Weitere Erläuterungen zum organisatorischen Stellenplan 2022:
blau = Stellen, die mit Staatspersonal besetzt
sind (diese erscheinen nicht
im haushaltsrechtlichen
Stellenplan, da dort nur Stellen des Landkreises
darzustellen sind)
lila = Änderungen der Eingruppierung
gegenüber dem Stellenplan 2021
rot = Stellen, die für den Stellenplan 2022
neu beantragt werden
1. Stellenentwicklung
1.1 Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2021
Aufgrund
der Entwicklung der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 bis 2017 wurden von den
im Jahre 2015 genehmigten Stellen für den Stellenplan 2017 9 Stellen, für den
Stellenplan 2018 4 Stellen und für den Stellenplan 2019 weitere 8 Stellen, für
den Stellenplan 2020 weitere 3 Asyl-Stellen und für den Stellenplan 2021
weitere 3 Asyl-Stellen zurückgegeben. Für den Stellenplan 2022 ist die Rückgabe
einer weiteren Stelle möglich, so dass nunmehr im Asylbereich noch 28 Stellen
besetzt sind.
Die
Besetzung der Asylstellen stellt sich zum Stand 01.10.2021 konkret wie folgt
dar:
|
genehmigte Stellen nach Rückgabe von 9
Stellen zum 01.01.2017 |
genehmigte Stellen nach Rückgabe von 4
Stellen zum 01.01. 2018 |
genehmigte Stellen nach Rückgabe von 8 Stellen zum 01.01. 2019 |
genehmigte
Stellen nach Rückgabe von 3 Stellen zum 01.01. 2020 |
genehmigte
Stellen nach Rückgabe von 3 Stellen zum 01.01. 2021 |
davon besetzt
zum Stand 31.10. 2021 |
Differenz (nicht
besetzte Stellen) |
Rückgabe von
Stellen 2021 |
SG 22 - Sozialamt |
17 |
14 |
10 |
9 |
9 |
8,59 |
0,41 |
0 |
+ 2 Stellen Staat |
|
|
|
|
|
|
|
|
Abt. 6 umA |
21 |
21,00 |
18 |
16 |
13 |
12,75 |
0,25 |
0 |
Jobcenter |
2 |
4 |
3 |
3 |
3 |
2 |
1 |
1 |
SG 31 – Ausländer-amt |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
0 |
0 |
Gesundheitsamt |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
0 |
0 |
Bildung |
0 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
0 |
0 |
Reserve-stellen |
4 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
47 |
43,00 |
35,00 |
32,00 |
29,00 |
27,34 |
1,66 |
1 |
Zusammenfassung:
Im
Bereich des Jobcenters kann eine
Asyl-Stelle abgebaut und eingezogen
werden.
Die
für 2020 genehmigten drei allgemeinen
Reservestellen wurden im Laufe des Jahres nach intensiver Prüfung durch das
zentrale Controlling und Einholung von Benchmarks – soweit möglich – als
zusätzliche Stellen für folgende Bereiche verwendet:
·
1 Stelle für „ArcGis Beauftragte/r“
·
1 Stelle für „Stellvertretende
Sachgebietsleitung und Sachbearbeitung“ für das Sachgebiet Corona
·
1 Stelle „Sachbearbeitung Windkraft“
Diese drei Stellen werden
aufgrund des Eckwertebeschlusses des Kreisausschusses vom 19.07.2021, der
besagt, dass der Stellenplan für das Jahr 2022 nicht geändert wird, nicht
zusätzlich beantragt. Beim Ausscheiden von Mitarbeitern ist zu prüfen, ob und
an welcher Stelle eine Nachbesetzung am Dringlichsten ist.
Aufgrund
gesetzlicher Vorgaben werden von der Verwaltung vier zusätzliche Stellen für die europaweit vorgeschriebene
Volkszählung (Zensus) beantragt. Diese Stellen, die als KW-Stellen für ein Jahr
eingerichtet werden, werden von der Amtsleitung befürwortet.
1.1 1 Stellen 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9
„Mitarbeiter/-innen Erhebungsstelle Zensus“
Die
Europäische Union schreibt für das Jahr 2022 eine europaweite Volkszählung
(Zensus) vor. In Deutschland wird der Zensus 2021 nach dem von der
Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf wie schon 2011 erneut
registergestützt, also durch Auswertung und Verknüpfung von Daten aus
vorhandenen Registern durchgeführt. Zudem werden Gebäude- und
Wohnungseigentümer, die Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften
sowie ca. 17 % der Haushalte in Bayern in einer Stichprobe befragt, um
Registerfehler bei der Feststellung der Einwohnerzahlen zu korrigieren und
Daten zu ermitteln, die in Registern nicht enthalten sind.
Für
den Landkreis Typ 3 ("zentrale Regionen mit großen Gemeinden" unter
anderem Ebersberg) lautet die Vorgabe, eine Erhebungsstelle beim Landkreis
einzurichten.
Die Hauptaufgabe
der Erhebungsstelle stellt die Durchführung der Haushaltsbefragung auf
Stichprobenbasis dar. Die Tätigkeit der Erhebungsstelle wird sich bis Mai 2023
mit unterschiedlicher Auslastung erstrecken. Zu beachten ist vor allem die
räumliche, personelle und organisatorische Abschottung der Erhebungsstelle, um
die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Das
Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport Integration sieht die
Durchführung des Zensus 2022 als konnexitätsrelevante kommunale Aufgabe des
übertragenen Wirkungskreises an. In einer Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der
Kommunalen Spitzenverbände angehören, werden gegenwärtig die Kosten der
Erhebungsstellen abgeschätzt. Aufgrund des in Art. 83 Abs. 3 Bayerische
Verfassung verankerten Konnexitätsprinzips erhalten die Kommunen finanzielle
Zuweisungen des Landes zur Deckung der mit der Aufgabenübertragung verbundenen
Mehrbelastungen.
Die
Erhebungsstelle benötigt nach den vom Bayerischen Landesamt für Statistik
veröffentlichten Vorgaben voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2020 Mitarbeiter in
der Erhebungsstelle.
Folgender
Personalbedarf wird von Landesamt für Statistik geschätzt:
- Zeitraum 4. Quartal 2021 – 1. Quartal 2023: 1
EHST-Leitung (bereits besetzt)
4.
Quartal 2021: 1 EHST-Mitarbeiter (offen)
- 1.
Quartal 2022: 1 EHST-Mitarbeiter (offen)
- 2.
Quartal 2022: 3,5 EHST-Mitarbeiter (offen)
- 3.
Quartal 2022: 3,5 EHST-Mitarbeiter (offen)
- 4.
Quartal 2022: 2,5 EHST-Mitarbeiter (offen)
- 1.
Quartal 2023: 0,25 EHST-Leitung (bereits besetzt).
Für
die Erhebungsstellenleitung wurde bereits für den Stellenplan 2021 eine Stelle
genehmigt. Daher werden für die Erhebungsstellenmitarbeiter für den Stellenplan
2022 vier weitere Stellen beantragt. Diese werden mit einem KW-Vermerk
versehen.
Die vorgegebene Besetzung (1.Quartal: 1,2
VZÄ; 2./3. Quartal: 3,5 VZÄ; 4. Quartal: 2,3 VZÄ) der Stellen bindet im Jahr
2022 Personalkosten in Höhe von ca. 139.040
€. Die Personalkosten werden zu 100 % vom Bund erstattet.
Im Folgenden die Begründungen für die im Jahr 2021 bereits besetzten drei Reservestellen:
1.1.2 Stelle 1.5 – „ArcGis
Beauftragte/r“
Aufgaben dieser Stelle sind u.a:
- die
Visualisierung und damit Schaffung von Entscheidungshilfen für politische
Entscheider wie auch für alle im Krisenmanagement Tätigen,
- die
Visualisierung und systematische Erfassung wissenschaftlicher Daten anhand
validierter GIS Instrumente,
- die
Konzeption von Geoportal-Projekten im Intranet und Internet in
Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern des Landratsamtes,
- die
Leitung und Mitarbeit bei komplexen Geoprojekten mit Beteiligten aus
verschiedenen Fachdisziplinen,
- die
Beratung unterschiedlicher Fachbereiche des Landratsamtes beim Einsatz von
Geoinformationssystemen und bei der Datenführung, auch vor dem Hintergrund
raumbezogener Drittanwendungen,
- die
Mitarbeit bei Planung und Realisierung von GIS-Verfahren zur Unterstützung
der Amtsleitung und des Krisenstabs, auch vor dem Hintergrund der
Krisenbewältigung
- die
Erstellung und Unterstützung bei der Führung eines IT-gestützten
„Lagebildes im Krisenstab des Landratsamtes“,
- das
Koordinieren der Versorgung mit standardisierten, umweltbasierten
Simulationsdaten für Simulation und Modelle in Krisenlagen (Tierseuchen,
Waldbrand, Umweltkatstrophen, Überschwemmungen, Schnee, Lawinen und Eis,
Starkniederschläge oder Stürme etc.),
- die
Unterstützung und Sicherstellung der strukturellen Zusammenarbeit mit
externen Behörden (Feuerwehr, THW, Bundeswehr (KVK), Verfügbarmachung der
jeweiligen Daten und Bereitstellung der Daten für den Krisenstab des
Landratsamtes und
- die
Unterstützung bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen im
Landratsamtes.
Veranlasst durch die Corona-Pandemie und die
damit verbundene Arbeit im Krisenstab wurde der Aufbau eines tagesaktuellen
Dashboards und damit das Erstellen eines visualisierten Informationsumfeldes
erforderlich, um Grundlagen für Entscheidungen zu schaffen und diese
nachvollziehbar und transparent zu machen. Diese Aufgabe übernahm vorübergehend
die Informationssicherheitsbeauftragte. Da diese jedoch zeitnah zu den
ursprünglichen und gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der
Informationssicherheit zurückkehren muss, wird eine eigene Kraft zur Pflege und
Weiterentwicklung des Dashboards mit ArcGIS als Plattform beantragt.
Um die Herausforderungen der Zukunft auch
nach Corona, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Digitalisierung
sachgerecht und wirtschaftlich meistern zu können, soll eine Reservestelle für
den Einsatz eines ArcGis Beauftragten verwendet werden.
Ziel dieser Stelle wird auch sein,
Informationen/ Wissensmanagement aufzubauen, Workflows zu identifizieren,
Prozesse in den jeweiligen Fachbereichen darzustellen und Strukturen, Prozesse
und Personal auf Basis der der ArcGIS Plattform zusammenzuführen.
Die Besetzung der Stelle bindet in 2022
Personalkosten in Höhe von ca. 77.900 €.
Diese sind bereits im Haushalt eingeplant.
1.1.3 Stelle 54.2 „Stellvertretende Sachgebietsleitung
und Sachbearbeitung“ für das Sachgebiet Corona
Für das Sachgebiet „Corona“ innerhalb der
Abteilung 5 (Gesundheitsamt) wurde eine Reservestelle für die Stelle der „stellvertretenden
Sachgebietsleitung und Sachbearbeitung“ verwendet. Zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie wurden über den Freistaat Bayern 23 VZÄ „CTT-Ermittler“, 3 VZÄ
Ärzte, 3 VZÄ Hygienekontrolleure, 4 VZÄ Sozialmedizinische Assistenten und 2
VZÄ Verwaltungskräfte eingestellt.
Der Sachgebietsleitung sind folgende Teams
mit rund 45 Mitarbeitern unterstellt: „Team CTT“, „Team SchulenKitas“ „Team
Medizinischer Bereich/Heime“, „Team IfSG“, „Team Spezial /Einreise“ und „Team
Betriebe“. Darüber hinaus trägt sie Mitverantwortung für die Koordination für
das Diagnostikzentrum und über stellt die „Koordinierungsstelle Impfzentrum“.
Aufgrund der sich stetig ändernden Vorgaben
und zusätzlichen Anforderung on top sowie der Schichtbesetzung des Sachgebiets
für 7 Tage/ Woche ist die Personalführung nicht mehr alleine durch die Sachgebietsleitung
zu stemmen. Es wurde daher beantragt, eine Reservestelle des Stellenplans 2021
für die ständige stellvertretende Sachgebietsleitung zu verwenden. Diese wird
in Vollzeit besetzt und ist bereits ausgeschrieben. Der Freistaat Bayern stellt
weder Leitung noch stellvertretende Leitung zur Pandemiebekämpfung. Daher ist
diese Position durch den Landkreis zu besetzen. Personalservice und zentrales
Controlling unterstützen die Schaffung einer Stelle hierfür.
Die
ganzjährige Besetzung dieser Stelle bindet Personalkosten in Höhe von ca. 74.240 €. Diese sind ebenfalls bereits
eingeplant.
1.1.4 Stelle 45.13 „Sachbearbeitung
Windkraft“
Von
der Unteren Naturschutzbehörde wird eine Stelle für die „Sachbearbeitung
Windkraft“ beantragt. Im Kreistag am 02.08.2021 wurde die Verwaltung
beauftragt, ein Änderungsverfahren der Landschaftsschutzgebietsverordnung
Ebersberger Forst vorzubereiten und einzuleiten, um fünf Windenergieanlagen zu
ermöglichen. Mit dem Verfahren zur Modifizierung der Landschaftsschutzverordnung
ist ein erheblicher personeller Mehraufwand verbunden, der mit den vorhandenen
Personalressourcen nicht leistbar wäre, ohne wesentliche Kernaufgaben (z.B.
Stellungnahmen in Genehmigungs- und Bauleitplanverfahren, Kontrolle von
Ausgleichsflächen) in erheblichem Maße zu vernachlässigen oder das Verfahren in
ebenso erheblichem Maße zu verzögern. Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle
in der unteren Naturschutzbehörde zur Unterstützung wurde daher durch Herrn
Landrat Niedergesäß bereits nach dem Bürgerentscheid im Mai 2021 entschieden
und aus der Stellenreserve des Stellenplans generiert.
Der
Kreistag wurde hierüber in der Sitzung am 02.08.2021 informiert und hat dies
per Beschluss wie folgt bestätigt:
„Die
Personalausstattung in der unteren Naturschutzbehörde ist zur Sicherstellung
einer zügigen Bearbeitung des Änderungsverfahrens umgehend anzupassen.“
Die
ganzjährige Besetzung der Stelle bindet im Jahr 2022 Personalkosten in Höhe von
ca. 70.190
€. Diese sind ebenfalls im Haushalt eingeplant.
1.1.13 Reservestellen
Da
die in 2021 besetzten Reservestellen aufgrund des Eckwertebeschlusses des
Kreisausschusses am 19.07.2021 („Stellenplanstopp“) nicht mit dem Stellenplan
2022 als „ordentliche Stellen“ beantragt werden können, sind für den
Stellenplan 2022 keine Reservestellen vorhanden. Wie unter Punkt 1.1
dargestellt, wird jedoch eine Stelle Asyl vom Jobcenter zurückgegeben.
Um
auf einen unterjährigen Anstieg von Fallzahlen oder auf Rechtsänderungen
adäquat reagieren zu können, wird daher beantragt, die nominal zurückgegebene Stelle Asyl im Stellenplan 2022 als Reservestelle
auszuweisen. Diese Stelle würde formal dem Personalservice zugeordnet
werden und nur bei Zustimmung des Controllings, der jeweiligen Abteilungsleitung
sowie der Amtsleitung dem jeweiligen Sachgebiet zugeordnet Hierfür werden derzeit keine Haushaltsmittel im Personalhaushalt
eingeplant.
Der
Stelleplan 2022 erhöht sich damit nominal lediglich um vier KW-Stellen für den
Zensus. Diese sind kostenneutral und werden für den Stellenplan 2023 wieder
eingezogen.
Bei
Genehmigung der vier befürworteten KW-
Stellen, der einen in 2021 zurückgegebenen Asylstelle, die nunmehr in eine
Reservestelle umgewandelt und neu beantragt wird, ergibt sich für den Landkreis
ab 2022 folgende neue Stellensituation:
|
2021 |
2022 |
Differenz |
Erläuterung |
Beamte |
34 |
35 |
+1 |
Umwandlung einer Beschäftigtenstelle in eine Beamtenstelle |
Arbeitnehmer |
361 |
364 |
+3 |
|
insges. |
395 |
399 |
+ 4 |
|
1.2 Sonstige wichtige interne Änderungen gegenüber dem
Stellenplan 2021:
Stellenänderungen |
Beamten-stellen |
AN-Stellen |
Rückgabe der Stelle JC.14 |
-0 |
-1 |
Ausweisung der zurückgegebenen Asyl-Stelle als
Reservestelle 12.21 |
|
+1 |
Umwandlung der Stelle 54.2 (ehemals
Beschäftigtenstelle EG 9c) in eine Beamtenstelle A11 |
+1 |
|
Anhebung der Beamtenstelle 6.1 von A14 nach A15
(Beschluss nichtöffentlich) |
|
|
Anhebung der Beamtenstellen 22.10 und 33.7 nach
A11 |
|
|
Anhebung der Beamtenstelle 44.2 nach A12 aufgrund
Stellen- |
|
|
1.4 Rechtliche Bedeutung des Stellenplanes:
Der anliegende Entwurf
des haushaltsrechtlichen Stellenplans 2022, der Bestandteil des Haushaltsplanes 2022 wird, spiegelt
den organisatorischen Stellenplan 2022 wieder.
Der Stellenplan ist
rechtliche Voraussetzung für die Haushaltsplanung. Die Haushaltsplanung erfolgt
jedoch nach der tatsächlichen Besetzung der jeweiligen Stelle. Mit Ausnahme der
Reservestelle werden die vier zusätzlich beantragten KW- Stellen bei der
Haushaltsplanung 2022 in der o.g. Besetzung eingeplant.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
1.
Die beantragten 5 neuen Stellen:
Stellen |
Gesetzliche Grundlage |
Refinanzierung |
Haushalt 2022 |
Stellen 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9
Mitarbeiter/innen Erhebungsstelle Zensus |
Zensusgesetz 2021 |
139.040 € |
139.040 € |
Reservestelle 12.21 |
|
0 € |
0 € |
Summe |
|
139.040 € |
139.040 € € |
werden genehmigt.
2. Es wird eine Asylstelle eingezogen.
3. Im Haushalt 2022 werden zusätzlich
Mittel in Höhe von 139.040 € bereitgestellt.
Diese werden in gleicher Höhe
auch als Erträge veranschlagt.
4. Der haushaltsrechtliche
Stellenplan 2022 des Landkreises wird auf Grundlage
des vorgelegten Entwurfes
verabschiedet. Die Beschlussfassung darüber
erfolgt zusammen mit dem
Kreishaushalt 2022.
Im Haushalt 2022 sind nominal keine zusätzlichen
Personalkosten einzuplanen:
Stelle |
Personal-kosten 2022 |
Im Haushalt 2022 neu zu veranschlagen |
Personalkosten 2023 ff |
Mitarbeiter/innen Erhebungsstelle Zensus – K.W-Stellen (4 Stellen) |
139.040
€ |
139.040
€ |
0 € |
ArcGis Beauftragte/r |
77.900
€ |
0 € |
78.680
€ |
Stellvertretende Sachgebietsleitung und Sachbearbeitung für das Sachgebiet Corona |
74.240 €. |
0 € |
74.990 € |
Sachbearbeitung Windkraft |
70.190 €. |
0 € |
70.900 € |
Reservestelle |
0 € |
0 € |
0 € |
Brutto-Summe
zusätzliche Personalkosten |
361.370 € |
139.040 € |
224.570 € |
Abzüglich Erstattung Bund für Zensus |
|
139.040
€ |
|
Nettobelastung
Haushalt 2022 |
|
0 € |
|
Wie aus oben stehender Aufstellung
ersichtlich sind bei Genehmigung der vier KW- Stellen und der Reservestelle für
den Haushalt 2022 nominal keine
zusätzlichen Personalkosten einzuplanen.