Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
KSA-Ausschuss am 13.11.2017, TOP 10ö
SFB-Ausschuss am 21.03.2018, TOP 9ö
SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15ö
SFB-Ausschuss am 29.05.2019, TOP 6ö
SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 13ö
SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 6ö
SFB-Ausschuss am 04.05.2021, TOP 5ö
Der SFB-Ausschuss fasste am 04.05.2021 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der
SFB-Ausschuss ermächtigt die Verwaltung, einen gemeinsamen Rahmenvertrag zum
Betrieb der Hospizinsel im Marienheim Glonn sowie der SAPV auszuhandeln. Dieser
ist den Mitgliedern des SFB-Ausschusses in der Herbstsitzung zur Entscheidung
vorzulegen.
2. Die
Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, einen angemessenen, einmaligen
Investitionskostenzuschuss mit dem Marienheim Glonn auszuhandeln, um eine
würdevolle und bedarfsgerechte Atmosphäre für die Inbetriebnahme der
Hospizinsel sicherstellen zu können.
3. Der Start der Hospizinsel im Marienheim
Glonn ist zum Jahresbeginn 2022 geplant.
Die Verwaltung hat entsprechend dem
obenstehenden Beschluss, zusammen mit den betroffenen Geschäftsbereichen des
Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V., eine Lösung für den
Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
(SAPV) erarbeitet.
Von Seiten des Marienheims
Glonn werden die Investitionskosten mit rund 90.000 Euro veranschlagt.
Als Investitionskostenzuschuss (vgl. Ziffer 2
des Beschlusses) schlägt die Verwaltung einen Betrag in Höhe von 65.000 Euro vor. Dieser Betrag entspricht
dem im aktuellen Haushalt ausgewiesen Betrag des maximal zu leistenden
Defizitausgleichs für die SAPV. Nachdem für die SAPV im Haushaltsjahr 2021 kein
Defizitausgleich in Anspruch genommen wird, lassen sich die 65.000 Euro in einen
Investitionskostenzuschuss für die Hospizinsel umwandeln. Der Caritasverband
hat sich mit der Verwaltung darauf verständigt, die darüberhinausgehenden
Investitionskosten von rund 25.000 Euro aus Eigenmitteln zu erbringen.
Auf diesem Verhandlungsergebnis
aufbauend, hat die Verwaltung eine Vereinbarung zum Betrieb der Hospizinsel und
der SAPV ab dem Jahr 2022 ausgehandelt (vgl. Anlage 1), nachdem der
ursprüngliche Vertrag über die Regelung des Defizitausgleiches für die SAPV im
Oktober 2018 ausgelaufen war und ohnehin einer Neufassung bedurfte.
Vor dem Hintergrund der
zuletzt erwirtschafteten positiven Betriebsergebnisse im Bereich der SAPV,
erklärt sich der Caritasverband bereit, auf den vertraglich festgelegten
Defizitausgleich in Höhe von 65.000 Euro im Bereich der SAPV künftig verzichten
zu wollen und stattdessen den Betrag als Defizitausgleich für den Betrieb der
Hospizinsel einzusetzen. Lediglich für den unwahrscheinlichen Fall, dass sowohl
die SAPV als auch die Hospizinsel ein Defizit erwirtschaften sollten, erfolgt
eine Aufteilung des zugesagten Defizitausgleichs auf beide Projekte, allerdings
immer gedeckelt auf 65.000 Euro. Zur finanziellen Absicherung des Vorhabens
erklärt sich der Caritasverband bereit, jährliche Eigenmittel in Höhe von 45.000
Euro in die Hospizinsel einzubringen.
Die Betriebskostenaufstellung
des Marienheims Glonn macht deutlich, dass sich die Hospizinsel bei einer
Belegungsquote von 90% mit dem zugesagten Defizitausgleich des Landkreises in
Höhe von 65.000 Euro kostendeckend betreiben lässt. Bei einer höheren
Auslastung verringert sich die jährliche Belastung des Kreishaushaltes
entsprechend. Der Heimleiter des Marienheims Glonn, Herr Hubert Radan, und der
Leiter des Teams Demografie, Herr Jochen Specht, erläutern den
Ausschussmitgliedern die Kostenkalkulation.
Der für den Betrieb der
Hospizinsel zugrunde gelegte Eigenanteil der Bewohner*innen entspricht mit 75
Euro pro Tag den Kosten einer stationären Unterbringung im Marienheim Glonn.
Sollte sich ein Bewohner der Hospizinsel als bedürftig erweisen, wird dieser
Betrag von der Sozialhilfe übernommen. Die zuständige Sachgebietsleiterin, Frau
Marion Wolinski, steht den Ausschussmitgliedern für sozialhilferechtliche
Fragestellungen im Rahmen der Sitzung zur Verfügung.
Aus Sicht der Fachstelle für Pflege und
Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) bestehen keine
Bedenken, die Hospizinsel in einem Seitentrakt des Marienheims Glonn zu
betreiben, sofern beide Bereiche voneinander getrennt bewirtschaftet werden.
Die Verwaltung nimmt die Befassung dieses
Themas im Ausschuss zum Anlass, allen Beteiligten des Caritasverbandes der
Erzdiözese München und Freising e.V. für Ihre Kooperationsbereitschaft bei den
geführten Vertragsverhandlungen zu danken. Die Bereitschaft des
Caritasverbandes, bei der Kostenkalkulation die gegenwärtig angespannte
Finanzlage des Landkreises zu berücksichtigen, ermöglicht es den Landkreisbürgern
ab dem kommenden Jahr, im Bedarfsfalle auf eine angemessene Hospiz- und
Palliativversorgung im Landkreis zurückgreifen zu können. Der Landkreis
Ebersberg wiederum erhält ab dem kommenden Jahr zwei Angebote zum Preis des
bisherigen Defizitausgleichs.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB- Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Das Marienheim in Glonn erhält
einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 65.000 Euro.
2. Die ausgehandelte Vereinbarung
über den Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel und der
Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) im Landkreis Ebersberg
wird genehmigt. Die Vereinbarung ist Anlage zur Niederschrift und Bestandteil
dieses Beschlusses.
3. Der Caritasverband München und
Freising e.V. berichtet den Mitgliedern des SFB-Ausschusses einmal jährlich zum
Sachstand der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten
Palliativversorgung (SAPV).
Auswirkung auf den Haushalt:
Der im Haushalt 2021 veranschlagte Defizitausgleich in Höhe von 65.000 Euro für den Betrieb der SAPV wird in einen einmaligen Investitionskostenzuschuss für die Hospizinsel umgewandelt. Dieser Betrag ist bisher für die SAPV im Teilbudget des Kreis- und Strategieausschusses ausgewiesen worden.
Für die kommenden Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wird der Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel auf 65.000 Euro festgeschrieben, im Sinne einer transparenten Haushaltsführung allerdings künftig dem Teilbudget des SFB-Ausschusses zugeordnet.