Betreff
Mitgliedschaft im Kreistag; Ausscheiden von KR Martin Hagen
Vorlage
2021/0507/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

1. Sachverhalt

Herr Kreisrat Martin Hagen war bei der Kreistagswahl am 15.03.2020 über den Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei Deutschland (FDP) in den Kreistag des Landkreises Ebersberg gewählt worden und nahm zu Beginn der Wahlperiode die Wahl an.

Mit Schreiben vom 14.11.2021 bat Herr Kreisrat Martin Hagen darum, ihn zur nächsten Sitzung des Kreistages am 13.12.2021 aus dem Ehrenamt als Kreisrat zu entlassen. Damit ist Herr Kreisrat Hagen in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses vom 01.12.2021 noch reguläres Kreistagsmitglied.

2. Rechtslage

Eine in den Kreistag gewählte Person kann ihr Amt gemäß Art. 48 Abs. 1 S. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz niederlegen. Art. 13 der Landkreisordnung (Niederlegung ehrenamtlicher Tätigkeit nur aus wichtigem Grund) findet keine Anwendung. Der Kreistag stellt die Niederlegung des Amts fest und entscheidet formal über das Nachrücken des Listennachfolgers (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).

3. Nachfolge

Listennachfolgerin ist Frau Dr. Susanne Markmiller (siehe eigene Sitzungsvorlage).

 

Kreis- und Strategieausschuss am 01.12.2021:

 

Die Beschlussempfehlung des Kreis- und Strategieausschusses am 01.12.2021 erfolgte einstimmig.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Kreistag stellt fest, dass Herr Kreisrat Martin Hagen sein Kreistagsmandat zur nächsten Kreistagssitzung am 13.12.2021 niederlegt.

2.    Herr Kreisrat Martin Hagen scheidet per heutigem Beschluss des Kreistages aus dem Kreistag aus.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine