Betreff
EBE 9 Ausbau Schaurach - Jakobneuharting; Vorstellung der Planung
Vorlage
2021/0421
Aktenzeichen
16/631-3/2 EBE 09-22-
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 28.07.2021 TOP 4

 

Die Kreisstraße EBE 09 soll zwischen Schaurach und Jakobneuharting ausgebaut werden. Dies scheitert derzeit am Grunderwerb. Eine baldige Lösung ist nicht in Sicht. Dieser Streckenabschnitt hat von allen Kreisstraßen den schlechtesten Zustand. Das Straßenbauamt hatte daher vorgeschlagen, trotz des grundsätzlich beabsichtigten Ausbaus, hier im Rahmen der ZEB-Maßnahmen noch eine Sanierung durchzuführen sowie dies auch in der OD Jakobneuharting zu tun.

 

Nach intensiverer Prüfung (z.B. Ziehen von Bohrkernen) ergibt sich:

 

-       in der OD Jakobneuharting müssen keine aufwändigen Anpassungen durchgeführt werden. Belastete Bereiche (Teer) gibt es nicht. Die OD kann für ca. 100 T€ saniert werden. Es wird empfohlen, diesen Bereich zu sanieren.

-       der Abschnitt vom westlichen Ortsausgang Jakobneuharting bis Schaurach ist problematisch. Die sich daraus ergebenden Zwänge/Optionen sind nachstehend dargestellt

 

Die Straße hat nicht nur unzureichende Deckschichten. Es ist insbesondere auch der Unterbau in einem völlig inakzeptablen Zustand. Wird nun lediglich eine neue Deckschicht auf die darunterliegenden ungebundenen Schichten aufgebracht, ist damit zu rechnen, dass sie in kurzer Zeit wieder ruiniert ist. Die Straße in einen Zustand zu bringen, der etwas länger hält, wäre sehr aufwändig. Eine überschlägige Kostenermittlung ergab ca. 1 Mio €. Dies ist doppelt so viel, wie bisher für die Sanierung angesetzt war.

 

Grundsätzlich gibt es nachstehende Optionen, wie mit diesem Straßenabschnitt verfahren werden kann:

 

  1. die Straße wird zum Wirtschaftsweg abgestuft; die Erschließung des Anwesens Biebing wird sichergestellt.
    Dagegen spricht, dass die vorhandenen rund 4.000 Fahrzeuge/Tag dann auf das übrige Straßennetz ausweichen würden/müssten und die OD Gersdorf, Frauenneuharting und Haging entsprechend belastet wären
    Das Kreisstraßennetz müsste entsprechend angepasst werden(Aufstufung GVS Haging-Frauenneuharting)

  2. vorübergehende Sperrung der Straße (Anlieger frei) bis ausgebaut ist. Wann dies geschieht, ist derzeit nicht absehbar.
    Nachteile wie vor – lediglich zeitlich begrenzt
    Aufstufung ist wohl nicht erforderlich

  3. Herstellen eines Zustandes gemäß vorgenannter Kostenermittlung
    Damit würde auf längere Zeit eine zu schmale Straße festgeschrieben. Auch die Kurvenradien entsprechen nicht den Anforderungen Trotzdem sind die Kosten sehr hoch.

  4. Bestandsorientierter Ausbau: auch dieser würde hohe Kosten verursachen (noch nicht berechnet) und wäre auf Grund der zu geringen Straßenbreite – teilweise nur 5m – mit Grunderwerb verbunden. Auch liegt die Straße nicht zu 100% auf den Flächen, die als Straßenfläche ausgewiesen sind. Ob sich dies angesichts der Grunderwerbsschwierigkeiten eines „normalen“ Ausbaus überhaupt umsetzen lässt, ist fraglich.

  5. bis auf weiteres wird die Funktion der Straße mit Hilfe verkehrsrechtlicher Beschränkungen und ständigen Flickarbeiten aufrechterhalten. Auch dies ist auf Dauer unwirtschaftlich. Zudem könnte irgendwann ein nicht mehr vertretbarer Zustand erreicht werden (Haftungsfragen).

 

Eine Empfehlung zu einem der o.g. Punkte kann noch nicht gegeben werden. Die Entscheidung, ob und ggf. wie saniert wird, muss erst Anfang 2022 getroffen werden. Bis dahin kann das Straßenbauamt die Daten ermitteln, die eine Handlungsempfehlung zulassen.

 

Das Straßenbauamt Rosenheim wird an der Sitzung teilnehmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die Sanierung der OD Jakobneuharting wird durchgeführt.

2.    Planung – weiteres Vorgehen

a.    Das Straßenbauamt Rosenheim soll die Optionen Nr. 3 (Sanierung der bestehenden Trasse) und Nr.4 (Ausbau im Bestand) prüfen und die Kosten berechnen.

b.    Die Verwaltung prüft, ob der für diese Optionen erforderliche Grunderwerb möglich ist.

c.    Die Ergebnisse nach Buchst. a und b zum weiteren Vorgehen EBE 9 Schaurach – Jakobneuharting sowie Nr.5 des Sachvortrags (niederschwellige Dauersanierungen) sind dem ULV-Ausschuss in der Frühjahrssitzung 2022 mit einem Entscheidungsvorschlag vorzulegen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Bis zur Empfehlung, wie mit der Maßnahme weiter zu verfahren ist, sollen die bisher eingeplanten Mittel in Höhe von 600 T€ unverändert erhalten bleiben.