Die Einbeziehung der
Fachausschüsse bei der Beratung über die Eckwerte ist nach der Beschlusslage
des Kreistages nicht vorgesehen. Die Eckwerteberatungen für den Haushalt 2023
finden im Kreis- und Strategieausschuss am 18.07.2022 und im Kreistag am 25.07.2022
statt. Unabhängig von der Eckwertediskussion erhalten die Fachausschüsse einen
Zwischenbericht über den Stand des Haushaltsvollzuges ihrer Fachbereiche.
Die Investitionen spielen im
Jugendhilfeausschuss eine untergeordnete Rolle und werden daher im Zwischenbericht
nicht dargestellt.
Gesamtüberblick
(Cockpit):
Der
Jugendhilfeausschuss verantwortet folgende Kostenstellen:
Kostenstelle 230 – Jugendamt
Kostenstelle 231 – Kreisjugendring
Kostenstelle 232 – Hilfe für junge Volljährige
Kostenstelle 233 – umA (unbegleitete minderjährige Asylsuchende)
Kostenstelle 600 – Fachabteilung 6 Jugend, Familie und Demografie
Die
Gesamtausgaben des Jugendhilfeausschusses stellen sich wie folgt dar:
Erläuterung zur Grafik:
Die linke Säule zeigt die
Planansätze eines Jahres die rechte die aufgelaufenen Ist-Werte. Die gelbe
Linie markiert den Stand zum 31.05. eines Jahres.
Die
lineare Betrachtung der Vergleichsjahre führt zu folgendem Ergebnis:
|
% 31.05. |
Ist |
Ist / Plan % |
Planerfüllung in % |
|
Jan - Mai |
Jan - Dez |
||||
2015 |
41,00% |
4.959.463 |
12.028.254 |
99,44% |
0,56% |
2016 |
44,60% |
6.096.708 |
11.493.915 |
84,08% |
15,92% |
2017 |
38,30% |
4.883.223 |
12.432.728 |
97,50% |
2,50% |
2018 |
46,81% |
6.054.543 |
12.930.268 |
99,98% |
0,02% |
2019 |
42,36% |
5.702.217 |
14.692.497 |
109,15% |
-9,15% |
2020 |
46,98% |
6.677.533 |
16.336.405 |
114,94% |
-14,94% |
2021 |
44,22% |
7.042.532 |
16.948.011 |
106,46% |
-6,46% |
2022 |
39,82% |
7.168.204 |
7.498.844 |
41,66% |
58,34% |
Zum
Stand des 31.05.2022 sind 39,82 % des Planansatzes ausgeschöpft.
Im Folgenden wird ein Überblick über die Budgetausschöpfung nach Kostenstellen jeweils zum Stand des 31.05. dargestellt sowie die bis zum Jahresende 2022 prognostizierten Planabweichungen aufgezeigt.
|
Jan - Mai |
Jan - Dez |
Prognose |
|||||
Ist |
Plan |
|||||||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2022 |
Ausschöpfung % |
||
231 Kreisjugendring |
245.887 |
280.222 |
358.294 |
349.006 |
318.919 |
577.117 |
55,26% |
- 25.000 € |
233 umA
(unbegleitete minderjährige Ausländer) |
271.724 |
123.051 |
39.124 |
94.235 |
250.500 |
-71.315 |
-351,26% |
57.000 € |
230 Jugendamt |
5.131.062 |
4.778.758 |
5.639.941 |
6.006.761 |
6.145.357 |
17.353.060 |
35,41% |
958.000 € |
232 Hilfe für
junge Volljährige § 41 |
379.686 |
490.930 |
617.286 |
554.844 |
413.927 |
64.900 |
637,79% |
|
600
Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie |
26.185 |
29.255 |
22.887 |
37.686 |
39.501 |
79.106 |
49,93% |
35.000 € |
SUMME |
6.054.543 |
5.702.217 |
6.677.533 |
7.042.532 |
7.168.204 |
18.002.868 |
39,82% |
|
Insgesamt wird für das Budget des Jugendhilfeausschusses eine Planüberschreitung für das Jahr 2022 von 1.025.000 € bzw. 5,7 % prognostiziert.
Die Kostenstelle 231 (Kreisjugendring) prognostiziert derzeit eine Unterschreitung von 25.000 €. Diese resultiert aus dem Umstand, dass zwei Mitarbeiterinnen für die Fach- und Koordinierungsstelle in der Partnerschaft für Demokratie (PfD) seit April 2022 der Kostenstelle 203 (Sachgebiet 62-Sozialplanung und Demografie) zugeordnet sind.
Das Jugendamt (Kostenstellen 230 und 232)
wird den Planansatz von 17,4 Mio. € voraussichtlich um 958.000
€ überschreiten. Im Rahmen der Budgetplanung wurden Pauschalkürzungen in
Höhe von 718.000 € zur Erreichung des Eckwertes vorgenommen. Nähere
Erläuterungen zu den prognostizierten Überschreitungen sind bei den
bedeutendsten Kostenträgern (S. 4) aufgeführt.
Die Kostenstelle 233 (umA) wird aller Voraussicht nach eine Planüberschreitung von bis zu 57.000 € verursachen. Auf Grund der sinkenden Fallzahlen wird seit Ende des Jahres 2021 nur noch die umA Einrichtung in der Augustinerstraße mit ihren unterschiedlichen Gruppen als stationäre Einrichtung betrieben. Die Reduktion der Einrichtungen hat Umsatzeinbußen zur Folge und kann daher die (Personal-) Kosten für die vielfältigen pädagogischen Leistungen, die ebenfalls auf diese Kostenstelle verbucht werden (Kosten für Vormundschaften sowie Leistungen der Wirtschaftlichen und Pädagogischen Jugendhilfe) nicht mehr kompensieren. Des Weiteren sind immer wieder vereinzelt unbegleitete minderjährige Ausländer im Leistungsbezug, für die das Jugendamt keine Kostenerstattungen beim Bezirk erwirken kann, da die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für eine Kostenerstattung nicht erfüllt sind. Der Hilfebedarf ist aber zweifelsfrei gegeben.
Für die Kostenstelle 600 (Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie) wird von einer Überschreitung in Höhe von 35.000 € ausgegangen. Grund hierfür ist größtenteils die Nachbesetzung des dezentralen Controllers mit einer Vollzeitstelle. Zur Haushaltsplanung war die Kündigung der bisherigen Stelleninhaberin (Teilzeit) noch nicht bekannt.
Die bedeutendsten Kostenträger der Kostenstellen 230 und 232 (Jugendamt) entwickeln sich wie folgt:
|
Ist |
Ist |
Plan |
Prognose |
|||
Jan - Mai |
|||||||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2022 |
||
2316
Erziehungsberatung |
434.129 |
486.745 |
499.100 |
543.521 |
249.562 |
560.000 |
Planeinhaltung |
2321 Förderung
v. Kindern in Tageseinrichtung |
641.491 |
474.803 |
466.803 |
482.877 |
282.505 |
482.592 |
92.608 € |
2315
Individuelle Erziehungshilfen + § 2342 Sozialpädag. Familienhilfe |
541.971 |
598.480 |
590.606 |
597.836 |
241.350 |
659.566 |
97.434 € |
2344
Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege |
464.131 |
458.312 |
422.712 |
458.706 |
401.526 |
468.887 |
-38.935 € |
2345
Heimerziehung und betreutes Wohnen |
1.660.893 |
2.104.114 |
2.682.634 |
3.073.503 |
990.396 |
2.807.000 |
363.405 € |
2346 Intensive
sozialpäd. Einzelbetreuung |
321.178 |
314.070 |
446.738 |
742.948 |
174.293 |
679.794 |
-54.058 € |
2347
Eingliederungshilfe - ambulant |
577.524 |
696.544 |
715.034 |
908.760 |
411.544 |
1.102.210 |
237.440 € |
2348
Eingliederungshilfe - teilstationär |
1.173.655 |
1.325.227 |
1.329.509 |
1.388.950 |
512.694 |
1.600.200 |
-5.000 € |
2349
Eingliederungshilfe - stationär |
2.292.699 |
2.675.147 |
2.830.718 |
2.375.306 |
783.086 |
2.368.655 |
149.824 € |
2321
(Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen): Die Durchschnittskosten pro
Monat und Fall entwickeln sich wie geplant. Allerdings ist mit einer höheren
Fallzahl, nicht zuletzt aufgrund der Kinder aus ukrainischen Familien, zu
rechnen.
Prognose: Budgetüberschreitung
von 92.608 €
2342 (Sozialpädagogische
Familienhilfe- SPFH) und 2315 (Individuelle Erziehungshilfen): Beide
Kostenträger sind zur besseren Vergleichbarkeit in der Zeitreihe gemeinsam zu
betrachten, da sie in der Vergangenheit einen Kostenträger bildeten.
Die Fallzahlen und die Kosten im Bereich der SPFH sind gestiegen. Die Kontaktbeschränkungen hatten während der Corona-Pandemie zu einem Rückgang der Fallzahlen geführt. Nun zeigt sich ein Nachholbedarf.
Darüber hinaus machen viele Träger die so genannte „doppelte München-Zulage“ geltend, welche die Landeshauptstadt München den Anbietern von Jugendhilfeleistungen gewährt und demzufolge auch im Landkreis Ebersberg zu einem weiteren Preisanstieg führen wird.
Prognose: Budgetüberschreitung von 97.434 €
2344 (Vollzeitpflege): Die Fallzahlen sind leicht rückläufig. Trotz intensiver Bemühungen des Jugendamtes fehlt es an interessierten und geeigneten Pflegeeltern.
Prognose: Budgetunterschreitung von 38.935 €
2345 (Heimerziehung und betreutes Wohnen). Die Fallzahlen steigen leicht. Für die Prognose gehen wir von 43,5 Jahresfällen statt der geplanten 42 aus. Allerdings entwickeln sich die Kosten steigend. Die Bedarfe von vielen Jugendlichen erfordern eine immer intensivere pädagogische Betreuung, die sich in immer höheren Tagessätzen der einzelnen Einrichtungen widerspiegeln. Zusätzlich wurden von den Einrichtungen die erhöhten Aufwendungen für die Corona-Schutzmaßnahmen, wie z. B. Masken und Desinfektionsmittel an das Jugendamt weitergereicht.
Prognose: Budgetüberschreitung von 363.405 €
2346 (Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung): Die Fallzahlen und Bedarfe zeigen sich in diesem Bereich rückläufig. Aktuell sind es 5 Fälle statt der geplanten 7 Fälle, weshalb von einer Budgetunterschreitung ausgegangen wird. Es bleibt allerdings anzumerken, dass aufgrund des intensiven pädagogischen Settings und der damit verbundenen hohen Tagessätze bereits 2 zusätzliche Fälle im Laufe des Jahres die derzeitige Prognose zu Nichte machen kann.
Prognose: Budgetunterschreitung
von 54.058 €
2347 (Eingliederungshilfe ambulant): Die Fallzahlen im Bereich der Teilleistungsstörungen (2020: 95,5, Mai 2021: 102,5) und der Schulbegleitungen (2020: 29,1, Mai 2021: 37,5) steigen, wie zuletzt im Jugendhilfeausschuss ausgeführt, kontinuierlich an. Bei der letzten Prognose im Bereich der Schulbegleitung ging man von einem Anstieg von 12 Jahresfällen aus. Bereits jetzt haben wir einen Anstieg um 20 Fälle gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Mit einem weiteren Anstieg ist zu rechnen.
Prognose: Budgetüberschreitung
von 237.440 €
2348 (Eingliederungshilfe teilstationär): Die Fallzahlen sinken leicht. Die Prognose geht daher von 57 statt der geplanten 60 Jahresfälle aus. Die Kosten für die Leistungen (abgerechnete Kosten der Leistungen pro Monat und Jahresfall) entsprechen in etwa dem budgetierten Wert.
Prognose: Budgetunterschreitung von 5.000 €
2349 (Eingliederungshilfe stationär): Im Moment haben wir nur 35,8 statt der geplanten 44,3 Jahresfälle, weshalb wir in der Prognose von 36,5 Jahresfällen ausgehen. Allerdings entwickeln sich die Kosten aufgrund höherer Tagessätze der einzelnen Einrichtungen stärker als prognostiziert. Zusätzlich wurden von den Einrichtungen die erhöhten Aufwendungen für die Corona-Schutzmaßnahmen, wie z. B. Masken und Desinfektionsmittel an das Jugendamt weitergereicht.
Prognose: Budgetüberschreitung von 149.824 €
|
Jan - Mai |
Jan - Dez |
Prognose |
|||||
Ist |
Plan |
|||||||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2022 |
Ausschöpfung % |
||
030 Jugendhilfeausschuss
(JHA) |
6.054.543 |
5.702.217 |
6.677.533 |
7.042.532 |
7.168.204 |
18.002.868 |
39,82% |
1,025 Mio. € |
Aufwand und Fallzahlen entwickeln sich unterschiedlich. Die Fallzahlen im Bereich der Förderangebote nach § 22 SGB VIII (Übernahme der Kindergartengebühren) steigen, insbesondere im Bereich der Asylbewerber und aufgrund vieler Geflüchteter aus der Ukraine deutlich. Immer mehr Antragsteller unterschreiten überdies die maßgebliche Einkommensgrenze, wodurch die Kindergebühren vom Jugendamt getragen werden müssen.
Im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfen und individuellen Erziehungshilfen steigen die Fallzahlen und Kosten stark an. Ein Effekt, der bundesweit in der Jugendhilfe zu beobachten ist und den langanhaltenden Einschränkungen während der Corona-Pandemie geschuldet ist. Bei vielen Kindern und Jugendlichen zeigen sich erst jetzt die Auswirkungen der langanhaltenden Isolation und münden in einer verstärkten Nachfrage nach erzieherischer Unterstützung.
Ebenfalls ein starker Anstieg der Fallzahlen ist im Bereich der ambulanten Maßnahmen nach § 35a SGB VIII zu verzeichnen. Hier sorgen insbesondere die zahlreichen Anfragen nach Schulbegleitung und der Unterstützung bei Teilleistungsstörungen (Therapien für Autismus, Legasthenie, etc.) für ein erhöhtes Kostenaufkommen.
In den kostenintensiven Hilfen nach § 35a SGB VIII (stationäre Unterbringung) und Heimerziehung nach § 34 SGB VIII ist insgesamt nur ein geringer Fallanstieg zu verzeichnen. Allerdings können diese Entwicklungen nicht den enormen Preisanstieg ausgleichen, der durch die immer intensiveren pädagogischen Settings und die immer weiter steigenden Tagessätze der stationären Einrichtungen verursacht wird. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Tagessätze für stationäre Einrichtungen in regionalen Entgeltkommissionen außerhalb unseres Landkreises verhandelt werden und gemäß § 78e Absatz 1 SGB VIII für alle belegenden Jugendämter in Deutschland bindend sind.
Unter Würdigung der bekannten Größen gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Jugendhilfeausschuss den Plan um bis zu 1,025 Mio. € überschreiten wird.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Im nächsten Jahr wird im Jugendhilfeausschuss in dieser Form wieder berichtet.
Es wird prognostiziert, dass das Teilbudget des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2022 um bis zu 1.025.000 € bzw. 5,7 % überschritten wird.