HyBayern-Chancen und Risiken für den Landkreis Ebersberg; Antrag CSU/FDP Fraktion vom 22.10.2020
Es wurden nachfolgende Fragen zum
Gesamtprojekt gestellt, die direkt im Anschluss an die Fragen beantwortet
werden.
Fragen zum Gesamtprojekt:
1. Welche Teilprojekte sind für HyBayern vorgesehen, entlang der
gesamten Wasserstoffkette (Erzeugung, Transport, Verteilung, Anwendung)? Wie
sieht der gesamte Investitionsplan aus?
- Regionale Elektrolyse (Erzeugung, Transport): Fördersumme ca. 10
Mio. €
- Tankstellen Landkreis Ebersberg und Landkreis München:
Fördersumme ca. 2 Mio. € (Platzhalter, da wohl mit 90% gefördert über
bayerisches Tankstellenprogramm)
- Dezentrale Projekte Landkreis Landshut (und Landkreis München):
Fördersumme ca. 2 Mio. €
- Busse Landkreis Ebersberg und Landkreis München: Fördersumme ca.
5,5 Mio. €
- Rest Unternehmen,
die sich Pkw anschaffen (Stand jetzt: Landkreis Ebersberg: 3; Landkreis
Landshut: 9; Landkreis München: 10): Fördersumme ca. 0,5 Mio. €
Wenn Mittel frei
werden, können Nachrücker zum Zuge kommen.
2. Wie schaut der dazugehörige Business Plan aus?
Jedes Unternehmen, das
selbst investiert, musste seinen eigenen Business Plan aufstellen. Diese stehen
uns nicht zur Verfügung. Uns liegt lediglich der Business Plan für die
regionale Elektrolyse inkl. Tankstellen vor, da diese Investitionen durch die
Betreibergesellschaft getätigt werden, an der die Landkreise sich beteiligen
können. Der Landrat und die Energieagentur haben dafür eine
Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben. Der Businessplan kann daher nicht
veröffentlicht werden. Interessierte Kreisräte können den Businessplan
selbstverständlich in den Räumlichkeiten des Landratsamtes einsehen. Für eine
Erklärung der Bereitschaft zur Beteiligung des Landkreises Ebersberg an der
Betreibergesellschaft ist eine positive Entscheidung über die Mehrkostenübernahme
der On-Top-Busse Voraussetzung. Ansonsten hat der Landkreis Ebersberg keine
Grundlage, sich an der Betreibergesellschaft zu beteiligen (ohne die Busse als
Abnehmer wird es über das Projekt keine Tankstelle geben und damit keinen
Liefergrund für den über das Projekt hergestellten grünen Wasserstoff).
3. Wie ist die Zeitplanung ausgestaltet für
a. die einzelnen Teil-Projekte?
b. die Tankstelle im Landkreis Ebersberg und die Beschaffung
der Busse?
c. einzuhaltende Fristen (um die Förderfähigkeit zu gewähren)
·
12/2019:
Projektauszeichnung mit 20 Mio. € Investitionsmehrkostenförderung
·
10/2020: Einreichung
Investitionsplan bei der Förderbewilligungsstelle Projektträger Jülich
·
10-12/2020:
Einreichung Förderanträge durch antragstellende Unternehmen
·
01/2021:
Förderbescheide / Projektstart / Bestellauslösungen
·
Q2-Q3/2022:
Inbetriebnahme Elektrolyseur, Tankstellen, On-Top-Busse
·
Q4/2024: Förderende;
bis dahin Ziel Bestellung und Inbetriebnahme weiterer Busse über Förderprogramm
für neu auszuschreibende Linien
Fragen zu den Ebersberger Themen:
4.
Wie schaut der
dazugehörige Business Plan aus? Welche Beteiligungsmöglichkeit /-verpflichtung
besteht für den Landkreis Ebersberg? Wie verhält sich hier Kosten, Nutzen,
Chancen und Risiken?
Es
besteht keine Beteiligungsverpflichtung. Das Projekt kann auch ohne den
Landkreis Ebersberg im Rahmen der HyLand Förderung zustande kommen, solange
eine regionale, integrierte Wertschöpfungskette weiterhin gegeben ist. Dann
besteht jedoch keinerlei Einflussnahme oder bevorzugte Lieferung von dem im
Projekt hergestellten grünen Wasserstoff an den Landkreis Ebersberg.
Zum
jetzigen Zeitpunkt besteht eine Beteiligungsmöglichkeit am Projekt HyBayern
generell für den Landkreis Ebersberg primär darin, Busse für den ÖPNV
anzuschaffen. Dadurch kann auch eine Tankstelle für den Landkreis angeschafft
und wirtschaftlich betrieben werden. Zudem können Ebersberger Unternehmen
einzelne Pkw über das Projekt fördern lassen.
Eine
Beteiligungsmöglichkeit für den bevorzugten Zugang zu grünem Wasserstoff aus
dem projektbezogenen Elektrolyseur besteht darin, sich an der
Betreibergesellschaft für die regionale Elektrolyse und den Betrieb der
Tankstellen zu beteiligen. Der Auftrag, eine juristische Machbarkeit und
wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer Beteiligung der Landkreise an der
Betreibergesellschaft darzulegen bzw. sicherzustellen, wurde im Auftrag der
Landkreise von der Energieagentur Ebersberg-München an eine externe Kanzlei und
Wirtschaftsprüfer-gesellschaft (Sterr-Kölln & Partner mbB) vergeben. Diese
spricht, mit dem aktuell vorliegendem Business Plan – ausgearbeitet von der
Hynergy GmbH – und dem ausgehandelten Gesellschaftervertrag, den Landkreisen
die Empfehlung aus, sich zu beteiligen. Nähere Erläuterungen finden sich im nichtöffentlichen
Ergebnisbericht von Sterr-Kölln & Partner mbB (siehe Anlage nicht
öffentlicher Teil).
5. H2-Tankstelle:
Wer wird hier der Betreiber? Welche Garantien oder Abnahmemen-gen erhält der
Landkreis Ebersberg auf welche Zeitdauer?
Eigentümer
der Tankstellen wird die Betreibergesellschaft sein. Der Betrieb wird an einen
Dritten vergeben (z.B. H2 Mobility). Es wird ein Abnahmevertrag zwischen
Busbetreiber und Betreibergesellschaft verhandelt und geschlossen werden, wo
Abnahmemengen, Zeiträume, Übertragungsmöglichkeiten der Tankstelle etc.
geregelt sein werden. Der Zugang zu grünem Wasserstoff aus dem projektbezogenen
Elektrolyseur kann über die Beteiligung an der Betreibergesellschaft
sichergestellt werden. (siehe Antwort zu Frage 4)
6. Welche
„heavy duty“ Fahrzeuge sind ab wann als H2 Fahrzeuge am Markt verfügbar? (LKWs,
Busse)
·
Langstrecken-LKW und –Busse ab ca.
2025, Antriebsform noch unklar (350 bar oder flüssig);
·
Verteil-LKW: Hyundai erwägt den
Einsatz von Xcient Fuel Cell LKW mit 350 bar in Deutschland ab 2021/22; es wird
versucht, diesen Lkw im Frühjahr zum Testen in die Region bringen;
·
Andere Nutzfahrzeuge: Müll- und
Kehrfahrzeuge hat die Fa. FAUN dieses Jahr auf den Markt gebracht. Diese werden
allerdings mit 700 bar betrieben;
7.
H2-Busse: Ist eine Finanzierung
des Landkreises Ebersbergs der sogenannten „on-top“ Kosten bestehender Linien
rechtlich möglich? Gibt es andere Ideen Anreize für unsere Busbetreiber zu
schaffen, Wasserstoffbusse einzusetzen? (beispielsweise eine gewisse Menge H2
pro Busbetreiber und Jahr für einen gewissen Zeitraum zu günstigen Konditionen
sicherzustellen?)
Die
Finanzierung der On-Top-Busse wurde bereits vergaberechtlich und
beihilferechtlich vom MVV als unproblematisch eingestuft. Ein entsprechendes
Schreiben wurde für den Landkreis München verfasst und gilt laut MVV ebenso für
den Landkreis Ebersberg.
Das
Schreiben des MVV finden Sie in der Anlage. Die Ergebnisse sind nachfolgend
dargestellt:
Ergebnis Vergaberecht:
Vor
diesem Hintergrund erscheint der Wechsel vom Dieselbus zum Brennstoffzellenbus
(BZ-Bus) als nicht wesentlich im Sinne von § 132 GWB: Ein Wechsel auf einen
anderen Bustyp ist grundsätzlich in den Vertragsunterlagen angelegt, aber wenn
dies schon mit der ursprünglichen Ausschreibung vorgegeben wäre, hätte sich der
Wettbewerb wohl nicht anders dargestellt, und es verändert das wirtschaftliche
Gleichgewicht des Vertrages nicht.
Ergebnis Beihilferecht:
Bei
der Prüfung wird davon ausgegangen, dass die einzigen Zahlungen die sind, die
im Rahmen der Vertragserfüllung (über die angepasste Kalkulation ermittelt)
fließen, deren Grundlage aber über Ausschreibung ermittelt wurde. Auch vor dem
Hintergrund, dass Bestandslinien gesucht wurden und dass die Bereitschaft bei
den wesentlichen Marktakteuren abgefragt worden war, ist keine Begünstigung
eines Unternehmens oder Produktionszweigs und auch keine
Wettbewerbsverfälschung und damit kein Beihilferechtsverstoß zu erkennen.
Der
grüne Wasserstoff wird an öffentlich zugängliche Tankstellen geliefert und zu
einem gewissen Preis verkauft (vgl. konventionelle Tankstellen). Eine
bevorzugte Abgabe oder ein abweichender Preis für bestimmte Busbetreiber kann
also nicht gewährleistet werden.
Es
gibt bereits außerhalb des Projekts Überlegungen, einen bzw. mehrere weitere
Tankstellenstandorte in Angriff zu nehmen, die für weitere Busunternehmer im
Landkreis Ebersberg auf Sicht einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen (keine
großen Umwege und genügend Betankungszeit im Fahrplanablauf), um zukünftige
Ausschreibungen offen gestalten zu können. Es ist jedoch von entscheidender
Bedeutung, dass eine Wasserstofftankstelle, deren Betriebskosten nicht
unerheblich sind, nur wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn eine gewisse
Abnahme gegeben ist (mit einer gewissen Anlaufzeit, ca. 15 Busse täglich). Hier
kann es sinnvoll sein, neben Bussen auch LKW und weitere Nutzfahrzeuge zu
berücksichtigen.
8.
H2-Tankstelle Standort: Wäre ein
erneuter Aufruf per Presse eine Möglichkeit? Wurden Lagerhäuser/BayWa,
Tankstellen und Betriebshöfe in die Suche miteinbezogen? Wer im Landkreis wäre
noch ein interessierter Abnehmer für grünen Wasserstoff?
Der
Investitionsplan ist bereits beim Fördermittelgeber Projektträger Jülich
eingereicht. Wenn eingereichte Teilprojekte nicht zustande kommen oder über ein
anderes Förderprogramm gefördert werden, rutschen Nachrücker in den
Investitionsplan und können die Förderung beantragen. Es gibt bereits eine
Nachrückerliste, welche nach dem Wartelistenprinzip abgearbeitet wird. Ein
Einstieg in das Projekt HyBayern für weitere Unternehmer ist somit lediglich
über die Nachrückerliste möglich. Es gibt jedoch bereits weitere Landes- und
Bundesförderprogramme, die den Aufbau einer Infrastruktur und Einführung von
Brennstoffzellenbussen unterstützen. Diese können von jedem Unternehmen genutzt
werden.
Folgende
Förderprogramme sind gemeint:
·
Bayerisches Förderprogramm:
Tankstelle (90% Investitionskostenförderung), Busse (bis zu 60%
Investitionsmehrkostenförderung); pro Antragsteller Förderung von drei Bussen
möglich
·
Bundesförderung: Mündliche Aussage
von der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW)
die ab 2021 ein neues Förderprogramm vom Bund auflegen: Busförderung bis zu
80%; wann es kommt und ob es Busunternehmen im MVV nutzen können, ist noch
ungewiss.
Es
wurden mehrere potentielle Tankstellenstandorte geprüft, indem alle bestehenden
Tankstellen im Landkreis Ebersberg von Shareholdern der H2Mobility (OMV, TOTAL,
Shell; damals angedachter Eigentümer der Tankstellen) sowie ein weiterer für
das Projekt passender Standort auf Effizienz und Flächenverfügbarkeit
untersucht wurden. In diesem Prozess wurde z.B. auch die Firma Larcher zur
Verfügbarkeit eines Standorts befragt. Als einziger im Projekt möglicher
Standort blieb Schlacht durch die Nähe zum Busbetrieb Ettenhuber übrig.
Als
interessierte Abnehmer bieten sich in Zukunft z.B. Fuhrunternehmen mit LKW an.
Für das Projekt HyBayern konnten dafür bereits zwei interessierte Unternehmer
aus dem Landkreis Ebersberg gewonnen werden (Fa. Hörndl, Fa. Reischl).
Allerdings mussten diese mangels marktreifer LKW-Modelle ihre Letters of
Interest (LoIs) für die Teilnahme am
Projekt HyBayern zurückziehen, sind aber weiterhin daran interessiert, sobald
sich technisch geeignete Lösungen für LKW’s ergeben.
Es
wurden außerdem die Abfallunternehmen im Landkreis angefragt. Hier gab es die
Rückmeldung, dass sie grundsätzlich daran interessiert sind, auf dem Laufenden
gehalten zu werden, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keinen Einsatz bei sich
sehen.
Darüber
hinaus wurde der Antrag mit folgendem Prüfungsantrag für weitere H2-Tankstellen
verbunden:
Damit möglichst viele interessierte Busunternehmer am Projekt „wasserstoffbetriebene Buslinien“ teilnehmen können, wird die Prüfung weiterer H2-Tankstellen nach dem neuen Bayerischen Wasserstoff-Förderprogramm beantragt. In diesen Prozess sollen die interessierten Busunternehmer eingebunden werden.
Es
findet noch ein Gespräch mit interessierten Busunternehmern statt, um die
Prüfung weiterer H2-Tankstellen im Landkreis zu besprechen. In diesen Prozess
sind der Landkreis, der MVV, die interessierten Busunternehmer sowie die
Energieagentur Ebersberg-München bereits involviert. In der Sitzung am
25.11.2020 wird über das Gesprächsergebnis informiert.
Bisher wurden folgende Standorte
vorgeschlagen:
· Gsprait (Quelle: EBERwerk)
· Gewerbegebiet Langwied (Quelle: Stadt Ebersberg): Stadt zieht in Erwägung Bebauungsplan zu ändern, welcher momentan noch Tankstellen ausschließt
· Tankstelle Singer in Grafing (Quelle: Stadt Grafing Bauer)
· Grafing Bahnhof (Umschlagplatz für Regionalbusse)
Für einen Tankstellenbetrieb sind folgende Kriterien zu beachten:
· Grüner Wasserstoff kann über den im Projekt HyBayern betriebenen Elektrolyseur bezogen werden. Beteiligt sich der Landkreis Ebersberg an der Betreiber Gesellschaft (BG), hat er einen bevorzugten Zugang zu diesem grünen Wasserstoff für den ÖPNV. Beteiligt sich der Landkreis Ebersberg nicht an der Betreiber Gesellschaft (BG), besteht dieser Anspruch nicht, eine Lieferung an die Landkreis-Tankstellen ist aber dadurch nicht ausgeschlossen. Mit dem Elektrolyseur (Größe 4,5 MW) können maximal ca. 100 Busse/Tag bedient werden.
· Um die Tankstelle wirtschaftlich betreiben zu können, muss eine gewisse Abnahme gegeben werden. Hier kann es sinnvoll sein neben Bussen auch LKW und weitere Nutzfahrzeuge oder auch PKW’s (anderer Druck!) zu berücksichtigen.
· Ein effizienter Standort und eine Förderung sind weitere Kriterien, die zum wirtschaftlichen Bau und Betrieb einer Wasserstofftankstelle entscheidend beitragen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz: