Weitere Erläuterungen zum organisatorischen Stellenplan 2023:
blau = Stellen, die mit Staatspersonal besetzt
sind (diese erscheinen nicht
im haushaltsrechtlichen
Stellenplan, da dort nur Stellen des Landkreises
darzustellen sind)
lila = Änderungen der Eingruppierung
gegenüber dem Stellenplan 2022
rot = Stellen, die für den Stellenplan 2023
neu beantragt werden
Der haushaltsrechtliche
Stellenplan bildet den organisatorischen Stellenplan ab.
1. Stellenentwicklung
1.1 Änderungen gegenüber dem Stellenplan
2022
Aufgrund
der Entwicklung der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 bis 2017 wurden von den
im Jahre 2015 genehmigten Stellen für den Stellenplan 2017 9 Stellen, für den
Stellenplan 2018 4 Stellen und für den Stellenplan 2019 8 Stellen, für den
Stellenplan 2020 3 Asyl-Stellen, für den Stellenplan 2021 weitere 3
Asyl-Stellen und für den Stellenplan 2022 eine Asyl-Stelle zurückgegeben.
Für
den Stellenplan 2023 kann keine Stelle zurückgegeben werden, so dass im
Asylbereich von den 2015 genehmigten Stellen weiterhin 28 Stellen besetzt sind.
Die
Besetzung der Asylstellen stellt sich zum Stand 01.10.2022 konkret wie folgt dar:
|
genehmigte Stellen nach Rückgabe von 9
Stellen zum 01.01.2017 |
genehmigte Stellen nach Rückgabe von 4
Stellen zum 01.01. 2018 |
genehmigte Stellen nach Rückgabe von 8
Stellen zum 01.01. 2019 |
genehmigte
Stellen nach Rückgabe von 3 Stellen zum 01.01. 2020 |
genehmigte
Stellen nach Rückgabe von 3 Stellen zum 01.01. 2021 |
genehmigte
Stellen nach Rückgabe von 1 Stelle zum 01.01. 2022 |
davon besetzt
zum Stand 01.10. 2022 |
Differenz (nicht
besetzte Stellen) |
Rückgabe von
Stellen 2022 |
SG 22 - Sozialamt |
17 |
14 |
10 |
9 |
9 |
9 |
9 |
0 |
0 |
+ 2 Stellen Staat |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Abt. 6 umA |
21 |
21 |
18 |
16 |
13 |
13 |
12,31 |
0,69 |
0 |
Jobcenter |
2 |
4 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
0 |
0 |
SG 31 – Ausländer-amt |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
0 |
0 |
Gesundheitsamt |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
0 |
0 |
Bildung |
0 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
0 |
0 |
Reserve-stellen |
4 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
47 |
43 |
35 |
32 |
29 |
28 |
27,31 |
0,69 |
0 |
Zusammenfassung:
Eine
weitere Rückgabe von Asylstellen ist für den Stellenplan 2023 nicht möglich.
Die für 2022 genehmigte
eine Reservestelle wurde nach
intensiver Prüfung durch das zentrale Controlling, der Einholung von Benchmarks
mit anderen Landratsämtern und unter Abwägung der Bedarfe im Haus als
zusätzliche Sachbearbeiterstelle der Führerscheinstelle zugeordnet. Hintergrund
waren die erheblich gestiegenen Fallzahlen aufgrund der gesetzlich
vorgeschriebenen Umtauschaktion. Diese Stelle
wird für den Stellenplan 2023 zusätzlich
beantragt.
Leider
wird es nach dem Stellenplanstopp im Jahr 2022 aufgrund einer hohen Anzahl
gesetzlicher Änderungen sowie sozialer Herausforderungen u.a. auch aufgrund des
Ukraine-Krieges, der neuerlichen Zuweisung von Asylsuchenden, der Einführung
des Bürgergeldes und der Wohngeldnovelle in 2023 nicht mehr möglich sein, die
anstehenden Aufgaben mit den vorhandenen Stellen zu bewältigen. Von Seiten der
Verwaltung wurden insgesamt 34 neue
Stellen beantragt.
Im
Vorfeld wurde durch die Amtsleitung bereits eine Kürzung folgender 18 beantragter Stellen vorgenommen:
·
Sachbearbeitung Vollzug
Datenschutzgrundverordnung (1 Stelle)
Die Stelle wurde befristet für 1,5 Jahre für
eine Besetzung mit 0,5 VZÄ beantragt, da ein erheblicher Rückstand bei den nach
DSGVO vorgeschriebenen Datenschutzfolgeabschätzungen für ca. 300
Verarbeitungstätigkeiten bestehen und diese mit dem vorhandenen Personal
derzeit nicht wie gesetzlich vorgeschrieben bewältigt werden kann. Aufgrund der
Vielzahl von Stellenanträgen für 2023 wurde dieser Bedarf im Rahmen der
Priorisierung zurückgestellt.
·
Sachbearbeitung ÖPNV (1 Stelle)
Die Stelle mit einer vorgesehenen Besetzung
von 0,5 VZÄ wurde mit stetig wachsendem ÖPNV-Angebot, erhöhtem Arbeits- und
Abstimmungsaufwand durch das Großprojekt „Brennernordzulauf“ begründet. Im
Rahmen der Priorisierung wurde die Stelle gestrichen. Der Landkreis hat für
diesen Aufgabenbereich eine Vollzeitstelle besetzt. In Abstimmung mit dem
Stelleninhaber sollen nur so viele Aufträge angestoßen werden, die mit den
vorhandenen Personalkapazitäten bewerkstelligt werden können.
·
Sachbearbeitung Umsatzsteuerpflicht für die
kommunale Abfallwirtschaft
(1 Stelle)
Der Landkreis wird im Bereich der Kommunalen
Abfallwirtschaft ab 01.01.2023 in erhöhtem Umfang umsatzsteuerpflichtig. Die
Stelle wurde aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands durch strengere
Abrechnungsvorschriften, die sich am Steuerrecht orientieren, beantragt. Der
Stellenantrag wurde zurückgestellt, da der Bedarf langsam aufbauend anwächst
und ggf. mit freiwerdenden Zeitanteilen von den im Rahmen der Umorganisation
der Abfallwirtschaft zugeordneten Mitarbeitern gedeckt werden kann (siehe
Stellenantrag unter 1.1.4 – Stelle 11.36).
·
Sachbearbeitung Wohngeld (Wohngeldnovelle)
(6 Stellen)
Die Sachgebietsleitung beantragt aufgrund
der Wohngeldnovelle und der damit verbundenen Erweiterung des
Berechtigtenkreises um 185 % 6 weitere Stellen. Da sich Stadt und Landkreis
Ebersberg in Mietstufe 6 und 7 befinden, wird von der Sachgebietsleitung eine
hohe Antragsflut prognostiziert. Der Antrag von zwei Stellen (siehe 1.10 Stelle
21.13 und 21.15) wird im Stellenplan aufgenommen. Weitere Bedarfe sind aus den
Reservestellen zu bedienen (hier sind 2 Stellen vorgesehen).
·
Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe
(Bürgergeld) (2 Stellen)
Hintergrund ist die Einführung des
Bürgergeldes sowie das Wohngeld-Plus-Gesetz, welche zu einer Erhöhung der
Wohngeldberechtigten von 700.000 auf 2 Millionen führt. Ein Anspruch auf
Wohngeld oder Bürgergeld ist wiederum Grundlage, um antragsberechtigt auf
BuT-Leistungen zu sein. Daher wird mit zeitlichem Versatz von einer Verdopplung
der Antragszahlen im Fachbereich BuT ausgegangen und hierfür 1,85 VZÄ (= 2
Stellen), die ab 01.07.2023 besetzt werden sollen, beantragt. BuT-Anträge sind zeitnah
zu bearbeiten, da hiervon abhängt, ob Kinder am Schulmittagessen,
Klassenfahrten, etc. teilnehmen können. Hierfür soll derzeit keine feste Stelle
für den Stellenplan zugewiesen werden. Bedarfe sollen über eine ausreichende
Anzahl an Reservestellen gedeckt werden.
·
Sachbearbeitung EOF-Förderung
(einkommensorientierte Förderung) (1 Stelle)
Von der Sachgebietsleitung wurde eine neue
Stelle mit mindestens 1,0 VZÄ für die Sachbearbeitung – Fachbereich EOF /
Sozialwohnungen – ab dem 01.01.2023 beantragt. Begründet wurde der Antrag mit
Fallzahlensteigerungen, der Ukraine-Krise, Gesetzesänderungen, der
Wohnungsknappheit, den hohen Mietpreisen sowie einigen anstehenden Neubauten im
Bereich des sozialen Wohnungsbaus (EOF) und der Mehrung von zusätzlichen
Aufgaben. Die Anzahl an einkommensorientiert geförderten Wohnungen stieg von
173 im Jahr 2013 auf 525 im Jahr 2021. Im gleichen Jahr gab es 474
Sozialwohnungen im Landkreis. Des Weiteren bestehen im Landkreis 74 weitere
geförderte Wohnanlagen. Ein Zuwachs von ca. 273 neuen EOF-Wohnungen steht in
den Jahren 2022 bis 2025 (2022: +44; 2023: +41; 2024: +50; 2025: +138) an. Zur
Gewährleistung einer zeitgerechten Bearbeitung wurde für die Aufgabenmehrungen
eine Stelle beantragt. Im Rahmen der Priorisierung wurde dieser Stellenantrag
zurückgestellt.
·
Leistungssachbearbeitung Jobcenter (1
Stelle)/
Leistungssachbearbeitung Sozialhilfeverwaltung (Antrag auf Reservestellen)
Der Antrag des Jobcenters wurde mit dem
Aufwuchs von 640 Bedarfsgemeinschaften von ukrainischen geflüchteten Menschen
begründet. Da sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften langfristig erhöhen wird,
wurde eine Stelle beantragt.
Die
Sozialhilfeverwaltung hat einen Antrag auf Einplanung von Reservestellen
gestellt, da die Fallzahlenentwicklung derzeit nicht planbar ist. Etwaige
Bedarfe im Jobcenter und in der Sozialhilfeverwaltung sollen aus den
Reservestellen (hier 2 Stellen reserviert) gedeckt werden.
·
Sachbearbeitung Einbürgerung (1 Stelle)
Aufgrund der von der Bundesregierung
geplanten Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verbunden mit der
Hinnahme von Mehrstaatigkeit und deutlicher Verkürzung der erforderlichen
Voraufenthaltsdauer von acht Jahren auf fünf Jahre wird von steigenden Antragszahlen
bei der Einbürgerung ausgegangen. Im Rahmen der Priorisierung wurde diese
Stelle zurückgestellt. Ggf. kann von den zwei beantragten Stellen eine halbe
Stelle für den Aufgabenbereich Einbürgerungen verwendet oder auf eine
Reservestelle zurückgegriffen werden.
·
Sachbearbeitung Straßenverkehr – Vollzug der
StVO (1 Stelle)
Begründet wurde die Stellenmehrung mit dem
steigenden Bearbeitungsumfang mit zeitaufwändigen Begutachtungen (Zunahme der
Anfragen von Bürgern an den Landrat, Vorgespräche, Ortstermine mit allen
Beteiligten, bei Straßensperrungen verpflichtende Vorlage eines
Sicherheitskonzepts, etc.) und einer zu erwartenden Steigerung der Anträge (Zunahme
der Anträge auf Straßensperrungen). In den meisten Fällen reicht es für das
Verfahren nicht aus, wenn eine rechtlich begründete Auskunft erteilt wird.
Vielmehr ist zunehmend ein beharrliches Nachfragen zu verzeichnen, bis das
gewünschte Ziel erreicht ist (Querungshilfen, Probeampeln,
Geschwindigkeitsbeschränkungen in Engerloh, Spannleitenberg, Glonn, Grafing,
Markt Schwaben, etc.). Hierdurch können die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben
wie die Aufarbeitung von Verkehrsschauen und die regelmäßige Begutachtung von
Verkehrsschwerpunkten im Landkreis, Vorgehen gegen außerörtliche Plakatierungen
oftmals nicht oder nur eingeschränkt bearbeitet werden. Im Rahmen der
Priorisierung wurde diese Stelle gestrichen.
·
Kreisjugendamt (1 Stelle Sozialpädagogin/-e)
Sachbearbeitung Teilleistungsstörung gem. §
35a SGB VIII: (0,5 VZÄ)
Aufgrund von erheblichen Fallzahlensteigerungen im Bereich der Schulbegleitung
und der Teilleistungsstörungen gemäß § 35a SGB VIII wurde eine
Personalbemessung (PeB) nach den Vorgaben des bayerischen Landesjugendamtes
durchgeführt, die einen Personalbedarf von 0,46 VZÄ ergab. Seit Jahren steigen
die Fallzahlen stetig an. Seit dem Ende der Corona-Pandemie hat sich diese
Entwicklung nochmals verstärkt. Nachdem es sich um eine gesetzliche
Pflichtaufgabe handelt, ist eine Beschränkung der Fallzahlen im Falle einer
medizinischen Attestierung und festgestellten Teilhabebeeinträchtigung nicht
möglich. Im Rahmen der Priorisierung wurde diese Stelle zurückgestellt und kann
ggf. aus dem Reservepool bedient werden.
·
Kreisjugendamt (1 Stelle)
Diese Stelle wurde für Arbeitszeiterhöhungen in folgenden Bereichen beantragt:
o
Buchungsstelle
Wirtschaftliche Jugendhilfe (0,25 VZÄ)
Seit Jahren steigt die Zahl der Buchungsvorgänge kontinuierlich an. Diverse
Zulagen, Sonderleistungen und immer komplexere Vorgänge lassen, zusätzlich zu
den steigenden Buchungszahlen aufgrund zunehmender Fallzahlen, die
Arbeitsbelastung in diesem Bereich stark ansteigen. Im Jahr 2015 wurde im
Hinblick auf die in Aussicht gestellte Vereinfachung durch die Einführung einer
Schnittstelle zum Kassenprogramm Microsoft Dynamics/Infoma und eine damit
verbundene Reduzierung der Arbeitsabläufe der Personalkörper in der
Buchungsstelle von 2,0 VZÄ auf 1,0 VZÄ reduziert. Die Schnittstelle wurde im
November 2017 eingerichtet, aber bis heute nicht freigegeben. Die Kreiskasse
legte ein Veto ein, da der mühevoll bereinigte Datenbestand der Kasse durch
eine Anbindung des Fachprogramms OK.JUG des Jugendamts gefährdet wird. Eine
Verbesserung dieser Situation ist erst mit dem Umstieg auf OK.JUS sowie der
zusätzlichen Einführung eines Kollisionsprüfungsprogramms zu erwarten. Da diese
Veränderungen derzeit nicht absehbar sind, die Buchungsvorgänge unverändert
geblieben sind, blieb der erwartete Rückgang der Arbeitsbelastung aus. Dieser
ist auch in naher Zukunft nicht zu erwarten.
o
Sachbearbeitung
Kindertagesstättenaufsicht (0,36 VZÄ)
Der Stellenbedarf wurde mit der Zunahme der Kindertagesbetreuungen (Steigerung
seit 2012 um 27 % von 7.432 Plätzen auf aktuell 9.400 Plätze), Zunahme der
Anzahl der Kindertagesstätten (Steigerung um 30 % von 149 auf 192 Krippen,
Kindergarten- und Horteinrichtungen) begründet. Die Steigerungsraten führen zu
einem Anstieg an Beratungen von Trägern und Gemeinden, aber auch zu einer
deutlichen Zunahme rechtsaufsichtlicher Aufgaben (z.B. Erteilung und
Überwachung der Betriebserlaubnisse, Belegprüfungen, Anweisung und Prüfung der
Fördermittel). Aufgrund des akuten Fachkräftemangels stieg die Anzahl der
Anträge auf Anerkennung von ausländischen Abschlüssen (seit 2012 Steigerung um
562 %: von 16 Anerkennungen auf 90 Anerkennungen).
o
Sachbearbeitung
Adoption (0,1 VZÄ)
Die Arbeitszeiterhöhung wurde mit den zum 01.06.2021 gesetzlichen Änderungen im
Bereich der Adoption begründet, die die Informationsrechte von Adoptierten
erweitert, die Nachbetreuung nach einer Adoption gesetzlich festlegt und die
den Umfang der Stellungnahmen vor Gericht ausweitet. Um die Arbeit in der
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle fortführen zu können, sei eine Erhöhung
der Arbeitszeit um 0,1 VZÄ erforderlich. Das Kreisjugendamt Ebersberg arbeitet
in diesem Bereich bereits mit anderen Jugendämtern in einer gemeinsamen
Adoptionsvermittlungsstelle (GAV) zusammen und teilt sich die Aufgaben, weshalb
lediglich eine Erhöhung um 3,9 Wochenstunden benötigt wird, um den gestiegenen
gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
o
Sachbearbeitung
Amtsvormundschaft (0,1 VZÄ)
Im Bereich der Amtsvormundschaft wurden seit 2016 Mehrarbeitsstunden zwischen
30 und 330 Mehrarbeitsstunden pro Jahr ausgezahlt, was nach einer Beanstandung
des BKPV nicht zulässig ist. (2016: 100 Std., 2017: 250 Std., 2018: 100 Std.,
2019: 50 Std., 2020: 330 Std., 2021: 30 Std.). Gründe hierfür liegen u.a. in
immer komplexer und „explosiver“ werdenden Vormundschaftsfällen, bei denen hoch
zerstrittene Parteien, abgängige Mündel oder zahlreiche Einrichtungswechsel des
Mündels für einen überbordenden Arbeitsanfall sorgen. Hierdurch werden oftmals
abweichend von den Vorgaben in PeB mehrfache Kontakte zu den Mündeln innerhalb
eines sehr kurzen Zeitraums, anstelle des vom Gesetzgeber und in PeB
(Personalbemessung Bayern) vorgesehenen einmaligen Mündelkontaktes pro Monat,
notwendig. Die hohe Arbeitsbelastung innerhalb der einzelnen Fälle hält bereits
seit geraumer Zeit an. Eine Entspannung ist nicht absehbar. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass im Bereich der Amtsvormundschaft nur die Dienstaufsicht,
aber nicht die Fachaufsicht beim Kreisjugendamt liegt. Vormünder entscheiden
nach den Vorgaben des Amtsgerichtes zum Wohle ihrer Mündel, weshalb eine
angeordnete Reduzierung der Fallkontakte nicht zulässig ist.
Die
o.g. Stellenbedarfe der vier Arbeitszeiterhöhungen wurden im Rahmen der
Priorisierung zurückgestellt. Unabwendbarer Bedarf soll zunächst über die
Verschiebung von Prioritäten abteilungsintern geprüft werden und erst dann über
Reservestellen gedeckt werden können.
·
Kreisjugendamt (1 Stelle)
Diese Stelle wurde für Arbeitszeiterhöhungen in folgenden Bereichen beantragt:
o
Mitarbeiter/-in
Spielkistl (0,35 VZÄ)
Das Kreisjugendamt Ebersberg verleiht seit mehr als 30 Jahren Spielgeräte an
Schulen, Kindergärten und gemeinnützige Institutionen im Landkreis Ebersberg
zur Durchführung von Spielfesten, zu karitativen Zwecken und für private
Veranstaltungen (z.B. Kindergeburtstage). Begründet wurde der Stellenbedarf mit
dem bedingt durch die Erweiterung des Spielsortiments und die Ausstattung mit
attraktiven und zeitgemäßen Spielgeräten erheblichen Anstieg an
Verleihvorgängen (2012: 120 Leihen; 2013: 105 Leihen, 2014: 119 Leihen; 2015:
131 Leihen; 2016: 203 Leihen; 2017: 248 Leihen; 2018: 546 Leihen; 2019: 1.153
Leihen; 2020: 902 Leihen; 2021: 1.791 Leihen; 2022: 1.700 Leihen (Stand:
15.07.2022). Das Angebot dient der Förderung der Jugendarbeit und erfreut sich
anhaltend großer Beliebtheit. Um die Servicequalität trotz der sprunghaft
angestiegenen Verleihzahlen beibehalten zu können, wurde eine Ausweitung der
Personalkapazität beantragt. Beim Spielkistl handelt es sich um eine
freiwillige Aufgabe des Landkreises. Derzeit besteht bereits eine Kapazität von
0,35 VZÄ, die mit 3 Personen abgedeckt ist. Zusätzlich helfen der
Jugendamtsleiter und ein sozialpädagogischer Mitarbeiter an Wochenenden bei der
Ausgabe im Lager mit, was künftig vermieden werden soll.
o
Springerstelle
Sozialpädagogin/-e (0,5 VZÄ)
Beantragt wurde die Stelle um Krankheitsausfälle und Zeiten von
Beschäftigungsverboten bei einer Schwangerschaft personell auffangen zu können.
(Krankheitszeiten: 2018: 322 Krankheitstage; 2019: 255 Krankheitstage; 2020 2.
Hj: 111 Krankheitstage + 2 Beschäftigungsverbote; 2021: 480 Krankheitstage;
2022: 600 Krankheitstage + drei Beschäftigungsverbote). Hierdurch könnte
vermieden werden, dass die verbleibenden Mitarbeitenden zusätzlich zu den
eigenen Aufgaben die Aufgaben der ausgefallenen Kolleginnen und Kollegen
übernehmen müssen und damit auch die in der Personalbemessung errechnete
Arbeitsbelastung und Verantwortung nicht überschritten wird. Diese Entwicklung
wiegt umso schwerer, als die Vertretungssituation in den obigen Fällen oftmals
über mehrere Monate andauert und damit die Gefahren einer Überlastung bzw.
einer fachlichen Fehlentscheidung zunehmen. Die Bereitstellung eines Springers
in der pädagogischen Jugendhilfe würde somit der Prävention dienen und wurde
als mögliche Maßnahme zur Sicherung des Kindeswohls bei personeller
Unterbesetzung bereits 2018 auf dem Bundeskongress des Allgemeinen
Sozialdienstes in Kassel empfohlen. Darüber hinaus findet sich die Forderung
nach einer Springerlösung sowohl in der Handreichung des Landschaftsverbandes
Westfalen Lippe zum Thema "Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit
personellen Unterbesetzungen" als auch im Anschreiben der Kommunalen
Spitzenverbände Bayern an Frau Staatsministerin Scharf vom 29.07.2022 wieder,
die zwar beide für den Bereich der Kindertagesbetreuung formuliert wurden, aber
inhaltlich und thematisch auf die personelle Situation in der pädagogischen
Jugendhilfe übertragbar sind. Zudem verspricht man sich von einer
Springerlösung im Bereich der pädagogischen Fachkräfte beim Landkreis Ebersberg
einen erheblichen Vorteil bei der Personalakquise neuer pädagogischer
Fachkräfte im Einzugsbereich der Landeshauptstadt München.
Diese
beiden Stellenanträge wurden im Rahmen der Priorisierung zurückgestellt.
·
Sachbearbeitung Fundraising (1 Stelle)
Die Idee dieser Stelle wurde beim ersten
Impulsgremium zur Erarbeitung des neuen
Demografiekonzeptes von der Verwaltung eingebracht und von den teilnehmenden
politischen Fraktionsvertretern begrüßt. Ziel der Stelle ist es, mindestens
120% der eigenen Personalvollkosten an Drittmitteln und Spenden zu
erwirtschaften. Nach Antrag der Sachgebietsleitung ist zur Erreichung der
beabsichtigten Ziele ein fundiertes Fachwissen und Kenntnisse im relevanten
Bereich erforderlich. Fundraising und Drittmittelakquise sind ein innovativer
Ansatz und sollen im Rahmen eines Projekts durch die Leitung des Sachgebiets
weiterverfolgt werden. Da es sich bei dieser Stelle um eine freiwillige Aufgabe
handelt, kann der Antrag nicht berücksichtigt werden. Die Umsetzung soll
dennoch durch Priorisierung bei den übrigen freiwilligen Aufgabenbereichen
erfolgen.
Für
den Stellenplan 2023 werden folgende 16 neue Stellen beantragt:
·
Klimaschutzmanager/-innen
(2 Stellen) – Antragsteller: ULV-Ausschuss
·
System-
und Netzwerkadministrator/-in
·
E-Government
Koordinator/-in, digitale Prozesse, Formularserver, Dokumentenmanagement
·
Sachbearbeitung
Zweckverband
·
Hausmeister/-in
Gymnasium Vaterstetten
·
Technische/-r
Mitarbeiter/-in Deponie
·
Sachbearbeitung
Zentrale Vergabestelle
·
Teamassistenz
Sachgebiet Besondere Soziale Leistungen, Versicherungsamt,
Wohnungswesen
·
Sachbearbeitung
Wohngeld (Wohngeldnovelle) (2 Stellen)
·
Sachbearbeitung
Ausländer- und Asylrecht (2 Stellen)
·
Sachbearbeitung
Schwertransporte
·
Digitalisierungs-
und Prozessberater/-in / IT-Berater/-in für das Gesundheitsamt
·
Mitarbeiter/-innen
Betreuungsstelle (0,5 VZÄ Sozialpädagogin/-e + 0,25 VZÄ Verwaltungs-kraft)
Alle Stellen
(außer Klimaschutz) haben das hausinterne Controllingverfahren durchlaufen und
werden durch das zentrale Controlling unterstützt.
1.1 1 Stellen BL.15 und BL.16 „Klimaschutzmanager/-in
und Klimafolgenanpassungsmanager/-in (KAM)“
Diese Stellen wurden vom zentralen Controlling
nicht bearbeitet, da im ULV-Ausschusses vom 18.05.2022, TOP 12 ö folgender
Beschluss gefasst wurde:
„Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
I) Unterstützung des
Klimaschutzmanagements
Zur Unterstützung des Klimaschutzmanagements im
Landkreis wird eine weitere Vollzeitstelle (1 VZÄ) im gehobenen
Angestelltenbereich für einen weiteren Klimaschutzmanager im Sachgebiet BL
(Abteilung 1) eingerichtet. Für diese Aufgabe entstehen dem Landkreis
Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € jährlich. Die Stelle kann zeit- und
teilweise auch im SG 13 eingesetzt werden, um dort gezielt Klimaschutzmaßnahmen
an Liegenschaften des Landkreises Ebersberg umzusetzen.
II) Klimafolgenanpassungsmanager
1. Zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen
des Landkreises im Rahmen der Klimafolgenanpassung wird eine Vollzeitstelle (1
VZÄ) im gehobenen Angestelltenbereich für einen Klimafolgenpassungsmanager im
Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet. Für diese Aufgabe entstehen dem
Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € jährlich.
2. Die Stelle nach Ziffer 1 dieses
Beschlusses ist zunächst befristet für drei Jahre. Eine etwaige Verlängerung
bedarf eines vorherigen Beschlusses des ULV-Ausschusses.
3. Die Einrichtung der Stelle nach den
Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch
den Bund (aktuelle Förderquote bis zu 80 %).
4. Diese Stelle kann alternativ auch bei
der Energieagentur angesiedelt werden, sollten hierdurch Synergieeffekte mit
dem Partnerlandkreis München entstehen (gemeinsames Klimaanpassungskonzept) und
vorausgesetzt, die Förderung durch den Bund ist dadurch nicht gefährdet.“
Hintergrund dieses Beschlusses ist die Stärkung des
Klimaschutzmanagements zur Erreichung des im Jahr 2006 beschlossenen Ziels,
2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Die
Aufgabe der/des Klimaschutzanpassungsmanagers wird es sein, das
Klimaanpassungskonzept fertigzustellen und umzusetzen. Sofern das Förderfenster
wieder geöffnet wird, kann eventuell bei der bundeseigenen gemeinnützigen
Gesellschaft „Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, die vom
Bundesumweltministerium gegründet wurde, eine Förderung des Personals für die
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept von bis zu 80 % erreicht
werden. Das Förderfenster ist derzeit geschlossen, wird sich aber eventuell zum
Ende des Jahres wieder öffnen.
Die Schaffung dieser beiden Stellen binden bei einer Besetzung im Jahr 2023 ab 01.04.2023 Haushaltsmittel in
Höhe von ca. 106.940 €, im Jahr 2024 ganzjährig ca. 141.420 €.
1.1.2 Stelle 11.34 – „System-
und Netzwerkadministrator/-in“
Die zusätzliche Stelle „System- und
Netzwerkadministrator/-in“ wird mit der Zunahme der zu betreuenden Mitarbeiter
und der steigenden Anzahl der zu betreuenden Geräte im Landkreis (Landratsamt
und Schulen) begründet. Darüber hinaus wird der Arbeitsaufwand im IT-Bereich
immer größer. Dieser resultiert neben der Mehrung der Mitarbeiter und der
steigenden Anzahl an Geräten im Landkreis vornehmlich aus der Digitalisierung der Fachbereiche. Derzeit
ist es schwierig, geeignetes Fachpersonal für den IT-Bereich im öffentlichen
Dienst zu rekrutieren. Daher soll die
Schaffung dieser Stelle die Übernahme des vom Landkreis ausgebildeten
Auszubildenden, der im Juli 2023 seine IHK-Abschlussprüfung zum
Fachinformatiker für Systemintegration absolviert, ermöglichen. Sachgebiets-
und Teamleitung haben den Antrag auf Schaffung dieser Stelle gestellt, damit
der Auszubildende, der bereits in seiner Ausbildung eine hervorragende
Entlastung für das Team dargestellt hat, dem Landkreis erhalten bleiben kann.
Diese Stelle soll ab 01.08.2023 besetzt
werden und bindet in 2023
Personalkosten in Höhe von 29.460 €,
ganzjährig in 2024 ca. 66.510 €.
1.1.3 Stelle 11.35 „E-Government
Koordinator/-in, digitale Prozesse, Formularserver, Dokumentenmanagement“
Am 13.04.2018 wurde das eGovernment-Konzept
für das Landratsamt Ebersberg von der Amtsleitung zur Umsetzung beauftragt.
Unter E-Government wird in der Landkreisverwaltung vor allem die
medienbruchfreie, elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen verstanden.
Mit der Betrachtung von Verwaltungsprozessen und dem Einsatz moderner E-Government-Lösungen
sollen Verbesserungen für die Bürger- und Mitarbeiterorientierung sowie die
Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns erreicht werden.
Entscheidend für die Umsetzung des Konzepts
war die personelle Verstärkung des IT-Teams durch einen E-Government
Koordinator, der seit Januar 2019 angestellt ist. Das E-Government-Konzept hat
sich mittlerweile mehrfach geändert und wurde durch neue Aufgaben erweitert.
Durch das Onlinezugangsgesetz ist der Landkreis Ebersberg verpflichtet
Dienstleistungen digital anzubieten. Der derzeitige Sachbearbeiter ist aktuell
durch die Vielzahl der Anforderungen und Aufgaben so stark gebunden, dass er
keine weiteren Projekte mehr begleiten kann. Er betreut aktuell ca. 700
Mitarbeiter alleine im Bereich eGovernment. Viele Themen und Anforderungen zur
Digitalisierung von Prozessen aus den Sachgebieten können aufgrund der zu
geringen Personalressourcen nicht behandelt werden (z.B. Umwandlung von 250
alten Formularen zu intelligenten Formularen, Durchführung von Beratungen zur
Digitalisierung in den Fachbereichen, intensivere und breitere Unterstützung im
Thema "Einführung der eAkte", usw.). Um die Digitalisierung aller
Verwaltungsprozesse in absehbarer Zeit zu realisieren, wird eine weitere Stelle
zur personellen Verstärkung beantragt.
Die
Besetzung dieser Stelle bindet im Jahr 2023
Personalkosten in Höhe von ca. 65.870 €,
im Jahr 2024 in Höhe von 87.100 €.
1.1.4 Stelle 11.36 „Sachbearbeitung Zweckverband“
Die
Verwaltung des Zweckverbandes Realschule Vaterstetten erfolgt derzeit noch im
Sachgebiet „Abfallwirtschaft, Kreisstraßen“ mit der Kostenstelle 835. Aufgrund
einer für das Jahr 2023 vorgesehenen Umorganisation soll die Aufgabe
„Geschäftsführung und Verwaltung des Zweckverbandes Realschule Vaterstetten“ ab
2023 dem Sachgebiet „Bildung und IT“, Team Bildung organisatorisch zugeordnet
werden.
2021
wurden 1.030 Jahresarbeitsstunden dafür eingesetzt. In den letzten 10 Jahren
wurden durchschnittlich 900 Jahresarbeitsstunden eingesetzt. In einer
Besprechung am 20.09.2022 mit Abteilung 1, dem Zentralen Controlling, SG 11, SG
16 und Personalservice wurde deutlich, dass in den nächsten Jahren zusätzlich
500 Jahresarbeitsstunden erforderlich sind (für die Begleitung von Bau- und
Ausstattungsprojekten (250 Stunden) sowie für die Prozessoptimierung (250
Stunden).
Bei
den Bau- und Ausstattungsprojekten handelt es sich konkret um die Erweiterung
im Bereich Naturwissenschaften und bei der Prozessoptimierung um das
Buchungssystem und die Umlagen. Aus der Historie gewachsen wird noch mit
komplexen Excel-Tabellen gearbeitet, die in das System Infoma BI überführt
werden sollen. Der zusätzliche Stundenbedarf von 1.400 Jahresarbeitsstunden
(0,88 VZÄ) wurde vom Zentralen Controlling eingehend geprüft und wird
befürwortet. In ca. 2 - 3 Jahren sollte der Bedarf aus Sicht des Zentralen
Controllings anhand des Standes der Projektrealisierung und der
Prozessoptimierung überprüft werden. Das Personal, welches bisher mit einem
Teil der o.g. Aufgaben betraut war, verbleibt im Sachgebiet „Abfallwirtschaft“
und wird dort neue Aufgaben (Umsetzung § 2 b UStG, etc.) übernehmen.
Für
die ganzjährige Besetzung der Stelle sind im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe
von ca. 57.180 € und ganzjährig in 2024 57.690 € zu veranschlagen. Diese werden durch die vom Zweckverband
erhobene Umlage gegenfinanziert.
1.1.5 Stelle 13.42 „Hausmeister/-in
Gymnasium Vaterstetten“
Das
Liegenschaftsamt beantragt eine dritte Hausmeisterstelle für die Betreuung des
Gymnasiums Vaterstetten. Hintergrund ist, dass im Sommer 2023 die Erweiterung
II am Humboldt-Gymnasium Vaterstetten fertig gestellt ist und in Betrieb geht. Stand
jetzt hat das Gymnasium eine BGF von 16.280 m², nach der Erweiterung sind es
19.780 m², die die Hausmeister im Innenbereich betreuen. Inklusive der Fläche
der Außenanlagen (Neu: 17.575 m²) sind die Hausmeister für insgesamt für 37.355
m² zuständig. Laut Kommunaler Gemeinschaftsstelle (KGSt) sollte ein Hausmeister
für rund 10.000 m² zuständig sein. Allerdings sind diese 10.000 m² nur für
„normale Schulen ohne Besonderheiten“ gedacht.
Am
Humboldt-Gymnasium Vaterstetten gibt es folgende betreuungsaufwendigere
Besonderheiten:
• Zwischenstockwerke
• sehr lange Wege
• hoher Vandalismus
• Lichtgräben, welche in der Pflege enorm aufwendig sind
• großer Bestand von Sträuchern und Bäumen
• Ganztagsschule
Bisher
konnten die Aufgaben nur mit Unterstützung anderer Hausmeister bewerkstelligt
werden, bzw. wurden so priorisiert, dass ein reibungsloser Unterrichtsablauf
gewährleistet werden konnte. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaues ist dies
nicht mehr möglich.
Für
die Besetzung der Stelle ab 01.08.2023 müssen Personalkosten in Höhe von 26.510 €, für 2024 ganzjährig 59.120 € eingeplant
werden.
1.1.6 Stelle 16.25 „Technische/-r
Mitarbeiter/-in Deponie“
Im
Zuge der Umorganisation werden das bisherige Sachgebiet „Abfallwirtschaft,
Kreisstraßen“ ab ca. Mitte des Jahres 2023 in ein Sachgebiet „Mobilität und
Wirtschaft“ und ein Sachgebiet „Abfallwirtschaft“ geteilt. Es ist vorgesehen
dem Sachgebiet „Mobilität und Wirtschaft“ die Aufgabenbereiche ÖPNV, Straßen
und Radwege und die Wirtschaftsförderung zuzuordnen.
Der Aufgabenbereich „ZV Realschule Vaterstetten wird in das Sachgebiet
„Bildung und IT“ (siehe Stellenantrag 1.1.4 – Stelle 11.36) eingegliedert. Die
bisherige Leitungsstelle der Abfallwirtschaft soll dem neuen Sachgebiet
„Mobilität“ zugeordnet werden. Für das neue Sachgebiet „Abfallwirtschaft“ soll
die Leitung aus dem Sachgebiet rekrutiert werden. Die Aufgabenzuschnitte müssen
jedoch geändert werden. Die vorgesehene Kraft muss technische Aufgaben der
Deponiebetreuung abgeben um die Aufgaben der Sachgebietsleitung und der
Deponieleitung wahrnehmen zu können. Nach der Verteilung der derzeitigen
Jahresarbeitsstunden wird von einem Stellenanteil von 0,45 VZÄ ausgegangen,
welcher im neuen Sachgebiet Abfallwirtschaft nachbesetzt werden muss. Hierfür
wird eine Stelle im Stellenplan beantragt. Die Besetzung dieser Stelle wird zu 100% durch Gebühreneinnahmen finanziert
und ist damit für den Kreishaushalt haushaltsneutral.
Hierfür
fallen in 2023 Personalkosten in
Höhe von 16.750 €, in 2024 in
Höhe von 32.130 € an, die zu 100 % durch Gebühreneinnahmen
gegenfinanziert werden.
1.1.7 Stelle 2.3 „Sachbearbeitung Zentrale
Vergabestelle“
Aktuell
ist die Zentrale Vergabestelle nur mit einer Person besetzt, wodurch
Bauvergaben für die Liegenschaftsverwaltung derzeit aus Kapazitätsgründen nicht
durchgeführt werden können. Die zentrale Vergabestelle kann auch neben den
Bauvergaben nicht alle Liefer- und Dienstleistungsvergaben abwickeln. Viele
Vergaben werden derzeit extern oder teilweise in den Fachbereichen
durchgeführt, da eine Bewältigung aller anfallenden Anfragen nicht möglich ist.
Die geplante Entlastung der Liegenschaftsverwaltung konnte daher bis jetzt nicht
eintreten.
Die
externe Durchführung von Verfahren, die der Vergabestelle bekannt wurden,
verursachte 2021 Kosten in Höhe von rund 80.000 €. Dabei handelte es sich um
Verfahren, die ohne weitere Rechtsberatung durch die Vergabestelle durchgeführt
hätten werden können.
Mit
der beantragten personellen Aufstockung könnte die Zentrale Vergabestelle
künftig auch die Vergabe von Rahmenvereinbarungen abwickeln. Durch die Vergabe
von Rahmenvereinbarungen könnten verschiedene Direktaufträge in den einzelnen
Sachgebieten zusammengefasst werden. Beispielsweise könnten Rahmenvereinbarungen
für Baumpflegearbeiten, Druckereierzeugnisse, etc. ausgeschrieben werden. Mit
diesen Ausschreibungen können für einen längeren Zeitraum (im
Unterschwellenbereich bis zu 6 Jahre, im Oberschwellenbereich bis zu 4 Jahre)
Vertragspartner sowie ggf. auch finanzielle Konditionen gesichert werden. Nach
Zuschlagserteilung kann der Fachbereich künftig direkt den Vertragspartner
kontaktieren und die Leistung abrufen. Somit entfällt während der Vertragslaufzeit
die Durchführung von Direktaufträgen im Fachbereich. Das bedeutet, dass ein
Konditionsvergleich dreier Firmen vor der jeweiligen Beauftragung für Aufträge
unter 5.000 € entfällt. Eine solche Bündelung von Leistungen durch eine
Rahmenvereinbarung führt zu Synergieeffekten und kann in vielen Sachgebieten
bisher gebundene Personalressourcen freimachen.
Durch die personelle Aufstockung kann organisatorisch eine Vertretung für die
bisherige Leitung der Vergabestelle geschaffen werden. Da es derzeit formell keine
Vertretung für die Zentrale Vergabestelle gibt, führt dies dazu, dass die
Mitarbeiterin aufgrund der vorgegebenen strengen Abläufe der Vergabeverfahren
und der damit verbundenen Fristen teilweise auch im Urlaub oder im
Krankheitsfall arbeiten muss, weil insbesondere ein Nichtbeachten dieser
strengen Regelungen durch die Vergabestelle oder die noch tätigen Fachbereiche
Schadensersatzforderungen gegenüber dem Landkreis auslösen würde. Aus
Personalfürsorgegründen ist auf Dauer eine Vertretung zu gewährleisten. Eine
Umfrage unter umliegenden Landkreisen/ Städten ergab, dass die Vergabestelle
des Landkreises Ebersberg bisher personell unterdurchschnittlich ausgestattet
ist.
Mitarbeiter
anderer Kommunen:
Lkr.
Tölz |
2
MA aber keine ZV |
ein
MA Liefer- und Dienstleistungen |
ein
MA Bauvergaben |
Lkr.
Freising |
3,5
MA in ZV + (offene Stellen 9 im Stellenplan, die nun auch nach und nach
besetzt werden |
nur
Liefer- und Dienst- |
Bauvergaben
laufen separat -> später wenn neuer Leiter vorhanden, soll Personal
aufgestockt werden und Bau auch über Vergabestelle laufen (aktuell im
Stellenplan 9 Stellen) |
Lkr.
Miesbach |
1
MA in ZV (+ Zuarbeit durch Teilzeitkraft) |
evtl.
weitere Kraft |
kleine
Bauvergaben werden von ZV an Bau delegiert, |
Lkr.
Ostallgäu |
ca.
1,5 MA in ZV |
ein
MA Liefer- und Dienst- |
ein
MA Bauvergaben |
Lkr.
Berchtesgadener Land |
2
MA VZ (seit 2016) |
alle
Vergaben im Haus |
ca.
65 Vergaben im Jahr |
Stadt
Amberg |
3
MA |
|
|
Die
Besetzung der Stelle ab 01.03.2023 bindet
in 2023 ca. 59.210 €. im Jahr 2024 ca. 70.960 €.
1.1.8 Stelle 21.14 „Teamassistenz Sachgebiet Besondere Soziale Leistungen, Versicherungsamt, Wohnungswesen“
Im
Sachgebiet „Besondere Soziale Leistungen, Versicherungsamt, Wohnungswesen“
werden die Fachbereiche Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) und
Ausbildungsförderung (BAföG), Wohngeld, Bildung und Teilhabe,
Widerspruchsstelle Bildung und Teilhabe, Ordnungswidrigkeiten /
Pflegeversicherung, Wohnberechtigung, EOF (einkommensorientierte Förderung) und
Vergabe von Sozialwohnungen, Rentenversicherung, Kriegsopferfürsorge,
Wirtschaftsstrafrecht und „Freiwillige Leistung – Baukostenzuschuss“
bearbeitet. Hierfür sind derzeit neben der Sachgebietsleitung 13
Mitarbeiter/-innen (11,78 VZÄ (davon 7 VZ und 7 TZ)) beschäftigt. Zur
Unterstützung des gesamten Sachgebietes – alle Fachbereiche sowie der
Sachgebietsleitung bei allen anfallenden administrativen und organisatorischen
Angelegenheiten, den Querschnittsaufgaben sowie zur Förderung der
Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen (Synergieeffekt) und zur
Projektarbeit wird eine Teamassistenz für das gesamte Sachgebiet 21 beantragt.
Aufgrund der zunehmenden Erhöhung der Fallzahlen in den Fachbereichen, Gesetzesänderungen sowie der Mehrung zusätzlicher Aufgaben würden administrative und organisatorische Tätigkeiten des Sachgebietes bei den Sachbearbeitern unnötig Kapazitäten binden. Im Hinblick auf die Fallzahlensteigerungen ist der Einsatz einer Teamassistenz organisatorisch und auch wirtschaftlich angezeigt, da diese niedriger eingruppiert ist.
Des
Weiteren soll die Teamassistenz den Fachbereich der Rentenversicherung mit
einem Zeitanteil von ca. 40 % unterstützen, da durch die Gemeinde Poing keine
Rentenantragsannahmen, Kontenklärungen und -beratungen mehr stattfinden und
somit die Bürger/-innen der Gemeinde Poing diese durch das Landratsamt
Ebersberg in Anspruch nehmen. Die Teamassistenzstelle gewährleistet eine Unterstützung
für alle Fachbereiche – je nach Bedarf und Fallzahlenmehrung im Sachgebiet und
kann anstehende Zusatzaufgaben wie z. B. die Digitalisierung – wahrnehmen.
Die
ganzjährige Besetzung der Stelle bindet im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 53.330 €, 2024 ca. 53.800 €.
1.1.9 Stellen 21.13 und 21.15
„Sachbearbeitung Wohngeld (Wohngeldnovelle)“
Die
Sachgebietsleitung beantragt für die „Sachbearbeitung Wohngeld“ 7 zusätzliche
Stellen. Begründet wird der Stellenantrag mit der Änderung des
Heizkostenzuschussgesetzes, der dauerhaften Einführung einer Klima- und
Heizkostenkomponente, der Einführung des Bürgergeldes sowie der Wohngeldreform
aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes. Damit verbunden erweitert sich
deutschlandweit der Kreis der Wohngeldberechtigten von 700.000 auf 2 Millionen
Anspruchsberechtigte. Dies bedeutet eine Steigerung in Höhe von 185 %.
Die
Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge liegen derzeit bereits bei mindestens 6
– 8 Wochen. Der Eingang von Neuanträgen sowie Anfragen von Bürger/-innen nehmen
spürbar (um das Doppelte) zu, da die Wohngeldreform ab 01.01.2023 bereits in
den Medien publik gemacht wird. Aufgrund der aktuellen Energiekrise ist für die
Bürger/-innen eine zeitnahe Bewilligung ihrer Anträge und eine zügige
Auszahlung der bewilligten Leistungen notwendig.
Wohngeld
dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens
(§ 1 WoGG). Wenn den Bürger/-innen die Begleichung der Ausgaben nicht mehr
möglich ist, kann in der aktuellen Situation davon ausgegangen werden, dass es
vermehrt zu Beschwerden kommen wird. Nicht nur die Bürger/-innen, sondern auch
die Vermieter/-innen, welche den Wohnraum zur Verfügung stellen, sowie Versorger/-innen
sind auf die Bezahlung der Kosten (Miet-, Strom- und Energiekosten) angewiesen.
Bei keiner Stellenmehrung würde sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern,
was für die Antragssteller in der jetzigen Situation nicht zumutbar wäre.
Die geplanten Stellenmehrungen der
umliegenden Landkreise stellen sich wie folgt dar:
Einwohner 2021 |
Mietstufen (max. 7) |
VZÄ aktuell |
Plus 185% |
Mehrung geplant |
Summe |
|
AÖ |
112.100 |
Stadt 2, Lkr 1 |
2,5 |
4,6 |
2 |
4,5 |
DAH |
155.400 |
Stadt 7, Lkr 5 |
2 |
3,7 |
3 |
5 |
EBE |
144.600 |
Stadt & Lkr 6 und 7 |
4,04 |
7,4 |
7 |
11 |
ED |
139.600 |
Stadt 6, Lkr 4 |
2,7 auf 3 |
5,5 |
5 |
8 |
FS |
181.100 |
Stadt 6, Lkr 4 |
3,1 |
5,7 |
5,7 |
8,8 |
MÜ |
117.600 |
Stadt 2, Lkr 1 |
2,5 |
4,6 |
2 |
4,5 |
Eine
Kurzabfrage des Bayerischen Landkreis- / Städtetags bei den Kreisverwaltungsbehörden
hat bestätigt, dass mit einem erheblichen Personalmehrbedarf zu rechnen ist. 38
kreisfreie Städte und Landkreise haben einen Mehrbedarf von über 170
vollzeitäquivalenten Stellen gemeldet. Hochgerechnet auf alle 96
Kreisverwaltungsbehörden ist daher von einem Mehrbedarf von über 400 Stellen
auszugehen.
Eine
Mietstufe bewertet den ortsüblichen Mietpreis im deutschlandweiten Vergleich
mit anderen Kreisen und Städten. Mietstufen gibt es von 1 (günstige Stufe) bis
7 (teuerste Stufe). Sie dient der Ermittlung des Wohngeldanspruchs. Je höher
die Mietstufe mit einer desto höheren Zahl an Anträgen ist aufgrund der
Gesetzesänderung ab 01.01.2023 zu rechnen. Die Gemeinden im Landkreis Ebersberg
befinden sich in Mietstufe 6 und 7. Somit ist mit einer sehr hohen Antragsflut
zu rechnen, weshalb von der Sachgebietsleitung eine Personalmehrung um 7,00 VZÄ
beantragt wird. Landkreise in geringeren Mietstufen sehen den Anstieg deshalb
geringer als rechnerisch ermittelt (siehe Tabelle).
Wie
aus o.g. Tabelle ersichtlich, beantragen die umliegenden Landkreise weniger
Stellen als ein Plus von 185 % rechnerisch ergeben würde. Auch wenn der
Landkreis Ebersberg höhere Mietstufen aufweist, soll die Erhöhung der Stellen
im Stellenplan nicht nach der rechnerisch maximalen Antragssteigerung
ausgerichtet werden. Die Amtsleitung möchte dem Sachgebiet zunächst nur zwei
weitere Stellen im Stellenplan zuordnen. Weitere Bedarfe sollen je nach
Fallzahlen aus den Reservestellen rekrutiert werden. Hier sollen zwei weitere Stellen
für das Sachgebiet 21 bei den Reservestellen reserviert werden.
Die
Besetzung der beiden Stellen ab 01.02.2023 verursacht im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 112.580 €, ganzjährig im Jahr 2024 ca. 123.340 €.
1.1.10 Stellen 31.17 und 31.18 „Sachbearbeitung
Ausländer- und Asylrecht“
Aufgrund
der rasant steigenden Ausländeranzahl sowie der bevorstehenden
Gesetzesänderungen wird die Installierung eines zusätzlichen
Sachbearbeiterteams (zwei Personen) als zwingend notwendig erachtet. Aus diesem
Grund werden eine zusätzliche Sachbearbeiterstelle (EG 9a) sowie eine
zusätzliche Sachbearbeiterstelle (EG 9b oder 9c) mit Unterstützung/Vertretung
der Teamleitung bei der Aufenthaltsbeendigung beantragt.
Seit
dem Jahr 2010 ist die Ausländeranzahl von 10.532 Personen auf aktuell 25.010
Personen angestiegen, das entspricht einem Zuwachs von über 136 %. Die
Gesamtjahresarbeitsstunden im SG 31 sind in diesem Zeitraum um 71 % gestiegen,
speziell der Bereich Ausländerrecht- und Asylsachbearbeitung (Produkte 31.11-31.16)
ist lediglich um 86 % gestiegen.
Bereits
seit mehreren Jahren arbeitet die Ausländerbehörde an den Kapazitätsgrenzen und
wurde zeitweise über Gebühr gefordert. Aktuell ist die Auslastung wieder
besonders hoch und es ist nicht absehbar, dass der stetige Zuwachs der
Ausländeranzahl abnimmt, zumal gesetzlich auch immer mehr Einreisemöglichkeiten
(z. B: Fachkräfteeinwanderungsgesetz) geschaffen werden. Aufgrund des allgemein
ausgerufenen Fachkräftemangels der Wirtschaftsverbände ist mit weiteren Änderungen
der bestehenden Aufenthaltsgesetze zu rechnen. Um den damit verbundenen
erhöhten Arbeitsaufwand zu bewältigen und sicherstellen zu können, dass
(mittelständische) Arbeitgeber (z.B. erhält die Kreisklinik aktuell einige
Fachkräfte aus den Philippinen und Marokko) im Landkreis genügend Personal zur
Verfügung haben, muss der insoweit bestehende Stellenbedarf aufgestockt werden.
Dabei ist auch zu bedenken, dass der Koalitionsvertrag der Bundesregierung
Pläne zur Arbeitsmigration vorsieht, die ebenfalls die Auslastung der
Ausländerbehörde erhöhen werden (z.B. Erweiterung der "blauen Karte"
auf nichtakademische Berufe oder Einführung einer sog. "Chancenkarte"
für den Bereich der Arbeitsmigration).
Zudem
plant die derzeitige Bundesregierung den Erlass des sogenannten
"Chancen-Aufenthaltsrechts". Insbesondere sollen dadurch geduldete
Ausländer, die aufgrund der unanfechtbaren Ablehnung des Asylantrages
vollziehbar ausreisepflichtig sind, die Möglichkeit erhalten, für ein Jahr eine
Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Innerhalb dieses Zeitraums sollen die
Betroffenen Identitätsnachweise sowie eine eigenständige
Lebensunterhaltssicherung nachweisen. Diese Gesetzesänderung sieht zudem aber
auch Erleichterungen beim Familiennachzug vor. Das durch das Bundeskabinett am
6. Juli 2022 als Gesetzesentwurf beschlossene "Chancen-Aufenthaltsrecht-Gesetz"
wird bundesweit ca. 136.000 Ausländer betreffen, die schon seit ca. 5 Jahren
ausländerrechtlich geduldet sind und eine Chance auf ein dauerhaftes
Bleiberecht bekommen sollen. Die bevorstehende neue Gesetzeslage wird einen
nicht unerheblichen zeitlichen und rechtlichen Mehraufwand (insbesondere
Ausländerbefragungen und Antragsablehnungen) für die Ausländerbehörde mit sich
bringen. Um auf das Vorhaben der Bundesregierung überhaupt reagieren zu können,
müssen die entsprechenden Stellen bereits jetzt auf den Weg gebracht werden. Aktuell
leben im Landkreis ca. 400 geduldete Ausländer (ohne Ukraine), die potentiell
für das „Chancenaufenthaltsrecht“ in Frage kommen könnten. Bei den aktuell 200
Personen (ohne Ukraine), die sich noch im Asylverfahren befinden, ist davon
auszugehen, dass bei einem Großteil das Asylverfahren negativ abgeschlossen
werden wird und für diesen Personenkreis dann ebenfalls das
„Chancenaufenthaltsrecht“ zur Anwendung kommen dürfte.
Das
Ausländeramt musste seit Beginn des Ukraine-Konflikts Ende Februar 2022 über
mehrere Monate hinweg einen bayernweit ausgerufenen Katastrophenfall
bewältigen. Innerhalb kürzester Zeit waren die Anträge von fast 2000
ukrainischen Flüchtlingen zu bearbeiten. Dies war nur durch erhebliche
Abordnungen aus dem Haus möglich. Ein abgeordneter Teamleiter koordinierte den
Schichtbetrieb bei der arbeitsintensiven PIK Erfassung. Diese Abordnungen sind
inzwischen wieder aufgehoben. Auch wenn der Katastrophenfall mittlerweile
wieder beendet ist, so dauert der Konflikt in der Ukraine weiter an. Es ist zum
einen nicht absehbar, wie sich der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine entwickelt.
Mittlerweile kommen auch ukrainische Flüchtlinge, die zunächst in anderen
EU-Staaten einen Schutzstatus erhalten haben, nach Deutschland. Zum anderen
laufen im März bzw. April 2023 die für ein Jahr erteilten deutschen
Aufenthaltstitel der Ukrainerinnen und Ukrainer aus; die Verlängerung im Rahmen
von Sammelterminen wird einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand für SG 31 mit
sich bringen. Hinzu kommt eine - möglicherweise noch nicht absehbare - durch
den Krieg in der Ukraine ausgelöste Nahrungsmittelknappheit auf dem
afrikanischen Kontinent, die für die Auslösung eines weiteren Flüchtlingsstroms
nach Mitteleuropa sorgen könnte. Eine weitere Zuweisungswelle Asyl hat bereits
eingesetzt.
Aufgrund
der o. g. Ausführungen wird ein zusätzlicher Stellenbedarf notwendig. Darüber
hinaus soll mit der Stellenmehrung auch eine Entlastung für die Sachbearbeiter in
der bestehenden Situation geschaffen werden. Die Besetzung der beiden Stellen
ab 01.03.2023 verursacht im Jahr 2023
Personalkosten in Höhe von ca. 106.790
€, im Jahr 2024 ganzjährig
Personalkosten in Höhe von ca. 127.980
€.
1.1.11 Stelle 33.20 „Sachbearbeitung
Schwertransporte“
Die
Sachgebietsleitung beantragt für die Bearbeitung des Produkts „Genehmigung von
Groß- und Schwertransporten“ ab 01.01.2023 eine zusätzliche Stelle, die mit 0,5
VZÄ besetzt werden soll. Die gestiegenen Fallzahlen für Anträge und
Stellungnahmen (vgl. nachfolgende Tabelle) und die aufwändigere Prüfung der
Fahrtwege haben zu einem erheblichen Mehraufwand geführt. Durch die Ausweisung
des Gewerbegebiets in Parsdorf zeichnen sich noch mehr Anträge ab. Allein die
Firma Krauss-Maffei hat mit Email vom 08.11.2021 mitgeteilt, dass ab Mitte/Ende
2022 mit jährlich zusätzlich rund 1000 Anträgen zu rechnen ist. Auch BMW baut
in Parsdorf, wird allerdings mit kleineren Antragszahlen in der Statistik
auftauchen.
Jahr: |
Anträge: |
abgegebene |
2014 |
591 |
1.475 |
2015 |
514 |
1.374 |
2016 |
531 |
1.689 |
2017 |
599 |
1.917 |
2018 |
704 |
1.707 |
2019 |
729 |
1.954 |
2020 |
1.078 |
1.716 |
2021 |
998 |
1.896 |
2022
(bis 30.06.) |
494 |
853 |
Bei
diesen Transporten geht es regelmäßig um wichtige Geschäftsfelder der hier
ansässigen Gewerbebetriebe. Ohne die teilweise kurzfristig gestellten Anträge
zu genehmigen, könnten wichtige Transporte nicht stattfinden. Um auch weiterhin
diesen RAL-relevanten Bereich zuverlässig und zeitnah abarbeiten zu können,
werden von der Sachgebietsleitung zusätzliche Stellenkapazitäten von 0,5 VZÄ als
erforderlich gesehen. Auch während der Corona-Zeit war kaum eine Reduzierung
der Antragszahlen erkennbar, dieser Arbeitsbereich ist systemrelevant. Zu
erwähnen ist, dass gerade die Anträge viel Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen,
mehr als drei Mal so viel wie für die Stellungnahmen. Doch bleiben bei den
Anträgen auch die Gebühren im Landkreis. Für die Genehmigungen konnten so bis
Mitte 2022 bereits rund 200.000 € eingenommen werden, das gesamte Budget liegt
bei 250.000 € und wird sicherlich weit überschritten. Ein weiter steigendes
Volumen ist durch die Fallzahlensteigerung ab Ende 2022/2023 zu erwarten. Eine
(weitere) Effizienzsteigerung durch Digitalisierungsmaßnahmen ist nicht mehr
möglich. Der komplette Erlaubnisvorgang, von der Eingabe der Daten durch die
Antragsteller, über die Durchführung des Anhörverfahrens, bis zur Erteilung und
Zustellung der Entscheidung läuft bereits online über das Internet ab.
Die
Besetzung der Stelle mit 0,5 VZÄ bindet im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 26.090 €, in 2024 ca. 31.270 €. Die Stelle wird durch Gebühreneinnahmen gegenfinanziert und
ist damit mehr als kostenneutral.
1.1.12 Stelle 5.2 „Digitalisierungs- und
Prozessberater/-in / IT-Berater/-in“
Der
Landkreis beabsichtigt am Digitalisierungsprojekt des Bundes teilzunehmen, da
dieses eine einmalige Chance für das Gesundheitsamt
darstellt, die Digitalisierung
umzusetzen. Die dringende Notwendigkeit hierfür hat sich gerade während der
Corona-Pandemie mehr als deutlich gezeigt. Mit enthalten in der Förderung des
Digitalisierungsprojekts des Bundes ist die Finanzierung einer Stelle „Digitalisierungs-
und Prozessberatung“ für ein Jahr. Aber auch danach ist eine fachliche
Betreuung unbedingt erforderlich, weil die hausinterne IT die Betreuung dieses
Fachverfahrens nicht leisten kann. Im Rahmen der Umsetzungsplanung des
Digitalisierungsprojektes des Bundes wurde deutlich, dass im Gesundheitsamt
niemand über die fachlichen und zeitlichen Ressourcen verfügt, den Digitalisierungsprozess
zu begleiten. Hierzu zählen die Entwicklung von IT-Lösungen und deren
langfristiger Support, Sorge um und Einhaltung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes,
Lenkung von Vergabeverfahren, Klärung von Haushalts-/ Finanzfragen. Es gibt
derzeit keine personellen Kapazitäten, die die erforderlichen fachlichen
Kompetenzen, insbesondere im Bereich der IT zur Begleitung des Projekts
erfüllen.
Der/die
Digitalisierungs- und Prozessberater/-in IT soll folgende Aufgaben übernehmen:
·
Fortschreibung
und inhaltliche Entwicklung der Digitalisierung des Gesundheitsamtes
- Unterstützung bei der Umsetzung der strategischen Ausrichtung der
Digitalisierung
- Projekt- und Prozessmanagement zur Vorbereitung und Begleitung der
Verwaltungsmodernisierung in einzelnen Fachbereichen
- Koordination der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen, bspw. aus
dem BayEGovG
- Koordinierung und Begleitung bei der Umsetzung neuer und Weiterentwicklung
vorhandener Arbeitsmethoden im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den
einzelnen Organisationsbereichen
- Planung neuer und Weiterentwicklung vorhandener Arbeitsmethoden im
Zusammenhang mit der Digitalisierung
- Unterstützung der Sachbearbeiter/-in (m/w/d) im Bereich DMS
Die
Umsetzung der Digitalisierungsstrategie im öffentlichen Gesundheitsdienst, für
die vom Bund Fördergelder bereitgestellt wurden, erfordert, auch bei der
Unterstützung durch externe Dienstleister, interne Ansprechpartner und Verantwortliche.
Auch langfristig bedarf es einer Betreuung der implementierten Prozesse. Ohne
diese Stelle kann die Digitalisierung im Gesundheitsamt nicht durchgeführt bzw.
die einmalige Förderung des Bundes nicht ausgenutzt werden.
Da
die Stelle im ersten Jahr gefördert wird, fallen in 2023 hierfür nominal keine Personalkosten an. Die zu
veranschlagenden Personalkosten in Höhe von
45.270 € werden zu 100%
gegenfinanziert. In 2024 werden für die ganzjährige Besetzung
Personalkosten in Höhe von ca. 75.490 €
gebunden.
1.1.13 Stelle 53.11 „Mitarbeiter/-in
Betreuungsstelle“ (0,5 VZÄ Sozialpädagogin/-e + 0,25 VZÄ Verwaltungskraft)
Aufgrund
einer Gesetzesänderung im Betreuungsrecht zum 01.01.2023 ist ein erheblicher
Mehraufwand in der Sachbearbeitung auf Dauer zu bewältigen. Die Stellenplanung
von 0,25 Stellen Verwaltung und 0,5 Stellen Sozialpädagogin/-e ist als
absolutes Minimum zu sehen. Im bayerischen Vergleich werden derzeit
durchschnittlich 1,11 Stellen als Mehrbedarf von den Kommunen angegeben. Zugute
kommt uns hier unser hoher Grad der Digitalisierung und das Engagement des
Landkreises im Bereich der Betreuungsvereine. Aufgrund der Möglichkeit eines
Stellentausches (TVöD – TVL) kann ein derzeit vorhandener Stellenrest von 0,1
Regierungsstellen noch hinzugerechnet werden, so dass damit dann der Bedarf im
Bereich der Sozialpädagogen lt. Tabelle gedeckt werden kann. Es bleibt zu
hoffen, dass durch eine deutlich ausgeweitete staatliche Förderung der
Betreuungsvereine ab 2023 aufgrund § 17 Betreuungsorganisationsgesetz, der eine
bedarfsgerechte Förderung der Betreuungsvereine verlangt, hier letztendlich
eine Einsparung für den Landkreis möglich ist.
Der
derzeitige – bereits mit der öffentlichen und freien Wohlfahrt abgestimmte -
bayerische Verordnungsentwurf hierzu würde eine deutliche Einsparung (bis zu
50.000 €) ermöglichen, inwiefern er aber letztendlich so verabschiedet wird, bleibt
abzuwarten, da den Staat hier deutliche Mehrkosten erwarten. Es sei noch darauf
hingewiesen, dass nach der Modellphase lt. § 11 Absatz 5
Betreuungsorganisationsgesetz (Bayern wird diese Option wählen) mit einem
weiteren Personalbedarf für Betreuungsstellen zu rechnen ist. Die geplante
Dauer der Modellphase ist derzeit noch unbekannt. Nach derzeitigem Stand der
Verordnungs- und Gesetzesentwürfe können die beantragten Stellen durch
Einsparungen im Haushalt der Kostenstelle 710 für 2022 (und die Folgejahre) in
Höhe von mind. 38.120 € (Sachmittel) im Vergleich zum Budget für 2021 sicher gegenfinanziert werden, bei günstigem
Ausgang mit bis zu 50.000 €.
Veranschlagte
Kosten für die Stellenmehrung = max. 60.000 €.
Die
ganzjährige Besetzung der Stelle und einer Besetzung mit 0,25 VZÄ Verwaltungskraft und 0,5 VZÄ Sozialpädagogin/-e bindet im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 47.830 €, in 2024 in Höhe von ca. 52.090 €.
1.1.14 Reservestellen
Da
die in 2022 besetzte eine Reservestelle mit dem Stellenplan 2023 als
„ordentliche Stelle“ beantragt wird, bleibt diese Reservestelle für den
Stellenplan 2023 erhalten.
Es
werden darüber hinaus sieben zusätzliche Reservestellen beantragt. Wie oben
beschrieben kann der genaue Stellenbedarf in verschiedenen Bereichen (Wohngeld,
EOF, Leistungssachbearbeitung Jobcenter / Sozialhilfeverwaltung) derzeit nicht
genau beziffert werden. Wie aus den vergangenen Jahren ersichtlich, kann damit
auf einen unterjährigen Anstieg von Fallzahlen oder auf Rechtsänderungen
adäquat reagiert werden, ohne bestimmte Bereiche ab Jahresbeginn mit
zusätzlichen Stellen auszustatten. Diese Reservestellen sind formal dem Personalservice
zugeordnet und werden nur mit Zustimmung des zentralen Controllings und der
jeweiligen Abteilungsleitung vom Personalservice der Amtsleitung zur
Genehmigung und Freigabe vorgelegt. Hierfür
werden derzeit keine Haushaltsmittel im Personalhaushalt eingeplant.
Bei
Genehmigung der 16 befürworteten neuen
Stellen, der einen in 2022 auf Reservestellen besetzten und nunmehr neu
beantragten Stelle sowie der Rückgabe
von 3 Stellen im Zensusbereich ergibt sich für den Landkreis ab 2023
folgende neue Stellensituation:
|
2022 |
2023 |
Differenz |
Erläuterung |
Beamte |
35 |
39 |
+4 |
|
Arbeitnehmer |
364 |
381 |
+17 |
|
insges. |
399 |
420 |
+ 21 |
|
1.2 Sonstige wichtige interne Änderungen gegenüber dem
Stellenplan 2022:
Stellenänderungen |
Beamten-stellen |
AN-Stellen |
Rückgabe der Stellen 1.6, 1.7 und 1.8 (Zensus) |
|
-
3 |
Ausweisung von zwei Beamtenstellen A9 m.D Stellen
21.13 und 21.15 |
|
+2 |
Ausweisung von zwei Beamtenstellen A11 Stellen 2.3
und 12.28 |
|
+2 |
1.3 Rechtliche Bedeutung des Stellenplanes –
Auswirkung auf den Haushalt:
Der anliegende Entwurf
des haushaltsrechtlichen Stellenplans 2023, der Bestandteil des Haushaltsplanes 2023 wird, spiegelt
den organisatorischen Stellenplan 2023 wieder.
Der Stellenplan ist
rechtliche Voraussetzung für die Haushaltsplanung. Die Haushaltsplanung erfolgt
jedoch nach der tatsächlichen Besetzung der jeweiligen Stelle. Mit Ausnahme der
Reservestelle werden die 16 zusätzlich beantragten Stellen bei der Haushaltsplanung
2023 in der o.g. Besetzung eingeplant.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
1.
Die beantragten 24 neuen Stellen
Stellen |
Refinanzierung |
Haushalt 2023 |
Stellen BL.15 und BL.16 „Klimaschutzmanager/-innen“ |
bis zu 80 % 85.550€ |
106.940 € |
Stelle 11.34 – „System- und Netzwerk- |
|
29.460 € |
Stelle 11.35
„E-Government Koordinator/-in digitale Prozesse, Formularserver, |
|
65.870 € |
Stelle 11.36
„Sachbearbeitung |
Umlage des
Zweckverbandes 57.180 € |
57.180 € |
Stelle 13.42
„Hausmeister/-in Gymnasium |
|
26.510 € |
Stelle 16.25
„Technische/-r Mitarbeiter/-in |
durch
Gebühreneinnahmen 16.750 € |
16.750 € |
Stelle 2.3 „Sachbearbeitung Zentrale
Vergabestelle“ |
Durch Vermeidung von Rechtsanwaltskosten 80.000 € |
59.210 € |
Stelle 21.14 „Teamassistenz Sachgebiet
Besondere Soziale Leistungen, |
|
53.330 € |
Stellen 21.13 und 21.15 „Sachbearbeitung
Wohngeld (Wohngeldnovelle)“ |
|
107.750 € |
Stellen 31.17 und 31.18 „Sachbearbeitung
Ausländer- und Asylrecht“ |
|
106.790 € |
Stelle 33.20 „Sachbearbeitung
Schwertransporte“ |
durch
Gebühreneinnahmen 26.090 € |
26.090 € |
Stelle 5.2 „Digitalisierungs- und
Prozess-berater/-in / IT-Berater/-in“ |
im ersten Jahr
Gegenfinanzierung 45.270 € |
45.270 € |
Stelle 53.11
„Mitarbeiter/-innen |
Gegenfinanzierung
durch geringere Sachausgaben bis zu 50.000 €: 47.830 € |
47.830 € |
Stelle 32.20 Sachbearbeitung |
|
0 € |
7 Reservestellen 12.22, 12.23,12.24, 12.25, 12.26, 12.27, 12.28 |
|
0 € |
Summe |
278.670 € + 80.000 €
Einsparungen RA-Honorare |
748.980 € € |
werden genehmigt.
2. Es werden drei Stellen (Zensus:1.6, 1.7
und 1.8) eingezogen.
3. Im
Haushalt 2023 werden zusätzlich Personalkosten in Höhe von 748.980 €
bereitgestellt. Eine
Gegenfinanzierung durch Erträge in Höhe von 278.670 €
wird veranschlagt.
4. Der haushaltsrechtliche
Stellenplan 2023 des Landkreises wird auf Grundlage
des vorgelegten Entwurfes
verabschiedet. Die Beschlussfassung darüber
erfolgt zusammen mit dem
Kreishaushalt 2023.
Im Haushalt 2023 sind nominal folgende
zusätzliche Personalkosten einzuplanen:
Stelle |
Personal-kosten 2023 |
Im Haushalt 2023 neu zu veranschlagen |
Personalkosten 2024 ff |
Klimaschutzmanager/-innen |
106.940 € |
106.940 € |
141.420 € |
System- und Netzwerk- |
29.460 € |
29.460 € |
66.500 € |
E-Government
Koordinator/-in |
65.870 € |
65.870 € |
87.100 € |
Sachbearbeitung
Zweckverband |
57.180 € |
57.180 € |
57.690 € |
Hausmeister/-in Gymnasium
|
26.510 € |
26.510 € |
59.120 € |
Technische/-r
Mitarbeiter/-in Deponie |
16.750 € |
16.750 € |
32.130 € |
Sachbearbeitung
Zentrale |
59.210 € |
59.210 € |
70.960 € |
Teamassistenz
Sachgebiet |
53.330
€ |
53.330
€ |
53.800
€ |
Sachbearbeitung
Wohngeld |
107.750
€ |
107.750
€ |
123.340
€ |
Sachbearbeitung Ausländer- und Asylrecht (2 Stellen) |
106.790
€ |
106.790
€ |
127.980
€ |
Sachbearbeitung Schwertransporte |
26.090
€ |
26.090
€ |
31.270
€ |
Digitalisierungs-
und Prozess- |
45.270
€ |
45.270
€ |
75.490
€ |
Mitarbeiter/-innen Betreuungsstelle |
47.830
€ |
47.830
€ |
52.090
€ |
Sachbearbeitung Führerscheinstelle |
54.730
€. |
0 € |
55.280
€ |
7 Reservestellen |
0 € |
0 € |
0 € |
Brutto-Summe
zusätzliche |
803.710 € |
748.980 € |
1.034.170 € € |
abzüglich Refinanzierung |
|
278.670
€ |
|
Nettobelastung
Haushalt 2023 |
|
470.310 € |
|
Wie aus obenstehender Aufstellung
ersichtlich, sind bei Genehmigung der 17 Stellen (16 neue Stellen + 1
Reservestelle für den Haushalt 2023
nominal Personalkosten in Höhe von 470.310
€ (netto) einzuplanen. 2024 steigen die zusätzlichen Personalkosten auf
einen Betrag von 1 Mio €.
Für die in 2022 zurückgegebenen drei Stellen
waren im Haushaltsplan 2022 Personalkosten in Höhe von insgesamt 70.770 € eingeplant. Die oben genannten Stellenbesetzungen binden im
Haushaltsjahr 2023 Personalkosten in Höhe von 748.980 €. Unter Berücksichtigung der Refinanzierung der Stellen „Klimaschutzmanagement “ (85.550 €),
„Sachbearbeitung Zweckverband“ (57.180 €), „Technische/-r Mitarbeiter/-in
Deponie“ (16.750 €), „Sachbearbeitung Schwertransporte“ (26.090 €),
„Digitalisierungs- und Prozessberater/-in Gesundheitsamt“ (45.270 €) und
„Mitarbeiter/-innen Betreuungsstelle“ (47.830 €) belasten den Kreishaushalt in 2023 Kosten in Höhe
von 470.310 €. Die nominale
Haushaltsbelastung 2023 (unter Berücksichtigung der zurückgegebenen Stellen Zensus)
beträgt 399.540 €.
Die zentrale Vergabestelle wird sich durch die Vermeidung von
Rechtsberatungskosten ebenfalls „rechnen“.