Betreff
Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan; Umsetzung und Haushaltsplanung 2022 - 2023
Vorlage
2021/0312
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

LSV-Ausschuss am 02.07.2014, TOP 6

LSV-Ausschuss am 25.03.2015, TOP 12

LSV-Ausschuss am 02.05.2019, TOP 3

Kreis- und Strategieausschuss am 03.06.2019, TOP 4

Kreistag am 29.07.2019, TOP 10

LSV am 22.10.2020, TOP 09

 

Der Kreistag fasste am 29.07.2019 folgenden Beschluss:

 

1.   Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan mit den daraus resultierenden Maßnahmen grundsätzlich zu.

2.   Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden nach vorheriger Beratung im LSV-Ausschuss im jeweiligen Haushalt des Landkreises eingeplant. Sämtliche Maßnahmen werden auf die Warteliste gesetzt, dort, wo keine Kosten bezifferbar sind, ohne Kostenaussage, diese müssen erst erarbeitet und beschlossen werden.

3.   Das Wechselladerfahrzeug für das THW wird von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2020 eingeplant.

4.   Einmal jährlich wird dem LSV-Ausschuss zum Stand der Umsetzung berichtet.

5.   In fünf Jahren wird darüber beraten, ob eine Überarbeitung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans sinnvoll ist.

 

In Ausführung der Nummer 4 dieses Beschlusses wird nachfolgend über den Sachstand der Umsetzung berichtet.

Die folgenden Ausführungen dienen auch als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung der Haushaltsansätze für die Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz, die sich aus der Umsetzung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplanes ergeben.

 

Aktueller Stand:

Die Grafiken sollen einen Überblick über die anstehenden Investitionen nach dem Feuerwehrbedarfsplan geben und den aktuellen Stand aufzeigen.

 

Die rote Abkürzung „FBP“ zeigt auf, in welchem Jahr die Investition laut Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen war/ist. Aufgrund langwieriger Ausschreibungs- und Herstellungsverfahren für die Spezialfahrzeuge ergibt sich in etlichen Fällen eine zwangsläufige Bearbeitungsdauer von bis zu 18 Monaten. Der Zeitpunkt im Feuerwehrbedarfsplan deckt den Zeitraum nicht ab und ist eher als Startpunkt zu betrachten, da das Ausschreibungsverfahren erst nach Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen kann.

Hinsichtlich des ursprünglich vorgesehenen bzw. dargestellten Zeitplans haben wir bereits mit den Hilfsorganisationen gesprochen. Spielraum für Verschiebungen bei einzelnen Investitionen in Folgejahre wird von keiner der Organisationen gesehen.

Um das Investitionsvolumen an die erforderlichen Bearbeitungsschritte anzupassen, wurde bei Investitionen mit längerer Bearbeitungsdauer der Weg einer Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Folgejahr gewählt. Somit ist besonders für die Jahre 2022 und 2023 eine größere Entlastung gelungen.

Darstellung: Beschaffungsablauf

 

Zuschuss Rüstwagen

An diesem Beispiel wird die Verzögerung durch den o. a. Ablauf sehr deutlich. Die Vorbereitungen beginnen nicht nach Bestandskraft der Haushaltssatzung, sondern im Laufe des Jahres und am Anfang steht bei der Erstellung des Pflichtenheftes eine intensive Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen an, die zeitlich auch deren Verfügbarkeit Rechnung tragen muss. Verzögerungen beim Bau können zu einer Fälligkeit der Kosten im übernächsten Jahr und später führen.

Die Umsetzung erfolgte durch die Kommunen Poing und Markt Schwaben und der Kreis zahlt lediglich einen Zuschuss. Die Fertigstellung für Markt Schwaben ist absehbar frühestens Ende 2022 zu erwarten, so dass die Zahlung des Zuschusses in 2023 ausreicht. Mit einer Verpflichtungsermächtigung könnte so das Investitionsvolumen in 2022 verringert werden.

 

ELW Technik UGÖEL

Das Pflichtenheft und die Ausschreibung des Einsatzleitwagens konnten pandemiebedingt erst 2021 in Angriff genommen werden. Das durch die Ehrenamtlichen erstellte Pflichtenheft konnte seitens der Vergabestelle, die durch die Pandemie stark eingebunden war, trotz mehrfacher zeitlicher Verschiebungen nicht bearbeitet werden. Schließlich wurde eine externe Kanzlei beauftragt und der Auftrag konnte erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 erteilt werden. Die Bauzeit von rund 9 Monaten führt zu einer Fälligkeit der Kosten in 2022, diese entsteht nach Fertigstellung.

Vom Freistaat Bayern erhält der Landkreis einen Zuschuss von 100.000 € für dieses Fahrzeug.

 

Zuschuss SEG (Schnelleinsatzgruppe)

Die aktuellen Fahrzeuge der Schnelleinsatzgruppe des BRK sind altersbedingt grenzwertig einsatzfähig und müssten dringend erneuert werden. Da diese für den Katastrophenschutz zum Einsatz kommen, zielt die Bezuschussung durch den Landkreis auf die Einsatzfähigkeit im Katastrophenfall ab. Bei zunehmend großflächigen und landkreisübergreifenden Schadenslagen gewinnt die Selbsthilfefähigkeit eines Landkreises zum Schutz seiner Bevölkerung immer mehr an Bedeutung, kurzfristige Hilfe von außerhalb ist nicht immer umfassend verfügbar (z. B. Schneekatastrophe 2019). Da es sich um einen Zuschuss handelt, entscheidet der Kreistag über die Höhe. Das BRK ist jedoch nicht in der Lage, die Beschaffung der Fahrzeuge finanziell zu stemmen.

Ein Kompromiss wäre, dass der Landkreis für die Investitionskosten der Fahrzeugbeschaffung, des medizinischen Materials, der Medizingerätetechnik sowie Funkanlagen mit Kosten in Höhe von insgesamt 350.000 € aufkommt. Die weiteren Kosten, insbesondere für Ersatzmaterial, Betrieb des Fahrzeugs (Treibstoff, Öl, etc.) und für Wartungs- und Reparaturarbeiten werden vom BRK selbst getragen.

Mit Schreiben vom 19.08.2021 hat das BRK zwei weitere Positionen aufgeführt:

  • 10.500 € EDV-Ausstattung für das Kreisauskunftsbüro
  • 8.500 € Satelliten-Kommunikationsanlage für ELW

Diese beiden Investitionen können über noch zur Verfügung stehende Investitionsmittel für das Jahr 2021 abgedeckt werden.

 

2x TLF (Tanklöschfahrzeug)

Die Feuerwehr benötigt gerade im südlichen Landkreis Fahrzeuge mit erhöhter Kapazität für Löschwasser. Anders als in 2021 können auch wieder längere Trockenperioden zu erhöhte (Wald-)Brandgefahr führen. Nicht überall in der Natur existieren abseits des Hydrantensystems Löschteiche und ähnliche Einrichtungen wie im Forst, um größere Brände dann effektiv bekämpfen zu können.

Aufgrund der Dauer bei Ausschreibung und Bau wäre nach Einschätzung des SG 33 hier keine Veranschlagung im Haushalt 2022 erforderlich, eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 wäre ausreichend.

Für diese Fahrzeuge ist ein Zuschuss des Freistaates in Höhe von 110.000 € pro Fahrzeug zu erwarten. Diese sind in der o. a. Investitionssumme nicht berücksichtigt.

 

Notstromaggregat

Das THW hält für den Landkreis ein inzwischen 41 Jahre altes Notstromaggregat bereit, das z. B. das Landratsamt, Polizeistationen, Ortsteile, Pumpenstationen oder die Wasserversorgung im Falle eines Stromausfalles mit Strom versorgen könnte. Mit jedem Betriebsjahr des alten Notstromaggregats steigt die Gefahr kostenintensiver Reparaturen und damit auch ungeplante, längerfristige Ausfälle. Szenarien, die aufgrund von Hochwasser oder Hackerangriffen das Stromnetz lahmlegen sind andernorts bereits eingetreten und eines der Katastrophenszenarien, auf die sich Behörden bayernweit vorbereiten. Die Vorhaltung einer kreiseigenen Netzersatzanlage ist die einzige Möglichkeit, schnell und angemessen auf große Schadensereignisse und damit verbundene Stromausfäll, die im Regelfall sehr kurzfristig eintreten, reagieren zu können. Die Beschaffung eines neuen Gerätes war im Feuerwehrbedarfsplan bewusst für Ende 2021 vorgesehen, um eine gewisse Nähe zum Jahr 2022 zu schaffen. Damit sollte bereits signalisiert werden, dass eine Beschaffung auch in 2022 für möglich erachtet wird.

 

Wechsellader

Die Beschaffung eines Wechselladers für das THW war laut Feuerwehrbedarfsplan in 2019 vorgesehen. In diesem Jahr war die Investition seitens des Kreistages allerdings auf der Warteliste und wurde erst in 2020 als Investition genehmigt. Die Fertigstellung erfolgte in 2021 und somit auch die Fälligkeit der Kosten.

 

Schlauchwagen

Im Jahr 2023 ist die Beschaffung eines Schlauchwagens im Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen. Auch hier ist aufgrund der baulichen Sonderanfertigung mit einer längeren Wartezeit zur Fertigstellung zu rechnen, sodass Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 ausreichen würden.

 

KDOW KBR

Die Neubeschaffung des Einsatzwagens des Kreisbrandrates ist hier als Beispiel dafür aufgeführt, dass eine Beschaffung durchaus auch innerhalb eines Jahres abgewickelt werden kann. Nicht immer sind die Vorlaufzeiten derart lang, wie ober dargestellt.

 

ELW UGÖEL (Ersatzbeschaffung aufgrund Brand)

Durch einen Brand des Fahrzeuges im Jahr 2020 entstand ein Totalschaden. Das Fahrzeug ist seitdem nicht mehr einsatzfähig. Vorübergehend wurde ein VW-Bus geleast und behelfsmäßig für die Einsätze ausgestattet. Die Ausschreibung im Jahr 2022 ist dringend notwendig, um die Einsatzfähigkeit der UGÖEL weiterhin sicherzustellen. Aufgrund der Dauer bei Ausschreibung und Bau wäre hier eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 ausreichend. Für dieses Fahrzeug ist ein Zuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 110.000 € zu erwarten.

 

Ausblick

Der Feuerwehrbedarfsplan sieht für die nächsten Jahre weiter die Beschaffung eines ELW 1 Besprechung für die UGÖEL vor. Das aktuelle Fahrzeug ist bereits 30 Jahre alt und in einem schlechten Zustand. Die Ausschreibung sollte in 2023 erfolgen, es würde allerdings ausreichen, diese als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2024 in den Haushalt aufzunehmen. Der Feuerwehrbedarfsplan sah die Beschaffung dieses Fahrzeuges bereits in 2020 vor. Da sich die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für den ELW Technik und den abgebrannten ELW als äußerst komplex gestaltete, musste in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion eine Änderung der Prioritäten in Form einer zeitlichen Verschiebung vorgenommen werden.

Der Katastrophenschutz- und Feuerwehrbedarfsplan sieht weiterhin noch die Kreiseinsatzzentrale und die zentrale Ausbildungsstätte vor. Grundsätzlich ist beabsichtigt, die Kreiseinsatzzentrale in der zentralen Ausbildungsstätte unterzubringen, so dass diese beiden Positionen zusammen betrachtet werden müssen. Aktuell wird noch ein geeignetes Grundstück gesucht, so dass eine Planung und Bezifferung dieser Kosten derzeit nicht möglich ist.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Der LSV Ausschuss nimmt von diesem Zwischenbericht zustimmend Kenntnis und empfiehlt dem Kreis- und Strategieausschuss und dem Kreistag folgende Maßnahmen für 2022 von der Warteliste zu nehmen:

·         Bezuschussung von zwei Fahrzeugen für die SEG-Transport beim BRK mit 350.000 €

·         Notstromaggregat mit 350.000 €

·         2 Tanklöschfahrzeuge TLF  4000 (mit VE für das Haushaltsjahr 2021) mit 680.000 € netto für 2023 (Verpflichtungsermächtigung)

Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2022 ff. noch nicht berücksichtigt und werden im Rahmen der Warteliste am 12.10.2021 im Kreis- und Strategieausschuss und am 25.10.2021 im Kreistag behandelt.

Auswirkung auf den Haushalt:

Durch diesen Zwischenbericht entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Haushalt 2022: 700.000 €, diese sind im Haushaltsentwurf 2022 noch nicht enthalten und müssten von der Warteliste genommen werden.

Haushalt 2023: Verpflichtungsermächtigung für 680.000 € netto, diese sind im Haushaltsentwurf 2022 ebenfalls noch nicht berücksichtigt