ihres Investitionsstaus entlastet
werden müssen. Die Verschuldung des Landkreises und der Kommunen nähere sich
an. Auch die Kommunen seien durch das Thema Asyl stark belastet und müssten
noch mehr für den sozialen Wohnungsbau tun.
Der Landrat dazu, dass im Jahr 2016 keine Schulden mehr erfolgen sollten, stamme aus dem Jahr 2012 bei einer Prognose von 75 Mio € Schulden. Davon sei der Landkreis jedoch weit entfernt, trotz der vielen Investitionen, die bereits laufen und im Jahr 2012 noch gar nicht angedacht gewesen seien.
Wortmeldung aus dem Gremium (Thomas Huber), wichtig sei die Einhaltung der Finanzleitlinie. Eine versteckte Steuererhöhung könne er nicht sehen, wenn der Freistaat durch die FAG-Mittel-Erhöhung und die Schlüsselzuweisungen v.a. strukturschwache Kommunen mit mehr Geld unterstütze. Ferner übernehme der Freistaat 90 % der Kosten im Asylbereich. Die Eckwertevorgaben seien notwendig gewesen, um noch höhere Kosten einzudämmen. Die steigenden Sozialausgaben seien beunruhigend, v.a. wenn die Gelder nicht da ankommen, wo die Ausgaben auch entstanden seien. Die CSU-FDP-Fraktion könne den Vorschlägen der Verwaltung zustimmen. Es sei richtig, im Jahr 2016 eine Pause bei den Investitionen einzulegen. Die Aufnahme von Krediten sei zunächst nur eine Kreditermächtigung und sehe er noch nicht als Neuverschulung.
Wortmeldung aus dem Gremium (Dr. Ernst Böhm), mit der Kreisumlage sei der Landkreis auf dem richtigen Weg. An dem Ziel, keine neuen Schulden zu machen, müsse jedoch festgehalten werden. Bezüglich der Kosten der Unterkunft weist er daraufhin, dass die Bevölkerung um 1,4 % / Jahr steige, entsprechend müsse auch der Wohnungsbau steigen, da sonst die Wohnungen zwangsläufig teurer werden. Umso wichtiger sei es, dass die Kommunen Bauland ausweisen und ggf. leere Parkplätze dafür freigeben. Der Bericht der Baubehörde sollte daher auch um die Zahlen ergänzt werden, wie viele Wohnungen gebaut bzw. beantragt wurden.
Der Landrat dazu, dass für den Wohnungsbau eine neue Förderrichtlinie geschaffen wurde und dazu auch der Arbeitskreis Wohnungsbau gebildet worden sei. Die GWG müsse noch mehr „genutzt“ werden, aber auch der Landkreis habe nur begrenzt Grundstücke zur Verfügung.
Wortmeldung aus dem Gremium (Alexander Müller), er begrüße die Begrenzung der Kreditermächtigungen auf 4 Mio €. Wenn es dem Landkreis gut gehe, dann sei es auch richtig, dass der Planansatz runter gehe. Wohnungsbau sei notwendig, müsse aber durch private Investoren und nicht durch Neuverschuldung des Landkreises umgesetzt werden. Die Kommunen müssen den Wohnungsbau jedoch mit günstigen Grundstücken unterstützen. Ein Ergebnisüberschuss wie im Jahr 2015 werde sich nicht potenzieren und Pflichtleistungen müssen nun mal erbracht werden.
Wortmeldung aus dem Gremium (Martin Wagner), die Steigerung bei den Sozialausgaben sei schockierend. Die derzeitige Krisensituation könne zwar momentan noch bewältigt werden, aber allein durch die Eingrenzung der freiwilligen Leistungen werde dies zukünftig nicht mehr möglich sein. Ferner wollten viele Gemeinden nicht mehr wachsen.
Wortmeldung aus dem Gremium (Udo Ockel), er sehe durch das FAG ebenfalls keine Steuererhöhung gegeben. Zum Vorschlag Bebauung von Parkplätzen: dies bedeute vielleicht vorerst mehr Wohnungen aber auch diese benötigen wieder eine entsprechende Anzahl an Stellplätzen.
Wortmeldung aus dem Gremium (Dr. Ernst Böhm), das Wachstum der Gemeinden sei ein wesentliches Problem. Mehr Wohnungen werden benötigt, setze aber auch den Willen der Gemeinden voraus. Bezüglich Stellplätze-Wohnungsbau müsse eine Güterabwägung in den Gemeinden stattfinden, die meisten Großstädte reduzierten bereits ihre Stellplätze. Ferner müssen zum Abbau der Schulden die Einnahmen erhöht und die Ausgaben gesenkt werden. Z.B. der Landkreis baut für 2000 €/qm und verkauft für 3000 €/qm. Zudem sollte der Landkreis Grundstücke nicht an die GWG für 180 €/qm verschenken, wo auch 800 - 900 €/qm angebracht seien.
Wortmeldung aus dem Gremium (Albert Hingerl), Problematik und Lösung bei den Kosten der Unterkunft seien doch klar. Wenn die sozialen Ausgaben steigen und die Gemeinden nicht wachsen wollen, dann werden Mehreinnahmen über die Gewerbesteuer notwendig oder die Ausgaben müssen gesenkt werden.
Wortmeldungen aus dem Gremium (Waltraud Gruber), der Landkreis müsse neben den Sozialausgaben auch in anderen Bereichen mit steigenden Kosten rechnen und sich den neuen Herausforderungen stellen. In der Vergangenheit hätten es die Kommunen auch geschafft, die hohen Ausgaben aufgrund der Brandschutzauflagen zu stemmen.
Der Landrat stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und lässt über die Beschlussvorschläge A und B getrennt abstimmen.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:
A.
Dem Kreistag wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016 wird auf 49 Punkte festgesetzt. Erhöhen oder vermindern sich die Schlüsselzuweisungen um je mehr als
750.000 €,
vermindert oder erhöht sich die Kreisumlage automatisch um je 0,5 Punkte. Die
Anwendung der Regel gilt auch bei einer Abweichung von +/- 10 % (= 75.000 €).
Die Kreditermächtigung wird auf 4 Mio € festgesetzt.
& |
angenommen |
gegen
1 Stimme |
B. Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Haushaltssatzung 2016
a) mit dem doppischen Haushaltsplan des Landkreises Ebersberg einschließlich Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2019 und
b) mit dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“
wird in der Fassung des Protokolls des Kreistages beschlossen.
2. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
& |
einstimmig angenommen |
|