Die Einbeziehung der
Fachausschüsse bei der Beratung über die Eckwerte ist nach der Beschlusslage
des Kreistages nicht vorgesehen. Die Eckwerteberatungen für den Haushalt 2023
finden im Kreis- und Strategieausschuss am 18.07.2022 und im Kreistag am 25.07.2022
statt. Unabhängig von der Eckwertediskussion erhalten die Fachausschüsse einen
Zwischenbericht über den Stand des Haushaltsvollzuges ihrer Fachbereiche.
1. Gesamtüberblick (Cockpit):
1.1 Ergebnisrechnung
Die Gesamtausgaben des
SFB-Ausschusses stellen sich wie folgt dar:
Erläuterung:
Die linke Säule zeigt die Planansätze eines Jahres die rechte
die Ist-Werte. Die rote Linie markiert den Stand zum 31.05. eines Jahres (einschließlich Schulen).
Die lineare Betrachtung (ohne Schulen) der Vergleichsjahre
führt zu folgendem Ergebnis:
|
% 31.05. |
Ist |
Ist / Plan % |
Planerfüllung in % |
|
Jan - Mai |
Jan - Dez |
||||
2015 |
37,59% |
5.615.160 |
16.813.341 |
112,55% |
-12,55% |
2016 |
48,73% |
8.015.834 |
13.963.226 |
84,88% |
15,12% |
2017 |
28,65% |
4.847.451 |
15.042.754 |
88,91% |
11,10% |
2018 |
30,84% |
4.768.409 |
15.700.617 |
101,55% |
-1,55% |
2019 |
29,43% |
4.647.517 |
15.431.989 |
97,72% |
2,28% |
2020 |
38,05% |
6.261.336 |
15.504.222 |
94,21% |
5,79% |
2021 |
35,08% |
5.385.746 |
15.571.989 |
101,44% |
-1,44% |
2022 |
50,56% |
8.139.048 |
7.824.948 |
48,61% |
51,40% |
Diese Tabelle zeigt die Planausschöpfung zum 31.5. eines
Jahres bezogen auf den jeweiligen Planansatz dieses Jahres. Mit einer
Planausschöpfung von 50,56 % zum 31.05.2022 liegt der Mittelabfluss über den
Durchschnitt der Ausschöpfungsgrade der letzten Jahre und war noch nie so hoch.
Größtenteils ist hierfür die
Kostenstelle 250 Jobcenter verantwortlich. Die Erstattungsbeiträge für die
Beteiligung an den Kosten der Unterkunft sind im Jahr 2022 niedriger als in
2021. Außerdem fehlt im betrachteten Zeitraum noch die Erstattung für Mai 2022.
Ebenso erfolgen die Kostenerstattung für die Kostenstelle Asyl nicht periodengenau,
sodass es hier zu zeitlichen Verschiebungen zwischen Aufwendungen und Erträgen
kommt.
1.2 Investitionen:
Auf die Darstellung der Investitionen wird im Zwischenbericht
verzichtet, weil dies zu diesem Zeitpunkt keine Aussagekraft hat.
2. Darstellung der einzelnen Kostenstellen des
SFB-Ausschusses
2.1 Die Sachgebiete und
„besondere Schulen“
|
Jan - Mai |
Jan - Dez |
Prognose |
|||||
Ist |
Plan |
|||||||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2022 |
Ausschöpfung % |
||
110 Bildung
und IT |
31.946 |
38.463 |
75.398 |
74.421 |
71.385 |
193.109 |
37,0% |
Planeinhaltung |
116
Medienzentrum Ebersberg |
48.709 |
18.342 |
7.835 |
6.326 |
6.789 |
83.172 |
8,2% |
Planeinhaltung |
094
Kulturförderung |
66.390 |
72.873 |
76.387 |
59.075 |
-10.931 |
154.151 |
-7,1% |
Planeinhaltung |
114 Sport und
Gastschüler |
562.456 |
695.237 |
446.425 |
1.044.177 |
979.910 |
6.188.830 |
15,8% |
593.900 € |
200
Fachabteilung 2, Soziales |
12.922 |
13.828 |
15.119 |
8.814 |
803 |
2.363 |
34,0% |
2.100 € |
203 Demografie |
195.393 |
210.680 |
182.375 |
225.244 |
334.968 |
805.795 |
41,6% |
-26.400 € |
204
Beschulung/Ausbildung Asyl |
1.463 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0,0% |
Planeinhaltung |
210
Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungsangelegenheiten |
129.654 |
201.612 |
214.683 |
34.831 |
306.424 |
513.808 |
59,6% |
648.100 € |
220 Sozialamt
- örtlicher Träger |
1.415.081 |
1.054.479 |
1.536.654 |
1.523.099 |
1.742.988 |
1.857.938 |
93,8% |
100.000 € |
221 Sozialamt
- überörtlicher Träger |
13.732 |
38.040 |
15.660 |
-22.058 |
13.570 |
0 |
0,0% |
Planeinhaltung |
222 Asyl |
-108.383 |
87.523 |
477.623 |
545.671 |
1.324.236 |
246.394 |
537,4% |
Planeinhaltung |
250 Jobcenter
Ebersberg |
1.868.582 |
1.783.704 |
2.428.638 |
1.128.415 |
2.648.817 |
3.742.990 |
70,8% |
466.600 € |
310 Ausländer-
und Personenstandswesen |
214.591 |
202.084 |
267.406 |
312.800 |
299.090 |
860.614 |
34,8% |
Planeinhaltung |
700
Fachabteilung 5, Gesundheit |
-211.757 |
-272.646 |
-145.015 |
-27.380 |
-22.809 |
-31.126 |
73,3% |
15.000 € |
710
Betreuungsstelle |
110.486 |
118.117 |
122.291 |
121.253 |
103.947 |
301.129 |
34,5% |
-30.000 € |
835 Realschule
Vaterstetten (ZV, Umlageanteil LK) |
268.370 |
342.616 |
378.275 |
307.634 |
306.292 |
944.778 |
32,4% |
171.300 € |
870
Landwirtschaftsschule Ebersberg |
5.178 |
7.203 |
5.981 |
7.140 |
-4.842 |
22.180 |
-21,8% |
-9.400 € |
875 FOS/BOS
Erding |
143.598 |
35.364 |
155.601 |
36.283 |
38.412 |
212.850 |
18,0% |
Planeinhaltung |
SUMME |
4.768.409 |
4.647.517 |
6.261.336 |
5.385.746 |
8.139.048 |
16.098.975 |
50,6% |
|
Begründungen:
114 Sport und Gastschüler – Überschreitung
593.900 €
Das Budget für die
Gastschulbeiträge wird voraussichtlich den Planansatz um 446.000 €
überschreiten. Für diese Prognose wurde der rechnerische Durchschnitt der
letzten 3 Jahre für die Schulen herangezogen, bei denen die Schülerzahlen noch
nicht gemeldet wurden und die Beitragspauschale noch offen ist. Für das
Landratsamt Rosenheim wurde eine Rückstellung für das Haushaltsjahr 2021
gebildet, da der zuständige Sachbearbeiter noch im CT-Team des Landratsamtes
Rosenheim abgerufen war und die Rechnungen deshalb nicht ausstellen konnte. Bis
jetzt fehlt noch eine der insgesamt sechs Rechnungen. Wenn die fehlende
Abrechnung so hoch wie erwartet ausfällt, entstehen Mehrausgaben von rund
147.900 €, da sich die Gastschulbeiträge erhöht haben.
200 Fachabteilung 2, Soziales – Überschreitung
von 2.100 €
Zur Unterstützung des
Sachgebietes wird die Assistenzstelle für das Vorzimmer wieder Mitte 2022
besetzt. Es sind mit Mehrkosten in Höhe von 2.100 € zu rechnen.
203 Demografie – Unterschreitung
-26.400 €
Die Prognose 2022 geht von
einer Planunterschreitung in Höhe von 26.400 € aus. Auch dieses Jahr sorgt die
Corona-Pandemie dafür, dass einige Projekte nicht wie gewohnt stattfinden
können. Zudem werden insbesondere die Wohnraumförderung für Auszubildende in
der Pflege sowie die Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen zu weniger als 50%
ausgeschöpft. Der Minderbedarf im Bereich der Projektkosten kompensiert
ebenfalls die ungeplanten Mehrausgaben für die Übernahme des federführenden
Amtes der Partnerschaft für Demokratie ab 01.04.2022.
210 Wohnungswesen, Ausbildungsförderung,
Versicherungsangelegenheiten – Überschreitung 648.100 €
Auf Basis der Hochrechnungen prognostiziert die
Kostenstelle eine Überschreitung des Planansatzes um rund 648.100 €. Für den
Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) wird mit 690.000 € mehr Aufwendungen für
z.B. die Mittagsverpflegung, den Schulbedarf und die Lernförderung gerechnet.
Der Anstieg begründet sich hauptsächlich aufgrund des Ukraine-Krieges. Ein Teil
ist auch der Corona-Pandemie zuzuschreiben. Für die Mittagsverpflegung (100 €
pro Kind und Monat) wird mit 500 Kinder aus der Ukraine gerechnet. Hier ergibt
sich ein Mehraufwand von ca. 300.000 €. Aufgrund der allgemeinen
Fallzahlsteigerung wird zusätzlich von einem Mehrbedarf von 70.000 €
ausgegangen. Für den Schulbedarf (156 € pro Jahr) ergibt sich für 500 Kinder
ein Mehrbedarf in Höhe von 78.000 €. Für die Lernförderung wurde mit 200
Kindern aus der Ukraine kalkuliert. Für 6 Monate und einen Kostenaufwand von
160 € pro Monat ergeben sich Mehrkosten von ca. 192.000 € allein für Kinder aus
der Ukraine. Aufgrund der allgemeinen Fallzahlenerhöhung wird voraussichtlich
12.000 € mehr benötigt. Der restliche Mehrbedarf entsteht aufgrund der ein- und
mehrtägigen Ausflüge und der Teilhabe. Aufgrund des Gesetzesentwurf zur BBFestV
2022 wird von einer Erhöhung der BuT von 0,3%-Punkte ausgegangen. Dies
entspricht mehr Erträge in Höhe von 38.000 €. Des Weiteren ist im Fachbereich
der Pflegeversicherung mit mehr Einnahmen zu rechnen.
Kostenstelle 220 - Sozialamt - örtlicher Träger – Überschreitung 100.000 €
Zum Zeitpunkt der Planung waren weder die
zwischenzeitlich in Kraft getretenen Rechtsänderungen bekannt, noch konnte man
die Ukraine Krise erahnen. Bezüglich der Rechtsänderung ist im zweiten Halbjahr
eine Einmalzahlung (zum Ausgleich der coronabedingten Belastung) in Höhe von
200 Euro pro Hilfeperson zu gewähren. Hinzu kommen die Kosten für die
Leistungen nach dem SGB XII für die ukrainischen Flüchtlinge. Aufgrund der
Hochrechnung der bis jetzt angefallenen Kosten wird von einer Planüberschreitung
in Höhe von 100.000 € ausgegangen. Jedoch werden die Auswirkungen aufgrund der
ukrainischen Flüchtlinge erst in der zweiten Jahreshälfte sichtbar. Niemand
weiß zurzeit, wie viele Flüchtlinge und damit verbundene Kosten auf uns
tatsächlich zukommen werden.
Kostenstelle 222 – Asyl – Planeinhaltung
Es wird davon ausgegangen, dass der Ansatz
2022 eingehalten werden kann.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass weiterhin mit Ausnahme der Personalkosten die Kosten für die Unterkünfte sowie die Leistungen an die Asylbewerber im Rahmen der Kostenerstattung mit der Regierung von Oberbayern ausgeglichen werden. Es ist jedoch wieder damit zu rechnen, dass dies mit einer zeitlichen Verzögerung geschieht und nicht periodengerecht abgerechnet werden kann. Zudem ist aktuell hier die Regierung von Oberbayern im Verzug. Dennoch können pro Haushaltsjahr vier Quartale abgerechnet werden.
Weiterhin werden meist alle Kosten der Unterbringung direkt zu Lasten des Freistaates Bayern über das Programm „IHV“ gebucht, so dass hier zumindest der Landkreis nicht in Vorleistung treten muss.
Im Bereich der personenbezogenen Leistungen muss der Landkreis jedoch weiterhin die Gelder vorleisten. Für den Zeitraum März 22 bis Mai 22 waren sämtliche ukrainische Flüchtlinge dem Personenkreis des AsylbLG zuzuordnen. Im Verlauf des Jahres wird dies nur noch für einen kurzen Zeitraum sein, da nach Erteilung der Fiktionsbescheinigung der Bereich des SGB II greift. Aus diesem Grund ist anzunehmen, dass sich die Zahl der Leistungsberechtigten im zweiten Halbjahr nicht mehr so stark verändern wird.
Neue Asylbewerber wurden durch die ROB nur
zugewiesen, sofern freie Kapazitäten vorhanden waren. Aufgrund der
Ukraine-Krise geschah dies in 2022 in einem überschaubaren Rahmen.
Zum Stichtag 22.06.22 verwaltete das
Landratsamt Ebersberg insgesamt 31 Unterkünfte. Zudem gibt es noch die
staatliche Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberbayern in Grub.
Insgesamt leben in diesen Unterkünften 798 Personen, von denen sich noch 697
Personen im Asylverfahren befinden. Bei 101 Personen ist das Asylverfahren
bereits abgeschlossen.
Bezüglich der Quotenerbringung hat sich eine
Veränderung ergeben, da hier zwischenzeitlich die ukrainischen Flüchtlinge
berücksichtigt werden. Derzeit hat der Landkreis Ebersberg einen Erfüllungsgrad
von 95,55 Prozent. Das sollte aber nicht hinwegtäuschen, dass weiterhin
Kapazitäten zur Unterbringung von Asylbewerbern benötigt werden. Unter
Umständen können auch Unterkünfte, die ursprünglich zur Unterbringung von
ukrainischen Flüchtlingen angemietet wurden, alternativ für Asylbewerber
genutzt werden.
Kostenstelle 250 – Jobcenter – Überschreitung
466.600 €
Insgesamt rechnet das
Jobcenter bis zum Ende des Jahres mit ca. 180.000 € höhere Erträge. Durch
den Ukraine-Effekt werden voraussichtlich in der Gesamtbetrachtung ca. 30.000 €
mehr eingenommen. Durch die Nachbesetzungen vakanter (und nicht geplanter)
Stellen wird ein um 38.000 € höherer Erlös bei der Kostenerstattung vom Bund
erzielt. Der größte Teil der Mehrerträge resultiert aus der Systemumstellung
(sukzessive Ausbuchung alter Darlehen) und der erhöhten Kautionsausgaben für
die Ukraine-BGs und die damit verbundenen höheren Rückzahlungen.
Die Personalkosten erhöhen sich um ca. 14.000 €, weil durch den Mehraufwand der Ukraine Flüchtlinge eine nicht in der Planung enthaltene Stelle nachbesetzt werden musste. Die Kosten der Unterkunft werden aufgrund des enormen Anstiegs der Bedarfsgemeinschaften um ca. 420.000 € höher ausfallen. Zusätzlich ist ein erhöhter Bedarf an Kautionen (+ 110.000 €) und Erstausstattungen (+ 80.000 €) für diese zusätzlichen BG´s mitberücksichtigt. Der restliche Betrag setzt sich aus kleineren anderen Aufwendungen zusammen z.B. Mehrbedarf für Stellenanzeigen.
Seit März 2021 sind die
Bedarfsgemeinschaften trotz wechselnder Coronawellen
rückläufig und liegen im Mai
um ca. 190 unter dem Vorjahreszeitraum von 1.318. Im Jahresverlauf wird mit 1.300
Bedarfsgemeinschaften anstatt 1.350 gerechnet. Durch die Gesetzesänderung ab
01.06.2022 für die ukrainischen Flüchtlinge wird mit zusätzlichen 670 BG´s in
der Spitze gerechnet. Laut den Aussagen der Ausländerbehörde stagniert zur Zeit
der Zuzug aus dem Kriegsgebiet. Es ist nicht absehbar, ob weitere
Flüchtlingsströme zu erwarten sind. Eine natürliche Fluktuation (zurück in die
Ukraine und zwischen den Landkreisen) und das Bemühen um Integration in den
Arbeitsmarkt werden in den nächsten Monaten die prognostizierte Erhöhung der
BG`s reduzieren. Die Schätzung liegt im Jahresverlauf bei 1.480 BG.
Als Jahresmittelwert für die
Kosten der Unterkunft (KdU) pro Bedarfsgemeinschaft wird nach derzeitiger
Prognose 2022 ein Wert von 469 € pro BG zugrunde gelegt. Die Planung 2022
basiert auf einem Wert von 520 € pro BG. Der anhaltende Wegfall der
Vermögensprüfung bei Anträgen bis Ende 2022 sowie die Aufnahme der
Fehlbeleger-Abrechnungen erhöhen zwar die Kosten pro BG. Es ist aber davon
auszugehen, dass die durchschnittlichen Kosten durch die Ukraine-Flüchtlinge
gesenkt werden. Die meisten Flüchtlinge haben einen normalen Mietvertrag oder
einen Untermietvertrag mit reduzierten Kosten. Einige zahlen sogar nur
Nebenkosten oder sind bei Verwandten untergebracht.
Kostenstelle 700 – Fachabteilung 5, Gesundheit – Überschreitung 15.000 €
Ab dem 01.07.2022 wird eine
Verwaltungsstelle besetzt. Hierfür fallen zusätzliche Personalkosten an.
Kostenstelle 710 – Betreuungsstelle – Unterschreitung 30.000 €
Betreuungsverein Ebersberg –
Erding löst sich zum Ende des Jahres auf, sodass mit einem Minderbedarf in Höhe
von 30.000 € zu rechnen ist.
Kostenstelle 835 – Realschule Vaterstetten – Überschreitung 171.300 €
Die Verbandsumlage zur Deckung
des laufenden Bedarfs wurde für das Jahr 2022 auf 879.727 € festgesetzt. Zur
Haushaltsplanung stand dieser Betrag noch nicht fest und wurde zu niedrig angesetzt.
Kostenstelle 870 – Landwirtschaftsschule Ebersberg – Unterschreitung 9.400 €
2022 haben sich mehr
Gastschüler als geplant angemeldet, sodass es zu einer Planunterschreitung
kommen wird.
Entwicklung der teuersten Kostenträger:
Die bedeutendsten
Kostenträger entwickeln sich wie folgt:
|
Jan - Mai |
||||
Ist |
|||||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
|
1145 Gastschüler |
103.039 |
606.297 |
295.714 |
270.969 |
173.724 |
2264/2265
Grundsicherung |
679.382 |
459.453 |
760.800 |
865.487 |
795.283 |
2511 Kosten
der Unterkunft und Heizung |
1.751.334 |
1.588.489 |
2.226.026 |
1.072.181 |
2.410.530 |
Summe |
2.533.755 |
2.654.239 |
3.282.540 |
2.208.638 |
3.379.537 |
Die Erträge aus den
Gastschulbeiträgen werden mit dem Kostenträger 1145 Gastschüler direkt bei den einzelnen Schulkostenstellen 820
bis 890 verbucht. Sie sind nach § 7 Abs. 3 Satz 5 AVBaySchFG erst zum 01. Juli fällig.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird mit Mindereinnahmen
aus Gastschulbeiträgen in Höhe von ca.
71.700 € gerechnet (siehe Seite 9).
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen bezogen auf den Aufwand einer der größten Positionen im SFB-Ausschuss dar. In den letzten Jahren ist hier eine steigende Tendenz sowohl der Fallzahlen als auch Kosten pro Fall zu beobachten. Neben der Flüchtlingswelle aus der Ukraine wird sicherlich auch die derzeitige Inflation Auswirkungen im zweiten Halbjahr haben. Diese Kosten werden seit dem Jahr 2014 vollständig vom Bund getragen und haben damit keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt.
Die Kosten der Unterkunft,
die mit Aufwendungen in Höhe von 7.912.000 € geplant waren, werden um ca.
420.000 € höher ausfallen. Berechnungsgrundlage sind hierbei 1.480
Bedarfsgemeinschaften und der prognostizierte KdU-Wert pro Bedarfsgemeinschaft
von 469 €. Dies führt mit sich,
dass die Beteiligung des Bundes ebenso höher ausfällt (siehe Kostenstelle 250).
2.2 Die Schulen mit Budgetvereinbarung (Kontrakt)
Überblick:
Anhand der aktuellen
Buchungen liegt der Grad der Budgetausschöpfung zum 31.05.2022 bei ca. - 11 %.
Die große Abweichung des
Wertes (-962.861 €) vom 31.05.2021 gegenüber den Vorjahren begründet sich durch
den Eingang der Förderung für die mobilen Luftreinigungsgeräte in Höhe von
1.365.000 €, welche aber größtenteils in 2021 zurückgezahlt werden musste, da
letztendlich nur eine nationale Ausschreibung durchgeführt wurde. Es wurde ein
Leasingvertrag über 3 Jahre abgeschlossen.
Auch zum Stand 31.05.2022
überwiegen die Erträge. Durch die Verzögerung der Ausschreibung in 2021 für das
Digitale Klassenzimmer und für den DigitalPakt Schule gingen die Zuweisungen zeitversetzt
zum Teil erst in 2022 ein. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Mittelabfluss
an den Schulen erfahrungsgemäß auf den Herbst fällt.
Übersicht pro Schule:
|
Jan - Mai |
Prognose |
||||
Ist |
||||||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
||
119
Schulen/Bildung |
81.219 |
95.810 |
113.533 |
-1.100.572 |
172.762 |
Planeinhaltung |
820 Realschule
Ebersberg |
59.991 |
82.092 |
44.663 |
110.598 |
-11.216 |
-68.300 |
830 Realschule
Markt Schwaben |
-88.355 |
72.174 |
45.079 |
-82.460 |
-91.172 |
12.500 |
833 Realschule
Poing |
13.535 |
30.766 |
35.210 |
50.203 |
49.743 |
24.800 |
840 Gymnasium
Grafing |
60.589 |
63.172 |
93.339 |
114.049 |
-7.764 |
-89.400 |
850 Gymnasium
Vaterstetten |
69.123 |
78.868 |
81.966 |
-212.000 |
-259.983 |
-68.300 |
860 Gymnasium
Markt Schwaben |
-52.611 |
81.709 |
47.494 |
-62.253 |
-154.451 |
-63.900 |
865 Gymnasium Kirchseeon |
55.284 |
49.188 |
56.369 |
38.208 |
-20.162 |
-36.500 |
880
Sonderpädagogisches Förderzentrum Grafing |
85.547 |
81.274 |
70.904 |
83.536 |
46.914 |
-2.900 |
890
Sonderpädagogisches Förderzentrum Poing |
17.613 |
38.755 |
55.374 |
68.233 |
52.064 |
3.500 |
895
Berufsschule Zinneberg |
304.164 |
75.471 |
37.338 |
29.598 |
9.642 |
Planeinhaltung |
SUMME |
606.098 |
749.279 |
681.269 |
-962.861 |
-213.622 |
|
Die Zahl der Gastschüler
nimmt bei den meisten Schulen im Vergleich zu 2021 ab. Dadurch verringern sich
die Einnahmen, weil bei der Planung immer von den Vorjahreswerten ausgegangen
wird. Bei dem SFZ Grafing ist mit Mehreinnahmen zu rechnen, weil hier die Abrechnung
nicht anhand der Gastschulpauschale erstellt wird, sondern nach der Anzahl der
Gastschüler und nach den tatsächlichen Betriebs-/Verwaltungskosten. Bei der
Realschule Markt Schwaben wird mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 53.500 €
gerechnet, weil der LK Erding keine Fahrkosten für Gastschüler aus Buch am
Buchrain übernimmt und an die eigene Realschule im LK Erding verweist. Die
Förderung von JAS und SAS verursacht aufgrund des neuen Vertrages (2021) bei
den meisten Schulen einen Mehraufwand. Darüber hinaus müssen die meisten
Schulen auf die Büchergeldrücklage zurückgreifen, um den neuen Lehrplan
umsetzten zu können. Bei der Realschule Poing und den Gymnasien Markt Schwaben
und Kirchseeon ist die Büchergeldrücklage sogar bereits aufgebraucht oder reicht
für die Finanzierung der neuen Lehrmittel nicht aus, sodass hier ein Mehrbedarf
zwischen 10.000 und 15.000 je Schule besteht. Trotz des neuen Lehrplanes wurde
die staatliche Büchergeldzuweisung nicht erhöht. Des Weiteren kommt es bei
einigen Schulen aufgrund der Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschulen zu
Mehrkosten. Zum einen wurde die Kostenpauschale unterjährig von 6.487 € auf
6.604 € pro Gruppe erhöht. Zum anderen besteht der Bedarf für eine weitere
Gruppe bei einigen Schulen.
Nach derzeitigen Kenntnisstand und den Rückmeldungen aus den
Controllinggesprächen wird beim Schulbudget mit einer Planunterschreitung von rund 288.500 €
gerechnet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Diese Vorlage dient der Information der Kreisräte; ein Beschluss ist nicht notwendig. In einem Jahr wird dem SFB-Ausschuss in dieser Form wieder berichtet.
Nach der Analyse der Zwischenberichte der Sachgebiete wird der SFB-Ausschuss sein Teilbudget nicht einhalten können, es wird von einer Planüberschreitung von rund 1.642.700 € ausgegangen. Ein Großteil ist der prognostizierten Mehraufwendungen aufgrund der Ukraine-Flüchtlinge geschuldet. Ein weiterer großer Anteil den Gastschulbeiträgen.