Die Jahresergebnisse der letzten Jahre stellen sich wie folgt dar:
2005: - 230.749,26 € (Verlust)
2006: - 32.441,85 € (Verlust)
2007: - 219.630,92 € (Verlust)
2008: - 170.517,07 € (Verlust)
2009: - 363.306,85 € (Verlust)
2010: - 205.195,78 € (Verlust)
2011: - 199.925,25 € (Verlust)
2012: - 506.763,38
€ (Verlust)
2013: - 614.863,80 € (Verlust)
2014: - 145.528,24 € (Verlust)
2015: - 131.568,72 € (Verlust)
2016: - 209.371,44 € (Verlust)
2017: - 147.590,02 € (Verlust)
2018: 34.661,08- € (Gewinn)
2019: - 146.797,15 € (Verlust)
2020: - 146.059,06 € (Verlust)
2021: - 145.714,33 € (Verlust)
Bei den Verlusten handelt es sich überwiegend um die nicht gedeckte Abschreibung der Restwerte der kompletten Gebäude der Kreisklinik zum 01.01.2002 incl. der nicht gedeckten Abschreibung der Restwerte für die Bauabschnitte 1 bis 3b der Sanierung, die sich im Sondervermögen des Landkreises befindet. Darin enthalten sind auch Sonderabschreibungen der genannten Restwerte aufgrund der Gesamtsanierung für alle Bauabschnitte.
Das Ergebnis 2021 resultiert aus der jährlich nicht mit Eigenkapital gedeckten Abschreibung in Höhe von -145.520,00 € (Vorjahr -145.878,00 €), sowie aus Bankgebühren in Höhe von -194,33 €.
Der Jahresabschluss, der in der Anlage 1 beiliegt, ist nun an das Revisionsamt zur örtlichen Prüfung weiterzuleiten. Nach Abschluss dieser Prüfung und Erledigung eventueller Prüfungsfeststellungen erfolgen die Feststellung der Jahresrechnung und die anschließende Entlastung durch den Kreistag gemeinsam mit dem Landkreishaushalt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt den
Jahresabschluss 2021 des Sondervermögens Kreisklinik in Höhe von – 145.714,33 €
(Verlust) zur Kenntnis.
2. Der Abschluss wird zur örtlichen Prüfung an das Revisionsamt weitergeleitet.
Auswirkung auf den Haushalt:
Auf den Landkreishaushalt hat der Abschluss des Sondervermögens Kreisklinik in Bezug auf die Finanzierung über die Kreisumlage keine Auswirkungen, das Ergebnis entsteht direkt im Haushalt des Sondervermögens (2021 Buchverlust). Der enthaltene Abschreibungsverlust ist dadurch begründet, dass der jährliche Werteverzehr (Abschreibung) vom Landkreis nicht erwirtschaftet wird.