Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss vom 26.09.2019, TOP 7 Ö

ULV-Ausschuss vom 25.05.2020, TOP 7 Ö

ULV-Ausschuss vom 08.10.2020, TOP 7 Ö

ULV-Ausschuss vom 16.12.2020, TOP 3 Ö; TOP 11 N

ULV-Ausschuss vom 10.02.2021, TOP 11 N

KSA-Ausschuss vom 22.02.2021, TOP 11 Ö

Kreistag vom 15.03.2021, TOP 9 Ö

 

Am 15.03.2021 hat der Kreistag folgenden Beschluss mit 41 zu 14 Stimmen gefasst:

Der Kreistag nimmt die beiden geplanten Standortvorschläge für Wasserstoff-Tankstellen in Schlacht und Grafing als Ergebnis der Standortsuche mit folgenden Parametern zur Kenntnis:

a) Eine weitere geplante Wasserstoff-Tankstelle eines privaten Investors in Grafing wird zu den gleichen Konditionen wie die geplante Wasserstoff-Tankstelle in Schlacht mit grünem Wasserstoff von der Hy2B Wasserstoff GmbH versorgt.

b) Die Mehrkosten für insgesamt bis zu fünf On-Top-Bussen werden vom Landkreis vorbehaltlich einer staatlichen Investitionsmehrkostenförderung für die Busse in Höhe von mindestens 40 % und vorbehaltlich der Einhaltung des Budgets von jährlichen zusätzlichen Kosten in Höhe von maximal 850.000 € auf die Dauer des Förderzeitraums von sechs Jahren getragen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind durch den MVV sicherzustellen.

2. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen in den Förderjahren (ab 2022, im Jahr 2022 nur anteilig, je nachdem wann die Busse in Betrieb gehen) in den Haushalt eingeplant und zur Verfügung gestellt werden.

3. Beschlussziffer 3 (Kreis- und Strategieausschuss vom 22.02.2021; Beteiligung an der Betreibergesellschaft) wird im Kreis- und Strategieausschuss am 26.04. und im Kreistag am 04.05.behandelt.

4. Beschlussziffer 4 (Kreis- und Strategieausschuss vom 22.02.2021; Beteiligung an der Betreibergesellschaft) wird im Kreis- und Strategieausschuss am 26.04. und im Kreistag am 04.05.behandelt.

 

Am 26.09.2021 hat die SPD Kreistagsfraktion Ebersberg einen Antrag gestellt, diesen Beschluss aufzuheben (SPD Antrag siehe Anlage 1).

Von den Betroffenen wurden Stellungnahmen eingeholt:

-          Stellungnahme Landkreis München (liegt noch nicht vor, Nachversand / Tischvorlage)

-          Stellungnahme Landkreis Landshut ist Anlage 2

-          Stellungnahme Busunternehmen Fa. Ettenhuber ist Anlage 3

-          Stellungnahme Busunternehmen Fa. Reisberger (liegt noch nicht vor, Nachversand / Tischvorlage)

-          Stellungnahme Fa. Hy2B Wasserstoff GmbH ist Anlage 4

 

1.    Stellungnahme der betroffenen Projektpartner

Das Projekt HyBayern wurde im Zuge der erfolgreichen Bewerbung als eins von drei HyPerformer-Projekten (tatsächliche Umsetzung von Konzepten) in Deutschland im Förderprogramm „Hyland“ als gemeinsames Projekt der drei Landkreise Ebersberg, München und Landshut gestartet (Genehmigung durch Projektträger Jülich im Dezember 2019).

Die Konsequenz aus einer Aufhebung des Beschlusses wäre, dass der Landkreis Ebersberg nach zwei Jahren intensiver Arbeit nicht mehr Teil des zukunftsweisenden Projekts HyBayern ist.

Alle Projektpartner haben auch auf Grundlage des Kreistags-Beschlusses vom 15.03.2021 gehandelt, um das Projekt voranzutreiben und wären davon direkt betroffen.

 

1.1 Landkreise

Eine Aufhebung des Kreistags-Beschlusses hätte auch eine Auswirkung auf die Landkreise München und Landshut, welche als Projektpartner agieren.

Der Landkreis München plant ebenfalls den Einsatz von Brennstoffzellenbussen. In Absprache mit dem Landkreis Ebersberg, den betroffenen Verkehrsunternehmen und dem MVV hat der Landkreis München neben den Münchner Linien der Fa. Geldhauser auch Busse beschlossen, die vom, im Landkreis Ebersberg ansässigen, Busunternehmen Ettenhuber bedient werden (Münchner Linien der Fa. Ettenhuber). Die Energieagentur hat deswegen im Auftrag der Verwaltung den Landkreis München aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Im Landkreis Landshut wird der Elektrolyseur gebaut, welcher eine wichtige Grundlage bei der bayerischen Bewerbung des Markts Pfeffenhausen um das Wasserstoff Anwenderzentrum darstellt. Der Ausstieg des Landkreises Ebersberg aus dem Projekt kann somit auch Auswirkung auf den Markt Pfeffenhausen als Standort für das Wasserstoff Anwenderzentrum und die damit verbundene Förderung haben. Die Energieagentur hat deswegen im Auftrag der Verwaltung den Landkreis Landshut aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. In dieser weist Herr Landrat Dreier daraufhin, dass mit einem Wegfall der Ebersberger Busse ein Teil der Projektskizze entfällt, welcher die Grundlage für die Förderkulisse der gesamten HyBayern Modellregion bildet und es somit zu finanziellen Auswirkungen auf die (anderen) Förderprojekte kommen kann. Herr Landrat Dreier hebt auch hervor, dass die HyBayern Region, als eins der nur drei HyPerformer-Projekte in Deutschland, im Fokus der Öffentlichkeit steht und durch den Ausstieg des Landkreises Ebersberg ein „immenser Imageschaden“ zu befürchten sei, der sich negativ auf die anderen Projekte auswirken könnte.

Die „sehr gute interkommunale Zusammenarbeit und Verlässlichkeit unter Partnern“ (Landkreis München, Landkreis Landshut, Landkreis Ebersberg), würde der Landkreis Ebersberg beenden, sollte dem Antrag der SPD Kreistagsfraktion stattgegeben werden. Das Vertrauen der Partnerlandkreise München und Landshut sowie der Ruf des Landkreises Ebersberg als zuverlässiger Projektpartner kann möglicherweise geschädigt werden. Auch auf den Fördergeber, den Freistaat Bayern, kann ein solches Verhalten negativ wirken.

 

1.2 Unternehmen

Die Ebersberger Busunternehmen haben bereits viel Arbeitszeit investiert und Investitionen getätigt. Bei einer Rücknahme der Mehrkostenförderung könnten Regressansprüche entstehen. Die Energieagentur hat deswegen im Auftrag der Verwaltung die Busunternehmen Ettenhuber und Reisberger aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben.

Im Falle der Firma Ettenhuber sind z.B. der Entscheidungsprozess und die Angebotsprüfung für eine Wasserstofftankstelle bereits abgeschlossen, die Anschaffung von 5 Brennstoffzellenbussen im Zuge eines europäischen Ausschreibungsverfahrens ist in die Wege geleitet, es wurden zwei neue KFZ-Mechaniker eingestellt, die notwendige Werkstatt und Infrastruktur wurden geplant und Baumaßnamen haben bereits begonnen. Sollte die Mehrkostenübernahme zurückgenommen werden, wären Abstandszahlungen an den Lieferanten der Brennstoffzellenbusse und bereits getätigte Planungskosten zu erstatten. Neu geschaffene Arbeitsplätze müssten wieder aufgelöst und die KFZ-Mechaniker entlassen werden. Ressourcen der Firma wären vergeudet und andere Projekte umsonst verschoben worden. Vor allem aber bedeutet die Aufhebung des Kreistags-Beschlusses, dass die Firma Ettenhuber „das über Jahre aufgebaute Image und Vertrauen“ mindestens eines Busherstellers verlieren würde.

Die Firma Reisberger steckt ebenfalls schon voll in der Planung und verlässt sich auf den vorhandenen Beschluss.

Auch die Firma Hy2B Wasserstoff GmbH hat bereits Investitionen getätigt und die Verhandlungen mit Investoren u.a. auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses in Ebersberg vom 15.03.2021 geführt. Die Energieagentur hat deswegen im Auftrag der Verwaltung die Hy2B Wasserstoff GmbH aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Sollte durch den Wegfall der Ebersberger Busse die Wirtschaftlichkeit des Projekts so entscheidend verändert werden, dass eine Umsetzung nicht mehr tragbar ist, würde das eine Liquidierung der Hy2B zur Folge haben. Daraus ergäben sich offene Kostenpunkte, für die eine Ausgleichsregelung gefunden werden müsste.

 

2.    Bedeutung für die Verkehrswende im Landkreis Ebersberg

Mit der Mehrkostenübernahme der Brennstoffzellenbusse soll ein erster Schritt in Richtung Dekarbonisierung des ÖPNV gemacht und somit die Verkehrswende im Landkreis Ebersberg in Schwung gebracht werden. Es soll Erfahrung im Thema Wasserstoff als eine Möglichkeit für einen emissionsfreien Antrieb gesammelt werden. Das Förderprojekt HyBayern bietet dabei die einmalige Chance, hohe Fördersummen für die gesamte regionale Wertschöpfungskette nutzen zu können.

Die Clean Vehicle Directive gibt vor, dass bis zum Jahr 2025 mindestens 45% der Busse sauber (davon mind. 22,5% emissionsfrei) und bis zum Jahr 2030 mindestens 65% sauber (davon mind. 32,5% emissionsfrei) sein müssen. Die hierfür notwendige Infrastruktur muss aufgebaut werden, die Verkehrswende muss unterstützt und eingeleitet werden.

Das Busunternehmen Ettenhuber weist zudem auf Unterschiede in der Erfahrung mit Batterie- und Brennstoffzellenbussen hin, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten:

-          Die Kapazität des Brennstoffzellenbusses entspricht der des Dieselbusses mit gesamt 93 Plätzen, während der Batteriebus nur 70 Plätze hat. Das bedeutet ein zusätzlicher Bus müsste eingesetzt werden, was Kosten und zusätzlichen, evtl. nicht vorhandenen Platzbedarf verursacht. Auch bräuchte es zusätzliche Fahrer für die zusätzlichen Busse. Zudem muss für die zusätzlichen Batteriebusse zusätzliche Ladeinfrastruktur geschaffen werden.

 

-          Dadurch, dass der Batteriebus auf seiner Strecke laden muss, müssen ebenfalls mehr Busse eingesetzt werden, da ein Bus zeitweise entfällt. Ein Beispiel ist die Linie 232 / Unterföhring, auf der 2 Dieselbusse durch 3 Batteriebusse ersetzt werden mussten, wegen der notwendigen Ladung an der Ladesäule in Unterföhring.

 

-          Brennstoffzellenbusse haben eine längere Nutzungsdauer als Batteriebusse, deren Batterien eine weitaus geringere Lebensdauer als die gewohnte Nutzungsdauer der Dieselbusse haben.

 

-          Der Preisvorteil der Stadtwerke für nächtlichen Strom, wird nicht an die die Busunternehmen, welche nachts laden, weitergegeben. 

 

-          Das Laden von Feststoffbatterien ist ein erhebliches Risiko, da eine Kühlung erforderlich ist, weshalb es zu Bränden bei Elektrobussen kommen kann.

 

3.    Mehrkostenkalkulation

Die Kosten für das HyBayern Projekt wurden konservativ kalkuliert. Beispielsweise sind die Angebote für die Brennstoffzellenbusse sowie die Tankstelle im Falle Ettenhuber günstiger als zunächst angenommen. Die Verwaltung steht im engen Austausch mit dem MVV, dem Landkreis München und den Busunternehmen, um die Kosten weiter zu optimieren, so dass die tatsächlichen Mehrkosten geringer ausfallen, als der durch den Beschluss festgelegte Maximalbetrag.

 

Auch wird der Wasserstoffpreis vermutlich günstiger als bisher angenommen, was v.a. durch eine größere Nachfrage als ursprünglich angenommen geschehen kann. Das bedeutet auch, dass Wasserstoff schneller attraktiver wird und die Verkehrswende (somit den Klimaschutz) beschleunigen kann.

 

Zudem geht die Firma Ettenhuber nach neuesten Erkenntnissen davon aus, dass die vorsichtig kalkulierten Gesamtkosten pro Bus um weitere ca. 30.000 Euro / Jahr reduziert werden können (entspricht 150.000 Euro für fünf Busse), weil die bisher auf diesen Linien eingesetzten Dieselbusse nicht mehr als Redundanz benötigt werden, sondern anderweitig eingesetzt und somit aus der Gesamtkalkulation der „Wasserstoff-Linien“ herausgenommen werden können. 

 

4.    Fazit:

Auch wenn die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 15.03.2021 theoretisch möglich ist, so ist sie nicht praktikabel, da das Projekt bereits zu weit fortgeschritten ist. Partnerlandkreise sowie Unternehmen haben sich auf den Beschluss des Landkreises Ebersberg verlassen und das Projekt unter dem Einsatz beachtlicher Ressourcen erfolgreich vorangebracht.

Eine Aufhebung des Beschlusses hätte bei lebensnaher Betrachtung zur Folge, dass dem Landkreis durch die Regressansprüche ebenfalls Kosten entstünden. Die Verlässlichkeit des Landkreises Ebersberg als Projektpartner würde in Frage gestellt werden, was einen Vertrauensverlust von allen direkt Betroffenen, allen voran den Partnerlandkreisen München und Landshut und den Verkehrsunternehmen bedeuten könnte.

Eine Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 15.03.2021 bedeutet, dass der Landkreis Ebersberg zu seinem Wort steht, und die, auch in der Presse bestätigte (Artikel vom 29.10.2021 ist Anlage 5), Teilnahme am HyBayern Projekt und den Einsatz der Brennstoffzellenbusse nach wie vor umsetzt und in die Verkehrswende investiert. Es müssten weder Regressansprüche gezahlt werden, noch Partnerlandkreise und Verkehrsunternehmen des Landkreises Ebersberg vor den Kopf gestoßen werden.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv (bei Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 15.03.2021)

 

            ja, negativ (bei Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 15.03.2021)

 

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*   nein*

 

Welche?

Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 15.03.2021 wie geplant.

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Der Antrag der SPD Kreistagsfraktion Ebersberg vom 26.09.2021 wird abgelehnt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Über die Dauer des Förderzeitraums (6 Jahre) sollen ab 2022 (im Jahr 2022 nur anteilig, je nachdem wann die Busse in Betrieb gehen) jährlich maximal 700.000 € in den Haushalt eingeplant werden. Hierbei handelt es sich um den konservativ kalkulierten Maximalbetrag. Es ist realistisch, dass der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft werden muss (s.o.).