Betreff
Haushalt 2021; Bericht über das Jahresergebnis 2021
Vorlage
2021/0534
Art
Sitzungsvorlage

Im Februar und März erstellen die Sachgebiete ihre Abschlussberichte. Die Abschlussberichte der Sachgebiete dienen dem Finanzbereich für das externe Rechnungswesen und dem zentralen Controlling für das interne Rechnungswesen.

 

Der Bereich Finanzen prüft die Einhaltung der Budgets, die vom Kreistag zur Verfügung gestellt wurden. Im zentralen Controlling werden die Berichte ausgewertet und mit den Sach-gebiets- und Abteilungsleitungen im Rahmen der Controllinggespräche analysiert und besprochen. Zu den Abschlussberichten findet auch ein jährliches Gespräch beim Landrat statt.

 

Buchungsschluss war am 31.01.2022. Das Ergebnis des Jugendhilfeausschusses ist aussagekräftig. Dennoch kann sich das Ergebnis durch bis jetzt noch nicht bekannte Korrektur- oder Nachbuchungen ändern. Eventuelle Abweichungen werden zur Kreistagssitzung am 16.05.2022 mit der Zusammenfassung des Haushalts 2021 aufgezeigt. Alle Informationen sind mit dem dezentralen Controlling abgestimmt.

 

1. Gesamtüberblick (Cockpit):

1.1 Investitionen (Stand: 25.02.2022):

Die Jugendhilfe beansprucht bezüglich der Investitionen nur einen minimalen Anteil im Vergleich zum Gesamtvolumen. Folgende Investitionstätigkeit wurde gebucht:

 

 

2021

Plan

Ist

Abweichung

021-0014 Ersatzbeschaffung PC´s/Server

 

-146

146

230-0005 Neubeschaffung  EDV-Geräte

154.100

7.935

146.165

230-0010 Software OK.KIWO, OK.JUG WiHi, Infoma

8.200

 

8.200

230-0025 Spielkistl

7.650

7.312

338

230-0027 Zimmerausstattung

1.500

 

1.500

230-INVZ01 Inv.zuschüsse für Jugendräume

19.500

9.839

9.661

233-0001 Ausstattung für Unterbringungen umF

1.000

 

1.000

233-0002 Zimmerausstattung

1.000

 

1.000

233-0003 Neubeschaffung EDV-Geräte

5.700

990

4.710

600-0001 EDV-Hardware

1.500

 

1.500

943-0014 LRA: Ausstattung (nicht Generalsanierung)

 

6.680

-6.680

SUMME

200.150

32.610

167.540

 

Die Gesamtbetrachtung der Investitionen im Jugendhilfeausschuss zeigt, dass 167.540 € von den geplante 200.150 € nicht in Anspruch genommen werden mussten.

Von den diversen eingereichten Anträgen für Investitionszuschüsse für Jugendräume wurden lediglich zwei Maßnahme umgesetzt bzw. abgerechnet.

Im Zuge der Einführung der e-Akte sollten alle betroffenen Mitarbeiter mit einem Tischscanner ausgestattet werden. Nachdem zwischenzeitlich eine zentrale Verscannung in der Poststelle vorgesehen ist, wurden die geplanten Investitionen nicht abgerufen. Dennoch wurden aufgrund der pandemischen Lage diverse Notebooks für Heimarbeitsplätze beschafft. Für das Spielkistl wurden im Jahr 2021 Spielgeräte ersetzt, sowie eine „Fotobox“ neu erworben.

 

1.2 Ergebnisrechnung (Stand: 25.02.2022):

 

Detaillierte Darstellung der Kostenstellen:

 

 

2018

2019

2020

2021

Ist

Ist

Ist

Plan

Ist

Abweichung

Abweichung in %

230 Jugendamt

11.380.081

12.637.300

14.261.938

15.389.767

15.001.972

-387.795

-2,5%

232 Hilfe für junge Volljährige § 41

1.172.483

1.577.994

1.536.242

0

1.393.370

1.393.370

0,0%

231 Kreisjugendring

372.227

400.556

426.837

480.387

501.448

21.061

4,4%

233 umA (unbegleitete minderjährige Ausländer)

-63.528

3.585

48.155

-4.818

-47.034

-42.216

876,2%

600 Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie

69.005

73.063

63.232

60.805

98.263

37.458

61,6%

030 Jugendhilfeausschuss (JHA)

12.930.268

14.692.497

16.336.405

15.926.141

16.948.019

1.021.878

6,4%

 

Der Jugendhilfeausschuss hat den Gesamtplan in Höhe von 15.926.141 um 1.021.878 € bzw. 6,4 % überschritten.

 

Kostenstellen 600, 230 und 232 (Jugendamt und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII) – Überschreitung 1.043.033 €

 

Durch die Festlegung des Eckwerts und einer pauschalen Kürzung um 2,5% (bezogen auf den Eckwert), war das Ziel nicht mehr zu erreichen, zumal der gekürzte Eckwert für die Kostenstellen 230/232/233/600 mit 15,4 Mio. Euro unter den Ist-Ausgaben des Jahres 2020 in Höhe von 15,9 Mio. Euro lag. Nachdem die freiwilligen Leistungen auf politischen Wunsch nicht eingeschränkt werden sollten und die Pflichtleistungen im geplanten Umfang anfielen, führte dies zwangsläufig zu einer Überschreitung des Budgets. Bei den Pflichtleistungen handelt es sich überwiegend um kostenintensive stationäre Unterbringungen, deren Entgeltsätze das Kreisjugendamt nicht beeinflussen kann, weil sie den Verhandlungen der Entgeltkommission Südbayern unterliegen.

 

Darüber hinaus überzog die Kostenstelle 600 ihr Budget 2021, weil nach der Haushaltsplanung 2021 eine Mitarbeiterin zur Unterstützung der lediglich mit 10 Wochenstunden arbeitenden Controllerin eingestellt werden musste.

 

Die Überschreitung der Kostenstellen 230 und 232 sind vom Kreistag zu genehmigen.

 

Kostenstelle 231 (Kreisjugendring) – Überschreitung 21.061 €

Der Kreisjugendring hat sein Budget um 21.061 € bzw. 4,4 % überschritten und wird dieses Ergebnis selbst erläutern.

 

Kostenstelle 233 (umA) – Unterschreitung 42.216 €

Die Kostenerstattungen von Seiten des Bezirks laufen dank des Engagements der Wirtschaftlichen Jugendhilfe reibungslos. Auch die Zahlungen erfolgen zeitnah. Allerdings konnten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht alle Aufwendungen zur Kostenerstattung beim Bezirk angemeldet werden. Diese Mindereinnahmen werden durch Zuweisungen vom Land (StMAS) für Verwaltungsaufwand und Vormundschaftskosten ausgeglichen.

 

Durch die leicht steigende Anfragesituation vor allem aus den grenznahen Landkreisen, sind die Plätze fast durchgängig belegt und die Kostenstelle konnte insgesamt einen Ertrag erwirtschaften.

 

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der ordentlichen Erträge:

 

Erträge nach Kostenstellen:

 

2018

2019

2020

2021

Ist

Ist

Ist

Plan

Ist

Abweichung

230 Jugendamt

-4.115.521

-3.952.530

-3.588.675

-4.261.070

-4.127.268

133.802

231 Kreisjugendring

-12.025

-29.147

-91.053

 

 

0

232 Hilfe für junge Volljährige § 41

-236.686

-459.314

-334.164

0

-213.162

-213.162

233 umA (unbegleitete minderjährige Ausländer)

-4.276.427

-2.844.529

-2.086.860

-1.809.017

-1.910.966

-101.949

600 Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie

0

0

-3.000

0

-4.020

-4.020

030 Jugendhilfeausschuss (JHA)

-8.640.659

-7.285.520

-6.103.751

-6.070.087

-6.255.416

-185.329

 

Die Erträge für 2021 sind um 185.329 € höher ausgefallen als geplant. Davon entfallen auf die KST 233 Unbegleitete Minderjährige (umA) 101.949 €.

 

Das Jahresergebnis des Jugendhilfeausschusses entwickelte sich seit 2011 wie folgt:

 

Bezogen auf die IST-Entwicklung stiegen die Netto-Aufwendungen in der Jugendhilfe von 2020 auf 2021 um 611.614 € bzw. 3,7 %. Dies entspricht in etwa der amtlichen Inflationsrate von 2020 auf 2021 von 3,1 % und zeigt, dass die Kinder- und Jugendhilfe trotz ständig steigender Aufgaben sehr verantwortlich mit Ihren Ressourcen umgeht.

2. Detaillierte Darstellung der Ergebnisrechnung

 

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Jugendhilfeausgaben im Plan-Ist-Vergleich seit 2011:

 

 

Plan

Ist

Abweichung

Ist / Plan %

2011

9.907.625

10.578.060

670.434

107%

2012

10.415.981

10.430.677

14.696

100%

2013

10.794.757

10.896.900

102.143

101%

2014

11.301.081

11.762.001

460.920

104%

2015

12.095.594

12.028.254

-67.340

99%

2016

13.670.131

11.493.915

-2.176.217

84%

2017

12.751.173

12.432.728

-318.444

98%

2018

12.933.158

12.930.268

-2.889

100%

2019

13.461.160

14.692.497

1.231.337

109%

2020

14.213.206

16.336.405

2.123.199

115%

2021

15.926.141

16.948.019

1.021.878

106%

 

Die seit dem Haushaltsjahr 2012 verbesserte Prognosegenauigkeit wurde in den letzten Jahren mehrfach unter Beweis gestellt. Ab 2019 kam es zu deutlich steigenden Abweichung zum Planungsprozess. Das Erfordernis, so viele Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit multiplen Problemlagen, intensivpädagogisch betreuen zu müssen, ließ sich in dieser Form nicht vorhersehen.

 

Dazu folgende Darstellung zur Verdeutlichung:

 

 

Die von der Entgeltkommission Südbayern zur Verfügung gestellten Daten belegen, dass die durchschnittlichen Tagessätze in den heilpädagogisch-therapeutischen Hilfen in Südbayern (vgl. Geschäftsbericht 2020 der Regionalen Entgeltkommission Südbayern - vgl. blaue Linie) bis 2019 prozentual deutlich stärker stiegen, als die Ist- Ausgaben des Kreisjugendamtes Ebersberg (vgl. orangene Linie).

Nachdem sich die Kostenentwicklung im Bereich der stationären Hilfen (größte Kostentreiber und größte Produktvolumina) maßgeblich auf die Ist-Ausgaben des Jugendamtes auswirkt, folgen die Ist-Ausgaben im Jugendamt im Wesentlichen der Kostenentwicklung der stationären Hilfen. (Dies wurde mit der gelben Linie zu simulieren versucht, welche die gleichen prozentualen Steigerungen aufweist, wie die blaue Linie.)

Dass diese Entwicklung für das Jugendamt bis 2019 so nicht eintrat, lag an den Erträgen aus Kostenerstattungen im Bereich der „Bunten Dächer“ sowie an Fallzahlschwankungen und sonstigen strategischen Einsparungen, die im Jugendamt vorgenommen wurden.

2019 blieben diese positiven Effekte jedoch erstmals aus, mit der Folge, dass sich die Ausgaben im Jugendamt sprunghaft und in diesem Maße nicht vorhersehbar an die Kostenentwicklung der stationären Hilfen in Südbayern annäherten.

Auch im Jahr 2020 stiegen die Tagessätze in den heilpädagogisch-therapeutischen Hilfen in Südbayern mit 1,78 % im Vergleich zum Vorjahr an. Für das Jahr 2021 sind ähnliche Zuwächse zu erwarten.

Angesichts der Schwere einiger Hilfeverläufe in 2020 reichten diese heilpädagogisch-therapeutischen Unterbringungsformen nicht mehr aus. Es musste daher auf ein deutlich intensiveres Betreuungssetting zurückgegriffen werden, was sich in Tagessätzen von stellenweise über 450 € (!) niederschlug.

Dies war unter anderem ein großer Einflussfaktor für die Budgetüberschreitung, da die mit der Eckwertkürzung verbundenen Fallzahlenreduzierungen erwartungsgemäß so nicht eintraten.

 

Begründungen für größere Abweichungen in der Ergebnisrechnung:

 

Die kostenintensivsten Kostenträger der KST 230, 232 und 600:

 

Von den 36 Produkten, die im Jugendamt (KST 230, 232 und 600) bewirtschaftet werden, machen 9 Produkte 63,4 % bzw. 10.462.598 € des Nettobedarfs der Jugendhilfe aus. Berücksichtigt man noch, dass 23,8 % bzw. 3.926.840 € des Bedarfs Personalkosten sind, werden über diese 9 Produkte 83,3 % des gesamten Jahresergebnisses abgebildet.

 

Nachfolgend eine Übersicht der Produkte mit dem höchsten Nettoaufwand im Jahr 2021:

 

2018

2019

2020

2021

Ist

Ist

Ist

Plan

Ist

Abweichung

Abw. in %

2345 Heimerziehung und betreutes Wohnen

1.660.893

2.104.114

2.682.634

2.561.318

3.073.503

512.185

20,0%

2349 Eingliederungshilfe - stationär

2.292.699

2.675.147

2.830.718

3.002.460

2.375.306

-627.154

-20,9%

2348 Eingliederungshilfe - teilstationär

1.173.655

1.325.227

1.329.509

1.423.012

1.388.950

-34.062

-2,4%

2347 Eingliederungshilfe - ambulant

577.524

696.544

715.034

810.831

908.760

97.929

12,1%

2346 Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung

321.178

314.070

446.738

314.557

742.948

428.391

136,2%

2316 Erziehungsberatung

434.129

486.745

499.100

537.863

543.521

5.658

1,1%

2342 Sozialpädagogische Familienhilfe

400.103

442.306

445.933

419.693

488.027

68.334

16,3%

2321 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtung

641.491

474.803

466.803

444.985

482.877

37.892

8,5%

2344 Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege

464.131

458.312

422.712

350.915

458.706

107.791

30,7%

 

Von diesen 9 Produkten werden drei Kostenträger näher erläutert:

 

Erläuterung zur Heimerziehung und betreutes Wohnen (Produkt 2345) – Abweichung + 512.185 € bzw. + 20 % gegenüber Budget 2021

 

Der Planansatz bei der Heimerziehung und dem betreuten Wohnen (2345) wurde um 512.185 € bzw. 20 % überschritten. Gegenüber dem Vorjahresergebnis bedeutet dies eine Erhöhung um 14,57 %.

 

Die Differenz im Vergleich zum Budget setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:

 

Ø  235.223 Euro Mehraufwand durch höhere Kostenerstattungen an andere Landkreise

Ø  118.000 Euro Mehraufwand bei den Leistungen für junge Volljährige, weil aufgrund der Eckwertkürzung reduzierte Fallzahlen angesetzt werden mussten

Ø  70.843 Euro Mehraufwand durch weniger Kostenerstattung von anderen Landkreises

Ø  67.897 Euro Mehraufwand für Rückstellungen

 

Erläuterung zur Intensiven sozialpäd. Einzelbetreuung (2346) – Abweichung + 428.391 € bzw. + 136,2 % gegenüber Budget 2021

 

Der Planansatz bei der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (2346) wurde um 428.391 € bzw. 136,2 % überschritten. Gegenüber dem Vorjahresergebnis bedeutet dies eine Erhöhung um 66 %.

 

Die Differenz im Vergleich zum Budget setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:

 

Ø  23.333 Euro Mehraufwand durch geringere Kostenerstattungen von anderen Landkreisen

Ø  389.544 Euro Kostensteigerung aufgrund höherer durchschnittlicher Tagessätze

Ø  Das Produkt musste auf Grund komplizierterer Hilfeverläufe und höherer Bedarf öfter in Anspruch genommen werden.

 

Erläuterung Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege (Produkt 2344) – Abweichung 107.791 € bzw. – 30,7 % gegenüber Budget 2021

 

Der Planansatz wurde um 107.791 € bzw. 30,7 % überschritten. Gegenüber dem Vorjahresergebnis bedeutet dies eine Erhöhung um 8,5 %.

 

Die Differenz im Vergleich zum Budget setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:

 

Ø  72.122 Euro Mehraufwand durch geringer Kostenerstattungen von anderen Landkreisen

Ø  106.501 Euro Mehraufwand für Kostenerstattungen an andere Landkreise und

Ø  -74.382 Euro weniger Aufwand für Zuschüsse für Fortbildungen und Supervisionen, aufgrund von Corona konnten nicht wie geplant alle Fortbildungen stattfinden.

Ø  Insgesamt stiegen auch hier die Fallzahlen, insbesondere in der Bereitschaftspflege, im Jahr 2021 deutlich an.

 

Ein Blick auf die Personalkosten des Jugendhilfeausschusses:

 

2018

2019

2020

2021

Ist

Ist

Ist

Plan

Ist

Abweichung

Abw. in %

030 Jugendhilfeausschuss (JHA)

4.421.115

4.566.101

4.868.777

5.059.160

4.934.485

-124.675

-2,5%

 

Von den 16.948.019 € der Ergebnisrechnung entfallen 4.934.485 € auf Personalkosten. Das sind 29,1 %. Aufgrund von tariflichen Steigerungen und Stufenaufstiegen sind gegenüber dem Vorjahr 65.708 € bzw. 1,3 % mehr angefallen.

 

 

Die Jahresarbeitsstunden liegen 2021 insgesamt für die KST 230,232,233 und 600 bei 100.679 (entspricht 63,5 Vollzeitäquivalenten). Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist nicht sinnvoll, da sowohl 2020 wie auch 2021 immer wieder Personal für Corona abgestellt wurde und dieses nicht auf den Kostenstellen des Kreisjugendamtes verbucht wurde.

Im Bereich umA (KST 233) wurde eine Reduktion von 2,9 VZÄ erreicht. Hier müssen allerdings alle ausgeschiedenen Mitarbeiter auch wieder ersetzt werden, um die Vorgaben der Betriebserlaubnisse zu erfüllen.

Für das Jugendamt (KST 230|232|600) ergibt sich ebenfalls eine Reduktion der Jahresarbeitsstunden, deren Ursache sich aufgrund von Corona nicht exakt nachvollziehen lässt, aber unter anderem einem Zeitverzug bei Nachbesetzungen und diversen Stundenveränderungen zuzuschreiben ist.

Es wurden nur Nachbesetzungen vorgenommen und keine neuen Stellen geschaffen.

Insgesamt wurden durch das Kreisjugendamt auch 2021 die beträchtliche Zahl von 2.280 Jahresarbeitsstunden. für Tätigkeiten im Bereich Corona eingesetzt. (Dies entspricht 2,26 % des Gesamtvolumens.) Dazu gehörten unter anderem Tätigkeiten, wie die Beratung der Bürger/Gewerbetreibenden, Ausgabe von Masken und Tests an Kitas und Schulen, Leitung des Diagnostikzentrums sowie Mitarbeit im Sachgebiet Corona.

3. Steuerungsmöglichkeiten

Die Haushaltsentwicklung 2021 ist gekennzeichnet durch eine hohe Überschreitung in den Produkten 2345 und 2346 und macht deutlich, dass die Kosten- und Fallzahlentwicklung in diesen beiden Hilfearten maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Gesamtbudgets des Jugendhilfeausschusses nimmt.

Der Fallzugang an sich lässt sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Jugendamt kaum bzw. nicht steuern. Zusammen mit den Entgeltsteigerungen aller stationären Leistungen sind die Fallzahlen ursächlich für die hohe Abweichung vom Budget.

Das Kreisjugendamt Ebersberg bekennt sich zu dem propagierten Slogan aus der Bildungsregion „Kein Talent darf verloren gehen“ und fördert junge Volljährige unter anderem in der Übergangsphase von der Schule in den Beruf. Durch unterstützende Hilfen und im Wege der Nachbetreuung befähigt das Kreisjugendamt Ebersberg junge Volljährige zum Abschluss einer Berufsausbildung und zur Eingliederung in die Gesellschaft und eröffnet diesem Personenkreis damit die Grundlagen einer eigenverantwortlichen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe.

Gesellschaftliche Entwicklungen mit einem immer späteren Eintritt in die Berufswelt führen allerdings dazu, dass diese mittlerweile gesetzlich fixierte Hilfeleistung verstärkt in Anspruch genommen wird. Die Nettoaufwendungen in diesem Bereich konnten trotz einer Ausweitung des Angebots durch fachliche Steuerung von 1,5 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro reduziert werden. Dieser Effekt ist jedoch zu gering, um auf das Gesamtergebnis nennenswert Einfluss zu nehmen.

Die bisher durchgeführten Prozessoptimierungen verdeutlichen, dass der Kostentwicklung, als Folge gesellschaftlicher Veränderung, nur mit weitreichenden organisatorischen Änderungen und neuen Prozessabläufen begegnet werden kann. Ein unverändertes Fortführen der bisherigen Strukturen und Prozesse wird auch in den kommenden Jahren erhebliche Abweichungen von den vorgegebenen Eckwerten zur Folge haben.

Letztlich geht es darum, fachliche Antworten auf eine immer später eintretende Endphase des Jugendalters, immer auffälligere Jugendliche (Stichwort: Systemsprenger) und einer weiter abnehmenden Anzahl erziehungsfähiger Eltern und Sorgeberechtigter zu entwickeln.

Folgende freiwillige Leistungen sind im Jugendhilfeausschuss enthalten:

Nr.

Vertragspartner

Plan 2021

IST 2021

1

AWO (Mentoring)

17.257,50 €

17.700,00 €

2

Caritas (Schreibabyambulanz)

9.728,58 €

9.978,03 €

3

Caritas (EBE Modell)

29.102,78 €

30.300,00 €

4

Deutscher Kinderschutzbund (Koordinierungskraft
Familienpatenschaften)

77.512,50 €

79.500,00 €

5

Deutscher Kinderschutzbund (Aufwandsentschädigung für die Paten)

19.500,00 €

18.225,00 €

6

Deutscher Kinderschutzbund (Geschäftsstelle Miet-/Verwaltungskosten)

10.725,00 €

11.000,00 €

7

SaS (Sozialarbeit an Schulen)

150.362,01 €

173.957,70 €

8

Ehe- und Familienberatungsstelle München e.V.

4.875,00 €

5.000,00 €

9

Evangelisches Bildungswerk Rosenheim-Ebersberg e.V.

78,00 €

80,00 €

10

Kath. Kreisbildungswerk (KBW) Mentoring

16.965,00 €

17.400,00 €

11

Kath. Kreisbildungswerk (Eltern-Kind-Gruppe)

4.290,00 €

4.400,00 €

12

Schloss Zinneberg (offene Ganztagsschule)

39.975,00 €

41.000,00 €

13

Jugendamt (Elternbriefe)

35.382,75 €

16.119,40 €

14

Ferienprogramm

975,00 €

0,00 €

15

Förderpreis Jugendarbeit

3.412,50 €

0,00 €

16

Jugendamt (Kindertagespflege)

9.750,00 €

2.344,77 €

17

Jugendamt (Pflegeelternsupervision)

7.800,00 €

5.177,80 €

18

Jugendamt (Pflegeelternfortbildung, Vorbereitungsseminare)

11.700,00 €

728,43 €

19

Jugendamt (Bürgerzentren)

7.020,00 €

3.600,00 €

20

Jugendamt (Spielkistl)

9.980,10 €

 0,00 €

21

Gesundheitsamt Suchtpräventionsfachkraft

39.000,00 €

40.000,00 €

22

Caritas Jugendsuchtberatung

68.016,98 €

69.761,00 €

23

Brücke Landkreis Ebersberg e.V. (NH u. Begl. Wohnen)

238.875,00 €

184.140,00 €

 

Gesamtsumme

812.283,70 €

730.412,13 €

4. Jugendhilfeausgaben in den oberbayerischen Landkreisen

Die folgende Grafik vom bayrischem Landesamt für Statistik zeigt, dass im Jahr 2019, trotz einer Überschreitung von rund 1,2 Mio. € das Kreisjugendamt Ebersberg auf Platz 5 im Vergleich zu den anderen Landkreisen in Oberbayern steht. 15 Kreisjugendämter haben deutlich mehr Ausgaben. Diese Übersicht verdeutlicht den weiteren Trend der Kostensteigerung.

 

 

5. Überplanmäßige Ausgaben (Genehmigungspflicht Kreistag):

Über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall pro Kostenstelle einen Betrag von 100.000 € überschreiten, hat der JHA-Ausschuss zu entscheiden. Überschreitungen, die das gesamte Fachausschussbudget betreffen, sind bis zu 200.000 € vom jeweiligen Fachausschuss selbst zu genehmigen. Über- und außerplanmäßige Ausgaben, welche einen Betrag von 200.000 € übersteigen, hat der Kreistag nach Vorberatung durch den Kreis- und Strategieausschuss zu entscheiden.

 

In der Ergebnisrechnung sind zwei genehmigungspflichtige Sachverhalt für den Kreistag eingetreten:

 

Kostenstelle 230 (Jugendamt) – Unterschreitung 387.795 €

Kostenstelle 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) – Überschreitung 1.393.370 €

 

Die Planung der Kostenstelle 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) erfolgt auf der Kostenstelle 230 (Jugendamt), da das Alter und die Art der Hilfe zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt sind. Aus diesem Grund erfolgt die ganzheitliche Planung auf der Kostenstelle des Jugendamtes. Betrachtet man das Nettoergebnisse beider Kostenstellen, ergibt sich 2021 eine Überschreitung von 1.005.575 €. Dieses Nettoergebnis ergibt sich aus der Summe der unterschrittenen Planabweichungen der Kostenstelle 230 von 387.795 € sowie der Überschreitung der Kostenstelle 232 in Höhe von 1.393.370 €.

 

Das Teilbudget vom Jugendhilfeausschuss wird um 1.021.878 € überschritten.

 

Bei den Investitionen liegt kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt vor.

6. Ausblick auf die mögliche künftige Entwicklung

 

 

Das Jahresergebnis des Jugendhilfeausschusses lag 2021 um 611.614 € bzw. 3,7 % über dem Ergebnis des Vorjahres. Der Planansatz 2022 liegt um 1.054.850 € bzw. 6,2 % über dem Ist-Budget des Jahres 2021.

 

Vom jetzigen Standpunkt geht das Jugendamt davon aus, dass die Einhaltung des Plans 2022 ohne Rückgang der Fallzahlen und geeigneter Gegenmaßnahmen nicht erreichbar ist. Dies begründet sich wie folgt:

 

Die Inflationsrate liegt in Deutschland aktuell bei 5,2 %. Diese Kostensteigerungen werden von den Trägern der freien Jugendhilfe unmittelbar an das Jugendamt weitergereicht werden. Somit steht zu befürchten, dass die sich auf einem hohen Niveau befindlichen Entgelte für ambulante und stationäre Leistungen nochmals weiter steigen werden.

 

Der Landkreis verzeichnet ein stetiges Wachstum bei den Einwohnern. In der Gemeinde Poing werden ab Juni 2022 etwa 2.000 weitere Wohneinheiten bezogen. Dieser Zuzug wird sich auch in der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe niederschlagen.

 

Durch Corona lässt sich eine höhere Inanspruchnahme einiger Systeme in der Kinder- und Jugendhilfe feststellen. So steigt die Zahl der Schulbegleitungen deutlich an und verursacht zusätzliche Kosten. Es sind mehr Fälle mit psychiatrischen Auffälligkeiten zu verzeichnen, die deutlich höhere und damit kostenintensivere Betreuungsformen erforderlich machen werden.

 

In Summe ist mit weiterhin steigenden Fallzahlen sowie immer komplexeren Fallgestaltungen zu rechnen. Dies zieht steigende Kosten nach sich. Nachdem es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII handelt, hat das Kreisjugendamt Ebersberg hier fast keine Steuerungsmöglichkeiten.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstellen 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) und 230 (Jugendamt) in Höhe von 1.005.575 € werden genehmigt.

2.    Die überplanmäßigen Aufwendungen des Teilbudgets des Jugendhilfeausschusses in Höhe von 1.021.878 € werden genehmigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Das Teilbudget des Jugendhilfeausschusses 2021 wurde gegenüber dem Planansatz um 1.021.878 € überschritten, das sind 6,4 %. Die Investitionen wurden um 167.540 € bzw. rund 83,7 % unterschritten, geplant waren 200.150 €.