Betreff
Beteiligungsmanagement; Zielvereinbarungen 2021 mit den Beteiligungsunternehmen des Landkreises
Vorlage
2020/0228
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 25.02.2019, TOP 10 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 29.06.2020, TOP 6 Ö

Der Landkreis Ebersberg hat mit seiner zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Beteiligungsrichtlinie die Grundlage für die Regelung der Zusammenarbeit mit seinen Beteiligungsunternehmen gelegt. Die Richtlinie grenzt dabei die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Landkreises sowie dessen Beteiligungen ab.

Zudem definiert die Beteiligungsrichtlinie, welche Tätigkeiten vom Beteiligungsmanagement, das im Landratsamt beim Sachgebiet 14 Finanzen, Beteiligungen angesiedelt ist, im Rahmen der drei Hauptaufgabenfelder der Beteiligungsverwaltung, dem Beteiligungscontrolling sowie der Mandatsträgerbetreuung zu erledigen sind.

Nachdem in den letzten Jahren eine strukturierte Beteiligungsverwaltung, die u.a. mit der Prüfung, Verwaltung und Archivierung der relevanten Unterlagen der Beteiligungsunternehmen befasst ist, aufgebaut wurde, soll nun das Beteiligungscontrolling weiter ausgebaut werden. Zentraler Bestandteil dessen bildet die standardisierte Berichterstattung über qualitative und quantitative Informationen der finanziell bedeutsamen Beteiligungen.

Um die Kreisgremien einen zusammenfassenden Überblick über die Planungen der Beteiligungsunternehmen und welche Ziele aus Sicht des Landkreises erreicht werden sollen zu gewähren, wurden 2019 erstmals Zielvereinbarungen mit den Beteiligungsunternehmen erarbeitet und seither fortgeschrieben. Die Zielvereinbarung mit der Kreisklinik gGmbH ist 2020 erstmals erarbeitet worden.

Inhalt dieser Zielvereinbarungen sind sowohl operative Ziele (z. B. Betriebsergebnis, Eigenkapitalverzinsung, Liquidität, Rentabilität) als auch strategische Ziele (z. B. Festlegungen zur Landkreisentwicklung). Ferner beinhalten die Zielvereinbarungen Aussagen zu den Unternehmenskennzahlen sowie die finanziellen Beziehungen bzw. Ausgleichszahlungen zum Landkreis. Das Hauptziel aller Beteiligungen ist die Erfüllung des öffentlichen Zwecks und die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.

Die Zielvereinbarungen der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Zielvereinbarung mit der Kreisklinik gGmbH beinhaltet Kennzahlen, die nicht in der Bilanz veröffentlicht werden, sondern betriebsinterne Daten darstellen. Außerdem sind strategische Aussagen enthalten. Um die Klinik vor Konkurrenz zu schützen, können diese nur nichtöffentlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die Zielvereinbarungen, die das Beteiligungsmanagement mit den relevanten Beteiligungen abgeschlossen hat, zur Kenntnis.

2.    Die aktuellen Zielvereinbarungen werden auch 2022 wieder vorgelegt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch die Zielvereinbarung