Betreff
Beteiligungsbuchwert des als Finanzanlage aktivierten Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg GmbH
Vorlage
2021/0413
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

KSA-Ausschuss am 17.05.2021, TOP 27N

 

Bis einschließlich zum Bilanzstichtag 31.12.2013 wurde in den Jahresabschlüssen des Landkreises der Beteiligungsbuchwert des als Finanzanlage aktivierten Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg jährlich in Höhe der mitgeteilten Erträge aus Einstellungen in den Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung abgeschrieben.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat dieses Vorgehen im Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2006 bis 2011 vom 23.05.2014 (Tz 17 a) beanstandet und darauf hingewiesen, dass diese Erträge das festgesetzte Kapital (Stand seit dem Jahresabschluss 2013: 5.010.065,17 €) des Sondervermögens nicht verändern würden.

Sie wirken sich dort vielmehr lediglich auf die Jahresergebnisse bzw. auf die noch nicht durch Abschreibungen aufgezehrten Kapitalrücklagen aus.

 

Da die Kapitalrücklagen des Sondermögens nicht in der Aktiva des Landkreises abgebildet sind, wären die das festgesetzte Kapital mindernden Abschreibungen aus Sicht des BKPV entbehrlich.

Auf der Grundlage dieser Beanstandung wurde in den Jahresabschlüssen des Landkreises ab 2014 der Beteiligungsbuchwert des aktivierten Sondervermögens nicht mehr aus der Differenz zwischen dem beim Sondervermögen ausgewiesenen festgesetzten Kapital und dem Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung gebildet, sondern unverändert ein Beteiligungsbuchwert von 3.489.625,83 € belassen.

Im weiteren Verlauf hat der BKPV diese Thematik im Rahmen der überörtlichen Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2017 erneut aufgegriffen.

 

Im vorgelegten Prüfungsbericht wurde insbesondere ausgeführt, dass der Ausweis des Beteiligungsbuchwerts des Sondervermögens beim Landkreis zu überprüfen und ggf. anzupassen wäre.

 

Neben der Empfehlung, die Nachhaltigkeit dieses Wertansatzes zu überprüfen wurde auch angeraten, ggf. bereits bei den Jahresabschlüssen des Sondervermögens auf den Ausweis eines Ausgleichpostens für Eigenmittelförderung zu verzichten, da dieser eine Bilanzierungshilfe[1] darstellen würde.

Im Hinblick auf die ausstehende Entscheidung über die künftige Verfahrensweise fand im Zuge der überörtlichen Folgeprüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2019 des Landkreises zwischenzeitlich ein Gespräch zwischen dem Revisionsamt und dem Prüfungsleiter des Prüfungsverbandes statt.


Daraus ergaben sich die folgenden Erkenntnisse:

 

Der BKPV wird bzw. hat diesen Punkt im Folgeprüfungsbericht 2012 bis 2019 trotz nicht erfolgter Bereinigung nicht erneut beanstandet.


Intention des BKPV war es, eine Anregung dahingehend zu geben, den Beteiligungsbuchwert ggf. so anzupassen, dass im Rahmen der Vermögenskonsolidierung von vorneherein alle Buchwerte derart zusammenpassen, dass im Zuge der Konsolidierungsarbeiten bei den konsolidierten Jahresabschlüssen des Landkreises im Bereich der Finanzanlagen bzw. der Beteiligungsbuchwerte keine umfassenden und fehleranfälligen Bereinigungs- und Eliminierungsbuchungen mehr erforderlich sind. Der Landkreis könnte sich so das Leben bei der Konsolidierung wesentlich leichter machen. Der Landkreis ist jedoch frei - ohne künftig eine erneute Beanstandung des BKPV befürchten zu müssen -  ggf. auch dahingehend zu entscheiden, diese Bilanzposition so zu belassen wie sie derzeit ist und dadurch eine das Jahresergebnisse wesentlich beeinflussende erfolgswirksame Bilanzkorrektur zu vermeiden.

 

Der seitens des BKPV vorgeschlagene Verzicht auf eine Bilanzierung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung beim Sondervermögen wird sowohl seitens des Sachgebiets 14 als auch seitens der Buchhaltung der Kreisklinik gGmbH, die die Jahresabschlüsse des Sondervermögens für den Landkreis erstellt, nicht befürwortet.

 

Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung wird nach den Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung gebildet (§ 5 Abs. 5 KHBV). Danach ist für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung nach dem KHG angeschafft wurden und bei Beginn der Förderung noch nicht abgeschrieben waren, ein Ausgleichsposten in Höhe der anfallenden Abschreibungen einzustellen.

 

Stattdessen sollte nach Einschätzung der Verwaltung in der Buchhaltung des Landkreises die Differenz von 116.325,24 € bereinigt werden, die sich zwischen dem bei den Finanzanlagen (Anlage ANL005400) ausgewiesenen Beteiligungsbuchwert (3.489.625,83 €) und dem auf der Passivseite des Jahresabschlusses 2020 des Sondervermögens bilanzierten die Grundstücke betreffenden Teil des festgesetzten Eigenkapitals (3.605.951,07 €) entwickelt hat.

 

Damit wären die Sonderposten für Eigenmittelförderung sowohl auf der Aktivseite der Jahresabschlüsse des Sondervermögens (Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung - Stand 31.12.2020: 1.404.114,10 €) als auch auf der Bilanzpassivseite (als Bestandteil des festgesetzten Eigenkapitals: 1.404.114,10 €) bei der Festlegung des Beteiligungsbuchwertes im Jahresabschluss des Landkreises ausgeklammert.

 

Eine Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in den Jahresabschlüssen des Landkreises auf den Stand des gesamten gezeichneten Kapitals des Sondervermögens (5.010.065,17 €) würde hingegen nicht nur einen den nächsten Jahresabschluss wesentlich beeinflussenden einmaligen ergebniswirksamen Buchungsvorgang auslösen, sondern aus Sicht des Finanzmanagements zu einem überhöhten Buchwert dieser Finanzanlage führen.

In den Jahresabschlüssen ergibt sich hinsichtlich der aufgezeigten Werte derzeit folgendes Bild:

 

Bilanz des Sondervermögens Kreisklinik 2020 (Auszug):

 

 

Aktiva

2020 (€)

Passiva

2020 (€)

A.Anlagevermögen

21.356.638

A. Eigenkapital

1.Gezeichnete Kapital

-Festges. Eigenkapital Grundstücke

-Festges. Eigenmittelförderung

 

-5.669.828

-5.010.065

-3.605.951

-1.404.114

 

B.Umlaufvermögen

48.400

B. Sonderposten

-17.097.324

C.Ausgleichposten nach dem KHG

1.404.114

C. Rückstellungen

0

D.Rechnungsabgrenzungsposten

 

D.Verbindlichkeiten

-5.000

E.Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

 

E. Ausgleichposten aus Darlehensförderung

0

 

 

F Rechnungsabgrenzungsposten

-32.000

Summe Aktiva

22.809.152

Summe Passiva

22.809.152

 

Vermögensrechnung des Landkreises 2020 (Auszug):

 

 

Aktiva

2020 (€)

Passiva

2020 (€)

A.Anlagevermögen

Finanzanlagen

Sondervermögen

 

 

241.733.794

 

3.489.626

A. Eigenkapital

126.011.326

B. Umlaufvermögen

33.220.250

B.Sonderposten

46.010.063,30

C.Aktive Rechnungsabgrenzung

1.214.776

C.Rückstellungen

32.135.874

 

 

D. Verbindlichkeiten

71.804.513

 

 

E. Passive Rechnungsabgrenzung

 

Summe Aktiva

276.168.820

Summe Passiva

276.168.820

 



[1] Bilanzierunshilfe = Bilanzpositionen, die die Bilanzierungskriterien eigentlich nicht erfüllen, die aber dennoch angesetzt werden dürfen, um eine periodengerechte Erfolgsermittlung zu gewährleisten. Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Mai 2009 wurden die Bilanzierungshilfen jedoch größtenteils gestrichen bzw. im Übrigen in Ansatzgebote oder Ansatzwahlrechte umgewandelt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den zwischen dem in der Buchhaltung des Landkreises bei den Finanzanlagen (ANL005400 - Stammkapital Sondervermögen Kreisklinik: 3.489.625,83 €) und dem gezeichneten Kapital des Sondervermögens (Teil festgesetztes Eigenkapital Grundstücke: 3.605.951,07 €) bestehenden Differenzbetrag von 116.325,24 € dem Beteiligungsbuchwert ergebniswirksam zuzuschreiben.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Ergebniswirksame Bereinigungsbuchung i.H.v. 116.325,24 € (Ertragssteigerung im Landkreishaushalt).