Betreff
Schulentwicklung;
a)Erfahrungen mit Homeschooling
b) Anfrage zur Umsetzung der Beschlussfassung vom 20.05.2020 zum IT-Zuschuss
c) Antrag ÖDP/Linke vom 17.06.2020
Vorlage
2020/0043
Aktenzeichen
11/2
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde teilweise bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 20.05.2020, TOP 7ö

 

Vorstellung Homeschooling in der Praxis

 

Aufgrund des großen Interesses in der letzten Sitzung werden zwei Modelle von Homeschooling vorgestellt. Die Dominik-Brunner-Realschule Poing und das Humboldt-Gymnasium Vaterstetten berichten über ihre Erfahrungen mit Homeschooling aus der Praxis.

 

Zusätzliches „Sonderbudget Leihgeräte“ im DigitalPakt Schule

 

Nach einem Schreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Prof. Dr. Piazolo, vom 26.05.2020 richtet sich das Angebot „an diejenigen Schülerinnen und Schüler, denen aufgrund unzureichender technischer Ausstattung der verlässliche Zugang zum Lernen mit digitalen Medien und Werkzeugen nicht möglich ist.

 

Es handelt sich hierbei um einen „zusätzlichen Förderstrang unter dem Dach des DigitalPaktes Schule“. Gefördert wird die Beschaffung (Kauf bzw. Leasing) mobiler Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets mit Ausnahme von Smartphones) einschließlich des erforderlichen Zubehörs wie Eingabegeräte, Headsets, Schutzhüllen, WLAN-Router (Hardware) und Tablet-/Laptopkoffer. „Nicht förderfähig sind jedoch externe Peripheriegeräte wie Drucker, zusätzliche Monitore, Scanner, Videokameras sowie laufende Kosten für Mobilfunkverträge“ sowie „Kosten für den laufenden Betrieb, für Wartung und Pflege und IT-Support“.

 

Bei der Beschaffung muss u.a. auf die „grundsätzliche Integrationsfähigkeit der Geräte in die Schul-IT auf Grundlage der allgemeinen Empfehlungen des aktuellen Votums“ geachtet und die Vergabekriterien eingehalten werden.

 

Für den Landkreis Ebersberg als Schulsachaufwandsträger ist ein „Sonderbudget Leihgeräte“ in Höhe von 329.118,00 EUR vorgesehen, dass der Landkreis „unmittelbar nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie "Sonderbudget Leihgeräte" (SoLe)“ noch bis 31. Juli 2020 abrufen kann und wird.

 

Zuschüsse für digitale Endgeräte

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen u.a. eine Pauschale für Schulbedarf (§§ 28 Abs. 3 SGB II, 34 Abs. 3 SGB XII). Für das notwendige Schulmaterial wird grundsätzlich jährlich ein Zuschuss von 150 € in zwei Teilbeträgen berücksichtigt; gesonderte Bildungs- und Teilhabeleistungen zur Übernahme der Laptop-Kosten ist nach bisheriger Gesetzeslage nach einem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 29.04.2020 nicht möglich.

 

Auf Anträge von ödp, Linke und SPD hat der SFB-Ausschuss am 20.05.2020 (TOP 7ö) folgenden Beschluss gefasst:

 

1.            Der Ausschuss beschließt in Anlehnung an die Handhabe der Landeshaupt­stadt München ein Programm aufzulegen zur Unterstützung von benach­teiligten Schülern im SGB II- Bezug bzw. Bezug nach dem AsylbewerberleistungsG (Förderung von Laptops/PCs oder Tablets einschl. Drucker) im Landkreis Ebersberg von max. 250 Euro pro Kind, max. für zwei Kinder pro Familie. Die Mittel sind aus Einsparungen anderer freiwilligen Leistungen bzw. aus Spendenmitteln, die nicht zweckgebunden sind, zu generieren.

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des SFB-Ausschusses Deckungsvorschläge unter Einsparung anderer freiwilliger Leistungen vorzulegen.

 

Der Spendentopf „Fördern und Helfen“ wird vom Team Demografie verwaltet. Unabhängig der Bezuschussung von Laptops haben das Jobcenter sowie die Sozialhilfeverwaltung die Möglichkeit Spenden bis zu einer Höhe von 300,- € aus diesem Spendentopf selbst zu gewähren. Die Erstellung einer eigenen Förderrichtlinie ist daher nicht nötig.

 

Fragen von Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der Beschlussfassung

 

1.    Welche Maßnahmen wurden zur Umsetzung des oben verabschiedeten Beschlusses getroffen?

 

Siehe Frage 3 ff.

 

2.    Welche Maßnahmen sind in der Vorbereitung?

 

Die Verwaltung befindet sich bereits in der Umsetzung.

 

3.    Wie wurde die Bezuschussungsmöglichkeit den betroffenen Familien mitgeteilt?

 

Die Schulen wurden am 16.06.2020 per Email gebeten, sowohl die Eltern über die Ausgabe von Leihgeräten als auch über die Bezuschussung aus Spendengeldern zu informieren.

 

4.    Wurden weitere Informationsmaßnahmen ergriffen?

 

Mit der Information über das Elterninformationsportal nutzt das Team Bildung den bewährten Informationskanal unserer Schulen. Für die Grund- und Mittelschulen hat das Staatliche Schulamt einen entsprechenden Hinweis weitergegeben.

 

5.    Wie wurde die Antragsstellung und Auszahlung umgesetzt?

 

Antragstellung und Auszahlung erfolgen im Jobcenter.

 

6.    Wie viele Familien / Kinder sind nach den Voraussetzungen nach SGB II, XII und Asylbewerber-Leistungsgesetz zuschussberechtigt?

 

Zuschussberechtigt (Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II) sind 307 Kinder und Jugendliche. Leistungsbezug nach SGB XII ist vom Beschluss nicht umfasst.

 

7.    Wie viele Familien / Kinder haben bereits den Zuschuss beantragt oder erhalten?

 

4 Familien, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, haben je 250 € erhalten. Weitere Anfragen laufen.

 

Antrag der Ausschussgemeinschaft ödp/ Die Linke vom 17.06.2020

Der Antrag der Ausschussgemeinschaft ging am 17.06.2020 im Landratsamt ein und damit zwei Tage zu spät. Er passt aber zu diesem Tagesordnungspunkt, deshalb wird er dieser Sitzungsvorlage beigelegt. Eine Vorbereitung durch die Verwaltung war nicht mehr möglich. Der Antrag kann aber in der Sitzung diskutiert werden.

 

Ausstattung alleine wird das anerkannte Problem der gleichwertigen Bildungschancen für Alle nicht lösen. Als Bildungsregion ist es dem Landkreis besonders wichtig, allen Schülerinnen und Schülern aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises beste Bildungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten nach dem Motto: „Lernen – ein Leben lang“. Auch in unserem Landkreis gibt es Ortschaften und Weiler, die nicht oder nicht ausreichend mit einer Datenleitung verbunden sind – in diesem Fall nützt die Ausstattung allein nichts! Erst müssen Datenverbindungen geschaffen werden!

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Welche?

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Beschluss des SFB-Ausschusses vom 20.05.2020 ist mit dem Sonder-budget Leihgeräte in Höhe von 329.118 €, der Pauschale für den Schulbedarf in Höhe von 150 € jährlich sowie den Fördermitteln aus „Fördern und Helfen“ Rechnung getragen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine:

 

Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung gemäß Nr. 2.4 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ohne die Erbringung zusätzlicher Eigenmittel durch die Schulaufwandsträger.(Eckpunkte zur Förderung nach dem „Sonderbudget Leihgeräte“)