Betreff
Änderung der Entschädigungssatzung;
a) Technikpauschale Rückwirkung
b) Reisekosten für Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises
Vorlage
2021/0418/2
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Zu a)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

AG PuV am 27.09.2021, TOP 5b NÖ

15. KSA am 01.12.2021, TOP 8 Ö

 

1. Sachstand

 

§ 4a der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisrät*innen und Kreisbürger*innen vom 26.10.2020 (Anlage 3) lautet aktuell wie folgt:

 

§ 4a

Technikpauschale

 

Kreisrät*innen, die auf die Zusendung von Ladungsschreiben, Tagesordnung, Sitzungsvorlagen und Niederschriften in Papierform verzichten, erhalten für diesen Zeitraum eine Technikpauschale von 40 € pro Monat. Damit ist der Mehraufwand für die häusliche technische Ausstattung abgegolten.

 

Anders als in übrigen Regelungen der Entschädigungssatzung fehlt bei § 4a der Zusatz

 

„Dies gilt rückwirkend ab dem 01.05.2020.“

 

Das Fehlen dieses Passus ist auf ein Redaktionsversehen zurückzuführen. Gewollt war, dass alle Regelungen, in denen sich im Vergleich zur Vorgängersatzung Änderungen ergeben, rückwirkend ab dem 01.05.2020 gelten.

 

2. Empfehlung der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung

 

Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung schlägt daher vor, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit § 4a der Entschädigungssatzung um den fehlenden Passus zu ergänzen.

 

3. Beschlusslage im Kreis- und Strategieausschuss

 

Der Kreis- und Strategieausschuss fasst in dessen Sitzung vom 01.12.2021 folgenden einstimmigen Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen

§ 4a der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen rot):

§ 4a

Technikpauschale

1Kreisrät*innen, die auf die Zusendung von Ladungsschreiben, Tagesordnung, Sitzungsvorlagen und Niederschriften in Papierform verzichten, erhalten für diesen Zeitraum eine Technikpauschale von 40 € pro Monat. Damit ist der Mehraufwand für die häusliche technische Ausstattung abgegolten.2Dies gilt rückwirkend ab dem 01.05.2020.

 

 

 

Zu b)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

AG PuV am 27.09.2021, TOP 5c NÖ

15. KSA am 01.12.2021, TOP 8 Ö

 

 

1. Sachstand

 

§ 5 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisrät*innen und Kreisbürger*innen vom 26.10.2020 (Anlage 3) lautet aktuell wie folgt:

 

§ 5

Reisekosten für auswärtige Dienstgeschäfte

 

Für Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises wird Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bayer. Reisekostengesetzes (Reisekostenstufe B) gewährt.

 

Das Bayer. Reisekostengesetz kennt jedoch seit 1996 keine Reisekostenstufen mehr.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit in § 5 der Entschädigungssatzung den Terminus „Reisekostenstufe B“ zu streichen.

 

Im Übrigen ist die Bezeichnung „auswärtige Dienstgeschäfte“ in der Überschrift missverständlich. Es könnte sich auch nur um Dienstgeschäfte handeln, die bspw. im Ausland wahrgenommen werden. Es wird daher zudem vorgeschlagen, die Überschrift an die Formulierung im Fließtext anzupassen:

 

§ 5

Reisekosten für Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises

 

 

2. Beschlusslage im Kreis- und Strategieausschuss

 

Der Kreis- und Stategieausschuss fasste in dessen Sitzung vom 01.12.2021 folgenden einstimmigen Beschluss:

 

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen

§ 5 der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen rot):

§ 5

Reisekosten für auswärtige Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises

Für Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises wird Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bayer. Reisekostengesetzes (Reisekostenstufe B) gewährt.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Zu a)

 

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen

 

§ 4a der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen rot):

 

§ 4a

Technikpauschale

 

1Kreisrät*innen, die auf die Zusendung von Ladungsschreiben, Tagesordnung, Sitzungsvorlagen und Niederschriften in Papierform verzichten, erhalten für diesen Zeitraum eine Technikpauschale von 40 € pro Monat. Damit ist der Mehraufwand für die häusliche technische Ausstattung abgegolten.2Dies gilt rückwirkend ab dem 01.05.2020.

 

 

Zu b)

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen

 

§ 5 der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen rot):

                       

§ 5

Reisekosten für auswärtige Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises

 

Für Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises wird Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bayer. Reisekostengesetzes (Reisekostenstufe B) gewährt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

 

Zu a)

 

Keine Änderung im Vergleich zur bisherigen Handhabung.

 

Zu b)

 

Keine