Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 28.07.2021 TOP 4
Die Kreisstraße EBE 09 soll zwischen Schaurach und Jakobneuharting ausgebaut werden. Dies scheitert derzeit am Grunderwerb. Eine baldige Lösung ist nicht in Sicht. Dieser Streckenabschnitt hat von allen Kreisstraßen den schlechtesten Zustand. Das Straßenbauamt hatte daher vorgeschlagen, trotz des grundsätzlich beabsichtigten Ausbaus, hier im Rahmen der ZEB-Maßnahmen noch eine Sanierung durchzuführen sowie dies auch in der OD Jakobneuharting zu tun.
Nach intensiverer Prüfung (z.B. Ziehen von Bohrkernen) ergibt sich:
- in der OD Jakobneuharting müssen keine aufwändigen Anpassungen durchgeführt werden. Belastete Bereiche (Teer) gibt es nicht. Die OD kann für ca. 100 T€ saniert werden. Es wird empfohlen, diesen Bereich zu sanieren.
- der Abschnitt vom westlichen Ortsausgang Jakobneuharting bis Schaurach ist problematisch. Die sich daraus ergebenden Zwänge/Optionen sind nachstehend dargestellt
Die Straße hat nicht nur unzureichende Deckschichten. Es ist insbesondere auch der Unterbau in einem völlig inakzeptablen Zustand. Wird nun lediglich eine neue Deckschicht auf die darunterliegenden ungebundenen Schichten aufgebracht, ist damit zu rechnen, dass sie in kurzer Zeit wieder ruiniert ist. Die Straße in einen Zustand zu bringen, der etwas länger hält, wäre sehr aufwändig. Eine überschlägige Kostenermittlung ergab ca. 1 Mio €. Dies ist doppelt so viel, wie bisher für die Sanierung angesetzt war.
Grundsätzlich gibt es nachstehende Optionen, wie mit diesem Straßenabschnitt verfahren werden kann:
- die Straße wird zum
Wirtschaftsweg abgestuft; die Erschließung des Anwesens Biebing wird
sichergestellt.
Dagegen spricht, dass die vorhandenen rund 4.000 Fahrzeuge/Tag dann auf das übrige Straßennetz ausweichen würden/müssten und die OD Gersdorf, Frauenneuharting und Haging entsprechend belastet wären
Das Kreisstraßennetz müsste entsprechend angepasst werden(Aufstufung GVS Haging-Frauenneuharting)
- vorübergehende Sperrung
der Straße (Anlieger frei) bis ausgebaut ist. Wann dies geschieht, ist
derzeit nicht absehbar.
Nachteile wie vor – lediglich zeitlich begrenzt
Aufstufung ist wohl nicht erforderlich
- Herstellen eines Zustandes
gemäß vorgenannter Kostenermittlung
Damit würde auf längere Zeit eine zu schmale Straße festgeschrieben. Auch die Kurvenradien entsprechen nicht den Anforderungen Trotzdem sind die Kosten sehr hoch.
- Bestandsorientierter
Ausbau: auch dieser würde hohe Kosten verursachen (noch nicht berechnet)
und wäre auf Grund der zu geringen Straßenbreite – teilweise nur 5m – mit
Grunderwerb verbunden. Auch liegt die Straße nicht zu 100% auf den
Flächen, die als Straßenfläche ausgewiesen sind. Ob sich dies angesichts
der Grunderwerbsschwierigkeiten eines „normalen“ Ausbaus überhaupt umsetzen
lässt, ist fraglich.
- bis auf weiteres wird die Funktion der Straße mit Hilfe verkehrsrechtlicher Beschränkungen und ständigen Flickarbeiten aufrechterhalten. Auch dies ist auf Dauer unwirtschaftlich. Zudem könnte irgendwann ein nicht mehr vertretbarer Zustand erreicht werden (Haftungsfragen).
Eine Empfehlung zu einem der o.g. Punkte kann noch nicht gegeben werden. Die Entscheidung, ob und ggf. wie saniert wird, muss erst Anfang 2022 getroffen werden. Bis dahin kann das Straßenbauamt die Daten ermitteln, die eine Handlungsempfehlung zulassen.
Das Straßenbauamt Rosenheim wird an der Sitzung teilnehmen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Sanierung der OD Jakobneuharting wird durchgeführt.
2. Planung – weiteres Vorgehen
a. Das Straßenbauamt Rosenheim soll die Optionen Nr. 3 (Sanierung der bestehenden Trasse) und Nr.4 (Ausbau im Bestand) prüfen und die Kosten berechnen.
b. Die Verwaltung prüft, ob der für diese Optionen erforderliche Grunderwerb möglich ist.
c. Die Ergebnisse nach Buchst. a und b zum weiteren Vorgehen EBE 9 Schaurach – Jakobneuharting sowie Nr.5 des Sachvortrags (niederschwellige Dauersanierungen) sind dem ULV-Ausschuss in der Frühjahrssitzung 2022 mit einem Entscheidungsvorschlag vorzulegen.
Auswirkung auf den Haushalt:
Bis zur Empfehlung, wie mit der Maßnahme weiter zu verfahren ist, sollen die bisher eingeplanten Mittel in Höhe von 600 T€ unverändert erhalten bleiben.