Betreff
Abschluss eines gemeinsamen Rahmenvertrages über einen Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) im Landkreis Ebersberg
Vorlage
2021/0463
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

     KSA-Ausschuss am 13.11.2017, TOP 10ö

SFB-Ausschuss am 21.03.2018, TOP 9ö

SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15ö

SFB-Ausschuss am 29.05.2019, TOP 6ö

SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 13ö

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 6ö

SFB-Ausschuss am 04.05.2021, TOP 5ö

 

 

 

Der SFB-Ausschuss fasste am 04.05.2021 folgenden einstimmigen Beschluss:

 

1. Der SFB-Ausschuss ermächtigt die Verwaltung, einen gemeinsamen Rahmenvertrag zum Betrieb der Hospizinsel im Marienheim Glonn sowie der SAPV auszuhandeln. Dieser ist den Mitgliedern des SFB-Ausschusses in der Herbstsitzung zur Entscheidung vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, einen angemessenen, einmaligen Investitionskostenzuschuss mit dem Marienheim Glonn auszuhandeln, um eine würdevolle und bedarfsgerechte Atmosphäre für die Inbetriebnahme der Hospizinsel sicherstellen zu können.

3. Der Start der Hospizinsel im Marienheim Glonn ist zum Jahresbeginn 2022 geplant.

 

Die Verwaltung hat entsprechend dem obenstehenden Beschluss, zusammen mit den betroffenen Geschäftsbereichen des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V., eine Lösung für den Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erarbeitet.

 

Von Seiten des Marienheims Glonn werden die Investitionskosten mit rund 90.000 Euro veranschlagt.

 

Als Investitionskostenzuschuss (vgl. Ziffer 2 des Beschlusses) schlägt die Verwaltung einen Betrag in Höhe von 65.000 Euro vor. Dieser Betrag entspricht dem im aktuellen Haushalt ausgewiesen Betrag des maximal zu leistenden Defizitausgleichs für die SAPV. Nachdem für die SAPV im Haushaltsjahr 2021 kein Defizitausgleich in Anspruch genommen wird, lassen sich die 65.000 Euro in einen Investitionskostenzuschuss für die Hospizinsel umwandeln. Der Caritasverband hat sich mit der Verwaltung darauf verständigt, die darüberhinausgehenden Investitionskosten von rund 25.000 Euro aus Eigenmitteln zu erbringen.

 

Auf diesem Verhandlungsergebnis aufbauend, hat die Verwaltung eine Vereinbarung zum Betrieb der Hospizinsel und der SAPV ab dem Jahr 2022 ausgehandelt (vgl. Anlage 1), nachdem der ursprüngliche Vertrag über die Regelung des Defizitausgleiches für die SAPV im Oktober 2018 ausgelaufen war und ohnehin einer Neufassung bedurfte.

 

Vor dem Hintergrund der zuletzt erwirtschafteten positiven Betriebsergebnisse im Bereich der SAPV, erklärt sich der Caritasverband bereit, auf den vertraglich festgelegten Defizitausgleich in Höhe von 65.000 Euro im Bereich der SAPV künftig verzichten zu wollen und stattdessen den Betrag als Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel einzusetzen. Lediglich für den unwahrscheinlichen Fall, dass sowohl die SAPV als auch die Hospizinsel ein Defizit erwirtschaften sollten, erfolgt eine Aufteilung des zugesagten Defizitausgleichs auf beide Projekte, allerdings immer gedeckelt auf 65.000 Euro. Zur finanziellen Absicherung des Vorhabens erklärt sich der Caritasverband bereit, jährliche Eigenmittel in Höhe von 45.000 Euro in die Hospizinsel einzubringen.

 

Die Betriebskostenaufstellung des Marienheims Glonn macht deutlich, dass sich die Hospizinsel bei einer Belegungsquote von 90% mit dem zugesagten Defizitausgleich des Landkreises in Höhe von 65.000 Euro kostendeckend betreiben lässt. Bei einer höheren Auslastung verringert sich die jährliche Belastung des Kreishaushaltes entsprechend. Der Heimleiter des Marienheims Glonn, Herr Hubert Radan, und der Leiter des Teams Demografie, Herr Jochen Specht, erläutern den Ausschussmitgliedern die Kostenkalkulation. 

 

Der für den Betrieb der Hospizinsel zugrunde gelegte Eigenanteil der Bewohner*innen entspricht mit 75 Euro pro Tag den Kosten einer stationären Unterbringung im Marienheim Glonn. Sollte sich ein Bewohner der Hospizinsel als bedürftig erweisen, wird dieser Betrag von der Sozialhilfe übernommen. Die zuständige Sachgebietsleiterin, Frau Marion Wolinski, steht den Ausschussmitgliedern für sozialhilferechtliche Fragestellungen im Rahmen der Sitzung zur Verfügung.

 

Aus Sicht der Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) bestehen keine Bedenken, die Hospizinsel in einem Seitentrakt des Marienheims Glonn zu betreiben, sofern beide Bereiche voneinander getrennt bewirtschaftet werden.

 

Die Verwaltung nimmt die Befassung dieses Themas im Ausschuss zum Anlass, allen Beteiligten des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V. für Ihre Kooperationsbereitschaft bei den geführten Vertragsverhandlungen zu danken. Die Bereitschaft des Caritasverbandes, bei der Kostenkalkulation die gegenwärtig angespannte Finanzlage des Landkreises zu berücksichtigen, ermöglicht es den Landkreisbürgern ab dem kommenden Jahr, im Bedarfsfalle auf eine angemessene Hospiz- und Palliativversorgung im Landkreis zurückgreifen zu können. Der Landkreis Ebersberg wiederum erhält ab dem kommenden Jahr zwei Angebote zum Preis des bisherigen Defizitausgleichs.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB- Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Das Marienheim in Glonn erhält einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 65.000 Euro.

2.    Die ausgehandelte Vereinbarung über den Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) im Landkreis Ebersberg wird genehmigt. Die Vereinbarung ist Anlage zur Niederschrift und Bestandteil dieses Beschlusses.

3.    Der Caritasverband München und Freising e.V. berichtet den Mitgliedern des SFB-Ausschusses einmal jährlich zum Sachstand der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Der im Haushalt 2021 veranschlagte Defizitausgleich in Höhe von 65.000 Euro für den Betrieb der SAPV wird in einen einmaligen Investitionskostenzuschuss für die Hospizinsel umgewandelt. Dieser Betrag ist bisher für die SAPV im Teilbudget des Kreis- und Strategieausschusses ausgewiesen worden.

Für die kommenden Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wird der Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel auf 65.000 Euro festgeschrieben, im Sinne einer transparenten Haushaltsführung allerdings künftig dem Teilbudget des SFB-Ausschusses zugeordnet.