Betreff
Wasserstoffregion Ebersberg-München-Landshut
HyBayern-Chancen und Risiken für den Landkreis Ebersberg; Antrag CSU/FDP Fraktion vom 22.10.2020
Vorlage
2020/0169
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit Schreiben vom 22.10.2020 stellte die CSU-FDP-Fraktion im Kreistag den Antrag über vertiefende Informationen zum Thema „Wasserstoffregion HyBayern / Chancen und Risiken für den Landkreis Ebersberg“.

 

Es wurden nachfolgende Fragen zum Gesamtprojekt gestellt, die direkt im Anschluss an die Fragen beantwortet werden.

 

Fragen zum Gesamtprojekt:

 

1.    Welche Teilprojekte sind für HyBayern vorgesehen, entlang der gesamten Wasserstoffkette (Erzeugung, Transport, Verteilung, Anwendung)? Wie sieht der gesamte Investitionsplan aus?

 

- Regionale Elektrolyse (Erzeugung, Transport): Fördersumme ca. 10 Mio. €

- Tankstellen Landkreis Ebersberg und Landkreis München: Fördersumme ca. 2 Mio. € (Platzhalter, da wohl mit 90% gefördert über bayerisches Tankstellenprogramm)

- Dezentrale Projekte Landkreis Landshut (und Landkreis München): Fördersumme ca. 2 Mio. €

- Busse Landkreis Ebersberg und Landkreis München: Fördersumme ca. 5,5 Mio. €

- Rest Unternehmen, die sich Pkw anschaffen (Stand jetzt: Landkreis Ebersberg: 3; Landkreis Landshut: 9; Landkreis München: 10): Fördersumme ca. 0,5 Mio. €

 

Wenn Mittel frei werden, können Nachrücker zum Zuge kommen.

 

2.    Wie schaut der dazugehörige Business Plan aus?

 

Jedes Unternehmen, das selbst investiert, musste seinen eigenen Business Plan aufstellen. Diese stehen uns nicht zur Verfügung. Uns liegt lediglich der Business Plan für die regionale Elektrolyse inkl. Tankstellen vor, da diese Investitionen durch die Betreibergesellschaft getätigt werden, an der die Landkreise sich beteiligen können. Der Landrat und die Energieagentur haben dafür eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben. Der Businessplan kann daher nicht veröffentlicht werden. Interessierte Kreisräte können den Businessplan selbstverständlich in den Räumlichkeiten des Landratsamtes einsehen. Für eine Erklärung der Bereitschaft zur Beteiligung des Landkreises Ebersberg an der Betreibergesellschaft ist eine positive Entscheidung über die Mehrkostenübernahme der On-Top-Busse Voraussetzung. Ansonsten hat der Landkreis Ebersberg keine Grundlage, sich an der Betreibergesellschaft zu beteiligen (ohne die Busse als Abnehmer wird es über das Projekt keine Tankstelle geben und damit keinen Liefergrund für den über das Projekt hergestellten grünen Wasserstoff).

 

3. Wie ist die Zeitplanung ausgestaltet für

a. die einzelnen Teil-Projekte?

b. die Tankstelle im Landkreis Ebersberg und die Beschaffung der Busse?

c. einzuhaltende Fristen (um die Förderfähigkeit zu gewähren)

 

·         12/2019: Projektauszeichnung mit 20 Mio. € Investitionsmehrkostenförderung

·         10/2020: Einreichung Investitionsplan bei der Förderbewilligungsstelle Projektträger Jülich

·         10-12/2020: Einreichung Förderanträge durch antragstellende Unternehmen

·         01/2021: Förderbescheide / Projektstart / Bestellauslösungen

·         Q2-Q3/2022: Inbetriebnahme Elektrolyseur, Tankstellen, On-Top-Busse

·         Q4/2024: Förderende; bis dahin Ziel Bestellung und Inbetriebnahme weiterer Busse über Förderprogramm für neu auszuschreibende Linien

 

Fragen zu den Ebersberger Themen:

 

4.    Wie schaut der dazugehörige Business Plan aus? Welche Beteiligungsmöglichkeit /-verpflichtung besteht für den Landkreis Ebersberg? Wie verhält sich hier Kosten, Nutzen, Chancen und Risiken?

 

Es besteht keine Beteiligungsverpflichtung. Das Projekt kann auch ohne den Landkreis Ebersberg im Rahmen der HyLand Förderung zustande kommen, solange eine regionale, integrierte Wertschöpfungskette weiterhin gegeben ist. Dann besteht jedoch keinerlei Einflussnahme oder bevorzugte Lieferung von dem im Projekt hergestellten grünen Wasserstoff an den Landkreis Ebersberg.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht eine Beteiligungsmöglichkeit am Projekt HyBayern generell für den Landkreis Ebersberg primär darin, Busse für den ÖPNV anzuschaffen. Dadurch kann auch eine Tankstelle für den Landkreis angeschafft und wirtschaftlich betrieben werden. Zudem können Ebersberger Unternehmen einzelne Pkw über das Projekt fördern lassen.

 

Eine Beteiligungsmöglichkeit für den bevorzugten Zugang zu grünem Wasserstoff aus dem projektbezogenen Elektrolyseur besteht darin, sich an der Betreibergesellschaft für die regionale Elektrolyse und den Betrieb der Tankstellen zu beteiligen. Der Auftrag, eine juristische Machbarkeit und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer Beteiligung der Landkreise an der Betreibergesellschaft darzulegen bzw. sicherzustellen, wurde im Auftrag der Landkreise von der Energieagentur Ebersberg-München an eine externe Kanzlei und Wirtschaftsprüfer-gesellschaft (Sterr-Kölln & Partner mbB) vergeben. Diese spricht, mit dem aktuell vorliegendem Business Plan – ausgearbeitet von der Hynergy GmbH – und dem ausgehandelten Gesellschaftervertrag, den Landkreisen die Empfehlung aus, sich zu beteiligen. Nähere Erläuterungen finden sich im nichtöffentlichen Ergebnisbericht von Sterr-Kölln & Partner mbB (siehe Anlage nicht öffentlicher Teil).

 

5.    H2-Tankstelle: Wer wird hier der Betreiber? Welche Garantien oder Abnahmemen-gen erhält der Landkreis Ebersberg auf welche Zeitdauer?

 

Eigentümer der Tankstellen wird die Betreibergesellschaft sein. Der Betrieb wird an einen Dritten vergeben (z.B. H2 Mobility). Es wird ein Abnahmevertrag zwischen Busbetreiber und Betreibergesellschaft verhandelt und geschlossen werden, wo Abnahmemengen, Zeiträume, Übertragungsmöglichkeiten der Tankstelle etc. geregelt sein werden. Der Zugang zu grünem Wasserstoff aus dem projektbezogenen Elektrolyseur kann über die Beteiligung an der Betreibergesellschaft sichergestellt werden. (siehe Antwort zu Frage 4)

 

6.    Welche „heavy duty“ Fahrzeuge sind ab wann als H2 Fahrzeuge am Markt verfügbar? (LKWs, Busse)

 

·                    Langstrecken-LKW und –Busse ab ca. 2025, Antriebsform noch unklar (350 bar oder flüssig);

·                    Verteil-LKW: Hyundai erwägt den Einsatz von Xcient Fuel Cell LKW mit 350 bar in Deutschland ab 2021/22; es wird versucht, diesen Lkw im Frühjahr zum Testen in die Region bringen;

·                    Andere Nutzfahrzeuge: Müll- und Kehrfahrzeuge hat die Fa. FAUN dieses Jahr auf den Markt gebracht. Diese werden allerdings mit 700 bar betrieben;

 

7.    H2-Busse: Ist eine Finanzierung des Landkreises Ebersbergs der sogenannten „on-top“ Kosten bestehender Linien rechtlich möglich? Gibt es andere Ideen Anreize für unsere Busbetreiber zu schaffen, Wasserstoffbusse einzusetzen? (beispielsweise eine gewisse Menge H2 pro Busbetreiber und Jahr für einen gewissen Zeitraum zu günstigen Konditionen sicherzustellen?)

 

Die Finanzierung der On-Top-Busse wurde bereits vergaberechtlich und beihilferechtlich vom MVV als unproblematisch eingestuft. Ein entsprechendes Schreiben wurde für den Landkreis München verfasst und gilt laut MVV ebenso für den Landkreis Ebersberg.

 

Das Schreiben des MVV finden Sie in der Anlage. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt:

 

Ergebnis Vergaberecht:

 

Vor diesem Hintergrund erscheint der Wechsel vom Dieselbus zum Brennstoffzellenbus (BZ-Bus) als nicht wesentlich im Sinne von § 132 GWB: Ein Wechsel auf einen anderen Bustyp ist grundsätzlich in den Vertragsunterlagen angelegt, aber wenn dies schon mit der ursprünglichen Ausschreibung vorgegeben wäre, hätte sich der Wettbewerb wohl nicht anders dargestellt, und es verändert das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages nicht.

 

Ergebnis Beihilferecht:

 

Bei der Prüfung wird davon ausgegangen, dass die einzigen Zahlungen die sind, die im Rahmen der Vertragserfüllung (über die angepasste Kalkulation ermittelt) fließen, deren Grundlage aber über Ausschreibung ermittelt wurde. Auch vor dem Hintergrund, dass Bestandslinien gesucht wurden und dass die Bereitschaft bei den wesentlichen Marktakteuren abgefragt worden war, ist keine Begünstigung eines Unternehmens oder Produktionszweigs und auch keine Wettbewerbsverfälschung und damit kein Beihilferechtsverstoß zu erkennen.

 

Der grüne Wasserstoff wird an öffentlich zugängliche Tankstellen geliefert und zu einem gewissen Preis verkauft (vgl. konventionelle Tankstellen). Eine bevorzugte Abgabe oder ein abweichender Preis für bestimmte Busbetreiber kann also nicht gewährleistet werden.

 

Es gibt bereits außerhalb des Projekts Überlegungen, einen bzw. mehrere weitere Tankstellenstandorte in Angriff zu nehmen, die für weitere Busunternehmer im Landkreis Ebersberg auf Sicht einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen (keine großen Umwege und genügend Betankungszeit im Fahrplanablauf), um zukünftige Ausschreibungen offen gestalten zu können. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass eine Wasserstofftankstelle, deren Betriebskosten nicht unerheblich sind, nur wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn eine gewisse Abnahme gegeben ist (mit einer gewissen Anlaufzeit, ca. 15 Busse täglich). Hier kann es sinnvoll sein, neben Bussen auch LKW und weitere Nutzfahrzeuge zu berücksichtigen.

 

8.    H2-Tankstelle Standort: Wäre ein erneuter Aufruf per Presse eine Möglichkeit? Wurden Lagerhäuser/BayWa, Tankstellen und Betriebshöfe in die Suche miteinbezogen? Wer im Landkreis wäre noch ein interessierter Abnehmer für grünen Wasserstoff?

 

Der Investitionsplan ist bereits beim Fördermittelgeber Projektträger Jülich eingereicht. Wenn eingereichte Teilprojekte nicht zustande kommen oder über ein anderes Förderprogramm gefördert werden, rutschen Nachrücker in den Investitionsplan und können die Förderung beantragen. Es gibt bereits eine Nachrückerliste, welche nach dem Wartelistenprinzip abgearbeitet wird. Ein Einstieg in das Projekt HyBayern für weitere Unternehmer ist somit lediglich über die Nachrückerliste möglich. Es gibt jedoch bereits weitere Landes- und Bundesförderprogramme, die den Aufbau einer Infrastruktur und Einführung von Brennstoffzellenbussen unterstützen. Diese können von jedem Unternehmen genutzt werden.

 

Folgende Förderprogramme sind gemeint:

 

·                    Bayerisches Förderprogramm: Tankstelle (90% Investitionskostenförderung), Busse (bis zu 60% Investitionsmehrkostenförderung); pro Antragsteller Förderung von drei Bussen möglich

·                    Bundesförderung: Mündliche Aussage von der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) die ab 2021 ein neues Förderprogramm vom Bund auflegen: Busförderung bis zu 80%; wann es kommt und ob es Busunternehmen im MVV nutzen können, ist noch ungewiss.

 

Es wurden mehrere potentielle Tankstellenstandorte geprüft, indem alle bestehenden Tankstellen im Landkreis Ebersberg von Shareholdern der H2Mobility (OMV, TOTAL, Shell; damals angedachter Eigentümer der Tankstellen) sowie ein weiterer für das Projekt passender Standort auf Effizienz und Flächenverfügbarkeit untersucht wurden. In diesem Prozess wurde z.B. auch die Firma Larcher zur Verfügbarkeit eines Standorts befragt. Als einziger im Projekt möglicher Standort blieb Schlacht durch die Nähe zum Busbetrieb Ettenhuber übrig.

 

Als interessierte Abnehmer bieten sich in Zukunft z.B. Fuhrunternehmen mit LKW an. Für das Projekt HyBayern konnten dafür bereits zwei interessierte Unternehmer aus dem Landkreis Ebersberg gewonnen werden (Fa. Hörndl, Fa. Reischl). Allerdings mussten diese mangels marktreifer LKW-Modelle ihre Letters of Interest (LoIs) für die Teilnahme am Projekt HyBayern zurückziehen, sind aber weiterhin daran interessiert, sobald sich technisch geeignete Lösungen für LKW’s ergeben.  

 

Es wurden außerdem die Abfallunternehmen im Landkreis angefragt. Hier gab es die Rückmeldung, dass sie grundsätzlich daran interessiert sind, auf dem Laufenden gehalten zu werden, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keinen Einsatz bei sich sehen. 

 

Darüber hinaus wurde der Antrag mit folgendem Prüfungsantrag für weitere H2-Tankstellen verbunden:

 

Damit möglichst viele interessierte Busunternehmer am Projekt „wasserstoffbetriebene Buslinien“ teilnehmen können, wird die Prüfung weiterer H2-Tankstellen nach dem neuen Bayerischen Wasserstoff-Förderprogramm beantragt. In diesen Prozess sollen die interessierten Busunternehmer eingebunden werden.

 

Es findet noch ein Gespräch mit interessierten Busunternehmern statt, um die Prüfung weiterer H2-Tankstellen im Landkreis zu besprechen. In diesen Prozess sind der Landkreis, der MVV, die interessierten Busunternehmer sowie die Energieagentur Ebersberg-München bereits involviert. In der Sitzung am 25.11.2020 wird über das Gesprächsergebnis informiert.

Bisher wurden folgende Standorte vorgeschlagen:

·         Gsprait (Quelle: EBERwerk)

·         Gewerbegebiet Langwied (Quelle: Stadt Ebersberg): Stadt zieht in Erwägung Bebauungsplan zu ändern, welcher momentan noch Tankstellen ausschließt

·         Tankstelle Singer in Grafing (Quelle: Stadt Grafing Bauer)

·         Grafing Bahnhof (Umschlagplatz für Regionalbusse)

 

Für einen Tankstellenbetrieb sind folgende Kriterien zu beachten:

 

·         Grüner Wasserstoff kann über den im Projekt HyBayern betriebenen Elektrolyseur bezogen werden. Beteiligt sich der Landkreis Ebersberg an der Betreiber Gesellschaft (BG), hat er einen bevorzugten Zugang zu diesem grünen Wasserstoff für den ÖPNV. Beteiligt sich der Landkreis Ebersberg nicht an der Betreiber Gesellschaft (BG), besteht dieser Anspruch nicht, eine Lieferung an die Landkreis-Tankstellen ist aber dadurch nicht ausgeschlossen. Mit dem Elektrolyseur (Größe 4,5 MW) können maximal ca. 100 Busse/Tag bedient werden.

·         Um die Tankstelle wirtschaftlich betreiben zu können, muss eine gewisse Abnahme gegeben werden. Hier kann es sinnvoll sein neben Bussen auch LKW und weitere Nutzfahrzeuge oder auch PKW’s (anderer Druck!) zu berücksichtigen.

·         Ein effizienter Standort und eine Förderung sind weitere Kriterien, die zum wirtschaftlichen Bau und Betrieb einer Wasserstofftankstelle entscheidend beitragen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Prüfungsantrag

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch die Suche entsteht keine Auswirkung auf den Haushalt.