Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
03. Jugendhilfeausschuss vom
23.10.2014, TOP 7ö
06. Jugendhilfeausschuss
vom 22.10.2015, TOP 6ö
08. Jugendhilfeausschuss
vom 13.10.2016, TOP 8ö
11. Jugendhilfeausschuss
vom 12.10.2017, TOP 13ö
14. Jugendhilfeausschuss
vom 11.10.2018, TOP 8ö
17. Jugendhilfeausschuss
vom 10.10.2019, TOP 7ö
02. Jugendhilfeausschuss
vom 13.10.2020, TOP 11ö
Der
öffentliche Jugendhilfeträger bezuschusst die Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg mit der Übernahme der Kosten für
präventive Maßnahmen zur Begleitung und Förderung von externen Kindern und
Jugendlichen mit Erziehungsdefiziten. Der Zuschussbetrag wurde einvernehmlich
für die Jahre 2022, 2023 und 2024 auf je 41.000,- Euro festgelegt.
Auf
Wunsch wird der Verwendungszweck in einem Sachvortrag von einem Vertreter der
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg vorgestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushalts 2022, der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung
Schloss Zinneberg folgenden Zuschuss:
Zuschuss
lt. Antrag: 41.000,- Euro
(Veränderung
zu 2021: 0,- Euro)
- Der genannte Betrag wird für die
Haushaltsjahre 2022 bis 2024 festgeschrieben.
Auswirkung auf den Haushalt:
Es entstehen
Ausgaben von 41.000,- Euro, und damit keine Veränderung zum Vorjahr.