Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
KSA-Ausschuss am 07.10.2019, TOP 10 Ö
Kreistag am 22.10.2019, TOP 7 Ö
In der Kreistagssitzung am
22.10.2019, TOP 7 Ö, wurde mit zwei Gegenstimmen wie folgt beschlossen:
1. In den Jahren, in denen die
Kreisklinik gGmbH nicht in der Lage ist, die notwendigen Investitionen in
medizinische Geräte und EDV selbstständig zu finanzieren, gewährt der Landkreis
Ebersberg der Kreisklinik gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5
Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV. Dieses Verfahren
orientiert sich am letzten bekannten Jahresergebnis.
2. Zur Vermeidung der
Überkompensation erfolgt die Endabrechnung mit einem Verwendungsnachweis auf
Grund der Anlage 2 zum Betrauungsakt.
Im Rahmen der Vorstellung der „Übersicht über die Ausgleichszahlungen und
andere Begünstigungen der Kreisklinik Ebersberg gGmbH“ in der Sitzung des
Kreis- und Strategieausschusses am 08.11.2021, TOP 9 Ö, regte KR Dr. Wilfried
Seidelmann an, den Zuschuss i.H.v. 1,5 Mio. € pro Jahr für medizinische Geräte
offen zu lassen und hier keine Automatismen bei der Förderung der Kreisklinik
zu generieren. Im Rahmen der Haushaltsplanung seien die 1,5 Mio. € aber bereits
bis zum Jahr 2025 eingepreist. KR Reinhard Oellerer warf ein, dass es die klare
Regelung gibt, dass bei Erwirtschaftung von Überschüssen kein Zuschuss an die
Kreisklinik gezahlt werden darf. Seiner Ansicht nach müsse der ursprünglich
gefasste Beschluss zur Rechtssicherheit entsprechend geändert werden.
Bisher wurden im Rahmen der
Haushaltsplanung für die kommenden Jahre ein Zuschuss in Höhe von jährlich 1,5
Mio. € für medizinische Geräte und EDV eingeplant.
Nach § 18 der Satzung der Kreisklinik
gGmbH werden Betriebsverluste der Gesellschaft vom Gesellschafter innerhalb von
5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren
gedeckt werden können.
Sollte die Kreisklinik gGmbH in dem
Jahr der Zuschusszahlung einen Gewinn erwirtschaften, wird dieser mit dem Defizit
von vor fünf Jahren verrechnet. Hierzu ein Beispiel:
In 2022 wird der Verlust vom
Jahr 2017 in Höhe von 2.377.395 €
ausgeglichen. Da im Jahr
2020 ein Gewinn in Höhe von 1.409.789 € erzielt werden konnte, reduziert sich
der zu leistende Verlustausgleich um den Gewinn auf 967.606 €.
Sollte der Gewinn den
Verlustausgleich übersteigen, werden im ersten Schritt die Verlustausgleiche
der Folgejahre, im Beispiel die Verluste der Jahre 2018 ff ausgeglichen.
Im genannten Fall (der Gewinn
übersteigt den Verlustausgleich aller vorangegangenen Jahre) würde der Zuschuss
für medizinische Geräte und EDV im darauffolgenden Jahr um den Betrag gekürzt
werden, der von dem erwirtschafteten Gewinn übrigbleibt.
Auch wenn in der Haushaltsplanung für
die kommenden Jahre jeweils ein Zuschuss i.H.v. 1,5 Mio. € eingeplant wird,
entsteht kein Automatismus: Der Kreis- und Strategieausschuss berät und der
Kreistag beschließt jährlich im Rahmen der Haushaltslesungen über den Zuschuss.
Um eine eindeutige Interpretation zu
erzielen, wird vorgeschlagen, das beschriebene Procedere in einem neuen
Beschluss festzulegen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der
Lage ist, die notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV
selbstständig zu finanzieren, gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik
gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen
in medizinische Geräte und EDV.
2. Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die
Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen
die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die
Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im
Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt.
3. Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung
auf Grundlage des Betrauungsakts.
4.
Der Betrauungsakt des
Landkreises Ebersberg wird entsprechend angepasst.
Auswirkung auf den Haushalt:
Im Kreishaushalt werden jährlich bis zu 1,5 Mio. € Investitionskosten für die Ausstattung in medizinische Geräte und EDV der Kreisklinik Ebersberg gGmbH eingeplant.