Betreff
Kreisjugendring Ebersberg; Vorstellung des Haushalts 2022
Vorlage
2021/0425
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 8ö

6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 18ö

8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 5ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 16ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 4ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 4ö

 

Der öffentliche Träger der Jugendhilfe bezuschusst den Kreisjugendring Ebersberg zum Zwecke der Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg. Seit dem Haushaltsjahr 2014 besteht eine Budgetvereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und dem Kreisjugendring Ebersberg. Ab dem 01.01.2022 soll diese Vereinbarung durch einen Grundlagenvertrag ersetzt werden.

 

Nachdem die Verhandlungen zum Grundlagenvertrag noch nicht abgeschlossen sind, lassen sich einige Kosten nicht final kalkulieren. So wird im Rahmen des Grundlagenvertrags auch darüber verhandelt, ob das bisher vom Landratsamt überstellte Personal zukünftig direkt beim Kreisjugendring angestellt werden soll.

 

Grundlage für die Planung des Haushalts 2022 war der Stand der Vertragsverhandlungen zum 21.07.2021. Wesentliche Veränderungen des Vertragsinhalts können demzufolge zu einer Anpassung der Beträge führen.

 

Der Kreisjugendring Ebersberg beantragt laut Anlage folgende Posten:

 

1.    Für den Haushalt 2022 Personalkosten

2.    Für den Haushalt 2022 Sachkosten

 

Ein Vertreter des Kreisjugendrings stellt den Sachverhalt dar.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, dem Kreisjugendring Ebersberg für die Personalkosten einen Zuschuss in Höhe von 257.041,- Euro.

 

2.    Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, dem Kreisjugendring Ebersberg für die Sachkosten einen Zuschuss in Höhe von 320.076,- Euro.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Personalkosten in Höhe von 257.041,- Euro, die sich wie folgt aufteilen:

 

1.    Personalkostenbudget beim Landkreis: 34.700,- Euro

 

Die Anstellung des Federführenden Amts der Partnerschaft für Demokratie wird gemäß der Vereinbarung zwischen Bund, Landkreis Ebersberg und Kreisjugendring Ebersberg wie bisher beim Landkreis verbleiben und die Stelleninhaber*innen beim Kreisjugendring eingesetzt. Diese Stelle wird momentan von Fr. Hoppe und Fr. Höfer besetzt.

 

2.    Personalkostenbudget beim Kreisjugendring: 222.341,- Euro (künftige Anstellung direkt beim Kreisjugendring)

 

Berechnungsgrundlage waren hier die Stellen der Geschäftsführung (Hr. Spiegelsberger), des*r Referent*in (derzeit Hr. Martz und Fr. von Aichelburg), der Sachbearbeitung für Zuschusswesen (Fr. Warg-Portenlänger) und der Sachbearbeitung Finanzen (Fr. Höfer).

 

Im Vergleich zum Vorjahr (Haushaltsansatz 2021: 248.537,- Euro) sind die veranschlagten Personalkosten um 8.504,- Euro gestiegen. Diese Steigerung lässt sich auf allgemeine Tarifsteigerungen, Stufenaufstiege, sowie Überschneidungen während der Wiedereinarbeitungsphase nach der Elternzeit zurückführen.

 

Eine nachträgliche Personalkostenerhöhung wegen der Neubewertung der Stelle der Geschäftsführung des Kreisjugendrings in Höhe von 2.921 Euro konnte in die Haushaltsplanung für 2022 zeitlich nicht mehr aufgenommen werden.

 

Sachkosten in Höhe von 320.076 Euro, die sich wie folgt aufteilen:

 

1.    Mittel für den Geschäftsstellenbetrieb: 150.076,- Euro

 

Mittel für den Geschäftsstellenbetrieb (inkl. Miete) und steuerbare Aktivitäten/Projekte des Kreisjugendrings, sowie seit 2019 die Mittel für die „Partnerschaft für Demokratie“. Die genaueren Modalitäten zur grundsätzlichen Abrechnung werden im Grundlagenvertrag geregelt.

 

2.    Mittel für die Förderung der Jugendarbeit: 170.000,- Euro

 

Mittel für die Förderung der Jugendarbeit gemäß der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Zuschussrichtlinien, sowie die Mittel für die Jugendleiter*innenförderung. Die genaueren Modalitäten zur grundsätzlichen Abrechnung werden im Grundlagenvertrag geregelt.

 

Die beantragte Summe im Bereich des Sachkostenbudgets hat sich im Vergleich zur reduzierten Beantragung im Vorjahr (Haushaltsansatz 2021: 247.730,- €) um 72.364,- Euro erhöht. Hauptsächlich liegt diese Steigerung an den Kostenumschichtungen bei einer Übernahme des Personals durch den Kreisjugendring.

 

Dieser und weitere Faktoren werden nachfolgend erläutert:

 

1.    Personalnebenkosten

Aufgrund der voraussichtlichen Anstellung des bisher überstellten Personals beim Kreisjugendring fallen erhebliche zusätzliche Kosten an (u.a. Personalverwaltungskosten, Kosten für Supervision und Fortbildungen, Kinderbetreuung, etc.). Diese wurden bisher durch den Landkreis übernommen und waren als Kosten für den Kreisjugendring nicht sichtbar. Diese Transparenz wird nun hergestellt.

 

2.    Aufbau von Rücklagen:

Aufgrund der Anstellung des Personals beim Kreisjugendring sind gemäß Finanz-ordnung des Bayerischen Jugendrings Rücklagen zur Absicherung zu bilden. Nachdem im vergangenen Jahr eine große Rücklagenentnahme vorgenommen wurde, fällt der Aufbau der Rücklagen gemäß FO BJR entsprechend höher aus.

 

3.    Reduzierung des Projekt- und Förderbudgets im Vorjahr:

Durch eine Kombination aus Rücklagenentnahmen sowie der Kürzung des Projekt- und Förderbudgets im Vorjahr wurde eine Reduzierung von über 11% (29.688,- Euro) vorgenommen. Diese Reduzierung ist für das Jahr 2022 nicht nochmal vertretbar, da die Jugendarbeit im Landkreis ansonsten nachhaltig Schaden nehmen würde. Gemäß Grundlagenvertrag zahlt der Kreisjugendring nicht verausgabte Fördermittel (abzgl. Rücklagenzuführung) zurück (im Jahr 2020 ca. 80.000,- Euro; auch im Jahr 2021 ist mit einer Rückzahlung zu rechnen), wodurch sich im Falle eines erneuten Lockdown automatisch Kosteneinsparungen ergeben würden.

 

4.    Erhöhung der laufenden Kosten:

Für die Bestellung der Geschäftsstelle (Miete, Nebenkosten, EDV, Datenschutz, usw.) steigen die Kosten im Jahr 2022 weiter an.

 

Der Haushalt des Kreisjugendrings entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:

 

IST 2014:        207.313,14 Euro

IST 2015:        186.890,84 Euro                     Steigerung zum Vorjahr:                      -    9,9  %

IST 2016:        186.726,00 Euro                     Steigerung zum Vorjahr:                      -    0,1  %

IST 2017:        219.508,00 Euro                     Steigerung zum Vorjahr:                      + 17,6  %

IST 2018:        372.227,00 Euro                     Steigerung zum Vorjahr:                      + 69,6  %

IST 2019:        400.587,00 Euro                     Steigerung zum Vorjahr:                     +   7,7  %

IST2020:         496.740,00 Euro                     Steigerung zum Vorjahr:                     +  28,9 %

Plan 2021:       519.762,00 Euro                     Steigerung zum Vorjahr:                      +    4,6 %

Plan 2022:       577.117,00 Euro                     Steigerung zum Vorjahr:                      +  11,0 %

 

Damit hat sich das Budget des Kreisjugendrings seit 2017 wie folgt erhöht:

-       bei den Personalkosten um 99 % (127.639,- Euro) von 129.402,- Euro (IST 2017) auf 257.041,- Euro (Plan 2022)

-       bei den Sachkosten um 255 % (229.970,- Euro) von 90.106,- Euro (IST 2017) auf 320.076,- Euro (Plan 2022)

 

Der Kreisjugendring Ebersberg ist stets bemüht Einsparpotentiale zu finden und durch die Nutzung von Synergieeffekten (z.B. Beteiligung an Ausschreibungen des Landratsamtes zur Beschaffung von Büro-Organisationsmitteln) Kosten zu sparen.

 

Der Kreisjugendring Ebersberg wird, wie auch in der Vergangenheit, die Mittel sparsam und wirtschaftlich einsetzen, um die satzungsgemäßen Aufgaben und Beschlüsse, gemäß der Finanzordnung des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R., zu erfüllen.