Der organisatorische Stellenplan 2023 basiert auf dem Stellenplan 2022. Er stellt in der Spalte „tatsächliche Besetzung“ die Besetzung der Stellen zum 01.10.2022 dar. Ebenso sind die gegenüber dem Stellenplan 2022 eingetretenen internen Stellenverschiebungen durch Umorganisation und damit verbundener Umsetzungen von Bediensteten berücksichtigt.

Weitere Erläuterungen zum organisatorischen Stellenplan 2023:

blau     = Stellen, die mit Staatspersonal besetzt sind (diese erscheinen nicht
            im haushaltsrechtlichen Stellenplan, da dort nur Stellen des Landkreises
            darzustellen sind)

lila        = Änderungen der Eingruppierung gegenüber dem Stellenplan 2022

rot        = Stellen, die für den Stellenplan 2023 neu beantragt werden

Der haushaltsrechtliche Stellenplan bildet den organisatorischen Stellenplan ab.

1. Stellenentwicklung

1.1 Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2022

Aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 bis 2017 wurden von den im Jahre 2015 genehmigten Stellen für den Stellenplan 2017 9 Stellen, für den Stellenplan 2018 4 Stellen und für den Stellenplan 2019 8 Stellen, für den Stellenplan 2020 3 Asyl-Stellen, für den Stellenplan 2021 weitere 3 Asyl-Stellen und für den Stellenplan 2022 eine Asyl-Stelle zurückgegeben.

Für den Stellenplan 2023 kann keine Stelle zurückgegeben werden, so dass im Asylbereich von den 2015 genehmigten Stellen weiterhin 28 Stellen besetzt sind.

Die Besetzung der Asylstellen stellt sich zum Stand 01.10.2022 konkret wie folgt dar:

 

 

genehmigte Stellen nach Rückgabe von 9 Stellen zum 01.01.2017

genehmigte Stellen nach Rückgabe von 4 Stellen zum 01.01. 2018

genehmigte Stellen nach Rückgabe von 8 Stellen zum 01.01.   2019

 

 

genehmigte Stellen nach Rückgabe von 3 Stellen zum 01.01. 2020

 

 

genehmigte Stellen nach Rückgabe von 3 Stellen zum 01.01. 2021

 

 

 

genehmigte Stellen nach Rückgabe von 1 Stelle zum 01.01. 2022

 

 

davon besetzt zum Stand 01.10. 2022

 

 

 

Differenz (nicht besetzte Stellen)

 

 

Rückgabe von Stellen

2022

SG 22 - Sozialamt

17

14

10

 

9

 

9

 

9

 

9

 

0

 

0

+ 2 Stellen Staat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abt. 6 umA

21

21

18

 

16

 

13

 

13

 

12,31

 

0,69

 

0

Jobcenter

2

4

3

 

3

 

3

 

2

   

2

 

0

 

0

SG 31 – Ausländer-amt

2

2

2

 

 

2

 

 

2

 

 

2

 

 

2

 

 

0

 

 

0

Gesundheitsamt

1

1

1

 

1

 

1

 

1

 

1

 

0

 

0

Bildung

0

1

1

 

1

 

1

 

1

 

1

 

0

 

0

Reserve-stellen

4

0

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 Summe

47

43

35

32

29

28

27,31

0,69

0

Zusammenfassung:

Eine weitere Rückgabe von Asylstellen ist für den Stellenplan 2023 nicht möglich.

Die für 2022 genehmigte eine Reservestelle wurde nach intensiver Prüfung durch das zentrale Controlling, der Einholung von Benchmarks mit anderen Landratsämtern und unter Abwägung der Bedarfe im Haus als zusätzliche Sachbearbeiterstelle der Führerscheinstelle zugeordnet. Hintergrund waren die erheblich gestiegenen Fallzahlen aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Umtauschaktion. Diese Stelle wird für den Stellenplan 2023 zusätzlich beantragt.

Leider wird es nach dem Stellenplanstopp im Jahr 2022 aufgrund einer hohen Anzahl gesetzlicher Änderungen sowie sozialer Herausforderungen u.a. auch aufgrund des Ukraine-Krieges, der neuerlichen Zuweisung von Asylsuchenden, der Einführung des Bürgergeldes und der Wohngeldnovelle in 2023 nicht mehr möglich sein, die anstehenden Aufgaben mit den vorhandenen Stellen zu bewältigen. Von Seiten der Verwaltung wurden insgesamt 34 neue Stellen beantragt.

Im Vorfeld wurde durch die Amtsleitung bereits eine Kürzung folgender 18 beantragter Stellen vorgenommen:

·         Sachbearbeitung Vollzug Datenschutzgrundverordnung (1 Stelle)
Die Stelle wurde befristet für 1,5 Jahre für eine Besetzung mit 0,5 VZÄ beantragt, da ein erheblicher Rückstand bei den nach DSGVO vorgeschriebenen Datenschutzfolgeabschätzungen für ca. 300 Verarbeitungstätigkeiten bestehen und diese mit dem vorhandenen Personal derzeit nicht wie gesetzlich vorgeschrieben bewältigt werden kann. Aufgrund der Vielzahl von Stellenanträgen für 2023 wurde dieser Bedarf im Rahmen der Priorisierung zurückgestellt.

·         Sachbearbeitung ÖPNV (1 Stelle)
Die Stelle mit einer vorgesehenen Besetzung von 0,5 VZÄ wurde mit stetig wachsendem ÖPNV-Angebot, erhöhtem Arbeits- und Abstimmungsaufwand durch das Großprojekt „Brennernordzulauf“ begründet. Im Rahmen der Priorisierung wurde die Stelle gestrichen. Der Landkreis hat für diesen Aufgabenbereich eine Vollzeitstelle besetzt. In Abstimmung mit dem Stelleninhaber sollen nur so viele Aufträge angestoßen werden, die mit den vorhandenen Personalkapazitäten bewerkstelligt werden können.

·         Sachbearbeitung Umsatzsteuerpflicht für die kommunale Abfallwirtschaft
(1 Stelle)
Der Landkreis wird im Bereich der Kommunalen Abfallwirtschaft ab 01.01.2023 in erhöhtem Umfang umsatzsteuerpflichtig. Die Stelle wurde aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands durch strengere Abrechnungsvorschriften, die sich am Steuerrecht orientieren, beantragt. Der Stellenantrag wurde zurückgestellt, da der Bedarf langsam aufbauend anwächst und ggf. mit freiwerdenden Zeitanteilen von den im Rahmen der Umorganisation der Abfallwirtschaft zugeordneten Mitarbeitern gedeckt werden kann (siehe Stellenantrag unter 1.1.4 – Stelle 11.36).

·         Sachbearbeitung Wohngeld (Wohngeldnovelle) (6 Stellen)
Die Sachgebietsleitung beantragt aufgrund der Wohngeldnovelle und der damit verbundenen Erweiterung des Berechtigtenkreises um 185 % 6 weitere Stellen. Da sich Stadt und Landkreis Ebersberg in Mietstufe 6 und 7 befinden, wird von der Sachgebietsleitung eine hohe Antragsflut prognostiziert. Der Antrag von zwei Stellen (siehe 1.10 Stelle 21.13 und 21.15) wird im Stellenplan aufgenommen. Weitere Bedarfe sind aus den Reservestellen zu bedienen (hier sind 2 Stellen vorgesehen).

·         Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe (Bürgergeld) (2 Stellen)
Hintergrund ist die Einführung des Bürgergeldes sowie das Wohngeld-Plus-Gesetz, welche zu einer Erhöhung der Wohngeldberechtigten von 700.000 auf 2 Millionen führt. Ein Anspruch auf Wohngeld oder Bürgergeld ist wiederum Grundlage, um antragsberechtigt auf BuT-Leistungen zu sein. Daher wird mit zeitlichem Versatz von einer Verdopplung der Antragszahlen im Fachbereich BuT ausgegangen und hierfür 1,85 VZÄ (= 2 Stellen), die ab 01.07.2023 besetzt werden sollen, beantragt. BuT-Anträge sind zeitnah zu bearbeiten, da hiervon abhängt, ob Kinder am Schulmittagessen, Klassenfahrten, etc. teilnehmen können. Hierfür soll derzeit keine feste Stelle für den Stellenplan zugewiesen werden. Bedarfe sollen über eine ausreichende Anzahl an Reservestellen gedeckt werden.

·         Sachbearbeitung EOF-Förderung (einkommensorientierte Förderung) (1 Stelle)
Von der Sachgebietsleitung wurde eine neue Stelle mit mindestens 1,0 VZÄ für die Sachbearbeitung – Fachbereich EOF / Sozialwohnungen – ab dem 01.01.2023 beantragt. Begründet wurde der Antrag mit Fallzahlensteigerungen, der Ukraine-Krise, Gesetzesänderungen, der Wohnungsknappheit, den hohen Mietpreisen sowie einigen anstehenden Neubauten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus (EOF) und der Mehrung von zusätzlichen Aufgaben. Die Anzahl an einkommensorientiert geförderten Wohnungen stieg von 173 im Jahr 2013 auf 525 im Jahr 2021. Im gleichen Jahr gab es 474 Sozialwohnungen im Landkreis. Des Weiteren bestehen im Landkreis 74 weitere geförderte Wohnanlagen. Ein Zuwachs von ca. 273 neuen EOF-Wohnungen steht in den Jahren 2022 bis 2025 (2022: +44; 2023: +41; 2024: +50; 2025: +138) an. Zur Gewährleistung einer zeitgerechten Bearbeitung wurde für die Aufgabenmehrungen eine Stelle beantragt. Im Rahmen der Priorisierung wurde dieser Stellenantrag zurückgestellt.

·         Leistungssachbearbeitung Jobcenter (1 Stelle)/
Leistungssachbearbeitung Sozialhilfeverwaltung (Antrag auf Reservestellen)
Der Antrag des Jobcenters wurde mit dem Aufwuchs von 640 Bedarfsgemeinschaften von ukrainischen geflüchteten Menschen begründet. Da sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften langfristig erhöhen wird, wurde eine Stelle beantragt.

Die Sozialhilfeverwaltung hat einen Antrag auf Einplanung von Reservestellen gestellt, da die Fallzahlenentwicklung derzeit nicht planbar ist. Etwaige Bedarfe im Jobcenter und in der Sozialhilfeverwaltung sollen aus den Reservestellen (hier 2 Stellen reserviert) gedeckt werden.

·         Sachbearbeitung Einbürgerung (1 Stelle)
Aufgrund der von der Bundesregierung geplanten Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verbunden mit der Hinnahme von Mehrstaatigkeit und deutlicher Verkürzung der erforderlichen Voraufenthaltsdauer von acht Jahren auf fünf Jahre wird von steigenden Antragszahlen bei der Einbürgerung ausgegangen. Im Rahmen der Priorisierung wurde diese Stelle zurückgestellt. Ggf. kann von den zwei beantragten Stellen eine halbe Stelle für den Aufgabenbereich Einbürgerungen verwendet oder auf eine Reservestelle zurückgegriffen werden.

·         Sachbearbeitung Straßenverkehr – Vollzug der StVO (1 Stelle)
Begründet wurde die Stellenmehrung mit dem steigenden Bearbeitungsumfang mit zeitaufwändigen Begutachtungen (Zunahme der Anfragen von Bürgern an den Landrat, Vorgespräche, Ortstermine mit allen Beteiligten, bei Straßensperrungen verpflichtende Vorlage eines Sicherheitskonzepts, etc.) und einer zu erwartenden Steigerung der Anträge (Zunahme der Anträge auf Straßensperrungen). In den meisten Fällen reicht es für das Verfahren nicht aus, wenn eine rechtlich begründete Auskunft erteilt wird. Vielmehr ist zunehmend ein beharrliches Nachfragen zu verzeichnen, bis das gewünschte Ziel erreicht ist (Querungshilfen, Probeampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen in Engerloh, Spannleitenberg, Glonn, Grafing, Markt Schwaben, etc.). Hierdurch können die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben wie die Aufarbeitung von Verkehrsschauen und die regelmäßige Begutachtung von Verkehrsschwerpunkten im Landkreis, Vorgehen gegen außerörtliche Plakatierungen oftmals nicht oder nur eingeschränkt bearbeitet werden. Im Rahmen der Priorisierung wurde diese Stelle gestrichen.

·         Kreisjugendamt (1 Stelle Sozialpädagogin/-e)
Sachbearbeitung Teilleistungsstörung gem. § 35a SGB VIII: (0,5 VZÄ)
Aufgrund von erheblichen Fallzahlensteigerungen im Bereich der Schulbegleitung und der Teilleistungsstörungen gemäß § 35a SGB VIII wurde eine Personalbemessung (PeB) nach den Vorgaben des bayerischen Landesjugendamtes durchgeführt, die einen Personalbedarf von 0,46 VZÄ ergab. Seit Jahren steigen die Fallzahlen stetig an. Seit dem Ende der Corona-Pandemie hat sich diese Entwicklung nochmals verstärkt. Nachdem es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt, ist eine Beschränkung der Fallzahlen im Falle einer medizinischen Attestierung und festgestellten Teilhabebeeinträchtigung nicht möglich. Im Rahmen der Priorisierung wurde diese Stelle zurückgestellt und kann ggf. aus dem Reservepool bedient werden.

·         Kreisjugendamt (1 Stelle)
Diese Stelle wurde für Arbeitszeiterhöhungen in folgenden Bereichen beantragt:

o   Buchungsstelle Wirtschaftliche Jugendhilfe (0,25 VZÄ)
Seit Jahren steigt die Zahl der Buchungsvorgänge kontinuierlich an. Diverse Zulagen, Sonderleistungen und immer komplexere Vorgänge lassen, zusätzlich zu den steigenden Buchungszahlen aufgrund zunehmender Fallzahlen, die Arbeitsbelastung in diesem Bereich stark ansteigen. Im Jahr 2015 wurde im Hinblick auf die in Aussicht gestellte Vereinfachung durch die Einführung einer Schnittstelle zum Kassenprogramm Microsoft Dynamics/Infoma und eine damit verbundene Reduzierung der Arbeitsabläufe der Personalkörper in der Buchungsstelle von 2,0 VZÄ auf 1,0 VZÄ reduziert. Die Schnittstelle wurde im November 2017 eingerichtet, aber bis heute nicht freigegeben. Die Kreiskasse legte ein Veto ein, da der mühevoll bereinigte Datenbestand der Kasse durch eine Anbindung des Fachprogramms OK.JUG des Jugendamts gefährdet wird. Eine Verbesserung dieser Situation ist erst mit dem Umstieg auf OK.JUS sowie der zusätzlichen Einführung eines Kollisionsprüfungsprogramms zu erwarten. Da diese Veränderungen derzeit nicht absehbar sind, die Buchungsvorgänge unverändert geblieben sind, blieb der erwartete Rückgang der Arbeitsbelastung aus. Dieser ist auch in naher Zukunft nicht zu erwarten.

o   Sachbearbeitung Kindertagesstättenaufsicht (0,36 VZÄ)
Der Stellenbedarf wurde mit der Zunahme der Kindertagesbetreuungen (Steigerung seit 2012 um 27 % von 7.432 Plätzen auf aktuell 9.400 Plätze), Zunahme der Anzahl der Kindertagesstätten (Steigerung um 30 % von 149 auf 192 Krippen, Kindergarten- und Horteinrichtungen) begründet. Die Steigerungsraten führen zu einem Anstieg an Beratungen von Trägern und Gemeinden, aber auch zu einer deutlichen Zunahme rechtsaufsichtlicher Aufgaben (z.B. Erteilung und Überwachung der Betriebserlaubnisse, Belegprüfungen, Anweisung und Prüfung der Fördermittel). Aufgrund des akuten Fachkräftemangels stieg die Anzahl der Anträge auf Anerkennung von ausländischen Abschlüssen (seit 2012 Steigerung um 562 %: von 16 Anerkennungen auf 90 Anerkennungen).

o   Sachbearbeitung Adoption (0,1 VZÄ)
Die Arbeitszeiterhöhung wurde mit den zum 01.06.2021 gesetzlichen Änderungen im Bereich der Adoption begründet, die die Informationsrechte von Adoptierten erweitert, die Nachbetreuung nach einer Adoption gesetzlich festlegt und die den Umfang der Stellungnahmen vor Gericht ausweitet. Um die Arbeit in der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle fortführen zu können, sei eine Erhöhung der Arbeitszeit um 0,1 VZÄ erforderlich. Das Kreisjugendamt Ebersberg arbeitet in diesem Bereich bereits mit anderen Jugendämtern in einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (GAV) zusammen und teilt sich die Aufgaben, weshalb lediglich eine Erhöhung um 3,9 Wochenstunden benötigt wird, um den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

o   Sachbearbeitung Amtsvormundschaft (0,1 VZÄ)
Im Bereich der Amtsvormundschaft wurden seit 2016 Mehrarbeitsstunden zwischen 30 und 330 Mehrarbeitsstunden pro Jahr ausgezahlt, was nach einer Beanstandung des BKPV nicht zulässig ist. (2016: 100 Std., 2017: 250 Std., 2018: 100 Std., 2019: 50 Std., 2020: 330 Std., 2021: 30 Std.). Gründe hierfür liegen u.a. in immer komplexer und „explosiver“ werdenden Vormundschaftsfällen, bei denen hoch zerstrittene Parteien, abgängige Mündel oder zahlreiche Einrichtungswechsel des Mündels für einen überbordenden Arbeitsanfall sorgen. Hierdurch werden oftmals abweichend von den Vorgaben in PeB mehrfache Kontakte zu den Mündeln innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums, anstelle des vom Gesetzgeber und in PeB (Personalbemessung Bayern) vorgesehenen einmaligen Mündelkontaktes pro Monat, notwendig. Die hohe Arbeitsbelastung innerhalb der einzelnen Fälle hält bereits seit geraumer Zeit an. Eine Entspannung ist nicht absehbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Bereich der Amtsvormundschaft nur die Dienstaufsicht, aber nicht die Fachaufsicht beim Kreisjugendamt liegt. Vormünder entscheiden nach den Vorgaben des Amtsgerichtes zum Wohle ihrer Mündel, weshalb eine angeordnete Reduzierung der Fallkontakte nicht zulässig ist.

Die o.g. Stellenbedarfe der vier Arbeitszeiterhöhungen wurden im Rahmen der Priorisierung zurückgestellt. Unabwendbarer Bedarf soll zunächst über die Verschiebung von Prioritäten abteilungsintern geprüft werden und erst dann über Reservestellen gedeckt werden können.

·         Kreisjugendamt (1 Stelle)
Diese Stelle wurde für Arbeitszeiterhöhungen in folgenden Bereichen beantragt:

o   Mitarbeiter/-in Spielkistl (0,35 VZÄ)
Das Kreisjugendamt Ebersberg verleiht seit mehr als 30 Jahren Spielgeräte an Schulen, Kindergärten und gemeinnützige Institutionen im Landkreis Ebersberg zur Durchführung von Spielfesten, zu karitativen Zwecken und für private Veranstaltungen (z.B. Kindergeburtstage). Begründet wurde der Stellenbedarf mit dem bedingt durch die Erweiterung des Spielsortiments und die Ausstattung mit attraktiven und zeitgemäßen Spielgeräten erheblichen Anstieg an Verleihvorgängen (2012: 120 Leihen; 2013: 105 Leihen, 2014: 119 Leihen; 2015: 131 Leihen; 2016: 203 Leihen; 2017: 248 Leihen; 2018: 546 Leihen; 2019: 1.153 Leihen; 2020: 902 Leihen; 2021: 1.791 Leihen; 2022: 1.700 Leihen (Stand: 15.07.2022). Das Angebot dient der Förderung der Jugendarbeit und erfreut sich anhaltend großer Beliebtheit. Um die Servicequalität trotz der sprunghaft angestiegenen Verleihzahlen beibehalten zu können, wurde eine Ausweitung der Personalkapazität beantragt. Beim Spielkistl handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe des Landkreises. Derzeit besteht bereits eine Kapazität von 0,35 VZÄ, die mit 3 Personen abgedeckt ist. Zusätzlich helfen der Jugendamtsleiter und ein sozialpädagogischer Mitarbeiter an Wochenenden bei der Ausgabe im Lager mit, was künftig vermieden werden soll.

o   Springerstelle Sozialpädagogin/-e (0,5 VZÄ)
Beantragt wurde die Stelle um Krankheitsausfälle und Zeiten von Beschäftigungsverboten bei einer Schwangerschaft personell auffangen zu können. (Krankheitszeiten: 2018: 322 Krankheitstage; 2019: 255 Krankheitstage; 2020 2. Hj: 111 Krankheitstage + 2 Beschäftigungsverbote; 2021: 480 Krankheitstage; 2022: 600 Krankheitstage + drei Beschäftigungsverbote). Hierdurch könnte vermieden werden, dass die verbleibenden Mitarbeitenden zusätzlich zu den eigenen Aufgaben die Aufgaben der ausgefallenen Kolleginnen und Kollegen übernehmen müssen und damit auch die in der Personalbemessung errechnete Arbeitsbelastung und Verantwortung nicht überschritten wird. Diese Entwicklung wiegt umso schwerer, als die Vertretungssituation in den obigen Fällen oftmals über mehrere Monate andauert und damit die Gefahren einer Überlastung bzw. einer fachlichen Fehlentscheidung zunehmen. Die Bereitstellung eines Springers in der pädagogischen Jugendhilfe würde somit der Prävention dienen und wurde als mögliche Maßnahme zur Sicherung des Kindeswohls bei personeller Unterbesetzung bereits 2018 auf dem Bundeskongress des Allgemeinen Sozialdienstes in Kassel empfohlen. Darüber hinaus findet sich die Forderung nach einer Springerlösung sowohl in der Handreichung des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe zum Thema "Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen" als auch im Anschreiben der Kommunalen Spitzenverbände Bayern an Frau Staatsministerin Scharf vom 29.07.2022 wieder, die zwar beide für den Bereich der Kindertagesbetreuung formuliert wurden, aber inhaltlich und thematisch auf die personelle Situation in der pädagogischen Jugendhilfe übertragbar sind. Zudem verspricht man sich von einer Springerlösung im Bereich der pädagogischen Fachkräfte beim Landkreis Ebersberg einen erheblichen Vorteil bei der Personalakquise neuer pädagogischer Fachkräfte im Einzugsbereich der Landeshauptstadt München.

Diese beiden Stellenanträge wurden im Rahmen der Priorisierung zurückgestellt.

·         Sachbearbeitung Fundraising (1 Stelle)
Die Idee dieser Stelle wurde beim ersten Impulsgremium zur Erarbeitung des neuen
Demografiekonzeptes von der Verwaltung eingebracht und von den teilnehmenden politischen Fraktionsvertretern begrüßt. Ziel der Stelle ist es, mindestens 120% der eigenen Personalvollkosten an Drittmitteln und Spenden zu erwirtschaften. Nach Antrag der Sachgebietsleitung ist zur Erreichung der beabsichtigten Ziele ein fundiertes Fachwissen und Kenntnisse im relevanten Bereich erforderlich. Fundraising und Drittmittelakquise sind ein innovativer Ansatz und sollen im Rahmen eines Projekts durch die Leitung des Sachgebiets weiterverfolgt werden. Da es sich bei dieser Stelle um eine freiwillige Aufgabe handelt, kann der Antrag nicht berücksichtigt werden. Die Umsetzung soll dennoch durch Priorisierung bei den übrigen freiwilligen Aufgabenbereichen erfolgen.

Für den Stellenplan 2023 werden folgende 16 neue Stellen beantragt:

·         Klimaschutzmanager/-innen (2 Stellen) – Antragsteller: ULV-Ausschuss

·         System- und Netzwerkadministrator/-in

·         E-Government Koordinator/-in, digitale Prozesse, Formularserver, Dokumentenmanagement

·         Sachbearbeitung Zweckverband

·         Hausmeister/-in Gymnasium Vaterstetten

·         Technische/-r Mitarbeiter/-in Deponie

·         Sachbearbeitung Zentrale Vergabestelle

·         Teamassistenz Sachgebiet Besondere Soziale Leistungen, Versicherungsamt,
Wohnungswesen

·         Sachbearbeitung Wohngeld (Wohngeldnovelle) (2 Stellen)

·         Sachbearbeitung Ausländer- und Asylrecht (2 Stellen)

·         Sachbearbeitung Schwertransporte

·         Digitalisierungs- und Prozessberater/-in / IT-Berater/-in für das Gesundheitsamt

·         Mitarbeiter/-innen Betreuungsstelle (0,5 VZÄ Sozialpädagogin/-e + 0,25 VZÄ Verwaltungs-kraft)

Alle Stellen (außer Klimaschutz) haben das hausinterne Controllingverfahren durchlaufen und werden durch das zentrale Controlling unterstützt.

 

1.1 1 Stellen BL.15 und BL.16 „Klimaschutzmanager/-in und Klimafolgenanpassungsmanager/-in (KAM)“

 

Diese Stellen wurden vom zentralen Controlling nicht bearbeitet, da im ULV-Ausschusses vom 18.05.2022, TOP 12 ö folgender Beschluss gefasst wurde:

„Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen: 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen: 

I)    Unterstützung des Klimaschutzmanagements 

Zur Unterstützung des Klimaschutzmanagements im Landkreis wird eine weitere Vollzeitstelle (1 VZÄ) im gehobenen Angestelltenbereich für einen weiteren Klimaschutzmanager im Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet. Für diese Aufgabe entstehen dem Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € jährlich. Die Stelle kann zeit- und teilweise auch im SG 13 eingesetzt werden, um dort gezielt Klimaschutzmaßnahmen an Liegenschaften des Landkreises Ebersberg umzusetzen. 

II)  Klimafolgenanpassungsmanager 

1.  Zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des Landkreises im Rahmen der Klimafolgenanpassung wird eine Vollzeitstelle (1 VZÄ) im gehobenen Angestelltenbereich für einen Klimafolgenpassungsmanager im Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet. Für diese Aufgabe entstehen dem Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € jährlich. 

2.  Die Stelle nach Ziffer 1 dieses Beschlusses ist zunächst befristet für drei Jahre. Eine etwaige Verlängerung bedarf eines vorherigen Beschlusses des ULV-Ausschusses.

3.  Die Einrichtung der Stelle nach den Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch den Bund (aktuelle Förderquote bis zu 80 %).

4.  Diese Stelle kann alternativ auch bei der Energieagentur angesiedelt werden, sollten hierdurch Synergieeffekte mit dem Partnerlandkreis München entstehen (gemeinsames Klimaanpassungskonzept) und vorausgesetzt, die Förderung durch den Bund ist dadurch nicht gefährdet.“

Hintergrund dieses Beschlusses ist die Stärkung des Klimaschutzmanagements zur Erreichung des im Jahr 2006 beschlossenen Ziels, 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Die Aufgabe der/des Klimaschutzanpassungsmanagers wird es sein, das Klimaanpassungskonzept fertigzustellen und umzusetzen. Sofern das Förderfenster wieder geöffnet wird, kann eventuell bei der bundeseigenen gemeinnützigen Gesellschaft „Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, die vom Bundesumweltministerium gegründet wurde, eine Förderung des Personals für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept von bis zu 80 % erreicht werden. Das Förderfenster ist derzeit geschlossen, wird sich aber eventuell zum Ende des Jahres wieder öffnen.

Die Schaffung dieser beiden Stellen binden bei einer Besetzung im Jahr 2023 ab 01.04.2023 Haushaltsmittel in Höhe von ca. 106.940 €, im Jahr 2024 ganzjährig ca. 141.420 €.

 

1.1.2 Stelle 11.34 – „System- und Netzwerkadministrator/-in“

 

Die zusätzliche Stelle „System- und Netzwerkadministrator/-in“ wird mit der Zunahme der zu betreuenden Mitarbeiter und der steigenden Anzahl der zu betreuenden Geräte im Landkreis (Landratsamt und Schulen) begründet. Darüber hinaus wird der Arbeitsaufwand im IT-Bereich immer größer. Dieser resultiert neben der Mehrung der Mitarbeiter und der steigenden Anzahl an Geräten im Landkreis vornehmlich aus der Digitalisierung der Fachbereiche. Derzeit ist es schwierig, geeignetes Fachpersonal für den IT-Bereich im öffentlichen Dienst zu rekrutieren. Daher soll die Schaffung dieser Stelle die Übernahme des vom Landkreis ausgebildeten Auszubildenden, der im Juli 2023 seine IHK-Abschlussprüfung zum Fachinformatiker für Systemintegration absolviert, ermöglichen. Sachgebiets- und Teamleitung haben den Antrag auf Schaffung dieser Stelle gestellt, damit der Auszubildende, der bereits in seiner Ausbildung eine hervorragende Entlastung für das Team dargestellt hat, dem Landkreis erhalten bleiben kann.

 

Diese Stelle soll ab 01.08.2023 besetzt werden und bindet in 2023 Personalkosten in Höhe von 29.460 €, ganzjährig in 2024 ca. 66.510 €.

 

1.1.3 Stelle 11.35 „E-Government Koordinator/-in, digitale Prozesse, Formularserver, Dokumentenmanagement“

 

Am 13.04.2018 wurde das eGovernment-Konzept für das Landratsamt Ebersberg von der Amtsleitung zur Umsetzung beauftragt. Unter E-Government wird in der Landkreisverwaltung vor allem die medienbruchfreie, elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen verstanden. Mit der Betrachtung von Verwaltungsprozessen und dem Einsatz moderner E-Government-Lösungen sollen Verbesserungen für die Bürger- und Mitarbeiterorientierung sowie die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns erreicht werden.

 

Entscheidend für die Umsetzung des Konzepts war die personelle Verstärkung des IT-Teams durch einen E-Government Koordinator, der seit Januar 2019 angestellt ist. Das E-Government-Konzept hat sich mittlerweile mehrfach geändert und wurde durch neue Aufgaben erweitert. Durch das Onlinezugangsgesetz ist der Landkreis Ebersberg verpflichtet Dienstleistungen digital anzubieten. Der derzeitige Sachbearbeiter ist aktuell durch die Vielzahl der Anforderungen und Aufgaben so stark gebunden, dass er keine weiteren Projekte mehr begleiten kann. Er betreut aktuell ca. 700 Mitarbeiter alleine im Bereich eGovernment. Viele Themen und Anforderungen zur Digitalisierung von Prozessen aus den Sachgebieten können aufgrund der zu geringen Personalressourcen nicht behandelt werden (z.B. Umwandlung von 250 alten Formularen zu intelligenten Formularen, Durchführung von Beratungen zur Digitalisierung in den Fachbereichen, intensivere und breitere Unterstützung im Thema "Einführung der eAkte", usw.). Um die Digitalisierung aller Verwaltungsprozesse in absehbarer Zeit zu realisieren, wird eine weitere Stelle zur personellen Verstärkung beantragt.

Die Besetzung dieser Stelle bindet im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 65.870 €,
im Jahr 2024 in Höhe von 87.100 €.

 

1.1.4 Stelle 11.36 „Sachbearbeitung Zweckverband“

Die Verwaltung des Zweckverbandes Realschule Vaterstetten erfolgt derzeit noch im Sachgebiet „Abfallwirtschaft, Kreisstraßen“ mit der Kostenstelle 835. Aufgrund einer für das Jahr 2023 vorgesehenen Umorganisation soll die Aufgabe „Geschäftsführung und Verwaltung des Zweckverbandes Realschule Vaterstetten“ ab 2023 dem Sachgebiet „Bildung und IT“, Team Bildung organisatorisch zugeordnet werden.

2021 wurden 1.030 Jahresarbeitsstunden dafür eingesetzt. In den letzten 10 Jahren wurden durchschnittlich 900 Jahresarbeitsstunden eingesetzt. In einer Besprechung am 20.09.2022 mit Abteilung 1, dem Zentralen Controlling, SG 11, SG 16 und Personalservice wurde deutlich, dass in den nächsten Jahren zusätzlich 500 Jahresarbeitsstunden erforderlich sind (für die Begleitung von Bau- und Ausstattungsprojekten (250 Stunden) sowie für die Prozessoptimierung (250 Stunden).

Bei den Bau- und Ausstattungsprojekten handelt es sich konkret um die Erweiterung im Bereich Naturwissenschaften und bei der Prozessoptimierung um das Buchungssystem und die Umlagen. Aus der Historie gewachsen wird noch mit komplexen Excel-Tabellen gearbeitet, die in das System Infoma BI überführt werden sollen. Der zusätzliche Stundenbedarf von 1.400 Jahresarbeitsstunden (0,88 VZÄ) wurde vom Zentralen Controlling eingehend geprüft und wird befürwortet. In ca. 2 - 3 Jahren sollte der Bedarf aus Sicht des Zentralen Controllings anhand des Standes der Projektrealisierung und der Prozessoptimierung überprüft werden. Das Personal, welches bisher mit einem Teil der o.g. Aufgaben betraut war, verbleibt im Sachgebiet „Abfallwirtschaft“ und wird dort neue Aufgaben (Umsetzung § 2 b UStG, etc.) übernehmen.

Für die ganzjährige Besetzung der Stelle sind im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 57.180 € und ganzjährig in 2024 57.690 € zu veranschlagen. Diese werden durch die vom Zweckverband erhobene Umlage gegenfinanziert.

 

1.1.5 Stelle 13.42 „Hausmeister/-in Gymnasium Vaterstetten“

Das Liegenschaftsamt beantragt eine dritte Hausmeisterstelle für die Betreuung des Gymnasiums Vaterstetten. Hintergrund ist, dass im Sommer 2023 die Erweiterung II am Humboldt-Gymnasium Vaterstetten fertig gestellt ist und in Betrieb geht. Stand jetzt hat das Gymnasium eine BGF von 16.280 m², nach der Erweiterung sind es 19.780 m², die die Hausmeister im Innenbereich betreuen. Inklusive der Fläche der Außenanlagen (Neu: 17.575 m²) sind die Hausmeister für insgesamt für 37.355 m² zuständig. Laut Kommunaler Gemeinschaftsstelle (KGSt) sollte ein Hausmeister für rund 10.000 m² zuständig sein. Allerdings sind diese 10.000 m² nur für „normale Schulen ohne Besonderheiten“ gedacht.

Am Humboldt-Gymnasium Vaterstetten gibt es folgende betreuungsaufwendigere Besonderheiten:
• Zwischenstockwerke
• sehr lange Wege
• hoher Vandalismus
• Lichtgräben, welche in der Pflege enorm aufwendig sind
• großer Bestand von Sträuchern und Bäumen
• Ganztagsschule

Bisher konnten die Aufgaben nur mit Unterstützung anderer Hausmeister bewerkstelligt werden, bzw. wurden so priorisiert, dass ein reibungsloser Unterrichtsablauf gewährleistet werden konnte. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaues ist dies nicht mehr möglich.

Für die Besetzung der Stelle ab 01.08.2023 müssen Personalkosten in Höhe von 26.510 €, für 2024 ganzjährig 59.120 € eingeplant werden.

 

1.1.6 Stelle 16.25 „Technische/-r Mitarbeiter/-in Deponie“

Im Zuge der Umorganisation werden das bisherige Sachgebiet „Abfallwirtschaft, Kreisstraßen“ ab ca. Mitte des Jahres 2023 in ein Sachgebiet „Mobilität und Wirtschaft“ und ein Sachgebiet „Abfallwirtschaft“ geteilt. Es ist vorgesehen dem Sachgebiet „Mobilität und Wirtschaft“ die Aufgabenbereiche ÖPNV, Straßen und Radwege und die Wirtschaftsförderung zuzuordnen. Der Aufgabenbereich „ZV Realschule Vaterstetten wird in das Sachgebiet „Bildung und IT“ (siehe Stellenantrag 1.1.4 – Stelle 11.36) eingegliedert. Die bisherige Leitungsstelle der Abfallwirtschaft soll dem neuen Sachgebiet „Mobilität“ zugeordnet werden. Für das neue Sachgebiet „Abfallwirtschaft“ soll die Leitung aus dem Sachgebiet rekrutiert werden. Die Aufgabenzuschnitte müssen jedoch geändert werden. Die vorgesehene Kraft muss technische Aufgaben der Deponiebetreuung abgeben um die Aufgaben der Sachgebietsleitung und der Deponieleitung wahrnehmen zu können. Nach der Verteilung der derzeitigen Jahresarbeitsstunden wird von einem Stellenanteil von 0,45 VZÄ ausgegangen, welcher im neuen Sachgebiet Abfallwirtschaft nachbesetzt werden muss. Hierfür wird eine Stelle im Stellenplan beantragt. Die Besetzung dieser Stelle wird zu 100% durch Gebühreneinnahmen finanziert und ist damit für den Kreishaushalt haushaltsneutral.

Hierfür fallen in 2023 Personalkosten in Höhe von 16.750 €, in 2024 in Höhe von 32.130 € an, die zu 100 % durch Gebühreneinnahmen gegenfinanziert werden.

 

1.1.7 Stelle 2.3 „Sachbearbeitung Zentrale Vergabestelle“

Aktuell ist die Zentrale Vergabestelle nur mit einer Person besetzt, wodurch Bauvergaben für die Liegenschaftsverwaltung derzeit aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt werden können. Die zentrale Vergabestelle kann auch neben den Bauvergaben nicht alle Liefer- und Dienstleistungsvergaben abwickeln. Viele Vergaben werden derzeit extern oder teilweise in den Fachbereichen durchgeführt, da eine Bewältigung aller anfallenden Anfragen nicht möglich ist. Die geplante Entlastung der Liegenschaftsverwaltung konnte daher bis jetzt nicht eintreten.

Die externe Durchführung von Verfahren, die der Vergabestelle bekannt wurden, verursachte 2021 Kosten in Höhe von rund 80.000 €. Dabei handelte es sich um Verfahren, die ohne weitere Rechtsberatung durch die Vergabestelle durchgeführt hätten werden können.

Mit der beantragten personellen Aufstockung könnte die Zentrale Vergabestelle künftig auch die Vergabe von Rahmenvereinbarungen abwickeln. Durch die Vergabe von Rahmenvereinbarungen könnten verschiedene Direktaufträge in den einzelnen Sachgebieten zusammengefasst werden. Beispielsweise könnten Rahmenvereinbarungen für Baumpflegearbeiten, Druckereierzeugnisse, etc. ausgeschrieben werden. Mit diesen Ausschreibungen können für einen längeren Zeitraum (im Unterschwellenbereich bis zu 6 Jahre, im Oberschwellenbereich bis zu 4 Jahre) Vertragspartner sowie ggf. auch finanzielle Konditionen gesichert werden. Nach Zuschlagserteilung kann der Fachbereich künftig direkt den Vertragspartner kontaktieren und die Leistung abrufen. Somit entfällt während der Vertragslaufzeit die Durchführung von Direktaufträgen im Fachbereich. Das bedeutet, dass ein Konditionsvergleich dreier Firmen vor der jeweiligen Beauftragung für Aufträge unter 5.000 € entfällt. Eine solche Bündelung von Leistungen durch eine Rahmenvereinbarung führt zu Synergieeffekten und kann in vielen Sachgebieten bisher gebundene Personalressourcen freimachen.

Durch die personelle Aufstockung kann organisatorisch eine Vertretung für die bisherige Leitung der Vergabestelle geschaffen werden. Da es derzeit formell keine Vertretung für die Zentrale Vergabestelle gibt, führt dies dazu, dass die Mitarbeiterin aufgrund der vorgegebenen strengen Abläufe der Vergabeverfahren und der damit verbundenen Fristen teilweise auch im Urlaub oder im Krankheitsfall arbeiten muss, weil insbesondere ein Nichtbeachten dieser strengen Regelungen durch die Vergabestelle oder die noch tätigen Fachbereiche Schadensersatzforderungen gegenüber dem Landkreis auslösen würde. Aus Personalfürsorgegründen ist auf Dauer eine Vertretung zu gewährleisten. Eine Umfrage unter umliegenden Landkreisen/ Städten ergab, dass die Vergabestelle des Landkreises Ebersberg bisher personell unterdurchschnittlich ausgestattet ist.

 Mitarbeiter anderer Kommunen:

Lkr. Tölz

2 MA aber keine ZV

ein MA Liefer- und Dienstleistungen

ein MA Bauvergaben

Lkr. Freising

3,5 MA in ZV + (offene Stellen 9 im Stellenplan, die nun auch nach und nach besetzt werden
sollen)

nur Liefer- und Dienst-
leistungen
(57 in 2020)

Bauvergaben laufen separat -> später wenn neuer Leiter vorhanden, soll Personal aufgestockt werden und Bau auch über Vergabestelle laufen (aktuell im Stellenplan 9 Stellen)

Lkr. Miesbach

1 MA in ZV (+ Zuarbeit durch Teilzeitkraft)

evtl. weitere Kraft

kleine Bauvergaben werden von ZV an Bau delegiert,
aktuell werden noch nicht alle Vergaben über die Zentrale Vergabestelle abgewickelt

Lkr. Ostallgäu

ca. 1,5 MA in ZV

ein MA Liefer- und Dienst-
leistungen

ein MA Bauvergaben

Lkr. Berchtesgadener Land

2 MA VZ (seit 2016)

alle Vergaben im Haus

ca. 65 Vergaben im Jahr

Stadt Amberg

3 MA

 

 

Die Besetzung der Stelle ab 01.03.2023 bindet in 2023 ca. 59.210 €. im Jahr 2024 ca. 70.960 €.

 

1.1.8 Stelle 21.14 „Teamassistenz Sachgebiet Besondere Soziale Leistungen, Versicherungsamt, Wohnungswesen“

Im Sachgebiet „Besondere Soziale Leistungen, Versicherungsamt, Wohnungswesen“ werden die Fachbereiche Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) und Ausbildungsförderung (BAföG), Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Widerspruchsstelle Bildung und Teilhabe, Ordnungswidrigkeiten / Pflegeversicherung, Wohnberechtigung, EOF (einkommensorientierte Förderung) und Vergabe von Sozialwohnungen, Rentenversicherung, Kriegsopferfürsorge, Wirtschaftsstrafrecht und „Freiwillige Leistung – Baukostenzuschuss“ bearbeitet. Hierfür sind derzeit neben der Sachgebietsleitung 13 Mitarbeiter/-innen (11,78 VZÄ (davon 7 VZ und 7 TZ)) beschäftigt. Zur Unterstützung des gesamten Sachgebietes – alle Fachbereiche sowie der Sachgebietsleitung bei allen anfallenden administrativen und organisatorischen Angelegenheiten, den Querschnittsaufgaben sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen (Synergieeffekt) und zur Projektarbeit wird eine Teamassistenz für das gesamte Sachgebiet 21 beantragt.

Aufgrund der zunehmenden Erhöhung der Fallzahlen in den Fachbereichen, Gesetzesänderungen sowie der Mehrung zusätzlicher Aufgaben würden administrative und organisatorische Tätigkeiten des Sachgebietes bei den Sachbearbeitern unnötig Kapazitäten binden. Im Hinblick auf die Fallzahlensteigerungen ist der Einsatz einer Teamassistenz organisatorisch und auch wirtschaftlich angezeigt, da diese niedriger eingruppiert ist.

Des Weiteren soll die Teamassistenz den Fachbereich der Rentenversicherung mit einem Zeitanteil von ca. 40 % unterstützen, da durch die Gemeinde Poing keine Rentenantragsannahmen, Kontenklärungen und -beratungen mehr stattfinden und somit die Bürger/-innen der Gemeinde Poing diese durch das Landratsamt Ebersberg in Anspruch nehmen. Die Teamassistenzstelle gewährleistet eine Unterstützung für alle Fachbereiche – je nach Bedarf und Fallzahlenmehrung im Sachgebiet und kann anstehende Zusatzaufgaben wie z. B. die Digitalisierung – wahrnehmen.

 

Die ganzjährige Besetzung der Stelle bindet im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 53.330 €, 2024 ca. 53.800 €.

 

1.1.9 Stellen 21.13 und 21.15 „Sachbearbeitung Wohngeld (Wohngeldnovelle)“

Die Sachgebietsleitung beantragt für die „Sachbearbeitung Wohngeld“ 7 zusätzliche Stellen. Begründet wird der Stellenantrag mit der Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes, der dauerhaften Einführung einer Klima- und Heizkostenkomponente, der Einführung des Bürgergeldes sowie der Wohngeldreform aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes. Damit verbunden erweitert sich deutschlandweit der Kreis der Wohngeldberechtigten von 700.000 auf 2 Millionen Anspruchsberechtigte. Dies bedeutet eine Steigerung in Höhe von 185 %.

Die Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge liegen derzeit bereits bei mindestens 6 – 8 Wochen. Der Eingang von Neuanträgen sowie Anfragen von Bürger/-innen nehmen spürbar (um das Doppelte) zu, da die Wohngeldreform ab 01.01.2023 bereits in den Medien publik gemacht wird. Aufgrund der aktuellen Energiekrise ist für die Bürger/-innen eine zeitnahe Bewilligung ihrer Anträge und eine zügige Auszahlung der bewilligten Leistungen notwendig.

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 WoGG). Wenn den Bürger/-innen die Begleichung der Ausgaben nicht mehr möglich ist, kann in der aktuellen Situation davon ausgegangen werden, dass es vermehrt zu Beschwerden kommen wird. Nicht nur die Bürger/-innen, sondern auch die Vermieter/-innen, welche den Wohnraum zur Verfügung stellen, sowie Versorger/-innen sind auf die Bezahlung der Kosten (Miet-, Strom- und Energiekosten) angewiesen. Bei keiner Stellenmehrung würde sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern, was für die Antragssteller in der jetzigen Situation nicht zumutbar wäre.

Die geplanten Stellenmehrungen der umliegenden Landkreise stellen sich wie folgt dar:

 

Einwohner 2021

Mietstufen (max. 7)

VZÄ aktuell

Plus 185%

Mehrung geplant

Summe

112.100

Stadt 2, Lkr 1

2,5

4,6

2

4,5

DAH

155.400

Stadt 7, Lkr 5

2

3,7

3

5

EBE

144.600

Stadt & Lkr 6 und 7

4,04

7,4

7

11

ED

139.600

Stadt 6, Lkr 4

2,7 auf 3

5,5

5

8

FS

181.100

Stadt 6, Lkr 4

3,1

5,7

5,7

8,8

117.600

Stadt 2, Lkr 1

2,5

4,6

2

4,5

 

Eine Kurzabfrage des Bayerischen Landkreis- / Städtetags bei den Kreisverwaltungsbehörden hat bestätigt, dass mit einem erheblichen Personalmehrbedarf zu rechnen ist. 38 kreisfreie Städte und Landkreise haben einen Mehrbedarf von über 170 vollzeitäquivalenten Stellen gemeldet. Hochgerechnet auf alle 96 Kreisverwaltungsbehörden ist daher von einem Mehrbedarf von über 400 Stellen auszugehen.

Eine Mietstufe bewertet den ortsüblichen Mietpreis im deutschlandweiten Vergleich mit anderen Kreisen und Städten. Mietstufen gibt es von 1 (günstige Stufe) bis 7 (teuerste Stufe). Sie dient der Ermittlung des Wohngeldanspruchs. Je höher die Mietstufe mit einer desto höheren Zahl an Anträgen ist aufgrund der Gesetzesänderung ab 01.01.2023 zu rechnen. Die Gemeinden im Landkreis Ebersberg befinden sich in Mietstufe 6 und 7. Somit ist mit einer sehr hohen Antragsflut zu rechnen, weshalb von der Sachgebietsleitung eine Personalmehrung um 7,00 VZÄ beantragt wird. Landkreise in geringeren Mietstufen sehen den Anstieg deshalb geringer als rechnerisch ermittelt (siehe Tabelle).

Wie aus o.g. Tabelle ersichtlich, beantragen die umliegenden Landkreise weniger Stellen als ein Plus von 185 % rechnerisch ergeben würde. Auch wenn der Landkreis Ebersberg höhere Mietstufen aufweist, soll die Erhöhung der Stellen im Stellenplan nicht nach der rechnerisch maximalen Antragssteigerung ausgerichtet werden. Die Amtsleitung möchte dem Sachgebiet zunächst nur zwei weitere Stellen im Stellenplan zuordnen. Weitere Bedarfe sollen je nach Fallzahlen aus den Reservestellen rekrutiert werden. Hier sollen zwei weitere Stellen für das Sachgebiet 21 bei den Reservestellen reserviert werden.

Die Besetzung der beiden Stellen ab 01.02.2023 verursacht im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 112.580 €, ganzjährig im Jahr 2024 ca. 123.340 €.

 

1.1.10 Stellen 31.17 und 31.18 „Sachbearbeitung Ausländer- und Asylrecht“

Aufgrund der rasant steigenden Ausländeranzahl sowie der bevorstehenden Gesetzesänderungen wird die Installierung eines zusätzlichen Sachbearbeiterteams (zwei Personen) als zwingend notwendig erachtet. Aus diesem Grund werden eine zusätzliche Sachbearbeiterstelle (EG 9a) sowie eine zusätzliche Sachbearbeiterstelle (EG 9b oder 9c) mit Unterstützung/Vertretung der Teamleitung bei der Aufenthaltsbeendigung beantragt.

Seit dem Jahr 2010 ist die Ausländeranzahl von 10.532 Personen auf aktuell 25.010 Personen angestiegen, das entspricht einem Zuwachs von über 136 %. Die Gesamtjahresarbeitsstunden im SG 31 sind in diesem Zeitraum um 71 % gestiegen, speziell der Bereich Ausländerrecht- und Asylsachbearbeitung (Produkte 31.11-31.16) ist lediglich um 86 % gestiegen.

Bereits seit mehreren Jahren arbeitet die Ausländerbehörde an den Kapazitätsgrenzen und wurde zeitweise über Gebühr gefordert. Aktuell ist die Auslastung wieder besonders hoch und es ist nicht absehbar, dass der stetige Zuwachs der Ausländeranzahl abnimmt, zumal gesetzlich auch immer mehr Einreisemöglichkeiten (z. B: Fachkräfteeinwanderungsgesetz) geschaffen werden. Aufgrund des allgemein ausgerufenen Fachkräftemangels der Wirtschaftsverbände ist mit weiteren Änderungen der bestehenden Aufenthaltsgesetze zu rechnen. Um den damit verbundenen erhöhten Arbeitsaufwand zu bewältigen und sicherstellen zu können, dass (mittelständische) Arbeitgeber (z.B. erhält die Kreisklinik aktuell einige Fachkräfte aus den Philippinen und Marokko) im Landkreis genügend Personal zur Verfügung haben, muss der insoweit bestehende Stellenbedarf aufgestockt werden. Dabei ist auch zu bedenken, dass der Koalitionsvertrag der Bundesregierung Pläne zur Arbeitsmigration vorsieht, die ebenfalls die Auslastung der Ausländerbehörde erhöhen werden (z.B. Erweiterung der "blauen Karte" auf nichtakademische Berufe oder Einführung einer sog. "Chancenkarte" für den Bereich der Arbeitsmigration).

Zudem plant die derzeitige Bundesregierung den Erlass des sogenannten "Chancen-Aufenthaltsrechts". Insbesondere sollen dadurch geduldete Ausländer, die aufgrund der unanfechtbaren Ablehnung des Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig sind, die Möglichkeit erhalten, für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Innerhalb dieses Zeitraums sollen die Betroffenen Identitätsnachweise sowie eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen. Diese Gesetzesänderung sieht zudem aber auch Erleichterungen beim Familiennachzug vor. Das durch das Bundeskabinett am 6. Juli 2022 als Gesetzesentwurf beschlossene "Chancen-Aufenthaltsrecht-Gesetz" wird bundesweit ca. 136.000 Ausländer betreffen, die schon seit ca. 5 Jahren ausländerrechtlich geduldet sind und eine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen sollen. Die bevorstehende neue Gesetzeslage wird einen nicht unerheblichen zeitlichen und rechtlichen Mehraufwand (insbesondere Ausländerbefragungen und Antragsablehnungen) für die Ausländerbehörde mit sich bringen. Um auf das Vorhaben der Bundesregierung überhaupt reagieren zu können, müssen die entsprechenden Stellen bereits jetzt auf den Weg gebracht werden. Aktuell leben im Landkreis ca. 400 geduldete Ausländer (ohne Ukraine), die potentiell für das „Chancenaufenthaltsrecht“ in Frage kommen könnten. Bei den aktuell 200 Personen (ohne Ukraine), die sich noch im Asylverfahren befinden, ist davon auszugehen, dass bei einem Großteil das Asylverfahren negativ abgeschlossen werden wird und für diesen Personenkreis dann ebenfalls das „Chancenaufenthaltsrecht“ zur Anwendung kommen dürfte.

Das Ausländeramt musste seit Beginn des Ukraine-Konflikts Ende Februar 2022 über mehrere Monate hinweg einen bayernweit ausgerufenen Katastrophenfall bewältigen. Innerhalb kürzester Zeit waren die Anträge von fast 2000 ukrainischen Flüchtlingen zu bearbeiten. Dies war nur durch erhebliche Abordnungen aus dem Haus möglich. Ein abgeordneter Teamleiter koordinierte den Schichtbetrieb bei der arbeitsintensiven PIK Erfassung. Diese Abordnungen sind inzwischen wieder aufgehoben. Auch wenn der Katastrophenfall mittlerweile wieder beendet ist, so dauert der Konflikt in der Ukraine weiter an. Es ist zum einen nicht absehbar, wie sich der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine entwickelt. Mittlerweile kommen auch ukrainische Flüchtlinge, die zunächst in anderen EU-Staaten einen Schutzstatus erhalten haben, nach Deutschland. Zum anderen laufen im März bzw. April 2023 die für ein Jahr erteilten deutschen Aufenthaltstitel der Ukrainerinnen und Ukrainer aus; die Verlängerung im Rahmen von Sammelterminen wird einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand für SG 31 mit sich bringen. Hinzu kommt eine - möglicherweise noch nicht absehbare - durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Nahrungsmittelknappheit auf dem afrikanischen Kontinent, die für die Auslösung eines weiteren Flüchtlingsstroms nach Mitteleuropa sorgen könnte. Eine weitere Zuweisungswelle Asyl hat bereits eingesetzt.

Aufgrund der o. g. Ausführungen wird ein zusätzlicher Stellenbedarf notwendig. Darüber hinaus soll mit der Stellenmehrung auch eine Entlastung für die Sachbearbeiter in der bestehenden Situation geschaffen werden. Die Besetzung der beiden Stellen ab 01.03.2023 verursacht im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 106.790 €, im Jahr 2024 ganzjährig Personalkosten in Höhe von ca. 127.980 €.

 

1.1.11 Stelle 33.20 „Sachbearbeitung Schwertransporte“

Die Sachgebietsleitung beantragt für die Bearbeitung des Produkts „Genehmigung von Groß- und Schwertransporten“ ab 01.01.2023 eine zusätzliche Stelle, die mit 0,5 VZÄ besetzt werden soll. Die gestiegenen Fallzahlen für Anträge und Stellungnahmen (vgl. nachfolgende Tabelle) und die aufwändigere Prüfung der Fahrtwege haben zu einem erheblichen Mehraufwand geführt. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets in Parsdorf zeichnen sich noch mehr Anträge ab. Allein die Firma Krauss-Maffei hat mit Email vom 08.11.2021 mitgeteilt, dass ab Mitte/Ende 2022 mit jährlich zusätzlich rund 1000 Anträgen zu rechnen ist. Auch BMW baut in Parsdorf, wird allerdings mit kleineren Antragszahlen in der Statistik auftauchen.

 

Jahr:

Anträge:

abgegebene
Stellungnahmen:

2014

591

1.475

2015

514

1.374

2016

531

1.689

2017

599

1.917

2018

704

1.707

2019

729

1.954

2020

1.078

1.716

2021

998

1.896

2022 (bis 30.06.)

494

853

Bei diesen Transporten geht es regelmäßig um wichtige Geschäftsfelder der hier ansässigen Gewerbebetriebe. Ohne die teilweise kurzfristig gestellten Anträge zu genehmigen, könnten wichtige Transporte nicht stattfinden. Um auch weiterhin diesen RAL-relevanten Bereich zuverlässig und zeitnah abarbeiten zu können, werden von der Sachgebietsleitung zusätzliche Stellenkapazitäten von 0,5 VZÄ als erforderlich gesehen. Auch während der Corona-Zeit war kaum eine Reduzierung der Antragszahlen erkennbar, dieser Arbeitsbereich ist systemrelevant. Zu erwähnen ist, dass gerade die Anträge viel Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, mehr als drei Mal so viel wie für die Stellungnahmen. Doch bleiben bei den Anträgen auch die Gebühren im Landkreis. Für die Genehmigungen konnten so bis Mitte 2022 bereits rund 200.000 € eingenommen werden, das gesamte Budget liegt bei 250.000 € und wird sicherlich weit überschritten. Ein weiter steigendes Volumen ist durch die Fallzahlensteigerung ab Ende 2022/2023 zu erwarten. Eine (weitere) Effizienzsteigerung durch Digitalisierungsmaßnahmen ist nicht mehr möglich. Der komplette Erlaubnisvorgang, von der Eingabe der Daten durch die Antragsteller, über die Durchführung des Anhörverfahrens, bis zur Erteilung und Zustellung der Entscheidung läuft bereits online über das Internet ab.

Die Besetzung der Stelle mit 0,5 VZÄ bindet im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 26.090 €, in 2024 ca. 31.270 €. Die Stelle wird durch Gebühreneinnahmen gegenfinanziert und ist damit mehr als kostenneutral.

 

1.1.12 Stelle 5.2 „Digitalisierungs- und Prozessberater/-in / IT-Berater/-in“

Der Landkreis beabsichtigt am Digitalisierungsprojekt des Bundes teilzunehmen, da dieses eine einmalige Chance für das Gesundheitsamt darstellt, die Digitalisierung umzusetzen. Die dringende Notwendigkeit hierfür hat sich gerade während der Corona-Pandemie mehr als deutlich gezeigt. Mit enthalten in der Förderung des Digitalisierungsprojekts des Bundes ist die Finanzierung einer Stelle „Digitalisierungs- und Prozessberatung“ für ein Jahr. Aber auch danach ist eine fachliche Betreuung unbedingt erforderlich, weil die hausinterne IT die Betreuung dieses Fachverfahrens nicht leisten kann. Im Rahmen der Umsetzungsplanung des Digitalisierungsprojektes des Bundes wurde deutlich, dass im Gesundheitsamt niemand über die fachlichen und zeitlichen Ressourcen verfügt, den Digitalisierungsprozess zu begleiten. Hierzu zählen die Entwicklung von IT-Lösungen und deren langfristiger Support, Sorge um und Einhaltung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes, Lenkung von Vergabeverfahren, Klärung von Haushalts-/ Finanzfragen. Es gibt derzeit keine personellen Kapazitäten, die die erforderlichen fachlichen Kompetenzen, insbesondere im Bereich der IT zur Begleitung des Projekts erfüllen.

Der/die Digitalisierungs- und Prozessberater/-in IT soll folgende Aufgaben übernehmen:

·         Fortschreibung und inhaltliche Entwicklung der Digitalisierung des Gesundheitsamtes

  • Unterstützung bei der Umsetzung der strategischen Ausrichtung der Digitalisierung
  • Projekt- und Prozessmanagement zur Vorbereitung und Begleitung der Verwaltungsmodernisierung in einzelnen Fachbereichen
  • Koordination der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen, bspw. aus dem BayEGovG
  • Koordinierung und Begleitung bei der Umsetzung neuer und Weiterentwicklung vorhandener Arbeitsmethoden im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den einzelnen Organisationsbereichen
  • Planung neuer und Weiterentwicklung vorhandener Arbeitsmethoden im Zusammenhang mit der Digitalisierung
  • Unterstützung der Sachbearbeiter/-in (m/w/d) im Bereich DMS

Die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie im öffentlichen Gesundheitsdienst, für die vom Bund Fördergelder bereitgestellt wurden, erfordert, auch bei der Unterstützung durch externe Dienstleister, interne Ansprechpartner und Verantwortliche. Auch langfristig bedarf es einer Betreuung der implementierten Prozesse. Ohne diese Stelle kann die Digitalisierung im Gesundheitsamt nicht durchgeführt bzw. die einmalige Förderung des Bundes nicht ausgenutzt werden.

Da die Stelle im ersten Jahr gefördert wird, fallen in 2023 hierfür nominal keine Personalkosten an. Die zu veranschlagenden Personalkosten in Höhe von 45.270 € werden zu 100% gegenfinanziert. In 2024 werden für die ganzjährige Besetzung Personalkosten in Höhe von ca. 75.490 € gebunden.

 

1.1.13 Stelle 53.11 „Mitarbeiter/-in Betreuungsstelle“ (0,5 VZÄ Sozialpädagogin/-e + 0,25 VZÄ Verwaltungskraft)

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Betreuungsrecht zum 01.01.2023 ist ein erheblicher Mehraufwand in der Sachbearbeitung auf Dauer zu bewältigen. Die Stellenplanung von 0,25 Stellen Verwaltung und 0,5 Stellen Sozialpädagogin/-e ist als absolutes Minimum zu sehen. Im bayerischen Vergleich werden derzeit durchschnittlich 1,11 Stellen als Mehrbedarf von den Kommunen angegeben. Zugute kommt uns hier unser hoher Grad der Digitalisierung und das Engagement des Landkreises im Bereich der Betreuungsvereine. Aufgrund der Möglichkeit eines Stellentausches (TVöD – TVL) kann ein derzeit vorhandener Stellenrest von 0,1 Regierungsstellen noch hinzugerechnet werden, so dass damit dann der Bedarf im Bereich der Sozialpädagogen lt. Tabelle gedeckt werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass durch eine deutlich ausgeweitete staatliche Förderung der Betreuungsvereine ab 2023 aufgrund § 17 Betreuungsorganisationsgesetz, der eine bedarfsgerechte Förderung der Betreuungsvereine verlangt, hier letztendlich eine Einsparung für den Landkreis möglich ist.

Der derzeitige – bereits mit der öffentlichen und freien Wohlfahrt abgestimmte - bayerische Verordnungsentwurf hierzu würde eine deutliche Einsparung (bis zu 50.000 €) ermöglichen, inwiefern er aber letztendlich so verabschiedet wird, bleibt abzuwarten, da den Staat hier deutliche Mehrkosten erwarten. Es sei noch darauf hingewiesen, dass nach der Modellphase lt. § 11 Absatz 5 Betreuungsorganisationsgesetz (Bayern wird diese Option wählen) mit einem weiteren Personalbedarf für Betreuungsstellen zu rechnen ist. Die geplante Dauer der Modellphase ist derzeit noch unbekannt. Nach derzeitigem Stand der Verordnungs- und Gesetzesentwürfe können die beantragten Stellen durch Einsparungen im Haushalt der Kostenstelle 710 für 2022 (und die Folgejahre) in Höhe von mind. 38.120 € (Sachmittel) im Vergleich zum Budget für 2021 sicher gegenfinanziert werden, bei günstigem Ausgang mit bis zu 50.000 €.

Veranschlagte Kosten für die Stellenmehrung = max. 60.000 €.

Die ganzjährige Besetzung der Stelle und einer Besetzung mit 0,25 VZÄ Verwaltungskraft und 0,5 VZÄ Sozialpädagogin/-e bindet im Jahr 2023 Personalkosten in Höhe von ca. 47.830 €, in 2024 in Höhe von ca. 52.090 €.

 

1.1.14 Reservestellen

Da die in 2022 besetzte eine Reservestelle mit dem Stellenplan 2023 als „ordentliche Stelle“ beantragt wird, bleibt diese Reservestelle für den Stellenplan 2023 erhalten.

Es werden darüber hinaus sieben zusätzliche Reservestellen beantragt. Wie oben beschrieben kann der genaue Stellenbedarf in verschiedenen Bereichen (Wohngeld, EOF, Leistungssachbearbeitung Jobcenter / Sozialhilfeverwaltung) derzeit nicht genau beziffert werden. Wie aus den vergangenen Jahren ersichtlich, kann damit auf einen unterjährigen Anstieg von Fallzahlen oder auf Rechtsänderungen adäquat reagiert werden, ohne bestimmte Bereiche ab Jahresbeginn mit zusätzlichen Stellen auszustatten. Diese Reservestellen sind formal dem Personalservice zugeordnet und werden nur mit Zustimmung des zentralen Controllings und der jeweiligen Abteilungsleitung vom Personalservice der Amtsleitung zur Genehmigung und Freigabe vorgelegt. Hierfür werden derzeit keine Haushaltsmittel im Personalhaushalt eingeplant.

Bei Genehmigung der 16 befürworteten neuen Stellen, der einen in 2022 auf Reservestellen besetzten und nunmehr neu beantragten Stelle sowie der Rückgabe von 3 Stellen im Zensusbereich ergibt sich für den Landkreis ab 2023 folgende neue Stellensituation:

 

 

2022

2023

Differenz

Erläuterung

Beamte

35

39

+4

 

Arbeitnehmer

364

381

+17

 

insges.

399

420

+ 21

 

 

1.2 Sonstige wichtige interne Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2022:

 

Stellenänderungen

Beamten-stellen

AN-Stellen

Rückgabe der Stellen 1.6, 1.7 und 1.8 (Zensus)

 

- 3

Ausweisung von zwei Beamtenstellen A9 m.D Stellen 21.13 und 21.15

 

+2

Ausweisung von zwei Beamtenstellen A11 Stellen 2.3 und 12.28

 

+2

 

1.3 Rechtliche Bedeutung des Stellenplanes – Auswirkung auf den Haushalt:

Der anliegende Entwurf des haushaltsrechtlichen Stellenplans 2023, der Bestandteil des Haushaltsplanes 2023 wird, spiegelt den organisatorischen Stellenplan 2023 wieder.

Der Stellenplan ist rechtliche Voraussetzung für die Haushaltsplanung. Die Haushaltsplanung erfolgt jedoch nach der tatsächlichen Besetzung der jeweiligen Stelle. Mit Ausnahme der Reservestelle werden die 16 zusätzlich beantragten Stellen bei der Haushaltsplanung 2023 in der o.g. Besetzung eingeplant.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.         Die beantragten 24 neuen Stellen

Stellen

Refinanzierung

Haushalt 2023

 

Stellen BL.15 und BL.16

„Klimaschutzmanager/-innen“

bis zu 80 %

 

85.550€

 

 

106.940 €

 

Stelle 11.34 – „System- und Netzwerk-
administrator/-in“

 

 

 

 

 

29.460 €

 

Stelle 11.35 „E-Government Koordinator/-in digitale Prozesse, Formularserver,
Dokumentenmanagement“

 

 

 

 

 

65.870 €

 

Stelle 11.36 „Sachbearbeitung
Zweckverband“

Umlage des Zweckverbandes

 

57.180 €

 

 

 

57.180 €

 

Stelle 13.42 „Hausmeister/-in Gymnasium
Vaterstetten“

 

 

 

 

26.510 €

 

Stelle 16.25 „Technische/-r Mitarbeiter/-in
Deponie“

durch Gebühreneinnahmen

 

16.750 €

 

 

 

16.750 €

 

Stelle 2.3 „Sachbearbeitung Zentrale Vergabestelle“

Durch Vermeidung von Rechtsanwaltskosten

80.000 €

 

 

59.210 €

 

Stelle 21.14 „Teamassistenz Sachgebiet Besondere Soziale Leistungen,
Versicherungsamt, Wohnungswesen“

 

 

 

 

53.330 €

 

Stellen 21.13 und 21.15 „Sachbearbeitung Wohngeld (Wohngeldnovelle)“

 

 

 

107.750 €

 

Stellen 31.17 und 31.18 „Sachbearbeitung Ausländer- und Asylrecht“

 

 

 

106.790 €

 

 

 

 

Stelle 33.20 „Sachbearbeitung Schwertransporte“

 

durch Gebühreneinnahmen

 

26.090 €

 

 

 

 

 

26.090 €

 

Stelle 5.2 „Digitalisierungs- und Prozess-berater/-in / IT-Berater/-in“

im ersten Jahr Gegenfinanzierung

45.270 €

 

 

 

45.270 €

Stelle 53.11 „Mitarbeiter/-innen
Betreuungsstelle“ (0,5 VZÄ Sozial-
pädagogin/-e + 0,25 VZÄ Verwaltungskraft)

Gegenfinanzierung durch geringere Sachausgaben bis zu 50.000 €:

47.830 €

 

 

 

 

 

 

 

47.830 €

 

Stelle 32.20 Sachbearbeitung
Führerscheinstelle (besetzt aus
Reservestelle 12.21)

 

0 €

 

7 Reservestellen 12.22, 12.23,12.24, 12.25,

12.26, 12.27, 12.28

 

0 €

Summe

278.670 € + 80.000 € Einsparungen RA-Honorare

748.980 € €

werden genehmigt.

2.         Es werden drei Stellen (Zensus:1.6, 1.7 und 1.8) eingezogen.

3.         Im Haushalt 2023 werden zusätzlich Personalkosten in Höhe von 748.980 €
            bereitgestellt. Eine Gegenfinanzierung durch Erträge in Höhe von 278.670 €
            wird veranschlagt.

4.         Der haushaltsrechtliche Stellenplan 2023 des Landkreises wird auf Grundlage
            des vorgelegten Entwurfes verabschiedet. Die Beschlussfassung darüber
            erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2023.

Auswirkung auf Haushalt:

Im Haushalt 2023 sind nominal folgende zusätzliche Personalkosten einzuplanen:

 

Stelle

Personal-kosten 2023

Im Haushalt 2023 neu zu veranschlagen

Personalkosten 2024 ff

Klimaschutzmanager/-innen
(2 Stellen)

 

106.940 €

 

106.940 €

 

141.420 €

System- und Netzwerk-
administrator/-in“

 

29.460 €

 

29.460 €

 

66.500 €

E-Government Koordinator/-in

65.870 €

65.870 €

87.100 €

Sachbearbeitung Zweckverband

57.180 €

57.180 €

57.690 €

Hausmeister/-in Gymnasium
Vaterstetten

 

26.510 €

 

26.510 €

 

59.120 €

Technische/-r Mitarbeiter/-in Deponie

16.750 €

16.750 €

32.130 €

Sachbearbeitung Zentrale
Vergabestelle

 

59.210 €

 

59.210 €

 

70.960 €

 

Teamassistenz Sachgebiet
„Besondere Soziale Leistungen“

 

 

53.330 €

 

 

53.330 €

 

 

53.800 €

 

Sachbearbeitung Wohngeld
(2 Stellen)

 

107.750 €

 

107.750 €

 

123.340 €

 

Sachbearbeitung Ausländer- und Asylrecht (2 Stellen)

 

 

106.790 €

 

 

106.790 €

 

 

127.980 €

 

Sachbearbeitung Schwertransporte

 

26.090 €

 

26.090 €

 

31.270 €

 

Digitalisierungs- und Prozess-
berater/-in / IT-Berater/-in

 

 

45.270 €

 

 

45.270 €

 

 

75.490 €

 

Mitarbeiter/-innen Betreuungsstelle

 

47.830 €

 

47.830 €

 

52.090 €

Sachbearbeitung Führerscheinstelle

 

54.730 €.

 

0 €

 

55.280 €

 

7 Reservestellen

 

0 €

 

0 €

 

0 €

Brutto-Summe zusätzliche
Personalkosten

 

803.710 €

 

748.980

 

1.034.170 € €

abzüglich Refinanzierung

 

278.670 €

 

Nettobelastung Haushalt 2023

 

470.310 €

 

 

Wie aus obenstehender Aufstellung ersichtlich, sind bei Genehmigung der 17 Stellen (16 neue Stellen + 1 Reservestelle für den Haushalt 2023 nominal Personalkosten in Höhe von 470.310 € (netto) einzuplanen. 2024 steigen die zusätzlichen Personalkosten auf einen Betrag von 1 Mio €.

Für die in 2022 zurückgegebenen drei Stellen waren im Haushaltsplan 2022 Personalkosten in Höhe von insgesamt 70.770 € eingeplant. Die oben genannten Stellenbesetzungen binden im Haushaltsjahr 2023 Personalkosten in Höhe von 748.980 €. Unter Berücksichtigung der Refinanzierung der Stellen „Klimaschutzmanagement “ (85.550 €), „Sachbearbeitung Zweckverband“ (57.180 €), „Technische/-r Mitarbeiter/-in Deponie“ (16.750 €), „Sachbearbeitung Schwertransporte“ (26.090 €), „Digitalisierungs- und Prozessberater/-in Gesundheitsamt“ (45.270 €) und „Mitarbeiter/-innen Betreuungsstelle“ (47.830 €) belasten den Kreishaushalt in 2023 Kosten in Höhe von 470.310 €. Die nominale Haushaltsbelastung 2023 (unter Berücksichtigung der zurückgegebenen Stellen Zensus) beträgt 399.540 €.

Die zentrale Vergabestelle wird sich durch die Vermeidung von Rechtsberatungskosten ebenfalls „rechnen“.