Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss vom
26.09.2019, TOP 7 Ö
ULV-Ausschuss vom
25.05.2020, TOP 7 Ö
ULV-Ausschuss vom
08.10.2020, TOP 7 Ö
ULV-Ausschuss vom
16.12.2020, TOP 3 Ö; TOP 11 N
ULV-Ausschuss vom
10.02.2021, TOP 11 N
KSA-Ausschuss vom
22.02.2021, TOP 11 Ö
Kreistag vom 15.03.2021,
TOP 9 Ö
Am 15.03.2021 hat der Kreistag folgenden Beschluss mit
41 zu 14 Stimmen gefasst:
Der Kreistag nimmt die beiden geplanten Standortvorschläge für
Wasserstoff-Tankstellen in Schlacht und Grafing als Ergebnis der Standortsuche
mit folgenden Parametern zur Kenntnis:
a) Eine weitere geplante Wasserstoff-Tankstelle eines privaten Investors
in Grafing wird zu den gleichen Konditionen wie die geplante
Wasserstoff-Tankstelle in Schlacht mit grünem Wasserstoff von der Hy2B
Wasserstoff GmbH versorgt.
b) Die Mehrkosten für insgesamt bis zu fünf On-Top-Bussen werden vom
Landkreis vorbehaltlich einer staatlichen Investitionsmehrkostenförderung für
die Busse in Höhe von mindestens 40 % und vorbehaltlich der Einhaltung des
Budgets von jährlichen zusätzlichen Kosten in Höhe von maximal 850.000 € auf
die Dauer des Förderzeitraums von sechs Jahren getragen. Die rechtlichen
Voraussetzungen sind durch den MVV sicherzustellen.
2. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen in den Förderjahren (ab
2022, im Jahr 2022 nur anteilig, je nachdem wann die Busse in Betrieb gehen) in
den Haushalt eingeplant und zur Verfügung gestellt werden.
3. Beschlussziffer 3 (Kreis- und Strategieausschuss vom 22.02.2021;
Beteiligung an der Betreibergesellschaft) wird im Kreis- und Strategieausschuss
am 26.04. und im Kreistag am 04.05.behandelt.
4. Beschlussziffer 4
(Kreis- und Strategieausschuss vom 22.02.2021; Beteiligung an der
Betreibergesellschaft) wird im Kreis- und Strategieausschuss am 26.04. und im
Kreistag am 04.05.behandelt.
Am 26.09.2021 hat die SPD Kreistagsfraktion
Ebersberg einen Antrag gestellt, diesen Beschluss aufzuheben (SPD Antrag siehe
Anlage 1).
Von den Betroffenen wurden Stellungnahmen
eingeholt:
-
Stellungnahme Landkreis München (liegt noch nicht
vor, Nachversand / Tischvorlage)
-
Stellungnahme Landkreis Landshut ist Anlage 2
-
Stellungnahme Busunternehmen Fa. Ettenhuber ist
Anlage 3
-
Stellungnahme Busunternehmen Fa. Reisberger (liegt
noch nicht vor, Nachversand / Tischvorlage)
-
Stellungnahme Fa. Hy2B Wasserstoff GmbH ist Anlage
4
1.
Stellungnahme der
betroffenen Projektpartner
Das Projekt HyBayern wurde im Zuge der
erfolgreichen Bewerbung als eins von drei HyPerformer-Projekten (tatsächliche
Umsetzung von Konzepten) in Deutschland im Förderprogramm „Hyland“ als
gemeinsames Projekt der drei Landkreise Ebersberg, München und Landshut
gestartet (Genehmigung durch Projektträger Jülich im Dezember 2019).
Die Konsequenz aus einer Aufhebung des Beschlusses
wäre, dass der Landkreis Ebersberg nach zwei Jahren intensiver Arbeit nicht mehr Teil des zukunftsweisenden Projekts
HyBayern ist.
Alle Projektpartner haben auch auf Grundlage des
Kreistags-Beschlusses vom 15.03.2021 gehandelt, um das Projekt voranzutreiben
und wären davon direkt betroffen.
1.1 Landkreise
Eine Aufhebung des Kreistags-Beschlusses hätte auch
eine Auswirkung auf die Landkreise München und Landshut, welche als
Projektpartner agieren.
Der Landkreis München plant ebenfalls den Einsatz
von Brennstoffzellenbussen. In Absprache mit dem Landkreis Ebersberg, den
betroffenen Verkehrsunternehmen und dem MVV hat der Landkreis München neben den
Münchner Linien der Fa. Geldhauser auch Busse beschlossen, die vom, im
Landkreis Ebersberg ansässigen, Busunternehmen Ettenhuber bedient werden
(Münchner Linien der Fa. Ettenhuber). Die Energieagentur hat deswegen im
Auftrag der Verwaltung den Landkreis München aufgefordert, eine Stellungnahme
abzugeben.
Im Landkreis Landshut wird der Elektrolyseur
gebaut, welcher eine wichtige Grundlage bei der bayerischen Bewerbung des
Markts Pfeffenhausen um das Wasserstoff Anwenderzentrum darstellt. Der Ausstieg
des Landkreises Ebersberg aus dem Projekt kann somit auch Auswirkung auf den
Markt Pfeffenhausen als Standort für das Wasserstoff Anwenderzentrum und die
damit verbundene Förderung haben. Die Energieagentur hat deswegen im Auftrag
der Verwaltung den Landkreis Landshut aufgefordert, eine Stellungnahme
abzugeben. In dieser weist Herr Landrat Dreier daraufhin, dass mit einem
Wegfall der Ebersberger Busse ein Teil der Projektskizze entfällt, welcher die
Grundlage für die Förderkulisse der gesamten HyBayern Modellregion bildet und
es somit zu finanziellen Auswirkungen auf die (anderen) Förderprojekte kommen
kann. Herr Landrat Dreier hebt auch hervor, dass die HyBayern Region, als eins
der nur drei HyPerformer-Projekte in Deutschland, im Fokus der Öffentlichkeit
steht und durch den Ausstieg des Landkreises Ebersberg ein „immenser
Imageschaden“ zu befürchten sei, der sich negativ auf die anderen Projekte
auswirken könnte.
Die „sehr gute interkommunale Zusammenarbeit und
Verlässlichkeit unter Partnern“ (Landkreis München, Landkreis Landshut,
Landkreis Ebersberg), würde der Landkreis Ebersberg beenden, sollte dem Antrag
der SPD Kreistagsfraktion stattgegeben werden. Das Vertrauen der
Partnerlandkreise München und Landshut sowie der Ruf des Landkreises Ebersberg
als zuverlässiger Projektpartner kann möglicherweise geschädigt werden. Auch
auf den Fördergeber, den Freistaat Bayern, kann ein solches Verhalten negativ
wirken.
1.2 Unternehmen
Die Ebersberger Busunternehmen haben bereits viel
Arbeitszeit investiert und Investitionen getätigt. Bei einer Rücknahme der
Mehrkostenförderung könnten Regressansprüche entstehen. Die Energieagentur hat
deswegen im Auftrag der Verwaltung die Busunternehmen Ettenhuber und Reisberger
aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben.
Im Falle der Firma Ettenhuber sind z.B. der
Entscheidungsprozess und die Angebotsprüfung für eine Wasserstofftankstelle
bereits abgeschlossen, die Anschaffung von 5 Brennstoffzellenbussen im Zuge
eines europäischen Ausschreibungsverfahrens ist in die Wege geleitet, es wurden
zwei neue KFZ-Mechaniker eingestellt, die notwendige Werkstatt und
Infrastruktur wurden geplant und Baumaßnamen haben bereits begonnen. Sollte die
Mehrkostenübernahme zurückgenommen werden, wären Abstandszahlungen an den
Lieferanten der Brennstoffzellenbusse und bereits getätigte Planungskosten zu
erstatten. Neu geschaffene Arbeitsplätze
müssten wieder aufgelöst und die
KFZ-Mechaniker entlassen werden. Ressourcen der Firma wären vergeudet und
andere Projekte umsonst verschoben worden. Vor allem aber bedeutet die
Aufhebung des Kreistags-Beschlusses, dass die Firma Ettenhuber „das über Jahre
aufgebaute Image und Vertrauen“ mindestens eines Busherstellers verlieren
würde.
Die Firma Reisberger steckt ebenfalls schon voll in
der Planung und verlässt sich auf den vorhandenen Beschluss.
Auch die Firma Hy2B Wasserstoff GmbH hat bereits
Investitionen getätigt und die Verhandlungen mit Investoren u.a. auf Grundlage
des Kreistagsbeschlusses in Ebersberg vom 15.03.2021 geführt. Die
Energieagentur hat deswegen im Auftrag der Verwaltung die Hy2B Wasserstoff GmbH
aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Sollte durch den Wegfall der Ebersberger Busse die
Wirtschaftlichkeit des Projekts so entscheidend verändert werden, dass eine
Umsetzung nicht mehr tragbar ist, würde das eine Liquidierung der Hy2B zur
Folge haben. Daraus ergäben sich offene Kostenpunkte, für die eine
Ausgleichsregelung gefunden werden müsste.
2.
Bedeutung für die
Verkehrswende im Landkreis Ebersberg
Mit der Mehrkostenübernahme der
Brennstoffzellenbusse soll ein erster Schritt in Richtung Dekarbonisierung des
ÖPNV gemacht und somit die Verkehrswende im Landkreis Ebersberg in Schwung
gebracht werden. Es soll Erfahrung im Thema Wasserstoff als eine Möglichkeit
für einen emissionsfreien Antrieb gesammelt werden. Das Förderprojekt HyBayern
bietet dabei die einmalige Chance, hohe Fördersummen für die gesamte regionale
Wertschöpfungskette nutzen zu können.
Die Clean Vehicle Directive gibt vor, dass bis zum
Jahr 2025 mindestens 45% der Busse sauber (davon mind. 22,5% emissionsfrei) und
bis zum Jahr 2030 mindestens 65% sauber (davon mind. 32,5% emissionsfrei) sein
müssen. Die hierfür notwendige Infrastruktur muss aufgebaut werden, die
Verkehrswende muss unterstützt und eingeleitet werden.
Das Busunternehmen Ettenhuber weist zudem auf
Unterschiede in der Erfahrung mit Batterie- und Brennstoffzellenbussen hin, die
bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten:
-
Die Kapazität des Brennstoffzellenbusses entspricht
der des Dieselbusses mit gesamt 93 Plätzen, während der Batteriebus nur 70
Plätze hat. Das bedeutet ein zusätzlicher Bus müsste eingesetzt werden, was
Kosten und zusätzlichen, evtl. nicht vorhandenen Platzbedarf verursacht. Auch
bräuchte es zusätzliche Fahrer für die zusätzlichen Busse. Zudem muss für die
zusätzlichen Batteriebusse zusätzliche Ladeinfrastruktur geschaffen werden.
-
Dadurch, dass der Batteriebus auf seiner Strecke
laden muss, müssen ebenfalls mehr Busse eingesetzt werden, da ein Bus zeitweise
entfällt. Ein Beispiel ist die Linie 232 / Unterföhring, auf der 2 Dieselbusse
durch 3 Batteriebusse ersetzt werden mussten, wegen der notwendigen Ladung an
der Ladesäule in Unterföhring.
-
Brennstoffzellenbusse haben eine längere
Nutzungsdauer als Batteriebusse, deren Batterien eine weitaus geringere
Lebensdauer als die gewohnte Nutzungsdauer der Dieselbusse haben.
-
Der Preisvorteil der Stadtwerke für nächtlichen
Strom, wird nicht an die die Busunternehmen, welche nachts laden,
weitergegeben.
-
Das Laden von Feststoffbatterien ist ein
erhebliches Risiko, da eine Kühlung erforderlich ist, weshalb es zu Bränden bei
Elektrobussen kommen kann.
3.
Mehrkostenkalkulation
Die Kosten für das HyBayern Projekt wurden
konservativ kalkuliert. Beispielsweise sind die Angebote für die
Brennstoffzellenbusse sowie die Tankstelle im Falle Ettenhuber günstiger als
zunächst angenommen. Die Verwaltung steht im engen Austausch mit dem MVV, dem
Landkreis München und den Busunternehmen, um die Kosten weiter zu optimieren,
so dass die tatsächlichen Mehrkosten geringer ausfallen, als der durch den
Beschluss festgelegte Maximalbetrag.
Auch wird der Wasserstoffpreis vermutlich günstiger
als bisher angenommen, was v.a. durch eine größere Nachfrage als ursprünglich
angenommen geschehen kann. Das bedeutet auch, dass Wasserstoff schneller
attraktiver wird und die Verkehrswende (somit den Klimaschutz) beschleunigen
kann.
Zudem geht die Firma Ettenhuber nach
neuesten Erkenntnissen davon aus, dass die vorsichtig kalkulierten Gesamtkosten
pro Bus um weitere ca. 30.000 Euro / Jahr reduziert werden können (entspricht
150.000 Euro für fünf Busse), weil die bisher auf diesen Linien eingesetzten
Dieselbusse nicht mehr als Redundanz benötigt werden, sondern anderweitig
eingesetzt und somit aus der Gesamtkalkulation der „Wasserstoff-Linien“
herausgenommen werden können.
4.
Fazit:
Auch wenn die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses
vom 15.03.2021 theoretisch möglich ist, so ist sie nicht praktikabel, da das
Projekt bereits zu weit fortgeschritten ist. Partnerlandkreise sowie
Unternehmen haben sich auf den Beschluss des Landkreises Ebersberg verlassen
und das Projekt unter dem Einsatz beachtlicher Ressourcen erfolgreich
vorangebracht.
Eine Aufhebung des Beschlusses hätte bei
lebensnaher Betrachtung zur Folge, dass dem Landkreis durch die
Regressansprüche ebenfalls Kosten entstünden. Die Verlässlichkeit des
Landkreises Ebersberg als Projektpartner würde in Frage gestellt werden, was
einen Vertrauensverlust von allen direkt Betroffenen, allen voran den
Partnerlandkreisen München und Landshut und den Verkehrsunternehmen bedeuten
könnte.
Eine Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom
15.03.2021 bedeutet, dass der Landkreis Ebersberg zu seinem Wort steht, und
die, auch in der Presse bestätigte (Artikel vom 29.10.2021 ist Anlage 5),
Teilnahme am HyBayern Projekt und den Einsatz der Brennstoffzellenbusse nach
wie vor umsetzt und in die Verkehrswende investiert. Es müssten weder
Regressansprüche gezahlt werden, noch Partnerlandkreise und Verkehrsunternehmen
des Landkreises Ebersberg vor den Kopf gestoßen werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Welche?
Umsetzung des
Kreistagsbeschlusses vom 15.03.2021 wie geplant.
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Antrag der SPD Kreistagsfraktion
Ebersberg vom 26.09.2021 wird abgelehnt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Über die Dauer des
Förderzeitraums (6 Jahre) sollen ab 2022 (im Jahr 2022 nur anteilig, je nachdem
wann die Busse in Betrieb gehen) jährlich maximal
700.000 € in den Haushalt eingeplant werden. Hierbei handelt es sich um den konservativ
kalkulierten Maximalbetrag. Es ist realistisch,
dass der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft werden muss (s.o.).