Betreff
Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögens "Liegenschaften bei der Kreisklinik Ebersberg"
Vorlage
2020/0248
Art
Sitzungsvorlage

Das Sondervermögen Kreisklinik (Gebäude und Grundstücke) wird als eigener Mandant bei der Kreisklinik geführt. Es ist aber Teil des Landkreishaushalts. Im Sondervermögen entsteht im Jahr 2022 ein Verlust in Höhe von 141.812 €. (Vorjahr: 145.721 €). Dies rührt hauptsächlich daher, dass den Abschreibungen im Sondervermögen, die aus der Kapitalrücklage (Eigenkapital) finanziert werden, keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen. Nach § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser wird derzeit der entsprechende Verlustanteil gegen Eigenkapital (Kapitalrücklage) ausgebucht. Solange diese Regelung aufrecht erhalten bleibt, entsteht beim Landkreis in diesem Bereich keine Zuschusspflicht (Ergebnisausgleich).

 

Die im Kreishaushalt dargestellte Abschreibung (Kostenstelle 040, siehe Anlage 2) betrifft die Abschreibung auf vom Landkreis geleistete und in dieser Bilanzposition ausgewiesenen gegebenen Investitionszuschüsse. Diese werden beim Sondervermögen wiederum als Sonderposten ausgewiesen, die ertragswirksam aufgelöst werden, aber die Abschreibungen (Aufwendungen) nicht decken können.

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion der Zuschüsse für die Eigenfinanzierungsanteile bei der Kreisklinik wurde auch der unterschiedliche Ausweis des Anlagevermögens der Kreisklinik im Sondervermögen und in der gGmbH diskutiert. Deshalb wurde im Jahr 2020 eine Prüfung durchgeführt, inwieweit alle Grundstücke und Gebäude an einer Stelle abgebildet werden können (also entweder Sondervermögen oder gGmbH). Eine Zusammenführung scheitert aus Kostengründen (Grunderwerbssteuer).

 

Durch die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses des Landkreises, der u.a. auch eine konsolidierte Bilanz enthält sowie der Möglichkeit des Ausweises der Herkunft der einzelnen Positionen hat sich die Transparenz verbessert. Der erste Gesamtabschluss wurde dem Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2017 vorgelegt und vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft. Auch für das Rechnungsjahr 2020 wurde ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt und dem Kreis- und Strategieausschuss in der Sitzung am 12.10.2021 vorgestellt.

Der Kreistag beschließt den Haushalt des Sondervermögens im Tagesordnungspunkt gemeinsam mit dem Kreishaushalt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögens „Liegenschaften bei der Kreisklinik Ebersberg“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2022.

Auswirkung auf den Haushalt:

Der Mandant Sondervermögen, der von der Kreisklinik geführt wird, weist einen Jahresfehlbetrag (Verlust) in Höhe von 141.812 aus. Dieser Verlust wird am 01.01.2022 mit dem Eigenkapital verrechnet.

Daneben führt der Landkreis eine Kostenstelle für das Sondervermögen (040) unmittelbar im Kreishaushalt. Der vom Landkreis zu finanzierende Nettobedarf im Kreishaushalt beträgt im Jahr 2021 insgesamt 400.000 €. (Vorjahr: 415.000 €).

Der Werteverzehr der Investitionen bis Bauabschnitt 3b der Kreisklinik entsteht als Abschreibung im Kreishaushalt. Die Prüfung wird durch das Revisionsamt im Landratsamt durchgeführt. Die Erbpachtzinsen für die Strahlentherapie werden seit dem Haushalt 2017 direkt im Haushalt des Sondervermögens bei der Kreisklinik Sondervermögen ausgewiesen (s. Anlage 1).