Betreff
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
2021/0376
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die bayerischen Landkreise bestellen gemäß Art. 20 Abs. 1 Satz 1 BayGlG Gleichstellungsbeauftragte. Nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 BayGlG erfolgt die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten jeweils für drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.

 

Die aufgrund des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 15.07.2019 zuletzt bestellte Gleichstellungsbeauftragte, Frau Oberregierungsrätin Dr. Milena Wolff, wechselte zum 01.06.2021 an einen anderen Dienstort. Deshalb ist eine Neubesetzung per Beschluss notwendig.

 

Die Nachfolge soll die bisherige Stellvertreterin Frau Theresa Gökden antreten, derzeit Familien- und Integrationsbeauftragte des Landkreises.

 

Bislang wurde die Gleichstellungsbeauftragte stets per Beschluss durch die Familienbeauftragte vertreten. Durch das Aufrücken der derzeitigen Stelleninhaberin ist die Stellvertretung neu zu bestimmen.

 

Die Verwaltung schlägt eine Besetzung der Stellvertretung aus den Reihen des am 22.06.2021 neugewählten Personalrates vor. In der konstituierenden Sitzung des Personalrates am 01.07.2021 wurde Frau Johanna Kopec, Mitarbeiterin im zentralen Sozialdienst für Sozialhilfe/ Grundsicherung und Arbeitslosengeld II, als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte vorgeschlagen.

 

Der Personalrat hat gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BayPVG mitgewirkt und sich für die Bestellung von Frau Gökden und der Stellvertretung aus den eigenen Reihen, Frau Kopec, ausgesprochen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Frau Theresa Gökden wird als Gleichstellungsbeauftragte für Frauen und Männer des Landkreises Ebersberg bestellt.

2.    Der Personalrat wird ermächtigt aus den eigenen Reihen ein Mitglied zur/zum stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten zu ernennen.

3.    Die Bestellung wird mit Beschluss des Kreistages wirksam.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Für die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten stehen Sachmittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung. Die Stundenfreistellung für diese Aufgabe beträgt 400 Jahresarbeitsstunden.