Der Bereich Finanzen prüft die
Einhaltung der Budgets, die vom Kreistag zur Verfügung gestellt wurden. Im
zentralen Controlling werden die Berichte ausgewertet und mit den Sach-gebiets-
und Abteilungsleitungen im Rahmen der Controllinggespräche analysiert und
besprochen. Zu den Abschlussberichten findet auch ein jährliches Gespräch beim
Landrat statt.
Buchungsschluss war am
31.01.2022. Das Ergebnis des Jugendhilfeausschusses ist aussagekräftig. Dennoch
kann sich das Ergebnis durch bis jetzt noch nicht bekannte Korrektur- oder Nachbuchungen
ändern. Eventuelle Abweichungen werden zur Kreistagssitzung am 16.05.2022 mit
der Zusammenfassung des Haushalts 2021 aufgezeigt. Alle Informationen sind mit
dem dezentralen Controlling abgestimmt.
1.
Gesamtüberblick (Cockpit):
1.1
Investitionen (Stand: 25.02.2022):
Die Jugendhilfe beansprucht bezüglich der Investitionen nur einen minimalen Anteil im Vergleich zum Gesamtvolumen. Folgende Investitionstätigkeit wurde gebucht:
|
2021 |
||
Plan |
Ist |
Abweichung |
|
021-0014
Ersatzbeschaffung PC´s/Server |
|
-146 |
146 |
230-0005
Neubeschaffung EDV-Geräte |
154.100 |
7.935 |
146.165 |
230-0010
Software OK.KIWO, OK.JUG WiHi, Infoma |
8.200 |
|
8.200 |
230-0025
Spielkistl |
7.650 |
7.312 |
338 |
230-0027
Zimmerausstattung |
1.500 |
|
1.500 |
230-INVZ01
Inv.zuschüsse für Jugendräume |
19.500 |
9.839 |
9.661 |
233-0001
Ausstattung für Unterbringungen umF |
1.000 |
|
1.000 |
233-0002
Zimmerausstattung |
1.000 |
|
1.000 |
233-0003
Neubeschaffung EDV-Geräte |
5.700 |
990 |
4.710 |
600-0001
EDV-Hardware |
1.500 |
|
1.500 |
943-0014 LRA:
Ausstattung (nicht Generalsanierung) |
|
6.680 |
-6.680 |
SUMME |
200.150 |
32.610 |
167.540 |
Die Gesamtbetrachtung der Investitionen im Jugendhilfeausschuss zeigt, dass 167.540 € von den geplante 200.150 € nicht in Anspruch genommen werden mussten.
Von den diversen eingereichten Anträgen für Investitionszuschüsse für Jugendräume wurden lediglich zwei Maßnahme umgesetzt bzw. abgerechnet.
Im Zuge der Einführung der e-Akte sollten alle betroffenen Mitarbeiter mit einem Tischscanner ausgestattet werden. Nachdem zwischenzeitlich eine zentrale Verscannung in der Poststelle vorgesehen ist, wurden die geplanten Investitionen nicht abgerufen. Dennoch wurden aufgrund der pandemischen Lage diverse Notebooks für Heimarbeitsplätze beschafft. Für das Spielkistl wurden im Jahr 2021 Spielgeräte ersetzt, sowie eine „Fotobox“ neu erworben.
1.2
Ergebnisrechnung (Stand: 25.02.2022):
Detaillierte Darstellung der Kostenstellen:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||
Ist |
Ist |
Ist |
Plan |
Ist |
Abweichung |
Abweichung in % |
|
230 Jugendamt |
11.380.081 |
12.637.300 |
14.261.938 |
15.389.767 |
15.001.972 |
-387.795 |
-2,5% |
232 Hilfe für
junge Volljährige § 41 |
1.172.483 |
1.577.994 |
1.536.242 |
0 |
1.393.370 |
1.393.370 |
0,0% |
231
Kreisjugendring |
372.227 |
400.556 |
426.837 |
480.387 |
501.448 |
21.061 |
4,4% |
233 umA
(unbegleitete minderjährige Ausländer) |
-63.528 |
3.585 |
48.155 |
-4.818 |
-47.034 |
-42.216 |
876,2% |
600
Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie |
69.005 |
73.063 |
63.232 |
60.805 |
98.263 |
37.458 |
61,6% |
030
Jugendhilfeausschuss (JHA) |
12.930.268 |
14.692.497 |
16.336.405 |
15.926.141 |
16.948.019 |
1.021.878 |
6,4% |
Der Jugendhilfeausschuss hat den
Gesamtplan in Höhe von 15.926.141 € um 1.021.878 € bzw. 6,4 % überschritten.
Kostenstellen 600, 230 und 232 (Jugendamt und Hilfe für junge Volljährige
nach § 41 SGB VIII) – Überschreitung 1.043.033 €
Durch die Festlegung des Eckwerts und
einer pauschalen Kürzung um 2,5% (bezogen auf den Eckwert), war das Ziel nicht
mehr zu erreichen, zumal der gekürzte Eckwert für die Kostenstellen
230/232/233/600 mit 15,4 Mio. Euro unter den Ist-Ausgaben des Jahres 2020 in
Höhe von 15,9 Mio. Euro lag. Nachdem die freiwilligen Leistungen auf
politischen Wunsch nicht eingeschränkt werden sollten und die Pflichtleistungen
im geplanten Umfang anfielen, führte dies zwangsläufig zu einer Überschreitung
des Budgets. Bei den Pflichtleistungen handelt es sich überwiegend um
kostenintensive stationäre Unterbringungen, deren Entgeltsätze das
Kreisjugendamt nicht beeinflussen kann, weil sie den Verhandlungen der
Entgeltkommission Südbayern unterliegen.
Darüber hinaus überzog die
Kostenstelle 600 ihr Budget 2021, weil nach der Haushaltsplanung 2021 eine
Mitarbeiterin zur Unterstützung der lediglich mit 10 Wochenstunden arbeitenden
Controllerin eingestellt werden musste.
Die Überschreitung der Kostenstellen
230 und 232 sind vom Kreistag zu genehmigen.
Kostenstelle 231 (Kreisjugendring) – Überschreitung
21.061 €
Der Kreisjugendring hat sein Budget
um 21.061 € bzw. 4,4 % überschritten und wird dieses Ergebnis selbst erläutern.
Kostenstelle 233 (umA) – Unterschreitung
42.216 €
Die Kostenerstattungen von Seiten des
Bezirks laufen dank des Engagements der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
reibungslos. Auch die Zahlungen erfolgen zeitnah. Allerdings konnten aufgrund
der gesetzlichen Vorgaben nicht alle Aufwendungen zur Kostenerstattung beim
Bezirk angemeldet werden. Diese Mindereinnahmen werden durch Zuweisungen vom
Land (StMAS) für Verwaltungsaufwand und Vormundschaftskosten ausgeglichen.
Durch die leicht steigende
Anfragesituation vor allem aus den grenznahen Landkreisen, sind die Plätze fast
durchgängig belegt und die Kostenstelle konnte insgesamt einen Ertrag
erwirtschaften.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der ordentlichen Erträge:
Erträge nach Kostenstellen:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
||
Ist |
Ist |
Ist |
Plan |
Ist |
Abweichung |
|
230 Jugendamt |
-4.115.521 |
-3.952.530 |
-3.588.675 |
-4.261.070 |
-4.127.268 |
133.802 |
231
Kreisjugendring |
-12.025 |
-29.147 |
-91.053 |
|
|
0 |
232 Hilfe für
junge Volljährige § 41 |
-236.686 |
-459.314 |
-334.164 |
0 |
-213.162 |
-213.162 |
233 umA
(unbegleitete minderjährige Ausländer) |
-4.276.427 |
-2.844.529 |
-2.086.860 |
-1.809.017 |
-1.910.966 |
-101.949 |
600
Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie |
0 |
0 |
-3.000 |
0 |
-4.020 |
-4.020 |
030
Jugendhilfeausschuss (JHA) |
-8.640.659 |
-7.285.520 |
-6.103.751 |
-6.070.087 |
-6.255.416 |
-185.329 |
Die Erträge für 2021 sind um
185.329 € höher ausgefallen als geplant. Davon entfallen auf die KST 233
Unbegleitete Minderjährige (umA) 101.949 €.
Das Jahresergebnis des Jugendhilfeausschusses entwickelte sich seit 2011 wie folgt:
Bezogen auf die IST-Entwicklung stiegen die Netto-Aufwendungen in der Jugendhilfe von 2020 auf 2021 um 611.614 € bzw. 3,7 %. Dies entspricht in etwa der amtlichen Inflationsrate von 2020 auf 2021 von 3,1 % und zeigt, dass die Kinder- und Jugendhilfe trotz ständig steigender Aufgaben sehr verantwortlich mit Ihren Ressourcen umgeht.
2.
Detaillierte Darstellung der Ergebnisrechnung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Jugendhilfeausgaben im Plan-Ist-Vergleich seit 2011:
|
Plan |
Ist |
Abweichung |
Ist / Plan % |
2011 |
9.907.625 |
10.578.060 |
670.434 |
107% |
2012 |
10.415.981 |
10.430.677 |
14.696 |
100% |
2013 |
10.794.757 |
10.896.900 |
102.143 |
101% |
2014 |
11.301.081 |
11.762.001 |
460.920 |
104% |
2015 |
12.095.594 |
12.028.254 |
-67.340 |
99% |
2016 |
13.670.131 |
11.493.915 |
-2.176.217 |
84% |
2017 |
12.751.173 |
12.432.728 |
-318.444 |
98% |
2018 |
12.933.158 |
12.930.268 |
-2.889 |
100% |
2019 |
13.461.160 |
14.692.497 |
1.231.337 |
109% |
2020 |
14.213.206 |
16.336.405 |
2.123.199 |
115% |
2021 |
15.926.141 |
16.948.019 |
1.021.878 |
106% |
Die seit dem Haushaltsjahr 2012 verbesserte Prognosegenauigkeit wurde in den letzten Jahren mehrfach unter Beweis gestellt. Ab 2019 kam es zu deutlich steigenden Abweichung zum Planungsprozess. Das Erfordernis, so viele Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit multiplen Problemlagen, intensivpädagogisch betreuen zu müssen, ließ sich in dieser Form nicht vorhersehen.
Dazu folgende Darstellung zur Verdeutlichung:
Die von der Entgeltkommission Südbayern zur Verfügung gestellten Daten belegen, dass die durchschnittlichen Tagessätze in den heilpädagogisch-therapeutischen Hilfen in Südbayern (vgl. Geschäftsbericht 2020 der Regionalen Entgeltkommission Südbayern - vgl. blaue Linie) bis 2019 prozentual deutlich stärker stiegen, als die Ist- Ausgaben des Kreisjugendamtes Ebersberg (vgl. orangene Linie).
Nachdem sich die Kostenentwicklung im Bereich der stationären Hilfen (größte Kostentreiber und größte Produktvolumina) maßgeblich auf die Ist-Ausgaben des Jugendamtes auswirkt, folgen die Ist-Ausgaben im Jugendamt im Wesentlichen der Kostenentwicklung der stationären Hilfen. (Dies wurde mit der gelben Linie zu simulieren versucht, welche die gleichen prozentualen Steigerungen aufweist, wie die blaue Linie.)
Dass diese Entwicklung für das Jugendamt bis 2019 so nicht eintrat, lag an den Erträgen aus Kostenerstattungen im Bereich der „Bunten Dächer“ sowie an Fallzahlschwankungen und sonstigen strategischen Einsparungen, die im Jugendamt vorgenommen wurden.
2019 blieben diese positiven Effekte jedoch erstmals aus, mit der Folge, dass sich die Ausgaben im Jugendamt sprunghaft und in diesem Maße nicht vorhersehbar an die Kostenentwicklung der stationären Hilfen in Südbayern annäherten.
Auch im Jahr 2020 stiegen die Tagessätze in den heilpädagogisch-therapeutischen Hilfen in Südbayern mit 1,78 % im Vergleich zum Vorjahr an. Für das Jahr 2021 sind ähnliche Zuwächse zu erwarten.
Angesichts der Schwere einiger Hilfeverläufe in 2020 reichten diese heilpädagogisch-therapeutischen Unterbringungsformen nicht mehr aus. Es musste daher auf ein deutlich intensiveres Betreuungssetting zurückgegriffen werden, was sich in Tagessätzen von stellenweise über 450 € (!) niederschlug.
Dies war unter anderem ein großer Einflussfaktor für die Budgetüberschreitung, da die mit der Eckwertkürzung verbundenen Fallzahlenreduzierungen erwartungsgemäß so nicht eintraten.
Begründungen für größere Abweichungen in
der Ergebnisrechnung:
Die kostenintensivsten Kostenträger der KST
230, 232 und 600:
Von den 36 Produkten, die im Jugendamt (KST 230, 232 und 600)
bewirtschaftet werden, machen 9 Produkte 63,4 % bzw. 10.462.598 € des Nettobedarfs der Jugendhilfe aus. Berücksichtigt
man noch, dass 23,8 % bzw. 3.926.840 € des Bedarfs Personalkosten sind, werden
über diese 9 Produkte 83,3 % des gesamten Jahresergebnisses abgebildet.
Nachfolgend
eine Übersicht der Produkte mit dem höchsten Nettoaufwand im Jahr 2021:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||
Ist |
Ist |
Ist |
Plan |
Ist |
Abweichung |
Abw. in % |
|
2345
Heimerziehung und betreutes Wohnen |
1.660.893 |
2.104.114 |
2.682.634 |
2.561.318 |
3.073.503 |
512.185 |
20,0% |
2349
Eingliederungshilfe - stationär |
2.292.699 |
2.675.147 |
2.830.718 |
3.002.460 |
2.375.306 |
-627.154 |
-20,9% |
2348
Eingliederungshilfe - teilstationär |
1.173.655 |
1.325.227 |
1.329.509 |
1.423.012 |
1.388.950 |
-34.062 |
-2,4% |
2347
Eingliederungshilfe - ambulant |
577.524 |
696.544 |
715.034 |
810.831 |
908.760 |
97.929 |
12,1% |
2346 Intensive
sozialpäd. Einzelbetreuung |
321.178 |
314.070 |
446.738 |
314.557 |
742.948 |
428.391 |
136,2% |
2316
Erziehungsberatung |
434.129 |
486.745 |
499.100 |
537.863 |
543.521 |
5.658 |
1,1% |
2342
Sozialpädagogische Familienhilfe |
400.103 |
442.306 |
445.933 |
419.693 |
488.027 |
68.334 |
16,3% |
2321 Förderung
v. Kindern in Tageseinrichtung |
641.491 |
474.803 |
466.803 |
444.985 |
482.877 |
37.892 |
8,5% |
2344
Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege |
464.131 |
458.312 |
422.712 |
350.915 |
458.706 |
107.791 |
30,7% |
Von diesen 9 Produkten
werden drei Kostenträger näher erläutert:
Erläuterung
zur Heimerziehung und betreutes Wohnen (Produkt 2345) –
Abweichung + 512.185 € bzw. + 20 %
gegenüber Budget 2021
Der Planansatz bei der Heimerziehung und dem
betreuten Wohnen (2345) wurde um 512.185 € bzw. 20 % überschritten. Gegenüber
dem Vorjahresergebnis bedeutet dies eine Erhöhung um 14,57 %.
Die Differenz
im Vergleich zum Budget setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:
Ø 235.223 Euro Mehraufwand durch höhere
Kostenerstattungen an andere Landkreise
Ø 118.000 Euro Mehraufwand bei den Leistungen für
junge Volljährige, weil aufgrund der Eckwertkürzung reduzierte Fallzahlen
angesetzt werden mussten
Ø 70.843 Euro Mehraufwand durch weniger
Kostenerstattung von anderen Landkreises
Ø 67.897 Euro Mehraufwand für Rückstellungen
Erläuterung
zur Intensiven sozialpäd. Einzelbetreuung (2346) – Abweichung
+ 428.391 € bzw. + 136,2 % gegenüber Budget 2021
Der Planansatz bei der Intensiven sozialpädagogischen
Einzelbetreuung (2346) wurde um 428.391 € bzw. 136,2 % überschritten. Gegenüber
dem Vorjahresergebnis bedeutet dies eine Erhöhung um 66 %.
Die
Differenz im Vergleich zum Budget setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:
Ø
23.333
Euro Mehraufwand durch geringere Kostenerstattungen von anderen Landkreisen
Ø
389.544
Euro Kostensteigerung aufgrund höherer durchschnittlicher Tagessätze
Ø
Das
Produkt musste auf Grund komplizierterer Hilfeverläufe und höherer Bedarf öfter
in Anspruch genommen werden.
Erläuterung
Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege (Produkt 2344) – Abweichung
107.791 € bzw. – 30,7 % gegenüber Budget 2021
Der Planansatz wurde um 107.791 € bzw. 30,7 %
überschritten. Gegenüber dem Vorjahresergebnis bedeutet dies eine Erhöhung um
8,5 %.
Die Differenz im Vergleich zum Budget setzt
sich aus mehreren Faktoren zusammen:
Ø
72.122
Euro Mehraufwand durch geringer Kostenerstattungen von anderen Landkreisen
Ø
106.501
Euro Mehraufwand für Kostenerstattungen an andere Landkreise und
Ø
-74.382
Euro weniger Aufwand für Zuschüsse für Fortbildungen und Supervisionen,
aufgrund von Corona konnten nicht wie geplant alle Fortbildungen stattfinden.
Ø
Insgesamt
stiegen auch hier die Fallzahlen, insbesondere in der Bereitschaftspflege, im
Jahr 2021 deutlich an.
Ein Blick
auf die Personalkosten des Jugendhilfeausschusses:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||
Ist |
Ist |
Ist |
Plan |
Ist |
Abweichung |
Abw. in % |
|
030
Jugendhilfeausschuss (JHA) |
4.421.115 |
4.566.101 |
4.868.777 |
5.059.160 |
4.934.485 |
-124.675 |
-2,5% |
Von den 16.948.019 € der Ergebnisrechnung entfallen 4.934.485 € auf Personalkosten. Das sind 29,1 %. Aufgrund von tariflichen Steigerungen und Stufenaufstiegen sind gegenüber dem Vorjahr 65.708 € bzw. 1,3 % mehr angefallen.
Die Jahresarbeitsstunden liegen 2021 insgesamt für die KST 230,232,233 und 600 bei 100.679 (entspricht 63,5 Vollzeitäquivalenten). Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist nicht sinnvoll, da sowohl 2020 wie auch 2021 immer wieder Personal für Corona abgestellt wurde und dieses nicht auf den Kostenstellen des Kreisjugendamtes verbucht wurde.
Im Bereich umA (KST 233) wurde eine Reduktion von 2,9 VZÄ erreicht. Hier müssen allerdings alle ausgeschiedenen Mitarbeiter auch wieder ersetzt werden, um die Vorgaben der Betriebserlaubnisse zu erfüllen.
Für das Jugendamt (KST 230|232|600) ergibt sich ebenfalls eine Reduktion der Jahresarbeitsstunden, deren Ursache sich aufgrund von Corona nicht exakt nachvollziehen lässt, aber unter anderem einem Zeitverzug bei Nachbesetzungen und diversen Stundenveränderungen zuzuschreiben ist.
Es wurden nur Nachbesetzungen vorgenommen und keine neuen Stellen geschaffen.
Insgesamt wurden durch das Kreisjugendamt auch 2021 die beträchtliche Zahl von 2.280 Jahresarbeitsstunden. für Tätigkeiten im Bereich Corona eingesetzt. (Dies entspricht 2,26 % des Gesamtvolumens.) Dazu gehörten unter anderem Tätigkeiten, wie die Beratung der Bürger/Gewerbetreibenden, Ausgabe von Masken und Tests an Kitas und Schulen, Leitung des Diagnostikzentrums sowie Mitarbeit im Sachgebiet Corona.
3. Steuerungsmöglichkeiten
Die Haushaltsentwicklung 2021 ist gekennzeichnet durch eine hohe Überschreitung in den Produkten 2345 und 2346 und macht deutlich, dass die Kosten- und Fallzahlentwicklung in diesen beiden Hilfearten maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Gesamtbudgets des Jugendhilfeausschusses nimmt.
Der Fallzugang an sich lässt sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Jugendamt kaum bzw. nicht steuern. Zusammen mit den Entgeltsteigerungen aller stationären Leistungen sind die Fallzahlen ursächlich für die hohe Abweichung vom Budget.
Das Kreisjugendamt Ebersberg bekennt sich zu dem propagierten Slogan aus der Bildungsregion „Kein Talent darf verloren gehen“ und fördert junge Volljährige unter anderem in der Übergangsphase von der Schule in den Beruf. Durch unterstützende Hilfen und im Wege der Nachbetreuung befähigt das Kreisjugendamt Ebersberg junge Volljährige zum Abschluss einer Berufsausbildung und zur Eingliederung in die Gesellschaft und eröffnet diesem Personenkreis damit die Grundlagen einer eigenverantwortlichen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe.
Gesellschaftliche Entwicklungen mit einem immer späteren Eintritt in die Berufswelt führen allerdings dazu, dass diese mittlerweile gesetzlich fixierte Hilfeleistung verstärkt in Anspruch genommen wird. Die Nettoaufwendungen in diesem Bereich konnten trotz einer Ausweitung des Angebots durch fachliche Steuerung von 1,5 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro reduziert werden. Dieser Effekt ist jedoch zu gering, um auf das Gesamtergebnis nennenswert Einfluss zu nehmen.
Die bisher durchgeführten Prozessoptimierungen verdeutlichen, dass der Kostentwicklung, als Folge gesellschaftlicher Veränderung, nur mit weitreichenden organisatorischen Änderungen und neuen Prozessabläufen begegnet werden kann. Ein unverändertes Fortführen der bisherigen Strukturen und Prozesse wird auch in den kommenden Jahren erhebliche Abweichungen von den vorgegebenen Eckwerten zur Folge haben.
Letztlich
geht es darum, fachliche Antworten auf eine immer später eintretende Endphase
des Jugendalters, immer auffälligere Jugendliche (Stichwort: Systemsprenger)
und einer weiter abnehmenden Anzahl erziehungsfähiger Eltern und
Sorgeberechtigter zu entwickeln.
Folgende freiwillige Leistungen sind im Jugendhilfeausschuss enthalten:
Nr. |
Vertragspartner |
Plan 2021 |
IST 2021 |
1 |
AWO
(Mentoring) |
17.257,50 € |
17.700,00 € |
2 |
Caritas
(Schreibabyambulanz) |
9.728,58 € |
9.978,03 € |
3 |
Caritas
(EBE Modell) |
29.102,78 € |
30.300,00 € |
4 |
Deutscher
Kinderschutzbund (Koordinierungskraft |
77.512,50 € |
79.500,00 € |
5 |
Deutscher
Kinderschutzbund (Aufwandsentschädigung für die Paten) |
19.500,00 € |
18.225,00 € |
6 |
Deutscher
Kinderschutzbund (Geschäftsstelle Miet-/Verwaltungskosten) |
10.725,00 € |
11.000,00 € |
7 |
SaS
(Sozialarbeit an Schulen) |
150.362,01 € |
173.957,70 € |
8 |
Ehe-
und Familienberatungsstelle München e.V. |
4.875,00 € |
5.000,00 € |
9 |
Evangelisches
Bildungswerk Rosenheim-Ebersberg e.V. |
78,00 € |
80,00 € |
10 |
Kath.
Kreisbildungswerk (KBW) Mentoring |
16.965,00 € |
17.400,00 € |
11 |
Kath.
Kreisbildungswerk (Eltern-Kind-Gruppe) |
4.290,00 € |
4.400,00 € |
12 |
Schloss
Zinneberg (offene Ganztagsschule) |
39.975,00 € |
41.000,00 € |
13 |
Jugendamt
(Elternbriefe) |
35.382,75 € |
16.119,40 € |
14 |
Ferienprogramm |
975,00 € |
0,00 € |
15 |
Förderpreis
Jugendarbeit |
3.412,50 € |
0,00 € |
16 |
Jugendamt
(Kindertagespflege) |
9.750,00 € |
2.344,77 € |
17 |
Jugendamt
(Pflegeelternsupervision) |
7.800,00 € |
5.177,80 € |
18 |
Jugendamt
(Pflegeelternfortbildung, Vorbereitungsseminare) |
11.700,00 € |
728,43 € |
19 |
Jugendamt
(Bürgerzentren) |
7.020,00 € |
3.600,00 € |
20 |
Jugendamt
(Spielkistl) |
9.980,10 € |
0,00 € |
21 |
Gesundheitsamt
Suchtpräventionsfachkraft |
39.000,00 € |
40.000,00 € |
22 |
Caritas
Jugendsuchtberatung |
68.016,98 € |
69.761,00 € |
23 |
Brücke
Landkreis Ebersberg e.V. (NH u. Begl. Wohnen) |
238.875,00 € |
184.140,00 € |
|
Gesamtsumme
|
812.283,70 € |
730.412,13 € |
4. Jugendhilfeausgaben
in den oberbayerischen Landkreisen
Die folgende Grafik vom bayrischem Landesamt für Statistik zeigt, dass im Jahr 2019, trotz einer Überschreitung von rund 1,2 Mio. € das Kreisjugendamt Ebersberg auf Platz 5 im Vergleich zu den anderen Landkreisen in Oberbayern steht. 15 Kreisjugendämter haben deutlich mehr Ausgaben. Diese Übersicht verdeutlicht den weiteren Trend der Kostensteigerung.
5.
Überplanmäßige Ausgaben (Genehmigungspflicht Kreistag):
Über die Bewilligung von
über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall pro Kostenstelle einen
Betrag von 100.000 € überschreiten, hat der JHA-Ausschuss zu entscheiden.
Überschreitungen, die das gesamte Fachausschussbudget betreffen, sind bis zu
200.000 € vom jeweiligen Fachausschuss selbst zu genehmigen. Über- und
außerplanmäßige Ausgaben, welche einen Betrag von 200.000 € übersteigen, hat der
Kreistag nach Vorberatung durch den Kreis- und Strategieausschuss zu
entscheiden.
In der Ergebnisrechnung sind zwei
genehmigungspflichtige Sachverhalt für den Kreistag eingetreten:
Kostenstelle 230 (Jugendamt)
– Unterschreitung 387.795 €
Kostenstelle 232 (Hilfe für
junge Volljährige § 41) – Überschreitung 1.393.370 €
Die Planung der Kostenstelle
232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) erfolgt auf der Kostenstelle 230
(Jugendamt), da das Alter und die Art der Hilfe zum Zeitpunkt der Planung nicht
bekannt sind. Aus diesem Grund erfolgt die ganzheitliche Planung auf der
Kostenstelle des Jugendamtes. Betrachtet man das Nettoergebnisse beider
Kostenstellen, ergibt sich 2021 eine Überschreitung von 1.005.575 €. Dieses Nettoergebnis ergibt sich aus der Summe der
unterschrittenen Planabweichungen der Kostenstelle 230 von 387.795 € sowie der Überschreitung der
Kostenstelle 232 in Höhe von 1.393.370 €.
Das Teilbudget vom Jugendhilfeausschuss wird um 1.021.878 €
überschritten.
Bei den Investitionen liegt
kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt vor.
6. Ausblick auf die
mögliche künftige Entwicklung
Das Jahresergebnis des Jugendhilfeausschusses lag 2021 um 611.614 € bzw. 3,7 % über dem Ergebnis des Vorjahres. Der Planansatz 2022 liegt um 1.054.850 € bzw. 6,2 % über dem Ist-Budget des Jahres 2021.
Vom jetzigen Standpunkt geht das Jugendamt davon aus, dass die Einhaltung des Plans 2022 ohne Rückgang der Fallzahlen und geeigneter Gegenmaßnahmen nicht erreichbar ist. Dies begründet sich wie folgt:
Die Inflationsrate liegt in Deutschland aktuell bei 5,2 %. Diese
Kostensteigerungen werden von den Trägern der freien Jugendhilfe unmittelbar an
das Jugendamt weitergereicht werden. Somit steht zu befürchten, dass die sich
auf einem hohen Niveau befindlichen Entgelte für ambulante und stationäre
Leistungen nochmals weiter steigen werden.
Der Landkreis verzeichnet ein stetiges Wachstum bei den Einwohnern. In
der Gemeinde Poing werden ab Juni 2022 etwa 2.000 weitere Wohneinheiten
bezogen. Dieser Zuzug wird sich auch in der Inanspruchnahme von Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe niederschlagen.
Durch Corona lässt sich eine höhere Inanspruchnahme einiger Systeme in
der Kinder- und Jugendhilfe feststellen. So steigt die Zahl der
Schulbegleitungen deutlich an und verursacht zusätzliche Kosten. Es sind mehr
Fälle mit psychiatrischen Auffälligkeiten zu verzeichnen, die deutlich höhere
und damit kostenintensivere Betreuungsformen erforderlich machen werden.
In Summe ist mit weiterhin steigenden Fallzahlen sowie immer komplexeren Fallgestaltungen zu rechnen. Dies zieht steigende Kosten nach sich. Nachdem es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII handelt, hat das Kreisjugendamt Ebersberg hier fast keine Steuerungsmöglichkeiten.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen der
Kostenstellen 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) und 230
(Jugendamt) in Höhe von 1.005.575 € werden genehmigt.
2. Die überplanmäßigen Aufwendungen des
Teilbudgets des Jugendhilfeausschusses in Höhe von 1.021.878 €
werden genehmigt.
Das Teilbudget des Jugendhilfeausschusses 2021
wurde gegenüber dem Planansatz um 1.021.878 € überschritten, das sind
6,4 %. Die
Investitionen wurden um 167.540 € bzw. rund 83,7 % unterschritten, geplant waren 200.150 €.