Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
LSV-Ausschuss
am 02.07.2014, TOP 6
LSV-Ausschuss
am 25.03.2015, TOP 12
LSV-Ausschuss
am 02.05.2019, TOP 3
Kreis-
und Strategieausschuss am 03.06.2019, TOP 4
Kreistag
am 29.07.2019, TOP 10
LSV
am 22.10.2020, TOP 09
Der Kreistag fasste am 29.07.2019 folgenden Beschluss:
1.
Der Kreistag stimmt
dem vorgelegten Feuerwehr- und
Katastrophenschutzbedarfsplan mit den daraus resultierenden Maßnahmen grundsätzlich
zu.
2.
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden
nach vorheriger Beratung im LSV-Ausschuss im jeweiligen Haushalt des
Landkreises eingeplant. Sämtliche Maßnahmen werden auf die Warteliste gesetzt,
dort, wo keine Kosten bezifferbar sind, ohne Kostenaussage, diese müssen erst
erarbeitet und beschlossen werden.
3.
Das Wechselladerfahrzeug für das THW
wird von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2020 eingeplant.
4.
Einmal jährlich wird dem LSV-Ausschuss
zum Stand der Umsetzung berichtet.
5.
In fünf Jahren wird darüber beraten, ob
eine Überarbeitung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans sinnvoll
ist.
In Ausführung der Nummer 4 dieses Beschlusses wird nachfolgend über den Sachstand der Umsetzung berichtet.
Die folgenden Ausführungen dienen auch als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung der Haushaltsansätze für die Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz, die sich aus der Umsetzung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplanes ergeben.
Aktueller
Stand:
Die Grafiken sollen einen Überblick über die anstehenden
Investitionen nach dem Feuerwehrbedarfsplan geben und den aktuellen Stand
aufzeigen.
Die rote Abkürzung „FBP“ zeigt auf, in welchem Jahr die
Investition laut Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen war/ist. Aufgrund langwieriger
Ausschreibungs- und Herstellungsverfahren für die Spezialfahrzeuge ergibt sich
in etlichen Fällen eine zwangsläufige Bearbeitungsdauer von bis zu 18 Monaten.
Der Zeitpunkt im Feuerwehrbedarfsplan deckt den Zeitraum nicht ab und ist eher
als Startpunkt zu betrachten, da das Ausschreibungsverfahren erst nach
Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen kann.
Hinsichtlich des ursprünglich vorgesehenen bzw.
dargestellten Zeitplans haben wir bereits mit den Hilfsorganisationen
gesprochen. Spielraum für Verschiebungen bei einzelnen Investitionen in
Folgejahre wird von keiner der Organisationen gesehen.
Um das Investitionsvolumen an die erforderlichen
Bearbeitungsschritte anzupassen, wurde bei Investitionen mit längerer
Bearbeitungsdauer der Weg einer Verpflichtungsermächtigung (VE) für das
Folgejahr gewählt. Somit ist besonders für die Jahre 2022 und 2023 eine größere
Entlastung gelungen.
Darstellung:
Beschaffungsablauf
Zuschuss
Rüstwagen
An diesem Beispiel
wird die Verzögerung durch den o. a. Ablauf sehr deutlich. Die Vorbereitungen
beginnen nicht nach Bestandskraft der Haushaltssatzung, sondern im Laufe des
Jahres und am Anfang steht bei der Erstellung des Pflichtenheftes eine
intensive Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen an, die zeitlich auch deren
Verfügbarkeit Rechnung tragen muss. Verzögerungen beim Bau können zu einer
Fälligkeit der Kosten im übernächsten Jahr und später führen.
Die Umsetzung
erfolgte durch die Kommunen Poing und Markt Schwaben und der Kreis zahlt
lediglich einen Zuschuss. Die Fertigstellung für Markt Schwaben ist absehbar
frühestens Ende 2022 zu erwarten, so dass die Zahlung des Zuschusses in 2023
ausreicht. Mit einer Verpflichtungsermächtigung könnte so das
Investitionsvolumen in 2022 verringert werden.
ELW Technik UGÖEL
Das Pflichtenheft
und die Ausschreibung des Einsatzleitwagens konnten pandemiebedingt erst 2021
in Angriff genommen werden. Das durch die Ehrenamtlichen erstellte
Pflichtenheft konnte seitens der Vergabestelle, die durch die Pandemie stark
eingebunden war, trotz mehrfacher zeitlicher Verschiebungen nicht bearbeitet
werden. Schließlich wurde eine externe Kanzlei beauftragt und der Auftrag
konnte erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 erteilt werden. Die Bauzeit von
rund 9 Monaten führt zu einer Fälligkeit der Kosten in 2022, diese entsteht
nach Fertigstellung.
Vom Freistaat Bayern
erhält der Landkreis einen Zuschuss von 100.000 € für dieses Fahrzeug.
Zuschuss SEG
(Schnelleinsatzgruppe)
Die aktuellen
Fahrzeuge der Schnelleinsatzgruppe des BRK sind altersbedingt grenzwertig
einsatzfähig und müssten dringend erneuert werden. Da diese für den
Katastrophenschutz zum Einsatz kommen, zielt die Bezuschussung durch den
Landkreis auf die Einsatzfähigkeit im Katastrophenfall ab. Bei zunehmend
großflächigen und landkreisübergreifenden Schadenslagen gewinnt die
Selbsthilfefähigkeit eines Landkreises zum Schutz seiner Bevölkerung immer mehr
an Bedeutung, kurzfristige Hilfe von außerhalb ist nicht immer umfassend
verfügbar (z. B. Schneekatastrophe 2019). Da es sich um einen Zuschuss handelt,
entscheidet der Kreistag über die Höhe. Das BRK ist jedoch nicht in der Lage,
die Beschaffung der Fahrzeuge finanziell zu stemmen.
Ein Kompromiss wäre,
dass der Landkreis für die Investitionskosten der Fahrzeugbeschaffung, des
medizinischen Materials, der Medizingerätetechnik sowie Funkanlagen mit Kosten
in Höhe von insgesamt 350.000 € aufkommt. Die weiteren Kosten, insbesondere für
Ersatzmaterial, Betrieb des Fahrzeugs (Treibstoff, Öl, etc.) und für Wartungs-
und Reparaturarbeiten werden vom BRK selbst getragen.
Mit Schreiben vom
19.08.2021 hat das BRK zwei weitere Positionen aufgeführt:
- 10.500 € EDV-Ausstattung für das Kreisauskunftsbüro
- 8.500 € Satelliten-Kommunikationsanlage für ELW
Diese beiden
Investitionen können über noch zur Verfügung stehende Investitionsmittel für
das Jahr 2021 abgedeckt werden.
2x TLF (Tanklöschfahrzeug)
Die Feuerwehr
benötigt gerade im südlichen Landkreis Fahrzeuge mit erhöhter Kapazität für
Löschwasser. Anders als in 2021 können auch wieder längere Trockenperioden zu
erhöhte (Wald-)Brandgefahr führen. Nicht überall in der Natur existieren
abseits des Hydrantensystems Löschteiche und ähnliche Einrichtungen wie im
Forst, um größere Brände dann effektiv bekämpfen zu können.
Aufgrund der Dauer
bei Ausschreibung und Bau wäre nach Einschätzung des SG 33 hier keine
Veranschlagung im Haushalt 2022 erforderlich, eine Verpflichtungsermächtigung
für das Jahr 2023 wäre ausreichend.
Für diese Fahrzeuge
ist ein Zuschuss des Freistaates in Höhe von 110.000 € pro Fahrzeug zu
erwarten. Diese sind in der o. a. Investitionssumme nicht berücksichtigt.
Notstromaggregat
Das THW hält für den
Landkreis ein inzwischen 41 Jahre altes Notstromaggregat bereit, das z. B. das
Landratsamt, Polizeistationen, Ortsteile, Pumpenstationen oder die Wasserversorgung
im Falle eines Stromausfalles mit Strom versorgen könnte. Mit jedem
Betriebsjahr des alten Notstromaggregats steigt die Gefahr kostenintensiver
Reparaturen und damit auch ungeplante, längerfristige Ausfälle. Szenarien, die
aufgrund von Hochwasser oder Hackerangriffen das Stromnetz lahmlegen sind
andernorts bereits eingetreten und eines der Katastrophenszenarien, auf die
sich Behörden bayernweit vorbereiten. Die Vorhaltung einer kreiseigenen
Netzersatzanlage ist die einzige Möglichkeit, schnell und angemessen auf große
Schadensereignisse und damit verbundene Stromausfäll, die im Regelfall sehr
kurzfristig eintreten, reagieren zu können. Die Beschaffung eines neuen Gerätes
war im Feuerwehrbedarfsplan bewusst für Ende 2021 vorgesehen, um eine gewisse
Nähe zum Jahr 2022 zu schaffen. Damit sollte bereits signalisiert werden, dass
eine Beschaffung auch in 2022 für möglich erachtet wird.
Wechsellader
Die Beschaffung
eines Wechselladers für das THW war laut Feuerwehrbedarfsplan in 2019
vorgesehen. In diesem Jahr war die Investition seitens des Kreistages
allerdings auf der Warteliste und wurde erst in 2020 als Investition genehmigt.
Die Fertigstellung erfolgte in 2021 und somit auch die Fälligkeit der Kosten.
Schlauchwagen
Im Jahr 2023 ist die
Beschaffung eines Schlauchwagens im Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen. Auch hier
ist aufgrund der baulichen Sonderanfertigung mit einer längeren Wartezeit zur
Fertigstellung zu rechnen, sodass Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr
2024 ausreichen würden.
KDOW KBR
Die Neubeschaffung
des Einsatzwagens des Kreisbrandrates ist hier als Beispiel dafür aufgeführt,
dass eine Beschaffung durchaus auch innerhalb eines Jahres abgewickelt werden
kann. Nicht immer sind die Vorlaufzeiten derart lang, wie ober dargestellt.
ELW
UGÖEL (Ersatzbeschaffung aufgrund Brand)
Durch einen Brand
des Fahrzeuges im Jahr 2020 entstand ein Totalschaden. Das Fahrzeug ist seitdem
nicht mehr einsatzfähig. Vorübergehend wurde ein VW-Bus geleast und
behelfsmäßig für die Einsätze ausgestattet. Die Ausschreibung im Jahr 2022 ist
dringend notwendig, um die Einsatzfähigkeit der UGÖEL weiterhin
sicherzustellen. Aufgrund der Dauer bei Ausschreibung und Bau wäre hier eine
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 ausreichend. Für dieses Fahrzeug
ist ein Zuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 110.000 € zu erwarten.
Ausblick
Der
Feuerwehrbedarfsplan sieht für die nächsten Jahre weiter die Beschaffung eines
ELW 1 Besprechung für die UGÖEL vor. Das aktuelle Fahrzeug ist bereits 30 Jahre
alt und in einem schlechten Zustand. Die Ausschreibung sollte in 2023 erfolgen,
es würde allerdings ausreichen, diese als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten
des Jahres 2024 in den Haushalt aufzunehmen. Der Feuerwehrbedarfsplan sah die
Beschaffung dieses Fahrzeuges bereits in 2020 vor. Da sich die Erstellung des
Leistungsverzeichnisses für den ELW Technik und den abgebrannten ELW als
äußerst komplex gestaltete, musste in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion
eine Änderung der Prioritäten in Form einer zeitlichen Verschiebung vorgenommen
werden.
Der Katastrophenschutz-
und Feuerwehrbedarfsplan sieht weiterhin noch die Kreiseinsatzzentrale und die
zentrale Ausbildungsstätte vor. Grundsätzlich ist beabsichtigt, die
Kreiseinsatzzentrale in der zentralen Ausbildungsstätte unterzubringen, so dass
diese beiden Positionen zusammen betrachtet werden müssen. Aktuell wird noch
ein geeignetes Grundstück gesucht, so dass eine Planung und Bezifferung dieser
Kosten derzeit nicht möglich ist.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
· Bezuschussung von zwei Fahrzeugen für die SEG-Transport beim BRK mit 350.000 €
· Notstromaggregat mit 350.000 €
· 2 Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 (mit VE für das Haushaltsjahr 2021) mit 680.000 € netto für 2023 (Verpflichtungsermächtigung)
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2022 ff. noch nicht berücksichtigt und werden im Rahmen der Warteliste am 12.10.2021 im Kreis- und Strategieausschuss und am 25.10.2021 im Kreistag behandelt.
Durch diesen Zwischenbericht entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Haushalt 2022: 700.000 €, diese sind im Haushaltsentwurf 2022 noch nicht enthalten und müssten von der Warteliste genommen werden.
Haushalt 2023: Verpflichtungsermächtigung für 680.000 € netto, diese sind im Haushaltsentwurf 2022 ebenfalls noch nicht berücksichtigt