Die Entwurfsplanung der Fachbereiche für den ULV-Ausschuss ergibt ein Teilbudget in Höhe von 9.599.187 € (+ 598.492 € gegenüber Plan 2022 = 6,7 %). Der vom Kreistag in seiner Sitzung am 25.07.2022 vorgegebene Eckwert in Höhe von 9,6 Mio. € wird eingehalten und um 813 € unterschritten.
Der Eckwert hat sich gegenüber dem Vorjahr um 600.000 € bzw. 6,7 % erhöht.
Entwicklung
des Eckwertes im ULV-Ausschuss:
Bei der Eckwertsteigerung von 2021 zu 2022 ist zu berücksichtigen, dass die Kostenstelle Klimaschutzmanagement ab 2022 dem ULV-Ausschuss zugeordnet wurde. Im Gegensatz dazu ist ab 2022 die Wohnungsbauförderung nicht mehr im Budget des ULV-Ausschuss enthalten.
Der Eckwert des ULV-Ausschusses wurde seit 2012 um 5.300.000 € erhöht. Das entspricht einer Steigerung in 11 Jahren um 123 %. Besonders stark steigt der Eckwert seit 2017.
Der erste Planungsentwurf der Sachgebiete ergab ein Budget des ULV-Ausschusses von 11 Mio. €. In diesem Entwurf war bereits eine Reduzierung in Höhe von ca. 415.000 € für die Kostenstelle des Klimaschutzmanagements enthalten. Zur Annäherung an den vorgegebenen Eckwert (9,6 Mio. €) mussten somit weitere Kürzungen in Höhe von über 1,4 Mio. € realisiert werden. Das Finanzmanagement war gezwungen drastische Kürzungen bei allen Kostenstellen vorzunehmen. Die größten Kürzungen wurden bei dem ÖPNV (KST 112) und bei der Schülerbeförderung (KST: 113) durchgeführt. Insgesamt ca. 1,1 Mio. €. Trotz dieser Kürzungen stehen den beiden Kostenstellen im Vergleich zum Vorjahr ca. 1 Mio. € mehr zur Verfügung, um die unter der Kostenträgerbetrachtung aufgeführten Kostensteigerungen abzubilden. Die Kürzungen der restlichen 300.000 € verteilen sich auf die anderen Kostenstellen. Hierfür wurden Erträge höher angesetzt und somit optimistischer geplant. Die Aufwendungen wurden unter Berücksichtigung der IST-Zahlen 2021 und der bereits angefallenen Kosten in 2022 reduziert. Außerdem wurden alle nicht vorhersehbare Ausgaben wie zum Beispiel für Reparaturen, Beraterleistungen, Verbrauchsmaterial auf ein Minimum gekürzt.
Entwicklung:
Darstellung der Planerfüllung seit 2015:
|
Ist |
Ist / Plan % |
Planerfüllung in % |
|
Jan - Mai |
Jan - Dez |
|||
2015 |
1.466.605 |
4.247.038 |
89,20% |
10,80% |
2016 |
330.610 |
4.545.631 |
95,60% |
4,40% |
2017 |
1.710.100 |
4.843.676 |
98,86% |
1,14% |
2018 |
1.962.311 |
5.210.172 |
96,85% |
3,15% |
2019 |
1.567.209 |
5.206.258 |
88,03% |
11,97% |
2020 |
2.079.953 |
6.099.887 |
92,62% |
7,38% |
2021 |
2.461.991 |
6.339.766 |
80,84% |
19,16% |
2022 |
2.267.510 |
3.781.073 |
42,04% |
57,96% |
Die IST-Ergebnisse blieben in allen Jahren hinter den Planungen zurück. Seit 2015 gab es keine Probleme bezüglich der Planeinhaltung mit einer durchschnittlichen Budgetunterschreitung von 8,29 %. Zwischen 2016 und 2018 ist festzustellen, dass sich die Abweichungen zwischen dem geplanten und tatsächlich erzielten Ergebnis des ULV-Budgets reduziert hatte, was für eine hohe Transparenz und damit einhergehende Haushaltsdisziplin spricht. Ab 2019 konnte dieses Ziel nicht mehr erfüllt werden, der Plan wurde deutlich unterschritten.
Obwohl es auch in den Vorjahren Kürzungen gab, ist festzustellen, dass das Budget des ULV-Ausschusses in keinem Jahr ausgeschöpft wurde.
Kostenträgerbetrachtung:
Die teuersten bzw. steuerungsrelevantesten Produkte und Bereiche im Überblick:
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Abweichung |
Ist |
Ist |
Ist |
Plan |
Plan |
Plan |
|
1123+1121 MVV
Busverkehr und Tarifstrukturreform |
985.731 |
1.080.973 |
1.535.460 |
2.715.680 |
3.165.740 |
450.060 |
910
Kreisstraßen und -unterhalt |
1.829.169 |
2.300.878 |
1.993.618 |
2.060.170 |
1.997.570 |
-62.600 |
1131-1134 Schülerbeförderung
weiterführende Schulen |
667.916 |
566.657 |
259.690 |
898.970 |
1.477.880 |
578.910 |
080
Wirtschaftsförderung/ Regionalmanagement |
304.184 |
326.467 |
305.610 |
391.255 |
350.110 |
-41.145 |
097
Klimaschutzmanagement |
6.858 |
141.034 |
519.220 |
713.093 |
297.756 |
-415.337 |
405
Landschaftspflegeverband (LPV) |
78.128 |
80.589 |
79.451 |
80.231 |
79.641 |
-590 |
MVV Busverkehr (ÖPNV) – Kostenträger 1123 und
Ausgleichsleistungen Tarifstrukturreform – Kostenträger 1121:
Erträge: 2023 werden ca. 64.000
€ mehr Zuweisungen vom Land (ÖPNV) erwartet. Außerdem erhalten wir vom Freistaat
Bayern eine Förderung für die Mobilität im ländlichen Raum (Ruftaxi) in Höhe
von 416.000 €. Diese Förderung soll 65 % der anfallenden Kosten abdecken. Damit
wird insgesamt mit 480.000 € mehr Erträgen gerechnet.
Aufwendungen: Demgegenüber stehen höhere Aufwendungen für die
MVV-Monatszahlungen (+ 795.460 €), aufgrund der geplanten Erweiterung des
Angebotes (Ruftaxilinien, Fahrplananpassungen, Leistungsänderungen). Die
Wasserstoffbusse (+ 200.000 €) erhöhen hier ebenfalls die Ausgaben im Vergleich
zum Vorjahr, weil diese 2022 nur für Oktober bis Dezember eingeplant wurden. Insgesamt
ist mit einem Mehrbedarf in Höhe von 930.000 € zu
rechnen.
Für die Ausgleichszahlung zur Finanzierung der
Tarifstrukturreform wurden 2023 211.300 € veranschlagt, hinzu kommen weitere
Ausgleichszahlungen für das 365 €-Ticket mit 513.660 €. Insgesamt wurden
für 2023 ca. 178.000 € weniger veranschlagt als 2022.
Nach Prognose der MVV GmbH
kann es in Folge der Einführung des 365 € Tickets bei den Verkehrsunternehmen,
die den MVV-Gemeinschaftstarif anwenden, zu einem Rückgang der
Fahrgeldeinnahmen im MVV kommen. Der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt
München sowie die 8 Verbundlandkreise stellen eine angemessene Finanzierung
sinkender Fahrgelderlöse im MVV-Gemeinschaftstarif sicher.
Der Freistaat Bayern, die
Landeshauptstadt München und die Verbundlandkreise teilen sich das
Ausgleichsrisiko für das 365-€ Ticket im folgenden Verhältnis: Der Freistaat
Bayern trägt zwei Drittel und das weitere Drittel teilen die Landeshauptstadt
München und die Landkreise im Verhältnis der Schülerzahlen unter sich auf.
Schülerbeförderung weiterführende Schulen (KTR 1131-1134): Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Budgeterhöhung um 578.910
€. Zum einen wird mit weniger Erträgen gegenüber dem Vorjahr gerechnet, weil
gemäß dem kommunalen Prüfungsverband ein großer Teil der bisher gemeldeten
Aufwendungen nicht erstattungsfähig sind. Außerdem wird mit weniger
Schülerzahlen gerechnet. Zum anderen erhöhen sich die Aufwendungen wegen dem
erhöhten Bedarf an Einzelbeförderungen und durch die Preissteigerungen bei den
Busunternehmen. Die Vertragsverhandlungen für das Schuljahr 2022/2023 sind noch
nicht abgeschlossen.
Wirtschaftsförderung – Kostenstelle 080: Für 2023 sind wie in den letzten Jahren Zuschüsse für den
Wirtschaftsempfang zu erwarten. Außerdem wird mit einem Zuschuss für das FöRLa-
Projekt gerechnet. Trotz der Mehreinnahmen mussten Kürzungen auf der
Kostenstelle vorgenommen werden, um den Eckwert einhalten zu können. Dadurch
kommt es zu Verschiebungen innerhalb des Aktionsprogramms 2030 im
Regionalmanagement und im Bereich Tourismus gibt es keine Neuauflagen für den
Freizeitführer. Des Weiteren entfällt der Landkreiszuschuss für die Ebersberger
Gewerbeausstellung EGA. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber ohnehin unklar, ob
die Ausstellung in 2023 stattfindet.
Klimaschutzmanagement – Kostenstelle 097: Das Budget 2023 für das Klimaschutzmanagement wurde gegenüber
der Vorjahresplanung um ca. 415.000 € gekürzt. Für Gutachter und
Beraterleistungen wurden pauschal 100.900 € eingeplant und für die
Öffentlichkeitsarbeit 50.000 €. Für die Zukunftsaktie wird kein Budget geplant,
da dieses Projekt noch nicht beschlossen wurde.
Landschaftspflegeverband – Kostenstelle 405
Der Mitgliedsbeitrag des Landschaftspflegeverbands errechnet sich anhand der
Einwohnerzahl des Landkreises und des Beitrages 0,55 € je Einwohner.
Kreisstraßen und -unterhalt – Kostenstell 910: Um
das Ziel den Eckwert einzuhalten mussten auch Kürzungen bei den Kreisstraßen
durchgeführt werden. Insgesamt wurden somit 62.600 € weniger als im Vorjahr
eingeplant. Der Ansatz 2023 entspricht ungefähr dem Ist-Budget aus 2021. Bei
den Kürzungen wurden Ansätze für nicht vorhersehbare Ausgaben, wie z.B. für
Reparaturen oder für Beraterleistungen reduziert.
Diese Bereiche machen rund 76,8 % des gesamten Teilbudgets des ULV-Ausschusses aus.
Freiwillige Leistungen werden seit 2017 als Ergebnis mehrerer Arbeitsgruppensitzungen der Arbeitsgruppe freiwillige Leistungen unmittelbar im Haushalt als Anlage dargestellt. Aus dem Budget des ULV-Ausschusses werden folgende freiwillige Leistungen finanziert:
Für freiwillige Leistungen des Landkreises werden im Teilbudget des ULV-Ausschusses 3.978.230 € geplant, was einem Anteil am Gesamtbudget des Fachausschusses von 41,44 % entspricht.
Gegenüber
dem Ansatz 2022 sinkt der geplante
Mittelbedarf für freiwillige Leistungen im Budget des ULV-Ausschusses um 138.052 € bzw. 3,4 %.
In den freiwilligen Leistungen der Wirtschaftsförderung ist auch im Jahr 2023 wieder eine Unterstützung des Trägervereins Carsharing mit 7.500 € beinhaltet. Der Trägerverein soll von 2018 bis 2023 mit jährlich 7.500 € zum Aufbau eines Finanzierungssystems unterstützt werden.
Während der Haushaltsplanung 2023 ist aufgefallen, dass die Tarifstrukturreform und das 365 € Ticket bei der Aufstellung der freiwilligen Leistungen fehlt. Vollständigkeitshalber wurde diese freiwillige Leistung unter Punkt 4 aufgenommen.
Eine weitere neue freiwillige Leistung in 2023 ist das Kiebitzprojekt mit 4.500 €. Die Fördersumme ist in dem Betrag bereits enthalten.
Aufgrund der schwierigen Haushaltslage wurde kein Ansatz für den Denkmalschutz gebildet. Im Jahr 2021 sowie bis August 2022 wurden hierfür keine Gelder abgerufen. Vorsorgeansätze werden nicht gebildet. Falls es zu Ausgaben für den Denkmalschutz in 2023 kommt, müssen anderweitig Einsparungsmaßnahmen realisiert werden.
Für die
Windkraftanlagen LSG Ebersberger Forst wurden alle Ansätze für die Jahre 2023
ff. gestrichen. Das Bundesnaturschutzgesetz
wurde im Sommer 2022 geändert. Deshalb wurde das Verfahren zur Änderung der
Landschaftsschutzgebiets-Verordnung eingestellt. Entsprechende Beschlüsse der
Kreisgremien liegen vor.
Die Personalaufwendungen im Teilbudget des ULV-Ausschusses (ohne KAW, eigene Darstellung wegen kostenrechnender Einrichtung) haben sich wie folgt entwickelt:
|
Plan |
Begründung |
||
2022 |
2023 |
Abweichung |
||
097
Klimaschutzmanagement |
72.640 |
78.110 |
5.470 |
2022: 1,0000 VZÄ |
080
Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement (WR) |
184.000 |
173.460 |
-10.540 |
2022: 1,7692 VZÄ |
112 ÖPNV/
Fernradwege |
70.410 |
82.150 |
11.740 |
2022: 0,9000 VZÄ |
113
Schülerbeförderung |
161.770 |
167.780 |
6.010 |
2022: 2,5500 VZÄ |
320 KfZ-Zulassungsstelle |
737.490 |
816.850 |
79.360 |
2022: 12,1711 VZÄ |
325
Führerscheinstelle |
504.310 |
505.750 |
1.440 |
2022: 7,8844 VZÄ |
330
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden |
937.420 |
974.600 |
37.180 |
2022: 11,3338 VZÄ |
340
Veterinärwesen und gesundheitl. Verbraucherschutz |
366.760 |
402.280 |
35.520 |
Fleischbeschauer/Tierärzte werden jedes Jahr individuell
von SG 34 geplant. |
405
Landschaftspflegeverband (LPV) |
170.840 |
198.670 |
27.830 |
2022: 2,2307 VZÄ |
420 Bauamt |
1.434.890 |
1.586.660 |
151.770 |
2022: 18,3792 VZÄ |
440
Wasserrecht, Staatl. Abfallrecht, Immissionsschutz |
429.360 |
448.280 |
18.920 |
2022: 4,6756 VZÄ |
450
Naturschutz, Landschaftspflege |
503.020 |
533.930 |
30.910 |
2022: 25,8139 VZÄ*) |
910
Kreisstraßen und -unterhalt |
846.230 |
875.440 |
29.210 |
2022: 12,8786 VZÄ |
*) Der Mehrbedarf begründet sich bei
der KST 450 größtenteils aufgrund der pauschalen Tarifsteigerung (4%). Die
Senkung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) beruht auf die Zuordnung der Naturwächter
als eine ganze VZÄ, obwohl diese nur stundenweise arbeiten. Im Jahr 2023 werden
die benötigten Arbeitsstunden auf die bestehenden Naturwächter aufgeteilt,
sodass die geplanten zusätzlichen VZÄ entfallen.
Gegenüber dem Ansatz 2022 erhöhen sich die Personalkosten im ULV-Ausschuss um 424.820 €. Dies entspricht einer Steigerung von 6,6 %.
Die Tarifsteigerung bei den Beschäftigten wurde pauschal mit 4 % kalkuliert, weil das Ergebnis der Tarifverhandlungen noch unklar ist. Der Tarifvertrag endet zum 31.12.2022.
Vertiefende Darstellung:
Der ULV-Ausschuss ist im Rahmen der Haushaltsplanung direkt zuständig für die nachfolgenden 15 Teilbudgets des Haushalts, zusätzlich noch für die Kommunale Abfallwirtschaft (720).
|
2019 |
2020 |
2021 |
2023 |
||
Ist |
Ist |
Ist |
Plan Vorjahr |
Plan |
Abw. Plan Vorjahr |
|
097 Klimaschutzmanagement |
|
|
0 |
713.093 |
297.756 |
-415.337 |
080
Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement (WR) |
304.184 |
326.467 |
305.610 |
391.255 |
350.110 |
-41.145 |
112 ÖPNV/
Fernradwege |
1.044.111 |
1.148.910 |
1.623.499 |
2.791.340 |
3.251.140 |
459.800 |
113
Schülerbeförderung |
785.587 |
714.858 |
437.143 |
911.199 |
1.483.830 |
572.631 |
150 Kommunale
Abfallwirtschaft Sondervermögen |
-2.346 |
-3.063 |
-4.533 |
-4.000 |
0 |
4.000 |
320
KfZ-Zulassungsstelle |
-476.033 |
-353.048 |
-337.226 |
-467.370 |
-286.702 |
180.668 |
325
Führerscheinstelle |
66.228 |
154.132 |
202.122 |
231.997 |
225.845 |
-6.153 |
330
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden |
247.165 |
472.158 |
690.636 |
526.642 |
359.003 |
-167.639 |
340
Veterinärwesen und gesundheitl. Verbraucherschutz |
45.107 |
67.041 |
66.625 |
66.822 |
72.273 |
5.451 |
405
Landschaftspflegeverband (LPV) |
78.128 |
80.589 |
79.451 |
80.231 |
79.641 |
-590 |
410
Bauleitplanung, Wohnungsbauförderung, Gutachterauss |
265.861 |
289.587 |
250.791 |
0 |
-486 |
-486 |
420 Bauamt |
218.370 |
343.445 |
294.197 |
660.277 |
748.058 |
87.781 |
440
Wasserrecht, Staatl. Abfallrecht, Immissionsschutz |
248.104 |
122.651 |
256.960 |
339.847 |
331.809 |
-8.038 |
450
Naturschutz, Landschaftspflege |
552.624 |
435.281 |
480.872 |
699.193 |
689.340 |
-9.853 |
910
Kreisstraßen und -unterhalt |
1.829.169 |
2.300.878 |
1.993.618 |
2.060.170 |
1.997.570 |
-62.600 |
Summe |
5.206.258 |
6.099.887 |
6.339.766 |
9.000.695 |
9.599.187 |
598.492 |
720 Kommunale
Abfallwirtschaft |
0 |
61.529 |
-61.529 |
-72.620 |
0 |
72.620 |
Summe |
0 |
61.529 |
-61.529 |
-72.620 |
0 |
72.620 |
Gesamtsumme |
5.206.258 |
6.161.416 |
6.278.237 |
8.928.075 |
9.599.187 |
671.112 |
Der vom Kreistag vorgegebene Eckwert - über alle 15 Budgets betrachtet - wird eingehalten.
Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr innerhalb einzelner Budgets entstanden bei:
Klimaschutzmanagement: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung
Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung
ÖPNV/ Fernradwege: s.
Begründung Kostenträgerbetrachtung (KTR 1123 + 1121)
Schülerbeförderung: s.
Begründung Kostenträgerbetrachtung (KTR 1131-1134)
KfZ-Zulassungsstelle: Für die KfZ-Zulassungen wird 2023 mit ca. 128.000 € weniger Einnahmen gerechnet. Die Einnahmen sind nicht steuerbar, da diese von den jeweiligen Fallzahlen abhängig sind. Die ersten Statistiken für 2023 der deutschen Automobilindustrie zeigen einen sinkenden Trend für gewerblich und private Zulassungen von je 13 %. Es wird bei den Elektroautos zwar mit einem Anstieg gerechnet, allerdings gibt es durch die Lieferengpässe eine Wartezeit von mehr als 15 Monaten. Des Weiteren wird aufgrund der hohen Inflation davon ausgegangen, dass sich immer weniger Menschen ein neues Auto leisten können. Des Weiteren steigen die Personalkosten um ca. 80.000 € aufgrund von drei Arbeitszeiterhöhungen, einen Stufenaufstieg und die Nachfolge eines Kollegen in der Freiphase wurde zusätzlich in Vollzeit eingeplant. Demgegenüber wurden für 2023 keine Ansätze für geringwertige Wirtschaftsgüter gebildet und die Ansätze für die sonstigen Geschäftsausgaben reduziert, um aufgrund der Einhaltung des Eckwertes sparsam zu planen.
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden:
Der
Minderbedarf in Höhe von ca. 168.000 € gegenüber dem Vorjahr lässt sich durch
die Annahme von steigenden Erträgen begründen. Bereits in den vergangenen Jahren verzeichnete der Bereich
einen deutlichen Anstieg der Schwertransportgenehmigungen, wohl auch aufgrund
der Pandemie. Hinzu kommt der Ausbau des Gewerbegebiets in Parsdorf mit der
Ansiedlung von Krauß-Maffei und BMW. Aufgrund der Industriezweige ist bereits
Ende des Jahres 2022 mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen, bis zur
Verdopplung, zu rechnen. Darüber hinaus wurden auch für diese Kostenstelle die
Gutachter- und Beraterleistungen auf ein Minimum reduziert, um keine
Vorsorgeansätze zu bilden.
Bauamt: Um den Eckwert einzuhalten wurden
die Erträge sehr optimistisch geplant und dem Vorjahreszeitraum angepasst.
Dennoch kommt es aufgrund der steigenden Personalkosten insgesamt für die
Kostenstelle zu einem Mehrbedarf. Gegenüber der Planung 2022 wurde eine
Verwaltungskraft und ein Architekt aus Stellenresten zusätzlich in der Planung
2023 berücksichtigt. Darüber hinaus kommt es zu 8 Stufenaufstiegen.
Kreisstraßen- und unterhalt: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung
Kennzahlen:
In fast allen staatlichen Sachgebieten sind Vergleiche aufgebaut. Der Landkreis nimmt seit 2006 an der Vergleichsgruppe im Bayerischen Innovationsring teil. Abgestimmte Daten sind im jeweiligen Haushaltsplan eines Jahres bzw. im Berichtswesen an die Politik dargestellt.
Steuerbarkeit der Budgets:
Zum ÖPNV hat der
ULV-Ausschuss einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass mittel- bis langfristig
ein Kostendeckungsgrad von 50 % erreicht werden soll.
Nachfolgend ein Überblick
über die Entwicklung:
Jahr Kostendeckungsgrad
2002 25,5
%
2003 28,3
%
2004 31,1
%
2005 38,2
%
2006 40,1
%
2007 41,9
%
2008 45,5
%
2009 43,9
%
2010 46,5
%
2011 53,1
%
2012 47,3
%
2013 49,3
%
2014 49,8
%
2015 46,8
%
2016 50,6
%
2017 51,9
%
2018 61,1
%
2019 56,6
%
2020 Aufgrund
der Corona-Pandemie
gibt
es keinen Deckungsgrad.
2021 liegt
erst Ende des Jahres 2022 vor
Im Sinne einer strategischen Zukunftsausrichtung soll der
Kostendeckungsgrad von über 50 % nun stabilisiert und in den nächsten 10
Jahren (2016 – 2025) auf 60 % gesteigert werden. Die Grundlagen hierfür sollen
durch sehr gute Fahrplanangebote und gezielte Investitionen in den ÖPNV
erreicht werden. Dies sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und steigert die Einnahmen
der Gemeinden an der Gewerbesteuer. Gleichzeitig gilt es aber auch, die
Mittagsbetreuung an den Schulen mit einer optimalen Fahrplangestaltung
sicherzustellen. Bei schlechten Auslastungsgraden wird nach Alternativen
gesucht. So kann langfristig mehr Effizienz und Effektivität erreicht werden.
Die staatlichen Aufgaben sind durch die Politik nicht steuerbar, der Personaleinsatz dafür schon.
In der Anlage 1 sind die Pläne der einzelnen Kostenstellen beigelegt, die pro Budget die Erträge und Aufwendungen in den Ergebniskonten darstellen. Sie geben einen detaillierteren Einblick in die Finanzstruktur der einzelnen Budgets. Die letzte Zeile 300 (Ergebnis) stellt den Kreisumlagenbedarf der jeweiligen Kostenstelle (= Budget) dar sowie die Abweichung zum Vorjahr (letzte Spalte).
Investitionen:
Seit der Haushaltsplanung
2022 findet keine Neuveranschlagung von Investitionskosten mehr statt. Anstelle
der Neuveranschlagung werden zu Beginn des neuen Haushaltsjahres alle
Haushaltsreste der laufenden Investitionen aus 2022 in das Jahr 2023
übertragen. Dadurch stehen künftig Investitionsansätze, gemäß den Regelungen
der KommHV-Doppik, bis zur Fertigstellung der Maßnahme und nicht mehr nur
jahresbezogen zur Verfügung.
Investitionen für die Warteliste:
Bei der Haushaltsplanung
wurde der im Rahmen der Finanzleitlinie des Kreistages gefasste Beschluss mit
einer Ausnahme (Grunderwerb) eingehalten und nur neue Investitionen in den
Haushalt aufgenommen, deren jeweiliges Gesamtplanungsvolumen 200.000 € nicht
überschreitet oder solche, die in Vorjahren bereits von der Warteliste
heruntergenommen wurden. Projekte, die über 200.000 Euro liegen, müssen vom
ULV-Ausschuss für die Warteliste beantragt werden.
Aktuell noch nicht in der
Planung 2023 enthalten ist folgende Maßnahme, da über diese noch in der Sitzung
des Kreis- und Strategieausschusses im Rahmen der Warteliste am 10.10.2022 entschieden wird.
Investitionen 2022 Straßenbau:
– EBE 14: Straßenentwässerung OD Kastenseeon – 310.000 €
Die nachfolgenden Investitionen entsprechen der Beschlussfassung über das Radwege- und Straßenbauprogramm vom 06.07.2022:
|
Ansatz |
Gesamtinvestitionen 2023 Brutto inkl. HHReste |
Zuschuss 2023 |
Gesamtinvestition Brutto |
Gesamtinvestitionen Netto |
2023 |
|||||
910-0001
Kleingeräte, Kleinmaßnahmen |
110.000 |
110.000 |
|
|
|
910-0005
Winterdienst: Schneepflug, Streu-Automaten |
5.000 |
5.000 |
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910-0007
Lichtsignalanlagen |
15.000 |
15.000 |
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910-05-005 EBE5:
Neubau Geh- u. Radweg Schwaberwegen-Anzing |
500.000 |
1.915.000 |
0 |
3.260.000 |
1.310.000 |
910-05-007
EBE5: Deckensanierung Schwaberwegen-Anzing |
150.000 |
550.000 |
|
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|
910-06-003
EBE6: Radweg von EBE 20 bis "EBE 6-alt" |
150.000 |
550.000 |
0 |
835.000 |
385.000 |
910-09-007
EBE9: Ausb. zw. Haging u. Jakobneuh. b. Schaurach |
1.540.000 |
1.580.000 |
0 |
2.570.000 |
2.070.000 |
910-09-010
EBE9: OD Grafing, Abstufung zw.St2080 u. St2089 |
137.000 |
137.000 |
|
|
|
910-10-003
EBE10: ZEB Sanierung OD Emmering |
450.000 |
450.000 |
|
|
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910-13-011
EBE13: Radweg Glonn -Westerndorf |
90.000 |
90.000 |
0 |
1.620.000 |
680.000 |
910-18-004
EBE18: Ausbau Markt Schwaben - Lkrs.grenze |
850.000 |
1.450.000 |
0 |
2.450.000 |
1.540.000 |
910-20-017
EBE20: ZEB Sanierung bei Gersdorf |
200.000 |
200.000 |
|
|
|
910-G-001 Grunderwerb |
200.000 |
200.000 |
|
|
|
Gesamtinvestitionen
Summe Kreisstraßen |
4.397.000 |
|
|
|
|
Für folgenden Investitionen wurde 2023 kein Budget veranschlagt, weil die Mittel für das Jahr 2023 aus dem Haushaltsresten 2022 bestritten werden.
– 910-05-006 EBE 5: Deckensanierung in der OD Forstinning: 930.000 € (Gesamtkosten über alle Planungsjahre - Netto)
– 910-14-014 EBE 14: Radweg von Egmating nach Kastenseeon: 1.350.000 € (Gesamtkosten über alle Planungsjahre - Netto)
– 910-01-013 EBE 1: Deckensanierung in der OD Poing: 1.440.000 € (Gesamtkosten über alle Planungsjahre Netto)
Zusätzlich zu den budgetierten Investitionen in der Tabelle sind in der Finanzplanung folgende Investitionen enthalten:
– Stramotfahrzeug (35.000 € für das Jahr 2026)
– EBE 14: OD Kastenseeon-Deckenbau (150.000 € für das Jahr 2024)
Auf
Grund der angespannten Haushaltslage besteht die Möglichkeit, folgende Investitionen
auf das Jahr 2024 zu verschieben:
Inv.Nr. 910-05-005 - EBE 5, Radweg
Schwaberwegen- Anzing
Die Maßnahme Radweg Schwaberwegen- Anzing könnte aufgrund der angespannten Haushaltslage nach 2024 verschoben werden, um im Jahr 2023 Kosten zu sparen. Für das Haushaltsjahr 2023 würden somit 500.000 € in der Planung wegfallen. Einschließlich der zu übertragenen Haushaltsreste entfallen für das Jahr 2023 1,95 Mio. €, der größte Anteil bei den Investitionen.
Inv.Nr. 910-09-007 - EBE 9, Ausbau zwischen
Haging u. Jakobneuharting
Der Förderantrag beim Freistaat konnte zum Stichtag 01. September 2022 noch nicht gestellt werden, da die Grundstücksgeschäfte noch nicht abgeschlossen waren. Ein vorzeitiger Baubeginn wäre deshalb im Spätherbst 2023 möglich, was aber auf Grund der dann zu erwartenden kalten Witterung unwahrscheinlich ist und daher erst ein Beginn 2024 möglich ist. Falls die Planung der Maßnahme verschoben wird, entfallen für das Haushaltsjahr 2023 1,54 Mio. €.
Sonstige Investitionen der
Kostenstellen:
|
Ansatz |
2023 |
|
325-0080
Software, Software, Module zu OK-EFA |
6.600 |
340-0006
EDV,Software, Medientechnik |
10.000 |
340-0043
Tablet LÜ |
6.000 |
340-0044
Ausstattung Verwahrstelle Eglharting |
12.000 |
340-0045
Tablet für Sachgebietsleitung Nachfolge |
1.000 |
340-0046
Tablet im Rahmen der ASP Vorbereitung |
1.000 |
420-0063
Prosoz Elan Behördenbeteiligung |
40.000 |
450-0011 Biberfalle
und Melder auf das Handy |
2.000 |
450-0012
Tablets für den Außendienst |
5.000 |
450-0014
Flächenankauf durch Moorberatung |
50.000 |
Gesamtsumme
sonstige Investitionen |
133.600 |
Gesamtsumme
Investitionen ULV (ohne KAW) |
4.530.600 |
Der komplette
Investitionsplan des ULV-Ausschusses findet sich in Anlage 2. Das Investitionsvolumen liegt damit um 912.600 € über dem des Vorjahres
(ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste). Ob Investitionen, die sich zurzeit
auf der Warteliste befinden noch hinzukommen, wird am 10.10.2022 im Kreis- und
Strategieausschuss und am 24.10.2022 im Kreistag entschieden. Darüber hinaus
werden Anfang 2023 Haushaltsreste für die Investitionen 2022 in das nächste
Jahr übertragen und sind bei dem Mittelabfluss ebenfalls über Kredite zu
finanzieren. Ende Oktober erfolgt eine Schätzung für die Höhe der zu
übertragenen Haushaltsreste.
Kommunale Abfallwirtschaft
(Kostenrechnende Einrichtung):
Die Kommunale Abfallwirtschaft (KAW) wird im Kreishaushalt als sog. kostenrechnende Einrichtung abgebildet.
Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft wurde für 2023 ein Überschuss von 143.991 € eingeplant. Dieser Überschuss wird der Gebührenausgleichsrücklage am Ende des Jahres hinzugefügt. Dies wird erstmals für 2023 auch planerisch dargestellt, sodass in der Tabelle die Höhe der Erträge die Höhe der Aufwendungen entsprechen. Insgesamt wurden 8.342.151 € Erträge (802.370 € mehr als im Vorjahr) und 8.198.160 € Aufwendungen (730.999 € mehr als im Vorjahr) eingeplant. Die Differenz ergibt den Überschuss in Höhe von 143.991 €, welcher ebenfalls im Aufwand, als Einstellung in Sonderposten, eingeplant wurde.
Der Planung liegt, die ab dem Jahr 2021 gültige neue Gebührenkalkulation zugrunde.
Aktuell verfügt die Abfallwirtschaft über eine Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 1.412.820 €.
Die Aufgliederung der Erträge und Aufwendungen der KAW kann der Anlage 3 entnommen werden.
Die detaillierte Auflistung der Kostenträger der KAW kann ebenfalls der Anlage 3 entnommen werden. Hier eine zusammengefasste Übersicht:
Erläuterungen zur Kalkulation der Erträge
2023:
Die Produkte Baurestmassen/Bauschutt (Ktr. 7288), Elektronikschrott/Elektrogeräte (Ktr. 7287), Metallschrott/Alteisen (Ktr. 7282), Kunststofferfassung (Ktr. 7292), Altpapier – PPK (Ktr. 7281) und Duales System (Ktr. 7280) werden gemäß den anfallenden Kosten bzw. Erlöse direkt mit den Gemeinden abgerechnet. Es erfolgt keine Berücksichtigung in der Entsorgungsumlage.
Die Kosten für die Produkte Bioabfall/Kompost (Ktr. 7285), Problemabfall (Ktr. 7283) und Altdeponie/Altlasten (Ktr. 7293) werden auf die Entsorgungsumlage umgelegt. Die Kosten für Gartenabfallcontainer, Gartenabfallsammlung und Direktanlieferung an den Komposthöfen (Ktr. 7284) werden mit den Gemeinden direkt abgerechnet. Die Kosten für die Öffnungszeiten der Komposthöfe wird über die Entsorgungsumlage gedeckt.
Für folgende Produkte werden gesonderte Gebührensätze kalkuliert. Es ergibt sich folgende Berechnungsgrundlage:
Entsorgungsumlage (Ktr. 7291): 14.100 t/a Hausmüll x 254 €/t
Restmüll/Sperrmüll (Ktr. 7289): 4.800 t/a Sperrmüll x 170 €/t
Asbest (Ktr. 7286): 280 t/a Asbest x 244 €/t
Künstliche Mineralfasern (7294): 110 t/a KMF x 425 €/t
Alle Berechnungen stützten sich auf das Gebührengutachten anlässlich der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024.
Folgende Investitionen sind in der Kommunalen Abfallwirtschaft geplant:
|
Ansatz |
2023 |
|
720-00010
Investitionen Garagengebäude |
20.000 |
720-00011
Asphaltfläche Deponiegelände |
50.000 |
720-00012
Sickerwasser Schaltschrank |
3.000 |
720-00017
Pumpen |
6.600 |
720-00022
Umladestation - Buchten |
8.000 |
720-00023
Carport mit Photovoltaikanlage |
30.000 |
720-00027
Landkreis PPK-Container |
2.400 |
720-00029
Sonstige BGA Entsorgungszentrum |
4.800 |
720-00030
Bedachung Papiercontainer |
1.600 |
720-00201
Parkplatz gegenüber Altdeponie |
20.000 |
720-00204
Betriebstechnische Anlagen Deponienachsorge |
26.000 |
Gesamtinvestitionen
Summe KAW |
172.400 |
Für
das Jahr 2023 werden Investitionen in Höhe von 172.400 € geplant. Zusätzlich
werden für die geplanten Investitionen 2022 Haushaltsreste in das Jahr 2023
übertragen, sofern sich die Ausgaben in das Jahr 2023 verschieben.
Die Kommunale Abfallwirtschaft löst für die Kreisumlage keine Konsequenzen aus. Die Finanzierung erfolgt über den Gebührenhaushalt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Für den Teilhaushalt des ULV-Ausschusses (15 Budgets) werden im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von netto 9.599.187 € eingeplant.
2. a) Für Investitionen werden Mittel in Höhe von netto 4.530.600 € eingeplant.
Oder
2. b) Die Verschiebung der Investitionen, Inv.Nr. 910-05-005 (EBE 5, Radweg Schwaberwegen- Anzing) und Inv.Nr. 910-09-007 (EBE 9, Ausbau zwischen Haging u. Jakobneuharting), in das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen. Damit werden für Investitionen Mittel in Höhe von netto 2.490.600 € eingeplant
3. Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft werden 8.342.151 € Erträge und 8.198.160 € Aufwendungen eingeplant. Damit wird ein positives Ergebnis von 143.991 € geplant. Das positive Ergebnis wird planerisch bei den Sonderposten für die Gebührenausgleichsrücklage erfasst.
4. Für Investitionen der Kommunalen Abfallwirtschaft werden 172.400 € geplant.
|
Ist |
Plan |
Abweichung Plan |
||||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
||
ULV (ohne KAW) |
5.210.172 |
5.206.258 |
6.099.887 |
6.339.766 |
9.000.695 |
9.599.187 |
598.492 |
Für den Teilhaushalt (Ergebnishaushalt) des ULV-Ausschusses werden im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von netto 9.599.187 € eingeplant, das liegt um 813 € unter dem Eckwert und um 598.492 € über dem Ansatz des Vorjahres (+ 6,7 %).
Für Investitionen 2023 sind insgesamt 4.703.000 € (Summe aus ULV 4.530.600 € und KAW 172.400 € im Beschluss unter 2. und 4. separater Beschluss zu beiden) eingeplant, das sind 777.800 € mehr als im Vorjahr (ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste).
Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft werden 8.342.151 € Erträge und 8.198.160 € Aufwendungen eingeplant. Damit wird 2023 ein Jahresüberschuss in der kostenrechnenden Einrichtung von 143.991 € geplant, welcher ebenfalls im Aufwand, als Einstellung in Sonderposten, erfasst wurde.