Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
KSA-Ausschuss am 17.05.2021, TOP 27N
Bis einschließlich zum Bilanzstichtag 31.12.2013 wurde in den
Jahresabschlüssen des Landkreises der Beteiligungsbuchwert des als Finanzanlage
aktivierten Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg jährlich in Höhe der
mitgeteilten Erträge aus Einstellungen in den Ausgleichsposten für
Eigenmittelförderung abgeschrieben.
Der Bayerische Kommunale
Prüfungsverband (BKPV) hat dieses Vorgehen im Bericht über die überörtliche
Prüfung der Jahresabschlüsse 2006 bis 2011 vom 23.05.2014 (Tz 17 a) beanstandet
und darauf hingewiesen, dass diese Erträge das festgesetzte Kapital (Stand seit
dem Jahresabschluss 2013: 5.010.065,17 €) des Sondervermögens nicht verändern
würden.
Sie wirken sich dort vielmehr
lediglich auf die Jahresergebnisse bzw. auf die noch nicht durch Abschreibungen
aufgezehrten Kapitalrücklagen aus.
Da die Kapitalrücklagen des Sondermögens nicht in der Aktiva des
Landkreises abgebildet sind, wären die das festgesetzte Kapital mindernden
Abschreibungen aus Sicht des BKPV entbehrlich.
Auf der Grundlage dieser Beanstandung wurde in den Jahresabschlüssen
des Landkreises ab 2014 der Beteiligungsbuchwert des aktivierten
Sondervermögens nicht mehr aus der Differenz zwischen dem beim Sondervermögen
ausgewiesenen festgesetzten Kapital und dem Ausgleichsposten für
Eigenmittelförderung gebildet, sondern unverändert ein Beteiligungsbuchwert von
3.489.625,83 € belassen.
Im weiteren Verlauf hat der BKPV
diese Thematik im Rahmen der überörtlichen Prüfung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2017 erneut aufgegriffen.
Im vorgelegten Prüfungsbericht
wurde insbesondere ausgeführt, dass der Ausweis des Beteiligungsbuchwerts des
Sondervermögens beim Landkreis zu überprüfen und ggf. anzupassen wäre.
Neben der Empfehlung, die Nachhaltigkeit dieses Wertansatzes zu
überprüfen wurde auch angeraten, ggf. bereits bei den Jahresabschlüssen des
Sondervermögens auf den Ausweis eines Ausgleichpostens für Eigenmittelförderung
zu verzichten, da dieser eine Bilanzierungshilfe[1] darstellen würde.
Im Hinblick auf die ausstehende Entscheidung
über die künftige Verfahrensweise fand im Zuge der überörtlichen Folgeprüfung der
Jahresabschlüsse 2012 bis 2019 des Landkreises zwischenzeitlich ein Gespräch
zwischen dem Revisionsamt und dem Prüfungsleiter des Prüfungsverbandes statt.
Daraus ergaben sich die folgenden Erkenntnisse:
Der BKPV wird bzw. hat diesen Punkt im
Folgeprüfungsbericht 2012 bis 2019 trotz nicht erfolgter Bereinigung nicht
erneut beanstandet.
Intention des BKPV war es, eine Anregung dahingehend zu geben, den
Beteiligungsbuchwert ggf. so anzupassen, dass im Rahmen der
Vermögenskonsolidierung von vorneherein alle Buchwerte derart zusammenpassen,
dass im Zuge der Konsolidierungsarbeiten bei den konsolidierten
Jahresabschlüssen des Landkreises im Bereich der Finanzanlagen bzw. der
Beteiligungsbuchwerte keine umfassenden und fehleranfälligen Bereinigungs- und
Eliminierungsbuchungen mehr erforderlich sind. Der Landkreis könnte sich so das
Leben bei der Konsolidierung wesentlich leichter machen. Der Landkreis ist
jedoch frei - ohne künftig eine erneute Beanstandung des BKPV befürchten zu
müssen - ggf. auch dahingehend zu entscheiden, diese Bilanzposition so zu
belassen wie sie derzeit ist und dadurch eine das Jahresergebnisse wesentlich
beeinflussende erfolgswirksame Bilanzkorrektur zu vermeiden.
Der seitens des BKPV
vorgeschlagene Verzicht auf eine Bilanzierung des Ausgleichspostens für
Eigenmittelförderung beim Sondervermögen wird sowohl seitens des Sachgebiets 14
als auch seitens der Buchhaltung der Kreisklinik gGmbH, die die
Jahresabschlüsse des Sondervermögens für den Landkreis erstellt, nicht
befürwortet.
Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung wird nach den Vorschriften
der Krankenhausbuchführungsverordnung gebildet (§ 5 Abs. 5 KHBV). Danach ist
für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die aus Eigenmitteln des
Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung nach dem KHG angeschafft wurden und
bei Beginn der Förderung noch nicht abgeschrieben waren, ein Ausgleichsposten
in Höhe der anfallenden Abschreibungen einzustellen.
Stattdessen sollte nach
Einschätzung der Verwaltung in der Buchhaltung des Landkreises die Differenz
von 116.325,24 € bereinigt werden, die sich zwischen dem bei den Finanzanlagen
(Anlage ANL005400) ausgewiesenen Beteiligungsbuchwert (3.489.625,83 €) und dem
auf der Passivseite des Jahresabschlusses 2020 des Sondervermögens bilanzierten
die Grundstücke betreffenden Teil des festgesetzten Eigenkapitals (3.605.951,07
€) entwickelt hat.
Damit wären die Sonderposten für
Eigenmittelförderung sowohl auf der Aktivseite der Jahresabschlüsse des
Sondervermögens (Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung - Stand 31.12.2020:
1.404.114,10 €) als auch auf der Bilanzpassivseite (als Bestandteil des
festgesetzten Eigenkapitals: 1.404.114,10 €) bei der Festlegung des
Beteiligungsbuchwertes im Jahresabschluss des Landkreises ausgeklammert.
Eine Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in den Jahresabschlüssen des
Landkreises auf den Stand des gesamten gezeichneten Kapitals des
Sondervermögens (5.010.065,17 €) würde hingegen nicht nur einen den nächsten
Jahresabschluss wesentlich beeinflussenden einmaligen ergebniswirksamen
Buchungsvorgang auslösen, sondern aus Sicht des Finanzmanagements zu einem
überhöhten Buchwert dieser Finanzanlage führen.
In den Jahresabschlüssen ergibt sich hinsichtlich der aufgezeigten
Werte derzeit folgendes Bild:
Bilanz des Sondervermögens Kreisklinik 2020
(Auszug):
Aktiva |
2020
(€) |
Passiva |
2020
(€) |
A.Anlagevermögen |
21.356.638 |
A. Eigenkapital 1.Gezeichnete
Kapital -Festges.
Eigenkapital Grundstücke -Festges.
Eigenmittelförderung |
-5.669.828 -5.010.065 -3.605.951 -1.404.114 |
B.Umlaufvermögen |
48.400 |
B. Sonderposten |
-17.097.324 |
C.Ausgleichposten
nach dem KHG |
1.404.114 |
C.
Rückstellungen |
0 |
D.Rechnungsabgrenzungsposten |
|
D.Verbindlichkeiten |
-5.000 |
E.Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
E.
Ausgleichposten aus Darlehensförderung |
0 |
|
|
F
Rechnungsabgrenzungsposten |
-32.000 |
Summe Aktiva |
22.809.152 |
Summe Passiva |
22.809.152 |
Vermögensrechnung des Landkreises 2020
(Auszug):
Aktiva |
2020 (€) |
Passiva |
2020 (€) |
A.Anlagevermögen Finanzanlagen Sondervermögen |
241.733.794 3.489.626 |
A. Eigenkapital |
126.011.326 |
B. Umlaufvermögen |
33.220.250 |
B.Sonderposten |
46.010.063,30 |
C.Aktive Rechnungsabgrenzung |
1.214.776 |
C.Rückstellungen |
32.135.874 |
|
|
D. Verbindlichkeiten |
71.804.513 |
|
|
E. Passive Rechnungsabgrenzung |
|
Summe Aktiva |
276.168.820 |
Summe Passiva |
276.168.820 |
[1] Bilanzierunshilfe = Bilanzpositionen, die die Bilanzierungskriterien eigentlich nicht erfüllen, die aber dennoch angesetzt werden dürfen, um eine periodengerechte Erfolgsermittlung zu gewährleisten. Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Mai 2009 wurden die Bilanzierungshilfen jedoch größtenteils gestrichen bzw. im Übrigen in Ansatzgebote oder Ansatzwahlrechte umgewandelt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den zwischen dem in der Buchhaltung des Landkreises bei den Finanzanlagen (ANL005400 - Stammkapital Sondervermögen Kreisklinik: 3.489.625,83 €) und dem gezeichneten Kapital des Sondervermögens (Teil festgesetztes Eigenkapital Grundstücke: 3.605.951,07 €) bestehenden Differenzbetrag von 116.325,24 € dem Beteiligungsbuchwert ergebniswirksam zuzuschreiben.
Ergebniswirksame Bereinigungsbuchung i.H.v. 116.325,24 € (Ertragssteigerung im Landkreishaushalt).