Betreff
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg
Vorlage
2020/3646
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

RPA am 22.10.2020, TOP 4 N

 

Das Revisionsamt hat den Jahresabschluss des Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2018 entsprechend Art. 89 Abs. 3 LKrO umfassend als Sachverständiger geprüft und hat den Bericht vom 27.06.2020 zur Behandlung in der o.g. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

 

Das Jahresergebnis 2018 ist mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 34.661,08 € anders als geplant (Planergebnis: Jahresfehlbetrag i.H.v. 147.347,00 €) positiv ausgefallen.

Ursächlich dafür ist die Korrektur einer buchhalterischen Diskrepanz, die im Zuge der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses zu Tage getreten ist.

 

Der Landkreis ließ dem Sondervermögen im Haushaltsjahr 2016 einen Betrag von 182.000,00 € für eine Sondertilgung zukommen, deren buchhalterische Abwicklung nicht eindeutig zwischen Landkreisverwaltung und Kreisklinik besprochen worden war.

Die dadurch entstandene Diskrepanz wurde im Wirtschaftsjahr 2018 erfolgswirksam korrigiert und hat zum o.g. Jahresüberschuss des Sondervermögens geführt.

 

Der Prüfungsbericht kann sowohl im Ratsinformationssystem als auch im Büro Landrat oder im Revisionsamt von den Mitgliedern des Kreistags eingesehen werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2018 mit den auf den Seiten 20 bis 22 des Berichts vom 27.06.2020 ausgewiesenen Summen gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

Der Jahresüberschuss 2018 i.H.v. 34.661,08 € wird in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 1 WkKV in die Kapitalrücklagen (Eigenkapital) eingestellt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine