1. Sachverhalt
Herr Kreisrat Martin Hagen war bei der Kreistagswahl am 15.03.2020 über den Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei Deutschland (FDP) in den Kreistag des Landkreises Ebersberg gewählt worden und nahm zu Beginn der Wahlperiode die Wahl an.
Mit Schreiben vom 14.11.2021 bat Herr Kreisrat Martin Hagen darum, ihn zur nächsten Sitzung des Kreistages am 13.12.2021 aus dem Ehrenamt als Kreisrat zu entlassen. Damit ist Herr Kreisrat Hagen in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses vom 01.12.2021 noch reguläres Kreistagsmitglied.
2. Rechtslage
Eine in den Kreistag gewählte Person kann ihr
Amt gemäß Art. 48 Abs. 1 S. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz niederlegen.
Art. 13 der Landkreisordnung (Niederlegung ehrenamtlicher Tätigkeit nur aus
wichtigem Grund) findet keine Anwendung. Der Kreistag stellt
die Niederlegung des Amts fest und entscheidet formal über das Nachrücken des
Listennachfolgers (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).
3. Nachfolge
Listennachfolgerin ist Frau Dr. Susanne Markmiller (siehe eigene Sitzungsvorlage).
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Kreistag stellt fest, dass Herr Kreisrat Martin Hagen sein Kreistagsmandat zur nächsten Kreistagssitzung am 13.12.2021 niederlegt.
2. Herr Kreisrat Martin Hagen scheidet per heutigem Beschluss des Kreistages aus dem Kreistag aus.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine