Betreff
Haushalt 2022; Stellenplan 2022
Vorlage
2020/0247
Art
Sitzungsvorlage

Der organisatorische Stellenplan 2022 basiert auf dem Stellenplan 2021. Er stellt in der Spalte „tatsächliche Besetzung“ die Besetzung der Stellen zum 01.10.2021 dar. Ebenso sind die gegenüber dem Stellenplan 2021 eingetretenen internen Stellenverschiebungen durch Umorganisation und damit verbundener Umsetzungen von Bediensteten berücksichtigt.

Weitere Erläuterungen zum organisatorischen Stellenplan 2022:

blau     = Stellen, die mit Staatspersonal besetzt sind (diese erscheinen nicht
            im haushaltsrechtlichen Stellenplan, da dort nur Stellen des Landkreises
            darzustellen sind)

lila        = Änderungen der Eingruppierung gegenüber dem Stellenplan 2021

rot        = Stellen, die für den Stellenplan 2022 neu beantragt werden

1. Stellenentwicklung

1.1 Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2021

Aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 bis 2017 wurden von den im Jahre 2015 genehmigten Stellen für den Stellenplan 2017 9 Stellen, für den Stellenplan 2018 4 Stellen und für den Stellenplan 2019 weitere 8 Stellen, für den Stellenplan 2020 weitere 3 Asyl-Stellen und für den Stellenplan 2021 weitere 3 Asyl-Stellen zurückgegeben. Für den Stellenplan 2022 ist die Rückgabe einer weiteren Stelle möglich, so dass nunmehr im Asylbereich noch 28 Stellen besetzt sind.

Die Besetzung der Asylstellen stellt sich zum Stand 01.10.2021 konkret wie folgt dar:

 

 

genehmigte Stellen nach Rückgabe von 9 Stellen zum 01.01.2017

genehmigte Stellen nach Rückgabe von 4 Stellen zum 01.01. 2018

genehmigte Stellen  nach Rückgabe von 8 Stellen zum 01.01.   2019

 

 

genehmigte Stellen nach Rückgabe von 3 Stellen zum 01.01. 2020

 

 

genehmigte Stellen nach Rückgabe von 3 Stellen zum 01.01. 2021

 

 

davon besetzt zum Stand 31.10. 2021

 

 

 

Differenz (nicht besetzte Stellen)

 

 

Rückgabe von Stellen

2021

SG 22 - Sozialamt

17

14

10

 

9

 

9

 

8,59

 

0,41

 

0

+ 2 Stellen Staat

 

 

 

 

 

 

 

 

Abt. 6 umA

21

21,00

18

 

16

 

13

 

12,75

 

0,25

 

0

Jobcenter

2

4

3

3

3

    2

1

1

SG 31 – Ausländer-amt

2

2

2

 

 

2

 

 

2

 

 

2

 

 

0

 

 

0

Gesundheitsamt

1

1

1

1

1

1

0

0

Bildung

0

1

1

1

1

1

0

0

Reserve-stellen

4

0

0

0

0

0

0

0

 Summe

47

43,00

35,00

32,00

29,00

27,34

1,66

1

 

Zusammenfassung:

Im Bereich des Jobcenters kann eine Asyl-Stelle abgebaut und eingezogen werden.

Die für 2020 genehmigten drei allgemeinen Reservestellen wurden im Laufe des Jahres nach intensiver Prüfung durch das zentrale Controlling und Einholung von Benchmarks – soweit möglich – als zusätzliche Stellen für folgende Bereiche verwendet:

·         1 Stelle für „ArcGis Beauftragte/r“

·         1 Stelle für „Stellvertretende Sachgebietsleitung und Sachbearbeitung“ für das Sachgebiet Corona

·         1 Stelle „Sachbearbeitung Windkraft“

Diese drei Stellen werden aufgrund des Eckwertebeschlusses des Kreisausschusses vom 19.07.2021, der besagt, dass der Stellenplan für das Jahr 2022 nicht geändert wird, nicht zusätzlich beantragt. Beim Ausscheiden von Mitarbeitern ist zu prüfen, ob und an welcher Stelle eine Nachbesetzung am Dringlichsten ist.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden von der Verwaltung vier zusätzliche Stellen für die europaweit vorgeschriebene Volkszählung (Zensus) beantragt. Diese Stellen, die als KW-Stellen für ein Jahr eingerichtet werden, werden von der Amtsleitung befürwortet.

 

1.1 1 Stellen 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9 „Mitarbeiter/-innen Erhebungsstelle Zensus“

Die Europäische Union schreibt für das Jahr 2022 eine europaweite Volkszählung (Zensus) vor. In Deutschland wird der Zensus 2021 nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf wie schon 2011 erneut registergestützt, also durch Auswertung und Verknüpfung von Daten aus vorhandenen Registern durchgeführt. Zudem werden Gebäude- und Wohnungseigentümer, die Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften sowie ca. 17 % der Haushalte in Bayern in einer Stichprobe befragt, um Registerfehler bei der Feststellung der Einwohnerzahlen zu korrigieren und Daten zu ermitteln, die in Registern nicht enthalten sind.

Für den Landkreis Typ 3 ("zentrale Regionen mit großen Gemeinden" unter anderem Ebersberg) lautet die Vorgabe, eine Erhebungsstelle beim Landkreis einzurichten.

Die Hauptaufgabe der Erhebungsstelle stellt die Durchführung der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis dar. Die Tätigkeit der Erhebungsstelle wird sich bis Mai 2023 mit unterschiedlicher Auslastung erstrecken. Zu beachten ist vor allem die räumliche, personelle und organisatorische Abschottung der Erhebungsstelle, um die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport Integration sieht die Durchführung des Zensus 2022 als konnexitätsrelevante kommunale Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises an. In einer Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände angehören, werden gegenwärtig die Kosten der Erhebungsstellen abgeschätzt. Aufgrund des in Art. 83 Abs. 3 Bayerische Verfassung verankerten Konnexitätsprinzips erhalten die Kommunen finanzielle Zuweisungen des Landes zur Deckung der mit der Aufgabenübertragung verbundenen Mehrbelastungen.

Die Erhebungsstelle benötigt nach den vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichten Vorgaben voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2020 Mitarbeiter in der Erhebungsstelle.

Folgender Personalbedarf wird von Landesamt für Statistik geschätzt:

-  Zeitraum 4. Quartal 2021 – 1. Quartal 2023: 1 EHST-Leitung (bereits besetzt)

4. Quartal 2021: 1 EHST-Mitarbeiter (offen)

- 1. Quartal 2022: 1 EHST-Mitarbeiter (offen)

- 2. Quartal 2022: 3,5 EHST-Mitarbeiter (offen)

- 3. Quartal 2022: 3,5 EHST-Mitarbeiter (offen)

- 4. Quartal 2022: 2,5 EHST-Mitarbeiter (offen)

- 1. Quartal 2023: 0,25 EHST-Leitung (bereits besetzt).

Für die Erhebungsstellenleitung wurde bereits für den Stellenplan 2021 eine Stelle genehmigt. Daher werden für die Erhebungsstellenmitarbeiter für den Stellenplan 2022 vier weitere Stellen beantragt. Diese werden mit einem KW-Vermerk versehen.

 

Die vorgegebene Besetzung (1.Quartal: 1,2 VZÄ; 2./3. Quartal: 3,5 VZÄ; 4. Quartal: 2,3 VZÄ) der Stellen bindet im Jahr 2022 Personalkosten in Höhe von ca. 139.040 €. Die Personalkosten werden zu 100 % vom Bund erstattet.

 

Im Folgenden die Begründungen für die im Jahr 2021 bereits besetzten drei Reservestellen:

1.1.2 Stelle 1.5 – „ArcGis Beauftragte/r“

 

Aufgaben dieser Stelle sind u.a:

  • die Visualisierung und damit Schaffung von Entscheidungshilfen für politische Entscheider wie auch für alle im Krisenmanagement Tätigen,
  • die Visualisierung und systematische Erfassung wissenschaftlicher Daten anhand validierter GIS Instrumente,
  • die Konzeption von Geoportal-Projekten im Intranet und Internet in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern des Landratsamtes,
  • die Leitung und Mitarbeit bei komplexen Geoprojekten mit Beteiligten aus verschiedenen Fachdisziplinen,
  • die Beratung unterschiedlicher Fachbereiche des Landratsamtes beim Einsatz von Geoinformationssystemen und bei der Datenführung, auch vor dem Hintergrund raumbezogener Drittanwendungen,
  • die Mitarbeit bei Planung und Realisierung von GIS-Verfahren zur Unterstützung der Amtsleitung und des Krisenstabs, auch vor dem Hintergrund der Krisenbewältigung
  • die Erstellung und Unterstützung bei der Führung eines IT-gestützten „Lagebildes im Krisenstab des Landratsamtes“,
  • das Koordinieren der Versorgung mit standardisierten, umweltbasierten Simulationsdaten für Simulation und Modelle in Krisenlagen (Tierseuchen, Waldbrand, Umweltkatstrophen, Überschwemmungen, Schnee, Lawinen und Eis, Starkniederschläge oder Stürme etc.),
  • die Unterstützung und Sicherstellung der strukturellen Zusammenarbeit mit externen Behörden (Feuerwehr, THW, Bundeswehr (KVK), Verfügbarmachung der jeweiligen Daten und Bereitstellung der Daten für den Krisenstab des Landratsamtes und
  • die Unterstützung bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen im Landratsamtes.

Veranlasst durch die Corona-Pandemie und die damit verbundene Arbeit im Krisenstab wurde der Aufbau eines tagesaktuellen Dashboards und damit das Erstellen eines visualisierten Informationsumfeldes erforderlich, um Grundlagen für Entscheidungen zu schaffen und diese nachvollziehbar und transparent zu machen. Diese Aufgabe übernahm vorübergehend die Informationssicherheitsbeauftragte. Da diese jedoch zeitnah zu den ursprünglichen und gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Informationssicherheit zurückkehren muss, wird eine eigene Kraft zur Pflege und Weiterentwicklung des Dashboards mit ArcGIS als Plattform beantragt.

 

Um die Herausforderungen der Zukunft auch nach Corona, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Digitalisierung sachgerecht und wirtschaftlich meistern zu können, soll eine Reservestelle für den Einsatz eines ArcGis Beauftragten verwendet werden.

Ziel dieser Stelle wird auch sein, Informationen/ Wissensmanagement aufzubauen, Workflows zu identifizieren, Prozesse in den jeweiligen Fachbereichen darzustellen und Strukturen, Prozesse und Personal auf Basis der der ArcGIS Plattform zusammenzuführen.

 

Die Besetzung der Stelle bindet in 2022 Personalkosten in Höhe von ca. 77.900 €. Diese sind bereits im Haushalt eingeplant.

 

1.1.3 Stelle 54.2 „Stellvertretende Sachgebietsleitung und Sachbearbeitung“ für das Sachgebiet Corona

 

Für das Sachgebiet „Corona“ innerhalb der Abteilung 5 (Gesundheitsamt) wurde eine Reservestelle für die Stelle der „stellvertretenden Sachgebietsleitung und Sachbearbeitung“ verwendet. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden über den Freistaat Bayern 23 VZÄ „CTT-Ermittler“, 3 VZÄ Ärzte, 3 VZÄ Hygienekontrolleure, 4 VZÄ Sozialmedizinische Assistenten und 2 VZÄ Verwaltungskräfte eingestellt.

 

Der Sachgebietsleitung sind folgende Teams mit rund 45 Mitarbeitern unterstellt: „Team CTT“, „Team SchulenKitas“ „Team Medizinischer Bereich/Heime“, „Team IfSG“, „Team Spezial /Einreise“ und „Team Betriebe“. Darüber hinaus trägt sie Mitverantwortung für die Koordination für das Diagnostikzentrum und über stellt die „Koordinierungsstelle Impfzentrum“.

 

Aufgrund der sich stetig ändernden Vorgaben und zusätzlichen Anforderung on top sowie der Schichtbesetzung des Sachgebiets für 7 Tage/ Woche ist die Personalführung nicht mehr alleine durch die Sachgebietsleitung zu stemmen. Es wurde daher beantragt, eine Reservestelle des Stellenplans 2021 für die ständige stellvertretende Sachgebietsleitung zu verwenden. Diese wird in Vollzeit besetzt und ist bereits ausgeschrieben. Der Freistaat Bayern stellt weder Leitung noch stellvertretende Leitung zur Pandemiebekämpfung. Daher ist diese Position durch den Landkreis zu besetzen. Personalservice und zentrales Controlling unterstützen die Schaffung einer Stelle hierfür.

Die ganzjährige Besetzung dieser Stelle bindet Personalkosten in Höhe von ca. 74.240 €. Diese sind ebenfalls bereits eingeplant.

 

1.1.4 Stelle 45.13 „Sachbearbeitung Windkraft“

Von der Unteren Naturschutzbehörde wird eine Stelle für die „Sachbearbeitung Windkraft“ beantragt. Im Kreistag am 02.08.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Änderungsverfahren der Landschaftsschutzgebietsverordnung Ebersberger Forst vorzubereiten und einzuleiten, um fünf Windenergieanlagen zu ermöglichen. Mit dem Verfahren zur Modifizierung der Landschaftsschutzverordnung ist ein erheblicher personeller Mehraufwand verbunden, der mit den vorhandenen Personalressourcen nicht leistbar wäre, ohne wesentliche Kernaufgaben (z.B. Stellungnahmen in Genehmigungs- und Bauleitplanverfahren, Kontrolle von Ausgleichsflächen) in erheblichem Maße zu vernachlässigen oder das Verfahren in ebenso erheblichem Maße zu verzögern. Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in der unteren Naturschutzbehörde zur Unterstützung wurde daher durch Herrn Landrat Niedergesäß bereits nach dem Bürgerentscheid im Mai 2021 entschieden und aus der Stellenreserve des Stellenplans generiert.

Der Kreistag wurde hierüber in der Sitzung am 02.08.2021 informiert und hat dies per Beschluss wie folgt bestätigt:

„Die Personalausstattung in der unteren Naturschutzbehörde ist zur Sicherstellung einer zügigen Bearbeitung des Änderungsverfahrens umgehend anzupassen.“

Die ganzjährige Besetzung der Stelle bindet im Jahr 2022 Personalkosten in Höhe von ca. 70.190 €. Diese sind ebenfalls im Haushalt eingeplant.

 

1.1.13 Reservestellen

Da die in 2021 besetzten Reservestellen aufgrund des Eckwertebeschlusses des Kreisausschusses am 19.07.2021 („Stellenplanstopp“) nicht mit dem Stellenplan 2022 als „ordentliche Stellen“ beantragt werden können, sind für den Stellenplan 2022 keine Reservestellen vorhanden. Wie unter Punkt 1.1 dargestellt, wird jedoch eine Stelle Asyl vom Jobcenter zurückgegeben.

Um auf einen unterjährigen Anstieg von Fallzahlen oder auf Rechtsänderungen adäquat reagieren zu können, wird daher beantragt, die nominal zurückgegebene Stelle Asyl im Stellenplan 2022 als Reservestelle auszuweisen. Diese Stelle würde formal dem Personalservice zugeordnet werden und nur bei Zustimmung des Controllings, der jeweiligen Abteilungsleitung sowie der Amtsleitung dem jeweiligen Sachgebiet zugeordnet Hierfür werden derzeit keine Haushaltsmittel im Personalhaushalt eingeplant.

Der Stelleplan 2022 erhöht sich damit nominal lediglich um vier KW-Stellen für den Zensus. Diese sind kostenneutral und werden für den Stellenplan 2023 wieder eingezogen.

Bei Genehmigung der vier befürworteten KW- Stellen, der einen in 2021 zurückgegebenen Asylstelle, die nunmehr in eine Reservestelle umgewandelt und neu beantragt wird, ergibt sich für den Landkreis ab 2022 folgende neue Stellensituation:

 

 

2021

2022

Differenz

Erläuterung

Beamte

34

35

+1

Umwandlung einer Beschäftigtenstelle in eine Beamtenstelle

Arbeitnehmer

361

364

+3

 

insges.

395

399

+ 4

 

 

1.2 Sonstige wichtige interne Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2021:

 

Stellenänderungen

Beamten-stellen

AN-Stellen

Rückgabe der Stelle JC.14

-0

-1

Ausweisung der zurückgegebenen Asyl-Stelle als Reservestelle 12.21

 

+1

Umwandlung der Stelle 54.2 (ehemals Beschäftigtenstelle EG 9c) in eine Beamtenstelle A11

+1

 

Anhebung der Beamtenstelle 6.1 von A14 nach A15 (Beschluss nichtöffentlich)

 

 

Anhebung der Beamtenstellen 22.10 und 33.7 nach A11

 

 

Anhebung der Beamtenstelle 44.2 nach A12 aufgrund Stellen-
bewertung

 

 

 

1.4 Rechtliche Bedeutung des Stellenplanes:

Der anliegende Entwurf des haushaltsrechtlichen Stellenplans 2022, der Bestandteil des Haushaltsplanes 2022 wird, spiegelt den organisatorischen Stellenplan 2022 wieder.

Der Stellenplan ist rechtliche Voraussetzung für die Haushaltsplanung. Die Haushaltsplanung erfolgt jedoch nach der tatsächlichen Besetzung der jeweiligen Stelle. Mit Ausnahme der Reservestelle werden die vier zusätzlich beantragten KW- Stellen bei der Haushaltsplanung 2022 in der o.g. Besetzung eingeplant.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.         Die beantragten 5 neuen Stellen:

Stellen

Gesetzliche Grundlage

Refinanzierung

Haushalt 2022

Stellen 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9 Mitarbeiter/innen Erhebungsstelle Zensus

Zensusgesetz 2021

139.040 €

139.040 €

Reservestelle 12.21

 

0 €

0 €

Summe

 

139.040 €

139.040 € €

 

werden genehmigt.

2.         Es wird eine Asylstelle eingezogen.

3.         Im Haushalt 2022 werden zusätzlich Mittel in Höhe von 139.040 € bereitgestellt.
            Diese werden in gleicher Höhe auch als Erträge veranschlagt.

4.         Der haushaltsrechtliche Stellenplan 2022 des Landkreises wird auf Grundlage
            des vorgelegten Entwurfes verabschiedet. Die Beschlussfassung darüber
            erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2022.

Auswirkung auf Haushalt:

Im Haushalt 2022 sind nominal keine zusätzlichen Personalkosten einzuplanen:

Stelle

Personal-kosten 2022

Im Haushalt 2022 neu zu veranschlagen

Personalkosten 2023 ff

Mitarbeiter/innen Erhebungsstelle Zensus – K.W-Stellen (4 Stellen)

139.040 €

139.040 €

0 €

ArcGis Beauftragte/r

77.900 €

0 €

78.680 €

Stellvertretende Sachgebietsleitung und Sachbearbeitung für das Sachgebiet Corona

74.240 €.

0 €

74.990 €

Sachbearbeitung Windkraft

70.190 €.

0 €

70.900 €

Reservestelle

0 €

0 €

0 €

Brutto-Summe zusätzliche Personalkosten

361.370 €

139.040 €

224.570 €

Abzüglich Erstattung Bund für Zensus

 

139.040 €

 

Nettobelastung Haushalt 2022

 

0 €

 

Wie aus oben stehender Aufstellung ersichtlich sind bei Genehmigung der vier KW- Stellen und der Reservestelle für den Haushalt 2022 nominal keine zusätzlichen Personalkosten einzuplanen.