Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Kreistag am 27.04.2015, TOP 10 Ö
ULV-Ausschuss, 04.06.2019, TOP 03 Ö
Am 27.04.2015 fasste der Kreistag folgenden einstimmigen Beschluss:
1.
Der Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2006 („Der Landkreis Ebersberg hat sich zum
Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen
Energieträgern zu
sein. Dies soll in erster Linie durch Effizienzmaßnahmen und Einsparen von
Energie erreicht werden. Der verbleibende Anteil an Energie soll dezentral und
regenerativ in unserer Region erzeugt werden.“) wird uneingeschränkt
aufrechterhalten und dahingehend konkretisiert, dass dieses Ziel für die
Bereiche Strom und Wärme gegolten hat und gilt. Soweit es unsere
Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten zulassen, wird dieses Ziel auch für
die Mobilität angestrebt. Die mit regenerativen Energien betriebenen
Verkehrsmittel und energieeffiziente Mobilitätslösungen werden vorrangig
gefördert.
2. Das Positionspapier der Bürgermeister des Landkreises vom
25.06.2012 zum Thema „Lokale Wertschöpfung der Energiewende sichern!“ wird vom
Kreistag des Landkreises Ebersberg unterstützt und inhaltlich voll mitgetragen.
Der Landkreis wird im partnerschaftlichen Dialog mit den Gemeinden die Ziele
abstimmen und den Prozess aktiv begleiten.
3. Als wichtiger Meilenstein begrüßt der Kreistag die
geplante Gründung eines regionalen Energieversorgungsunternehmens durch die
REGE e.G. ggf. zusammen mit einem starken regionalen Partner („regional“
begrenzt sich dabei nicht auf die Grenzen des Landkreises). Die REGE e.G.
verfolgt zunächst das Ziel, in einem „virtuellen Kraftwerk“ die regenerative
Energieerzeugung des Landkreises Ebersberg zu bündeln und diesen Strom in einer
regionalen Strommarke zu vermarkten.
4. In Zusammenarbeit mit den Landkreisgemeinden soll eine
Rekommunalisierung der Netze ggf. zusammen mit einem starken regionalen Partner
geprüft und im Falle einer möglichen wirtschaftlichen Umsetzung angestrebt
werden.
5. Der Kreistag stellt fest, dass die Erschließung der
Ressourcen des im Energienutzungsplan aufgezeigten Energiemixes aus allen
regenerativen Energien zur Erreichung des Ziels 2030 notwendig ist und
angestrebt wird. Der einstimmige Beschluss des ULV-Ausschusses vom 30.9.2014
„den eingeschlagenen Weg der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes
Konzentrationsflächen Windkraftanlagen … weiter zu unterstützen“ wird vom
Kreistag bekräftigt.
6. Der
Klimaschutzmanager wird beauftragt, anhand des Energienutzungsplans einen
Meilensteinplan bis 2030 mit Zwischenzielen zu erstellen und dem Kreistag
vorzulegen. Der Stand der Zielerreichung im Landkreis und seinen Gemeinden wird
regelmäßig überprüft und jährlich im Kreistag berichtet.
7. Der Kreistag empfiehlt der Energieagentur Ebersberg gGmbH,
die Bürger, Kommunen und Unternehmen / Betriebe des Landkreises bei der
Umsetzung von Energie-projekten zu unterstützen.
8. Der Kreistag ersucht die Verwaltung, ihre
Ermessensspielräume im Gesetzesvoll-zug (Staatliches Landratsamt) zur
Erreichung der Ziele der Energiewende auszuschöpfen.
9. Der Kreistag setzt sich (neben seinen Bauleitlinien vom
15.10.2012) zum Ziel, bis 2020 mindestens
a) 90 % des Energiebedarfs seiner Liegenschaften mit
regenerativen Energieträgern abzudecken.
b) 15 % des Energieverbrauchs bezogen auf die
Bruttogeschossfläche zu reduzieren. Dies soll in erster Linie durch
verhaltensbedingte Einsparungen an den Liegenschaften geschehen.
10. Der Kreistag und die ihn tragenden Parteien und Wählergruppierungen
verpflichten sich dazu, die Ziele zur Energiewende an Land und Bund sowie in
die Gliederungen der jeweiligen Parteien zu tragen um dadurch beizutragen, dass
die Energiewende weiterhin auch auf kommunaler Ebene möglich sein kann.
11. Der Kreistag
unterstützt die Energieagentur und die Energiegenossenschaften in ihrem
Bestreben, alle CO2-bindenden Maßnahmen (z.B.
Moorrenaturierungen, Bauen mit Holz, Aufforstungen) bewusst zu machen.
Zu Beschlussziffer 6
Das Klimaziel gibt vor, dass der Landkreis bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein soll, indem Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden, Energie eingespart wird und die zusätzlich benötigte Energie regenerativ im Landkreis erzeugt wird. Der Meilensteinplan soll darlegen wie das Ziel erreicht werden kann.
Zur Weiterschreibung der Meilensteinplanung wurden die bestehenden Daten aktualisiert. Der Ist-Zustand wurde aktualisiert und es wurden Ziele für die Meilensteine 2025 und 2030 festgelegt. Ein Tool wurde erstellt und wird derzeit final optimiert. Das Tool berücksichtig zu erwartende Entwicklungen in der Wirtschaft, der Elektromobilität und der Energieeinsparung sowie durch die Sektorenkopplung. Aufgrund dieser Faktoren wurde der Energiebedarf des Landkreises berechnet. Das Tool zeigt auf, wie das Ziel Klimaneutralität 2030 erreicht werden kann, welche Erneuerbaren-Energien-Anlagen wie stark ausgebaut werden müssen. Hierbei werden 2 Meilensteine besonders berücksichtigt, das Jahr 2025 und das Jahr 2030. Das Tool ist anwenderfreundlich gestaltet. Nutzer können selbst die Anzahl der Anlagen variieren, also z.B. sehen, welchen Einfluss mehr Windenergieanlagen auf die dann benötigten Photovoltaik-Anlagen haben. Das Tool zeigt deutlich auf, welcher Ausbau bis 2025 und von 2025 bis 2030 geschehen muss. Das Tool ist eine Excel Tabelle und wird den Mitgliedern des ULV-Ausschusses nach der finalen Optimierung noch vor der Sitzung des ULV am 28.07.2021 zugesandt werden.
Um das Klimaziel zu erreichen ist ein massiver Ausbau der Erneuerbare-Energien-Anlagen nötig. Auch muss wesentlich mehr Energie eingespart werden. Projekte, die den Ausbau der Erneuerbare-Energien-Anlagen fördern sollen sind der digitale Energienutzungsplan, vor allem im Bereich Wärme, sowie die Standortplanung (z.B. für Windräder und Freiflächen PV). Klimaschutzmanagement und Energieagentur sollten die Gemeinden, Unternehmen und Bürger verstärkt beim Ausbau der Erneuerbaren-Energien-Anlagen unterstützen. Zudem sollte das Potenzial der Landkreis Liegenschaften komplett ausgenutzt werden. Um Energie einzusparen und Effizienz zu steigern ist es notwendig, dass Gebäude saniert werden, Neubauten energieeffizient erstellt werden, Infrastruktur für Elektro- und Wasserstoff-Fahrzeuge errichtet wird, Elektro-Fahrräder und –Lastenräder, sowie e-Carsharing den Autoverkehr reduzieren, Beschaffung der öffentlichen Hand Nachhaltigkeitskriterien priorisiert, Konsum regional und ökologisch erfolgt und ein Klimaanpassungskonzept umgesetzt wird. Die Projekte European Energy Award, HyBayern und Klimaanpassungskonzept unterstützen diese Ziele. Konkrete Maßnahmen, die Klimaschutzmanagement und Energieagentur planen und umsetzen möchten sind, unter anderen, die Aktualisierung und Anwendung des Leitfadens Bauen, eine Informationskampagne zum Thema Bauen und Sanieren, der Leitfaden Nachhaltige Beschaffung, die Unterstützung des Ausbaus der Lade- und Wasserstoffinfrastruktur, eine Mobilitätskampagne, das Projekt Aktion Zukunft+ und die Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts. Auch bestehende, zum Teil ehrenamtliche, Klimaschutzprojekte sollten unterstützt und gefördert werden (z.B. Foodsharing). Öffentlichkeitsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe, die sowohl den Ausbau der Erneuerbaren-Energien-Anlagen sowie Effizienzmaßnahmen und nachhaltige Lebensstile fördert.
Stellungnahme der Klimaschutzmanagerin:
Um in den verbleibenden 9 Jahren bis 2030 den Ausbau der Erneuerbare-Energien-Anlagen und Effizienzsteigerung und Energieeinsparung in dem Maß voranzutreiben, das nötig ist um das Klimaziel zu erreichen, mangelt es an Ressourcen. Eine Vielzahl an Projekten muss geplant und umgesetzt werden. Energieagentur sowie Klimaschutzmanagerin stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen und dennoch können wir das Klimaziel nicht erreichen, wenn wir unsere Anstrengungen nicht deutlich verstärken. Es wird mehr Personal und entsprechend mehr Budget nötig sein, um das Klimaziel zu erreichen. Der Landkreis München beschäftigt z.B. ein ganzes Sachgebiet zum Thema Klimaschutz, während der Landkreis Ebersberg nur eine Vollzeitstelle hat.
„Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels, etwa vor klimabedingten Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Wald- und Flächenbränden, Wirbelstürmen, Starkregen, Überschwemmungen, Lawinenabgängen oder Erdrutschen, zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen. Da infolge des Klimawandels Eigentum, zum Beispiel landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, etwa aufgrund steigenden Meeresspiegels oder wegen Dürren Schaden nehmen können, schließt auch das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG eine Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels ein“ (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021).
Diese Schutzpflichten umzusetzen ist nicht nur Aufgabe der Bundespolitik, es ist Aufgabe aller politischen Institutionen bis zu Landkreisen und Gemeinden. Schaffen wir es nicht den Klimawandel aufzuhalten, zerstören wir unsere Lebensgrundlage. Klimaschutz muss daher oberste Priorität haben.
Stellungnahme der Finanzmanagerin:
In den letzten Jahren wurden erhebliche Ressourcen sowohl in den Ausbau der Energieagentur als auch in den Klimaschutz bereitgestellt. Die Stelle des Klimaschutzmanagements wurde von 10 % einer Vollzeitkraft auf 100 % ausgeweitet. Angesichts dieser enormen Anstrengungen und der schwierigen Haushaltssituation müssen innerhalb der verfügbaren Ressourcen die Prioritäten so gesetzt werden, dass diese das Ziel 2030 maximal unterstützen. Angesichts des zu erwartenden Stellenplanstopps sind weitere Stellen in diesem Bereich derzeit nicht realisierbar.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Der Landkreis erkennt an, dass
bisherige Ressourcen nicht ausreichen, um das selbst gesteckte Ziel
(klimaneutral 2030) zu erreichen
- Personelle Ressourcen werden ab dem
Haushaltsjahr 2022 aufgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur
übernächsten Sitzung (01.12.2021) einen entsprechenden Vorschlag
vorzubereiten.
- Ein entsprechendes Budget wird im
Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur
übernächsten Sitzung (01.12.2021) einen entsprechenden Vorschlag
vorzubereiten.
Alternativ: Vorschlag
der Finanzmanagerin:
Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Der Landkreis hält am gesteckten Ziel
fest, dass der Landkreis Ebersberg bis zum Jahr 2030 klimaneutral ist.
- Die Klimaschutzmanagerin wird
beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, das dieses Ziel zunächst
ohne die Bereitstellung weiterer Personalressourcen ermöglicht.
- Eine weitere Ausweitung der
personellen Ressourcen ist derzeit angesichts der schwierigen
Haushaltssituation nicht möglich.
Auswirkung auf den Haushalt:
Es entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt 2021.