Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
01.Kreistag am 04.05.2021, TOP 12 ö
Vertretung durch
den Landrat und Vertretung des Landrates im Zweckverband Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München
Gemäß Art. 31 Abs.
3 Satz 1 KommZG wird der Landrat im Zweckverband Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München von seinem gewählten Stellvertreter bei Verhinderung
vertreten. Für den Fall, dass auch dieser verhindert ist, ist es sinnvoll,
einen weiteren Vertreter zu bestellen. Gemäß Art. 31 Abs. 3 Satz 1, 2. HS
KommZG können mit Zustimmung des gewählten Stellvertreters auch andere
Stellvertreter gewählt werden.
Für den
Zweckverband Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde Herr Norbert
Neugebauer in dessen Funktion als Leiter des Büros des Landrats als weiterer
Stellvertreter bestimmt.
Zweckverband Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
Vertreter |
Stellvertreter |
weiterer Stellvertreter |
Niedergesäß Robert |
Brilmayer Walter |
Neugebauer Norbert |
Der Leiter des Büros des Landrats ist mittlerweile Herr Michael Ottl. Zutreffende Handhabung ist es daher, Herrn Michael Ottl als weiteren Stellvertreter zu bestimmen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die Vertretung des Landkreises Ebersberg im Zweckverband Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum wird wie folgt bestimmt:
Zweckverband Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
Vertreter |
Stellvertreter |
weiterer Stellvertreter |
Niedergesäß Robert |
Brilmayer Walter |
Ottl Michael |
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine