Vorberatung        

Arbeitskreis Kreisklinik am 03.06.2015

Arbeitskreis Kreisklinik am 29.09.2015

An der Beratung nehmen teil:

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

Norbert Neugebauer, Leiter Sachgebiet F 1 - Büro Landrat

 

Der Landrat erteilt Frau Keller das Wort.

 

Frau Keller erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

 

Die Beteiligungsrichtlinie in der letzten Fassung aus dem Arbeitskreis und die Anregungen von Bündnis 90/Die Grünen werden im Gremium diskutiert und wie folgt angepasst:

 

Änderungsvorschlag 1:

Der Zusatz „...im Sinne der Interessen des Landkreises als Gesellschafter...“ wird gestrichen, da das Beteiligungsmanagement sowieso die Interessen der Gesellschafter vertrete.

 

Änderungsvorschlag 2:

„Der Landkreis stellt sicher,...“ wird geändert in „Der Landkreis strebt an,...“

 

Änderungsvorschlag 3:

Der vorletzte Absatz (farbig hinterlegt) auf Seite 8 der Beteiligungsrichtlinie soll kürzer und verständlicher formuliert werden. Das Gremium ist sich einig, dass bei der Festlegung von Zielen das Beteiligungsmanagement zwar frühzeitig eingebunden werden soll, den Aufsichtsräten aber genügend Spielraum für eigene Zielvorstellungen gelassen werde.

 

Änderungsvorschlag 4:

Die Konkretisierung unter Ziffer 7 und auch die Ergänzung unter Ziffer 9 der Beteiligungsrichtlinie wird beibehalten, da dies laut Frau Keller rechtlich möglich sei.

 

Die Frage aus dem Gremium (Waltraud Gruber), ob denn die Ziele des Landkreises gleichzusetzen seien mit den Zielen des Kreistages, beantwortet Herr Neugebauer mit ja, da der Kreistag den Landkreis verwalte.

 

Aufgrund der Änderungen in der Beteiligungsrichtlinie wird der Beschlussvorschlag laut Sitzungsvorlage entsprechend geändert. 


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die Änderungen der Beteiligungsrichtlinie zur Kenntnis.

 

2.    Die Beteiligungsrichtlinie wird dem Kreis- und Strategieausschuss am 30.11.2015 erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.