Die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen wurde dem LSV-Ausschuss bereits 21.07.2021 vorgestellt. Dabei wurde bereits darauf hingewiesen, dass auch die Lüftungsanlage der Dr.-Wintrich-Halle im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten überprüft wird, um die Raumluftqualität in der gesamten Halle zu verbessern.
Derzeitige Funktionsbeschreibung:
Für die Dr. Wintrich-Halle wurde im Jahr 2002 ein
komplexes und auf Mehrfachnutzung von Luftvolumenströmen angelegtes Lüftungskonzept
realisiert.
Außenluft wird der Dr.-Wintrich-Halle lediglich nur
über ein Zugluftgerät in die große Sporthalle zugeführt. Von der Sporthalle
strömt die Luft in weitere Raumbereiche über und wird dann aus diesen Räumen
mittels Umluftbetrieb über die Lüftungsanlagen 2 und 3 in weitere Nutzräume
verteilt (Umkleiden, Duschen, Fitness-, Geräte- und Nebenräume). Mit 3 weiteren
Lüftungsanlagen wird die Abluft aus den Räumen abgesaugt und ins Freie geführt.
Die bestehende Lüftungsanlage betreibt die Halle mit sehr geringen
Außenluftmengen und ohne Wärmerückgewinnung.
Um jedoch das Infektionsrisiko durch virusbehaftete
Partikel zu reduzieren ist eine ausreichende Frischluftzufuhr zu gewährleisten
und ein Umluftbetrieb von Lüftungsanlagen soweit wie möglich zu beschränken.
Zusätzlich soll zur Energieeinsparung eine Wärmerückgewinnung vorgesehen
werden. Im Zuge der Anlagensanierung sind die bestehenden Brandschutzmängel zu
beheben.
Daher würde das Ingenieurbüro Lackenbauer aus
Traunstein mit einer Machbarkeitsuntersuchung zur Sanierung der bestehenden
Lüftungsanlagen auf der Grundlage der Bundesförderung „Corona-gerechte
stationäre raumlufttechnische Anlagen“ beauftragt.
Die komplette Untersuchung wird Herr Lackenbauer in
der Sitzung vorstellen.
Im Ergebnis kommt das Büro zu folgender Aussage:
Die Sanierung der Lüftungsanlagen zur Erfüllung der zuvor beschriebenen Aufgabenstellung ist möglich. Für die Sanierung stehen mehrere Varianten zur Auswahl. Zur Optimierung von Technik Raumangebot, Fördermitteln und möglicher Bauzeit wird eine Aufteilung auf bis zu drei Lüftungszentralgeräte mit Wärmerückgewinnung empfohlen.
Die bestehenden Lüftungsanlagen im Gebäude werden größtenteils rückgebaut.
Folgende Neuanlagen werden für einen Förderantrag empfohlen:
Anlage A - Umkleidelüftung UG
Anlage B - Sporthallenlüftung
Anlage C – Lüftung Fitnessraum (EG) und Kraftraum (UG)
Grobe Kostenabschätzung auf Grundlage der Machbarkeitsstudie:
netto |
brutto |
|
Anlage A |
195.000 € |
232.000 € |
Anlage B |
440.000 € |
523.600 € |
Anlage C |
195.000 € |
232.000 € |
Summe: |
987.000 € |
|
BN-Kosten und Risiko 30% |
296.100 € |
|
Gesamtkosten |
1.283.100 € |
Mögliche Förderung:
Gemäß Förderprogramm des Bundes werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.
Die maximale Förderung beträgt jedoch 200.000 € pro RLT-Anlage.
Es ist eine Maximalsumme von 3 x 200.000 € = 600.000 € möglich. Vorab sollte mit einer Fördersumme von 400.000 € bis 500.000 € gerechnet werden. Die tatsächliche Förderhöhe steht erst mit der Bewilligung fest.
Vereinbarung mit der Stadt Ebersberg:
Die Stadt Ebersberg ist Eigentümer von einem Drittel der Halle. Gemäß der abgeschlossenen Vereinbarung mit der Stadt Ebersberg müsste diese ein Drittel der Kosten übernehmen.
Dies wären auf der Grundlage der Kostenabschätzung rd. 428.000 € (ohne Berücksichtigung der Bundesförderung). Anteilsmäßig würde dann der Stadt auch die Förderung in Abzug gebracht bzw. durch den Landkreis rückerstattet werden.
Sollte daher die Stadt Ebersberg der Umrüstung gemäß der Machbarkeitsstudie zustimmen, müsste der Landkreis zunächst Kosten in Höhe von rd. 855.000 € übernehmen (ohne Berücksichtigung der Förderung) und in die Haushaltsplanung 2022 und ff als Investition einplanen.
Ein Vertreter der
Stadt Ebersberg wird zur Sitzung eingeladen.
Zeitliche
Umsetzung:
Bei Zustimmung zur Ausführung müsste der Förderantrag bis zum 31.12.21 bei der BAFA eingereicht werden. Die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen kann ebenfalls bis Ende des Jahres erfolgen.
Mit der Planung könnte dann Anfang nächsten Jahres begonnen und die Entwurfsplanung in im 1 HJ 2022 vorgestellt werden.
Bei Zustimmung könnten dann die weiteren Planungen durchgeführt und die Ausführung nutzungsabhängig in den Ferien 2023 begonnen werden. Ziel ist die Maßnahme bis zum Jahresende 2023 / Faschingsferien 2024 abzuschließen.
Eine Teilnutzung der Sporthalle wäre während den Sanierungsarbeiten möglich.
Eine genauere Aussage ist bei jetzigem Planungsstand jedoch noch nicht möglich.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Nach
Zustimmung der Stadt Ebersberg soll auf der Grundlage der
Machbarkeits-untersuchung des Ingenieurbüro Lackenbauer ein Förderantrag bei
dem BAFA zur Umrüstung/Sanierung der Lüftungsanlagen der Dr.-Wintrich- Halle
gestellt werden.
2.
Nach
Zustimmung der Stadt Ebersberg soll auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie
des IB Lackenbauer die Planung und Realisierung der Umrüstung der
Lüftungsanlagen in der Dr.-Wintrich- Halle realisiert werden.
3.
Die
notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 855.400 € werden unter Berücksichtigung der Beteiligung der Stadt Ebersberg
sowie der Förderpauschale als Investition für die HH-Jahre 2022 und 2023 auf
die Warteliste gesetzt werden.
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Aufgrund
der Dringlichkeit wird die Maßnahme von der Warteliste genommen und im Haushalt
2022 eingeplant.
Auswirkung auf den Haushalt:
Für den Haushalt 2022 sowie 2023 werden zur Umsetzung der Sanierung der Lüftungsanlage an der Dr.-Wintrich-Halle Bruttoinvestitionskosten von 1.283.100 € benötigt.
Es gilt für den Landkreis Investitionskosten in Höhe von 855.400 € bereit zu stellen.
Die Förderpauschale ist nach bekannt werden einzuplanen und entsprechend zu berücksichtigen.
Die notwendigen Haushaltsmittel in
Höhe von maximal 855.400 € sollen unter Berücksichtigung der Beteiligung der Stadt Ebersberg
sowie der Förderpauschale als Investition für die HH-Jahre 2022 und 2023 auf
die Warteliste gesetzt werden.
Aufgrund
der Dringlichkeit wird vorgeschlagen, die Maßnahme wieder von der Warteliste zu
nehmen, um mit der Planung im Haushaltsjahr 2022 beginnen zu können.