Am 16.05.2021 hat die Mehrheit beim Bürgerentscheid für Windenergieanlagen im Ebersberger Forst gestimmt. Die hohe Beteiligung an diesem Bürgerentscheid hat gezeigt, dass das Thema Windenergie die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sehr interessiert. 2006 hat der Kreistag beschlossen, dass der Landkreis bis 2030 klimaneutral sein soll. Um das Ziel zu erreichen, ist der Ausbau von Windenergieanlagen im Landkreis notwendig. Entsprechend der Meilensteinplanung der Klimaschutzmanagerin sind mindestens 26 Anlagen nötig. Auch die Bürgerkerngruppe, welche im Rahmen eines Forschungsprojekts, das durch die Deutschen Umwelthilfe sowie die Technische Universität München (TUM) begleitet wurde, hat Ideen entwickelt, wie der Strombedarf im Landkreis mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann, kommt zu dem Schluss, dass mindestens 26 Windenergieanlagen notwendig sind.

 

Bisher steht im Landkreis erst ein Windrad, weitere fünf sind im Ebersberger Forst geplant. Da die aufgrund der Einführung der 10H Regelung 2014 im Entwurf steckengebliebene kommunale Konzentrationsflächenplanung nicht mehr aktuell ist, müssen Standorte für die weiteren Windräder von den Gemeinden neu bestimmt werden. Die Verwaltung hat hierzu einen entsprechenden Prozess zur Unterstützung der Gemeinden, denen die Planungshoheit obliegt, die sich aber mit betroffenen Nachbarkommunen abstimmen müssen, eingeleitet. Im Dezember 2020 fand ein Workshop mit Vertretern der Gemeinden statt, in dem von Prof. Schöbel (TUM, Forschungsprojekt Landschaftsdialog Ebersberg) mögliche Vorgehensweisen vorgestellt und diskutiert wurden. Als Ergebnis wurde in der folgenden Bürgermeisterdienstbesprechung die Bildung von Teilraumkonzeptionen vorgeschlagen. Ein aktives weiteres Vorgehen wurde auf einen Zeitpunkt nach dem Bürgerentscheid vertagt, um die Grundstimmung im Landkreis und den einzelnen Gemeinden abschätzen zu können. Nach dem positiven Ausgang wird die Planung wiederaufgenommen.

 

Am 12.7.2021 stellte Prof. Schöbel den Bürgermeistern des Landkreises das weiterentwickelte Verfahrenskonzept (Anlage 1) vor. Er empfiehlt das Vorgehen für die nächsten Schritte, welches sich an einem Zeitplan (Anlage 2) orientiert, der die langwierige Standortkonzeption, Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren möglichst zeitlich verschränkt, damit Windräder im Dezember 2029 in Betrieb gehen könnten. Das Konzept empfiehlt die Aufteilung des Landkreises in 3 Teilräume (plus Ebersberger Forst) und die Zusammenarbeit der Gemeinden innerhalb eines Teilraums zur Erstellung von Standortkonzeptionen. In den Gemeinden aufkommende konkrete Vorhaben sollen einbezogen werden. Auch beinhaltet das Konzept einen Vorschlag für einen Aufteilungsschlüssel der Standorte als groben Orientierungsrahmen.

 

Die Bürgermeister haben seitens der Landkreisverwaltung einen einheitlichen Beschlussvorschlag bzgl. eines strukturierten gemeinsamen Vorgehens erbeten, um diesen in den Stadt- und Gemeinderäten zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Vorschlag ist noch in Vorbereitung.

 

Zur organisatorischen und fachlichen Begleitung / Unterstützung des Prozesses bedienen sich die Städte und Gemeinden der Energieagentur Ebersberg München.

 

Das Landratsamt und das Klimaschutzmanagement werden die Städte und Gemeinden auf diesem Weg ebenfalls unterstützen und begleiten, mitunter im Rahmen der regelmäßigen Bürgermeisterdienstbesprechungen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Es bestehen keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt 2021.

 

Für kommunale Flächenkonzeptionen können bei der Staatsregierung Fördermittel beantragt werden. Planungskosten können auch auf spätere Anlagenbetreiber umgelegt werden.

 

Für die Koordination in den Teilräumen müssten geeignete Verantwortliche gefunden und ggf. auch gemeindeübergreifend finanziert werden.