Betreff
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Landkreises Ebersberg
Vorlage
2020/3647/1
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Rechnungsprüfungsausschuss am 22.10.2020, TOP 3 N

 

Das Revisionsamt hat den Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg (Art. 88 Abs. 1 LKrO, § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik) für das Haushaltsjahr 2018 entsprechend Art. 89 Abs. 3 LKrO umfassend als Sachverständiger geprüft und legte darüber seinen Bericht vom 06.08.2020 dem Rechnungsprüfungsausschuss vor.

 

Dieser hat sich in seiner o.g. Sitzung intensiv mit dem Bericht beschäftigt und kommt mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger doppelter kommunaler Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der dauernden Leistungsfähigkeit des Landkreises Ebersberg vermittelt.

 

Der Prüfungsbericht hat wie in den Vorjahren zur kritischen Bewertung und Einordnung von Sachverhalten geführt und enthält - gegliedert nach Eskalationsstufen - eine Empfehlung, elf Hinweise, zwölf Feststellungen und fünf Beanstandungen.

 

Diese können im Einzelnen dem Prüfungsbericht entnommen werden, der sowohl im Ratsinformationssystem zur Verfügung steht, als auch im Büro Landrat oder im Revisionsamt von den Mitgliedern des Kreistags eingesehen werden kann.

 

Weiterhin wurde im Prüfungsbericht über die Erledigung bzw. Nichterledigung früherer Prüfungsfeststellungen Bericht erstattet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2018 mit den auf den Seiten 24 bis 25, 33 bis 36, 42 bis 43 und 52 des Berichts vom 06.08.2020 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

Punkt 1 des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 09.05.2019 (TOP 8 Ö) zur Verbuchung des Jahresüberschusses 2018 i.H.v. 9.139.296,58 € wird bestätigt.

Darüber hinaus wird dieser erwirtschaftete Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zugeführt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine