Betreff
Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan; Zwischenbericht 2022
Vorlage
2021/0550
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

LSV-Ausschuss am 02.07.2014, TOP 6

LSV-Ausschuss am 25.03.2015, TOP 12

LSV-Ausschuss am 02.05.2019, TOP 3

Kreis- und Strategieausschuss am 03.06.2019, TOP 4

Kreistag am 29.07.2019, TOP 10

 

Der Kreistag fasste am 29.07.2019 folgenden Beschluss:

 

1.   Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan mit den daraus resultierenden Maßnahmen grundsätzlich zu.

2.   Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden nach vorheriger Beratung im LSV-Ausschuss im jeweiligen Haushalt des Landkreises eingeplant. Sämtliche Maßnahmen werden auf die Warteliste gesetzt, dort, wo keine Kosten bezifferbar sind, ohne Kostenaussage, diese müssen erst erarbeitet und beschlossen werden.

3.   Das Wechselladerfahrzeug für das THW wird von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2020 eingeplant.

4.   Einmal jährlich wird dem LSV-Ausschuss zum Stand der Umsetzung berichtet.

5.   In fünf Jahren wird darüber beraten, ob eine Überarbeitung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans sinnvoll ist.

 

In Ausführung der Nummer 4 dieses Beschlusses wird nachfolgend über den Sachstand der Umsetzung berichtet.

 

Aktueller Stand

Die nachfolgende Tabelle solle einen Überblick über die anstehenden Investitionen nach dem Feuerwehrbedarfsplan geben und den aktuellen Stand aufzeigen.

 

 

Die rote Abkürzung „FBP“ zeigt auf, in welchem Jahr die Investition laut Katastrophenschutz- und Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen war/ist. Aufgrund langwieriger Ausschreibungs- und Herstellungsverfahren für die Spezialfahrzeuge ergibt sich in etlichen Fällen eine zwangsläufige Bearbeitungsdauer von bis zu 2 Jahren. Der Zeitpunkt im Katastrophenschutz- und Feuerwehrbedarfsplan deckt den Zeitraum nicht ab und ist eher als Startpunkt zu betrachten, da das Ausschreibungsverfahren erst nach Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen kann. Am orangen Pfeil/Text lässt sich nachvollziehen, wann die jeweilige Maßnahme vor einem Jahr (September 2021) angedacht war.

 

Hinsichtlich des ursprünglich vorgesehenen bzw. dargestellten Zeitplans haben wir bereits mit den Hilfsorganisationen gesprochen. Spielraum für Verschiebungen bei einzelnen Investitionen in Folgejahre wird von keiner der Organisationen gesehen, die aufgeführten Verschiebungen sind bedingt durch umfangreiche Vorarbeiten der Ehrenamtlichen aber auch vermehrt durch Lieferengpässe bei den Herstellungsfirmen.

Um das Investitionsvolumen an die erforderlichen Bearbeitungsschritte anzupassen, wurde bei Investitionen mit längerer Bearbeitungsdauer der Weg einer Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Folgejahr gewählt.

 

Das Vorgehen in dieser Form und auch die Verzögerungen sind mit den Ehrenamtlichen abgestimmt. Gerade im Hinblick auf die zu leistende Vorarbeit für die Ausschreibungen entlastet eine zeitliche Verschiebung des Vorhabens die Hilfsorganisationen.

 

Zuschuss SEG

 

Das BRK muss zeitnah das Fahrzeug für die Schnelleinsatzgruppe (SEG) ersetzen, das überaltet ist. Da dieses auch im Katastrophenfall ein wichtiger Baustein für die Versorgung von einer hohen Anzahl an Verletzten darstellt, ist im Katastrophenschutz- und Feuerwehrbedarfsplan ein Zuschuss des Landkreises vorgesehen. Die Beschaffung und auch die Auszahlung des Zuschusses waren für das Jahr 2022 vorgesehen. Aufgrund der Materialknappheit entstehen nun allerdings Verzögerungen bei der Beschaffung und die Auszahlung wird voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgen. Die Mittel sind für dieses Jahr veranschlagt und können in das kommende Jahr übertragen werden.

 

Zuschuss Rüstwagen

 

Wie bereits im letzten Jahr aufgezeigt, wird an diesem Beispiel die Verzögerung durch den o. a. Ablauf sehr deutlich. Die Vorbereitungen beginnen nicht nach Bestandskraft der Haushaltssatzung, sondern im Laufe des Jahres und am Anfang steht bei der Erstellung des Pflichtenheftes eine intensive Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen an, die zeitlich auch deren Verfügbarkeit Rechnung tragen muss. Verzögerungen beim Bau können zu einer Fälligkeit der Kosten im übernächsten Jahr und später führen.

 

Die Umsetzung erfolgte durch die Gemeinden Poing und Markt Schwaben und der Landkreis zahlt lediglich einen Zuschuss. Die Fertigstellung für Markt Schwaben ist absehbar frühestens Ende 2022 zu erwarten, so dass die Zahlung des Zuschusses in 2023 ausreicht. Hier wurden die Mittel bereits 2022 durch eine Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt.

 

ELW Technik UGÖEL

 

Das Pflichtenheft und die Ausschreibung des Einsatzleitwagens konnten pandemiebedingt erst 2021 in Angriff genommen werden. Das durch die Ehrenamtlichen erstellte Pflichtenheft konnte seitens der Vergabestelle, die durch die Pandemie stark eingebunden war, trotz mehrfacher zeitlicher Verschiebungen nicht bearbeitet werden. Schließlich wurde eine externe Kanzlei beauftragt und der Auftrag konnte erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 erteilt werden. Die Bauzeit von rund 9 Monaten führt zu einer Fälligkeit der Kosten in 2022, diese entsteht nach Fertigstellung. Durch Lieferschwierigkeiten des Fahrgestellherstellers MAN verzögerte sich die Fertigstellung um weitere 2 Monate. Das Fahrzeug kann voraussichtlich noch im Jahr 2022 fertiggestellt werden. Die Kosten werden demnach noch in 2022 fällig. Vom Freistaat Bayern erhält der Landkreis einen Zuschuss von 100.000 € für dieses Fahrzeug.)

 

 

2x TLF

 

Die Feuerwehr benötigt gerade im südlichen Landkreis Fahrzeuge mit erhöhter Kapazität für Löschwasser. Immer öfter gibt es durch den Klimawandel längere Trockenperioden, die zu erhöhten (Wald-)Brandgefahr führen. Nicht überall in der Natur existieren abseits des Hydrantensystems Löschteiche und ähnliche Einrichtungen wie im Forst, um größere Brände dann effektiv bekämpfen zu können.

 

Aufgrund der Dauer bei Ausschreibung und Bau, wurden hier 2022 Mittel in Form einer Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt. Aufgrund der Materialknappheit und des hohen Aufwandes für die Ausschreibung wird sich die Beschaffung verzögern. Eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 sollte daher ausreichend sein, um mit der Ausschreibung im kommenden Jahr zu beginnen.

 

Für diese Fahrzeuge ist ein Zuschuss des Freistaates in Höhe von 110.000 € pro Fahrzeug zu erwarten. Diese sind in der o. a. Investitionssumme nicht berücksichtigt.

 

Notstromaggregat

 

Das THW hält für den Landkreis ein über 40 Jahre altes Notstromaggregat bereit, das z. B. das Landratsamt, Polizeistationen, Ortsteile, Pumpenstationen oder die Wasserversorgung im Falle eines Stromausfalles mit Strom versorgen könnte. Mit jedem Betriebsjahr des alten Notstromaggregats steigt die Gefahr kostenintensiver Reparaturen und damit auch ungeplante, längerfristige Ausfälle. Szenarien, die aufgrund von Hochwasser oder Hackerangriffen das Stromnetz lahmlegen sind andernorts bereits eingetreten und eines der Katastrophenszenarien, auf die sich Behörden bayernweit vorbereiten. Die Vorhaltung eines kreiseigenen Notstromaggregates ist eine wichtige Möglichkeit, schnell und angemessen auf große Schadensereignisse und damit verbundene Stromausfälle, die im Regelfall sehr kurzfristig eintreten, reagieren zu können. Die Beschaffung eines neuen Gerätes war im Feuerwehrbedarfsplan bewusst für Ende 2021 vorgesehen, um eine gewisse Nähe zum Jahr 2022 zu schaffen. Damit sollte bereits signalisiert werden, dass eine Beschaffung auch in 2022 für möglich erachtet wird.

 

Das durch die Ehrenamtlichen erstellte, arbeitsintensive Pflichtenheft nahm mehrere Monate in Anspruch. Das Notstromaggregat kann nach entsprechendem Gremienbeschluss im September im Anschluss, voraussichtlich im Oktober 2022, ausgeschrieben werden. Die Zuschlagserteilung ist für Dezember 2022 vorgesehen. Da auch hier mit längeren Bauzeiten zu rechnen ist, müssen die vorgesehenen Mittel in das Jahr 2023 übertragen werden.

 

Schlauchwagen

 

Im Jahr 2023 ist die Beschaffung eines Schlauchwagens im Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen. Auch hier ist aufgrund der baulichen Sonderanfertigung und eines damit verbundenen arbeitsintensiven Leistungsverzeichnisses, welches durch die Ehrenamtlichen erstellt wird, mit einer längeren Wartezeit zur Fertigstellung zu rechnen, sodass Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 ausreichen würden.

 

ELW UGÖEL (Ersatzbeschaffung aufgrund Brand)

 

Durch einen Brand des Fahrzeuges im Jahr 2020 entstand ein Totalschaden. Das Fahrzeug ist seitdem nicht mehr einsatzfähig. Vorübergehend wurde ein VW-Bus geleast und behelfsmäßig für die Einsätze ausgestattet. Auf Dauer kann das Fahrzeug keinen ELW für die ÖEL ersetzen und die Voraussetzungen hierfür nicht bedienen.

Durch die Bereitstellung der Mittel in Form einer Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2022 kann im Herbst 2022 mit der Erstellung des Pflichtenheftes begonnen werden. Hierzu ist mit Gutachterkosten in Höhe von ca. 1.200 € zu rechnen.

 

Aufgrund der Dauer der Ausschreibung und des Baus werden die Mittel in Höhe von 400.000 € im Jahr 2023 benötigt. Für dieses Fahrzeug ist ein Zuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 117.000 € zu erwarten, welcher von vorgenannten Betrag noch nicht abgezogen wurde.

 

ELW Besprechung UG-ÖEL

 

Der Feuerwehrbedarfsplan sieht ursprünglich für das Jahr 2020 die Beschaffung eines ELW 1 Besprechung für die UGÖEL vor. Das aktuelle Fahrzeug ist bereits 30 Jahre alt und in einem schlechten Zustand. Das Fahrzeug erhält vermutlich keinen weiteren TÜV mehr. Für den ELW waren ursprünglich Mittel in Höhe von 150.000 € vorgesehen.

 

Da sich die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, welches wieder durch die Ehrenamtlichen erstellt wird, für den ELW Technik und den abgebrannten ELW als äußerst komplex gestaltet, musste in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion eine Änderung der Prioritäten in Form einer zeitlichen Verschiebung vorgenommen werden. Durch die langen Ausschreibungs- und Bauzeiten wäre es im Moment die schnellste und praktikabelste Lösung, den geleasten VW-Bus weiter zu behalten (in Form einer Übernahme aus dem Leasingvertrag im Jahr 2023) und als ELW 1 Besprechung für die UGÖEL einzusetzen. Hierfür ist mit Kosten in Höhe von 25.000 € zu rechnen. Damit kann zudem eine Entlastung des Kreishaushalts um rund 125.000 € geschaffen werden.

 

Lehrgangsverwaltungssoftware

 

Um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren langfristig aufrecht und auf immer gleichbleibend hohen Niveau halten zu können, müssen die Feuerwehrdienstleistenden entsprechend ausgebildet werden. Leider können die benötigten Lehrgänge nicht ausreichend durch das Angebot der staatlichen Feuerwehrschulen abgedeckt werden. Auch viele beruflich oder privat bedingte Zu- und Wegzüge erhöhen den Lehrgangsbedarf. Um den steigenden Bedarf an Lehrgängen im Landkreis Ebersberg entgegen zu wirken, organisiert die Kreisbrandinspektion in Zusammenarbeit mit Feuerwehrdienstleistenden verschiedener Feuerwehren des Landkreises bereits seit vielen Jahren zusätzlich auf Landkreisebene verschiedene Lehrgänge, sowie Aus- und Fortbildungen. Die Lehrgänge werden in der Freizeit der Feuerwehrdienstleistenden ehrenamtlich organisiert und durchgeführt. Jeder Lehrgang birgt im Hintergrund einen enorm hohen Verwaltungsaufwand der Ehrenamtlichen, angefangen von Abfragen über Bedarfe, Terminabsprachen, Anmeldungen, Absagen, Teilnehmertausch, Ausstellen von Handouts, Präsentationen, Onlineschulungen, Prüfungen, Erstellen von Stundenplänen und vieles mehr. Eine Lehrgangsverwaltungssoftware, wie sie bereits in anderen Landkreisen sehr erfolgreich eingesetzt wird, würde hier eine enorme Erleichterung und Zeitersparnis schaffen. Die Ausbildungsverantwortlichen können sich in der geschaffenen Zeit wieder mehr den Ausbildungsinhalten und weniger der Verwaltung und Organisation widmen. Die Kosten für die Software belaufen sich auf etwa 30.000 €.

 

Dieser Bedarf war bei der Erstellung des Katastrophenschutz- und Feuerwehrbedarfsplan noch nicht absehbar und ergab sich erst im laufenden Jahr 2022 durch die vielen coronabedingt ausgefallenen staatlichen Lehrgänge. Es handelt sich um eine Spezialsoftware, die nicht die Durchführung, sondern nur die organisatorische Abwicklung abdeckt. Dadurch würden allerdings die Ehrenamtlichen in sehr hohem Maße von diesen organisatorischen Routineaufgaben entlastet und etliche Fehlerquellen eliminiert.

 

Ausblick:

 

Der Katastrophenschutz- und Feuerwehrbedarfsplan sieht weiterhin noch die Kreiseinsatzzentrale und die zentrale Ausbildungsstätte vor. Grundsätzlich ist beabsichtigt, die Kreiseinsatzzentrale in der zentralen Ausbildungsstätte unterzubringen, so dass diese beiden Positionen zusammen betrachtet werden müssen. Aktuell wird noch ein geeignetes Grundstück gesucht, so dass eine Planung und Bezifferung dieser Kosten derzeit nicht möglich ist.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem LSV- Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Keiner, Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch diesen Zwischenbericht keine.