Betreff
Johann-Comenius-Schule Grafing; Budgetanpassung Süderweiterung
Vorlage
2021/0393/2
Aktenzeichen
13
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

·       19. SFB-Ausschuss am 29.05.2019

·       20. SFB-Ausschuss am 27.06.2019

·       21. SFB-Ausschuss am 01.10.2019

·       22. SFB- uns LSV Ausschuss am 17.10.2019

·       25. LSV-Ausschuss vom 17.10.2019

·       05. LSV-Ausschuss vom 22.10.2020

·       07. LSV-Ausschuss vom 17.03.2021

·       11. LSV-Ausschuss vom 21.07.2021

·       12. KSA-Ausschuss vom 12.10.2021

 

Am 21.07.2021 wurde der Vorentwurf zur Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing in der 11. LSV-Ausschusssitzung vorgestellt und folgende Beschlüsse einstimmig angenommen.

1.    Die Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.    Die Kosten der Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing sind auf der Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung mit 10.570.475 Euro innerhalb des Budgets von 10,73 Mio Euro.

3.    Das Budget von 10,73 Mio. Euro wird um den Risikozuschlag von 10% auf Kostengruppe 200-700 mit 983.000 Euro auf 11,713 Mio. Euro erhöht.

4.    Die Maßnahme PV-Anlage Dach Süderweiterung wird umgesetzt. Die Investitionskosten in Höhe von 107.000 Euro werden als eigenständige Maßnahme (Betrieb gewerblicher Art) im Haushalt 2023 eingeplant.

 

Desweitern wird dem LSV-Ausschuss in der 11. LSV-Ausschusssitzung folgende Beschlussfassung für den Kreistag für den 25.10.2021 vorgeschlagen und einstimmig angenommen:

            Das Budget für die Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum
            in Grafing wird von 10,73 Mio. Euro um den Risikozuschlag von 10% auf Kosten  gruppe 200-700 mit 983.000 Euro auf 11,713 Mio. Euro erhöht.

 

Am 12.10.2021 wurde folgender Beschluss im Kreis-und Strategieausschuss einstimmig angenommen.

            Das Budget für die Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum
            in Grafing wird von 10,73 Mio. Euro um den Risikozuschlag von 10% auf Kosten  gruppe 200-700 mit 983.000 Euro auf 11,713 Mio. Euro erhöht.

 

Vorstellung Vorentwurf aus der LSV-Sitzung vom 21.07.2021

Gemäß Beschluss der Kreisgremien soll ein Erweiterungsbau im Süden des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Grafing mit 5 Vollgeschossen errichtet werden, zusätzlich gibt es Umbauten im Bestand. Es wurden Mittel in Höhe von 10,73 Mio. € bereitgestellt.

Planungsbeteiligte

Im Zuge von mehreren VGV Verfahren wurden 2020 folgende Planer beauftragt:

-       StudioPlusArchitekten aus München/Grafing für die Objektplanung

-       Ing.-Büro Schnabl aus Oberpframmern für die Elektroplanung

-       Ing.-Büro Pertler aus München für die Haustechnikplanung

-       Konstruktionsgruppe Bauen AG aus Kempten für die Tragwerksplanung

 

Im Zuge von Angebotseinholungen wurden folgende Planer beauftragt:

-       KMP aus München für die Projektsteuerung

-       OTT Sobotta Schmidbauer für die Erstellung des Brandschutznachweises

-       PHIplan aus Grabenstätt für die Prüfung des Brandschutznachweises

-       Ing.-Büro Rinne aus Frasdorf für die Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes (SiGeKo)

-       Ing.-Büro Seidl aus Teublitz für die Bauphysik und Akustik

-       Ingenieurgesellschaft KDGEO aus München für die Baugrunduntersuchung

Die Vorentwurfsplanung ist abgeschlossen und die Ergebnisse wurden in der Sitzung vom 21.07.2021 vorgestellt.

 

Vorentwurfsplanung

Der Vorentwurf bildet die Süderweiterung sowie die Umbauten im Bestand mit dem zu Grunde liegenden Raumprogramm wie folgt ab:

Süderweiterung (Neubau):

UG:     - Lüftungszentrale
            - zwei OGTS-Gruppenräume und OGTS-Büro

EG:      - drei OGTS-Gruppenräume und OGTS-Büro

OG1:   - zwei Klassenzimmer
            - Kunstlehrsaal mit Kunstsammlung

OG 2:  - drei Klassenräume und ein Gruppenraum

OG 3:  - zwei Klassenräume
            - Verwaltung (Büro)
            - Seminarschule

Umbauten im Bestand:

UG:     - Werkraum Holz / Metall und Werkraum Ton / Papier

                        Die vorhandenen Räume werden aufgewertet und mit einem Lichthof besser
                       belichtet. Die Räume erhalten dezentrale Lüftungsgeräte und eine Abhang-
                       decke für die Akustik.

            - Heizung / Möbellager

                        Im Heizungsraum wird die bestehende Einhausung für das nicht mehr
                       vorhandene BHKW abgebrochen und der hintere Teil des Raumes
                       als Möbellager abgetrennt.

            - Schreinerei

                        Der Raum erhält eine dezentrale Lüftungsanlage.
                       Auf die Ergänzung eines Lichthofs wird verzichtet, da dieser im Innenhof nicht
                       befriedigend integriert werden kann und sich Schüler jeweils nur kurzzeitig in
                       diesem Raum aufhalten.

            - Textiles Gestalten

                        Der Raum erhält ein größeres Fenster sowie eine Tür zum bestehenden
                       Lichtgraben.

 

EG:      - Bühnentechnik

                        Neben der Pausenhalle wird ein kleiner Lagerraum für die Bühnentechnik
                       abgetrennt.

            - Sozialraum Hausmeister

                        Der Raum wird mit einer Teeküche ausgestattet.

            - Physik/ Chemie

                        Es wird auf Grund der Errichtung des neuen Lichthofes
                       für die Werkräume im UG ein Fluchtbalkon im Bereich des Tiefhofs
                       neu erstellt.

            - SVE Ruheraum, SVE Gruppenräume, SVE Aufenthalt / Personalraum / Büro

                        Im EG werden neue Räume für die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
                        untergebracht und erweitert. Die bestehenden Räume werden für die
                        Süderweiterung abgerissen.
                       Die WC-Anlage für die SVE wird von Grund auf erneuert.

            - Einzeltherapie / Sprachtherapie, Sonderpädagogische Beratungsstelle

                        Anpassung des Raumzuschnitts mit neuen Trennwänden und neuen
                       Anordnungen der Türen.

            - WC-Rollstuhlfahrer

                        Gegenüber der Süderweiterung wird im EG ein weiteres barrierefreies und                        rollstuhlgerechtes WC angeordnet.

 

 

                       

1. OG  - Alle WC-Anlagen im 1. OG werden komplett neu hergerichtet.

                        Der Fußboden wird auf das Niveau des OGs angehoben, so dass auf die
                       Ausgleichstreppen verzichtet werden kann. Die WCs werden mit neuen
                       Lüftungsanlagen ausgestattet.

            - Lehrerzimmer

                        Für das neue Lehrerzimmer werden zwei Klassenräume zusammengelegt.
                       Hierfür muss eine tragende und aussteifende Betonwand geöffnet werden.

            - Die nordwestliche Stahlfluchttreppe soll versetzt werden, um einen
              zusammenhängenden Außenbereich für die SVE schaffen zu können.

 

Anschluss an den Bestand

                        Der Neubau wird auf allen Ebenen an das Bestandsgebäude angeschlossen.

 

Hausmeisterhaus

                        Im Hausmeisterhaus werden lediglich die WCs und die Teeküche angepasst.
                       In einem Raum wird der Fußboden erneuert.

 

Die Abmessung des Gebäudes betragen nach Fertigstellung des Vorentwurfs:    

Brutto-Geschossfläche                       1.593 m2         BGF Erweiterung

Hauptnutzfläche                                     797 m2         HNF Erweiterung

Bestand abzgl. SVE (Abbruch)          3.731 m2         BGF Bestand

Bestand / Umbau                                1.080 m2         BGF Umbaubereiche

 

Konzept der technischen Gebäudeausrüstung in der Vorplanung

Wärmeversorgung:
Für die Versorgung der Neubauflächen mit Wärme kann der bestehende Fernwärmeanschluss erweitert werden. Es gibt zwei Bereiche zu versorgen, die Raumheizflächen in Form von Fußbodenheizung und das Heizregister der flächendeckenden Lüftungsanlage.

Optional besteht die Möglichkeit die bestehende Brunnenanlage aus dem Jahr 1985 für die Wärmeversorgung der Fußbodenheizung mit Hilfe einer Grundwasserwärmepumpe zu nutzen. Die Brunnenanlagen bestehend aus einem Förderbrunnen und drei Schluckbrunnen wurden im Zuge der Grundlagenermittlung auf ihre Förderleistung hin überprüft. Das Ergebnis der Leistungsmessung ergab eine sehr gute und ausreichende Förderleistung.

Das Heizregister der flächendeckenden Lüftungsanlage kann wegen des hohen Temperaturniveaus nicht mit einer Grundwasserwärmepumpe abgedeckt werden und würde in jedem Fall über den bestehenden Fernwärmeanschluss versorgt werden.

Warmwasseranschluss gibt es nur in den Teeküchen und den Werkräumen. Das Warmwasser wird über strombetriebene Untertisch-Durchlauferhitzer erwärmt.

Kälteversorgung:
Durch die Ausrichtung des Süderweiterung nach Süd-Westen würden ohne Kühlung hohe Raumtemperaturen erreicht werden. Um dem entgegenzuwirken wird das kalte Grundwasser aus der Brunnenanlage zur Kühlung des Gebäudes verwendet. Die für die Fußbodenheizung verlegten flächendeckende Heizschlangen werden im Sommer statt mit Heizungswasser mit dem kühlen Brunnenwasser durchspült und senken so die Raumtemperatur. Die Fußbodenoberflächen bleiben aber im behaglichen Bereich und geben keine kalten Füße.
Außerdem wird das Grundwasser zur Kühlung der Außenluft der Lüftungsanlage verwendet, das hat zur Folge, dass die Einblastemperaturen länger kühl gehalten werden können.
Der große Vorteil der Nutzung des Brunnenwassers zur Kühlung ist, dass mit natürlich vorhandenem Temperaturniveau gearbeitet werden kann und keine zusätzliche Energie verbraucht werden muss. Es ist die umweltschonendste Art der Kühlung.

Lüftungsanlage
Die ganze Süderweiterung bekommt eine flächendeckende Lüftungsanlage mit der die CO2-Luftkonzentration von 1.000 ppm eingehalten werden kann.

Durch die bereits genannte Möglichkeit der Kühlung durch das Brunnenwasser im Sommer muss die Lüftungsanlage bei heißen Temperaturen nicht abgeschaltet werden.

Elektroversorgung
Die ganze Süderweiterung wird mit LED Beleuchtung ausgestattet. In den Klassenzimmern, Ganztagesräumen und Büros dimmbar mit tageslichtabhängiger und präsenzabhängiger Steuerung. In den Fluren und WC´s erfolgt dies über Bewegungsmelder.
Auf der Süd-West-Seite ist ein elektrisch betriebener schienengeführter Sonnenschutz vorgesehen.

PV-Anlage

Im Rahmen der Baumaßnahmen wird das Dach für die Aufnahme einer PV-Anlage vorgerüstet. Bei flächendeckender Belegung des Daches, kann eine Anlage mit ca. 64 kWp errichtet werden. Diese Investitionskosten in Höhe von ca. 107.000 € brutto wären hierzu als eigenständige Maßnahme (Betrieb gewerblicher Art) im HH 2023 einzustellen.

PV-Anlage Dach
Fläche: 290 m2 / Leistung 64 kWp (max. Belegung der Dachfläche Süderweiterung)
Investitionskosten: ca. 107.000 Euro brutto (inkl. Planung und Indexsteigerung)
Amortisationszeit: ca. 14 Jahre

 

 

 

Besonderheiten der Planung

Raumhöhen UG

Die Raumhöhe der Süderweiterung muss, damit überall schwellen- und stufenlose Übergänge möglich sind, vom angrenzenden Bestand übernommen werden. Damit ergibt sich für das UG des südlichen Erweiterungsbaus eine lichte Raumhöhe von ca. 2,50 m, wie auch in den Fachräumen Ost im Bestand.

Gem. Bayrische Bauordnung müssen Aufenthaltsräume eine lichte Raumhöhe von min. 2,40 m betragen. Dies kann (mit Ausnahme der Raumflächen unter den Lüftungseinbauten) eingehalten werden.

Konzeption der Toiletten

Für alle Toiletten im Erweiterungsbau und Bestandsgebäude (ausgenommen SVE) werden Einzelräume mit Klosett und Waschbecken errichtet. Diese bieten ein höheres Maß an Privatsphäre und haben den Vorteil, dass sie nicht zwingend den Geschlechtern zugewiesen werden müssen.

 

Umsetzung der Leitziele

Leitziel 1: Flächenschonende Bauweise

-           Ersatz des bisherigen eingeschossigen Südtrakts mit 4 oberirdischen Geschossen

-           UG als Hauptnutzfläche nutzbar

-           größtmögliche Ausnutzung der Gebäudehöhe -> reduzierte Versiegelung
            (hierfür wurde ein Bebauungsplan aufgestellt)

-           Damit kann der zusätzliche Raumbedarf mit minimaler zusätzlicher Versiegelung
            gedeckt werden.

Leitziel 2: Zukunftsorientierte Raumplanung

-           in den Obergeschossen keine tragenden Wände
            -> Anpassung der Raumaufteilung bei Bedarfsänderungen möglich

-           Einbau eines Aufzugs für barrierefreie Erschließung aller Geschosse

-           die Belange der Barrierefreiheit werden berücksichtigt

-           Barrierefreiheit wurde mit der Beauftragten für Barrierefreiheit des
           Landkreises Ebersberg abgestimmt

Leitziel 3: Ganzheitliche Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Energieeinsatz

-           Einbindung eines Spezialbüros bzgl. Berechnung Lebenszykluskosten in Leistungs-
            phase 3 (Entwurfsplanung)

-           Anzeige der wesentlichen Einflussfaktoren für eine langfristige Kosteneinsparung

Leitziel 4: Vermeidung von Wärmeverlusten

-           Für die Einhaltung des Passivhausstandards (zertifiziert bzw. in Anlehnung) sind
            bestimmte bauliche Anforderung an die U-Werte der Bauteile zu berücksichtigen.
            Diese bilden  sich vor allem in Dämmstärken für Dach, Wände, Bodenplatte und
            Fundamente ab.
            Durch die Anbindung an den Bestandsbau mit geringen Geschosshöhen und die
            Vorgaben der Gebäudehöhe und der Außenmaße im Bebauungsplan,
            wären die Geschosshöhen und die Raumgrößen nicht mehr nach den
            Vorgaben der Schulbaurichtlinien möglich.

            Nach Abstimmung mit dem beauftragten Bauphysiker wurde der BEG-40-Standard
            als bestmöglicher Kompromiss zwischen Kosten und Gesamtenergieeffizienz
            ermittelt, auch unter Betrachtung der einzubauenden Dämmstoffe (graue Energie).

           Zur Optimierung der Gesamtenergiebilanz und den Komfort ist nicht die Beheizung im
           Winter, sondern die Überhitzung im Sommer durch die Süd-West-Ausrichtung der
           Erweiterung maßgebend, deshalb ist ein Passivhausstandard hier nicht sinnvoll.

-           kompakter Baukörper

Leitziel 5: Verwendung von nachhaltigen Baustoffen

-           Derzeit wird die Verwendbarkeit von Recycling-Beton für die Baumaßnahme
            untersucht und geprüft.

-           Holz ist für die Tragkonstruktion wegen der erforderlichen Anpassung an
           die geringen Geschosshöhen des Bestandes auszuschließen.

-          Holz als Baustoff für nichttragende Wände/Ausbau berücksichtigt bei Fenstern;
           Klassenzimmereinbauten und Türen

-           Für die Fassadenbekleidung wird Holz an der Ost-, Süd- und Westfassade verwendet
           (vorgesehen: vertikale Holzlamellen).

-          Die Nordfassade muss aus Brandschutzgründen mit einer nichtbrennbaren
           Verkleidung ausgeführt werden.

-          Eine Dachbegrünung ist nicht vorgesehen.

Bei Realisierung der PV-Anlagen hätte eine Ausführung als Gründach nur noch einen geringen ökologischen Mehrwert. Daher wird vorgeschlagen bei der geplanten wartungsarmen Metalldachausführung zu bleiben.

Leitziel 6: Einsatz erneuerbarer Energien

-           Fernwärmeanschluss (mit erneuerbarem Anteil)

-           Grundwasserwärmepumpe

-           Optional: PV-Anlage zur Eigenstromnutzung

 

Kostenschätzung:

Die Kostenschätzung für den vorliegenden Vorentwurf vom 20.06.2021 weist nach Prüfung folgendes Ergebnis auf:


KGR 200-600                                                                        7.722.000 Euro
KGR 700                                                                               2.111.000 Euro

Summe Kostenschätzung KGR 200-700 (einschl. EDV)     9.833.000 Euro

 

zzgl. Index von 7,5 % bis mittlere Bauzeit                              737.475 Euro


Summe KGR 200-700 inkl. Index                                        10.570.475 Euro

 

 

Summe Machbarkeitsstudie KGR 200-700                          8.100.939 Euro

zzgl. 30% Risikozuschlag ohne Indexanpassung              10.530.000 Euro

Zzgl. EDV-Ausstattung                                                             200.000 Euro

Genehmigtes Budget                                                           10.730.000 Euro

 

Die Mehrkosten des Vorentwurfs gegenüber der Machbarkeitsstudie begründen sich
wie folgt

-                  Baukostensteigerung                                  6,7       %

-                  Flächenzuwachs Erweiterung                   19,4       %

-                  Lüftungsanlage / Kühlung                         ca.  230.000 Euro

-                  Grundwasserwärmepumpe                      ca.    74.000 Euro

-                  Fassaden nicht WDVS                             ca.  155.000 Euro

-                  Erweiterte Außenanlagen SVE                ca.    40.000 Euro

 

Das bisher veranschlagte Budget von 10,73 Mio Euro ist durch den vorliegenden Planungsstand bis auf 159.525 Euro ausgeschöpft.

Mit den dargestellten Veränderungen, insb. der Erhöhung der Raumflächen wurde die 30% Risikozuschlag auf die Machbarkeitsstudie fast vollständig aufgebraucht und liegt derzeit bei 1,5%. Normalerweise sollte im derzeitigen Stadium der Planung wegen der Unschärfe des Vorentwurfs ein Risikoreserve von 10% auf die KG 200-700 - das entspricht ca. 983.000 Euro – vorhanden sein.

Ein weiterer Punkt für den Risikoansatz sind die derzeitig unvorhersehbaren Preisentwicklungen im Bausektor.

 

Wird die vorgelegte Vorentwurfsplanung wie vorgeschlagen weitergeführt, sollte eine weitere Risikoreserve von 10% (bezogen auf die Kostengruppen 200-700) in die Haushaltsplanung aufgenommen werden. Dies wären Mehrkosten von 983.000 Euro.

Terminübersicht:

Entwurf bis August 2021

Ausführungsplanung ab August 2021

Vorbereitung Abbruch ab Pfingsten 2022

Neubau Beginn Rohbau ab Ende Juli 2022

Fertigstellung BA1 Neubau August 2023

Inbetriebnahme BA1 Neubau– Anfang September 2023

 

Förderung

Es wurden mit Schreiben vom 10.01.2020 von der Regierung von Oberbayern eine schulaufsichtliche Genehmigung für 995 m2 zusätzliche förderfähige Fläche erteilt.

Die Höhe der erzielbaren Fördermittel ist abhängig vom zuerkannten Fördersatz – Aussagen dazu können nur auf Grundlage von bisherigen Erfahrungswerten und dem aktuellen Kostenrichtwert getroffen werden.

Die Fördersumme selbst richtet sich nach der Finanzkraft der jeweiligen Kommune. Es ist davon auszugehen, dass ca. 2,3 Mio.€ nach FAG gefördert werden. Exakte Aussagen hierzu können erst nach Prüfung des einzureichenden FAG Antrages getätigt werden.

 

Die Beschlussempfehlung des Kreis- und Strategieausschusses erfolgte einstimmig.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Das Budget für die Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing wird von 10,73 Mio. Euro um den Risikozuschlag von 10% auf Kostengruppe 200-700 mit 983.000 Euro auf 11,713 Mio. Euro erhöht.

Auswirkung auf den Haushalt:

Das veranschlagte Budget für die Maßnahme Süderweiterung inkl. Maßnahmen im Bestand beträgt derzeit 10,73 Mio. Euro.

Das Budget wird um 983.000 Euro erhöht und muss vom Kreishaushalt getragen werden.